Titel: Ueber Blitzableiter.
Fundstelle: Band 241, Jahrgang 1881, S. 110
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Ueber Blitzableiter. Ueber Blitzableiter. J. Heising in Wadersloh, Kreis Beckum (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 12530 vom 14. Februar 1880) will durch Isolirung der Fangspitze gegen die Fangstange und durch Sicherung der Isolatoren des Leitungsdrahtes gegen den Einfluſs der Witterung eine sichere Blitzableitung herstellen. Die Fangspitze wird als ein conisches, spitz zulaufendes Kupferrohr, um welches der Leitungsdraht geschlungen wird, hergestellt und durch auf die Fangstange geschobene Porzellanstücke gegen dieselbe isolirt. Ueber die Isolatoren wird ein hohler, mit drei Löchern für den Halter und den Leitungsdraht versehener Gummiball geschoben. J. Kernaul in München (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 12 719 vom 28. Juli 1880) bringt seitlich am unteren Theil der Spitze ein conisch ausgefrästes Gehäuse an, in welchem sich vorn ein Schlitz befindet. In diesem Gehäuse ist ein Conus eingepaſst, welcher an dem Leitungsdraht befestigt ist. Durch Anziehen des Drahtes wird der Conus in das Gehäuse hineingepreſst. E. Bauer und O. Messerschmidt in Bischofswerda, Sachsen (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 11 693 vom 13. Mai 1880) wollen eine vollständig dichte und haltbare, durch die Hand leicht lösliche, durch den elektrischen Funken jedoch nicht zerstörbare Verbindung zwischen Fangspitze und Leitungseil dadurch herstellen, daſs die Fangspitze an ihrem unteren Ende zu einer Tülle ausgebildet wird, in welche der Leitungsdraht in einer Schleife gelegt und verschraubt wird. Die Isolirung der Fangspitze gegen die Spitze geschieht durch Einschaltung einer emaillirten Sicherheitshülse. H. W. Preece (Philosophical Magazine, 1880 Bd. 10 S. 427) behauptet auf Grund seiner Erfahrungen, ein Blitzableiter schütze einen conischen Raum, dessen Höhe der Länge der Auffangstange entspricht, dessen Grundfläche ein Kreis ist mit einem Halbmesser gleich der Höhe der Stange und dessen Seite der Quadrant eines Kreises ist vom Radius der Höhe der Stange. Nach X. Kirchhoff (Deutsche Bauzeitung, 1881 S. 212) wird bei den telephonischen Leitungen die Blitzgefahr eine gröſsere sein, wenn dieselben von der Wolkenelektricität influenzirt oder vom Blitz direct getroffen werden, als bei telegraphischen Leitungen. Den Grund hierfür bildet der Unterschied, welcher in der Lage der Leitungsdrähte und der Stellung der sie tragenden Stützen besteht. Die telephonischen Leitungen führen über die Häuserfirste fort und liegen der elektrischen Wolke um 15 bis 20m näher als die Telegraphendrähte. Die Wirkung der Influenz wird also in jenen stärker sein und eher eintreten als bei den von der Wolke entfernter liegenden Telegraphendrähten. Es folgt auch, daſs der Blitz bei Entladung der elektrischen Wolke die telephonische Leitung eher treffen wird als die telegraphische. Und wenn die telephonische Leitung getroffen ist, so liegt die Gefahr nahe, daſs der elektrische Strom, durch die Leitung weiter geführt, auf eine Tragsäule überspringt und seinen Weg fortsetzt, entweder auſsen oder im Inneren des Gebäudes, auf welchem die Tragstange steht. Daſs hierbei in den meisten Fällen Blitzbeschädigungen vorkommen, lehrt die Erfahrung, welche man bei Gewitterentladungen an telegraphischen Einrichtungen gemacht hat. Die Beschädigung der Telegraphenstangen durch Blitz zählt nach Tausenden und die Zerstörung der Apparate in den Stationsgebäuden würde noch weit gröſser sein, wenn nicht jeder Leitungsdraht in den Telegraphenstationen mit einem Blitzableiter versehen wäre und wenn nicht gerade durch die Telegraphenstangen, die schützend für Apparate und Beamte wirken, mancher Blitzschlag zur Erde abgeleitet würde. Auch die Träger der telephonischen Leitung werden bei elektrischen Entladungen gleichartig wie die Stangen der Telegraphenleitungen wirken, jedoch auf Kosten und Gefahr der Hauseigenthümer, auf deren Häusern die Tragstangen angebracht sind. Eine gut leitende Verbindung der auf den Gebäuden angebrachten schmiedeisernen Tragstangen mit dem Erdboden, oder noch besser und billiger mit dem Röhrensystem der städtischen Wasserleitung wird das Notwendigste sein, um die Blitzgefahr zu vermindern. Wie W. Holtz in den Annalen der Physik, 1880 Bd. 11 S. 719 ausführt, zeigte i. J. 1869 Bezold für Bayern eine Zunahme der Blitzgefahr, welche dann von Gutwasser für das Königreich Sachsen, von Ahlefeld für Schleswig-Holstein, von Hülsen für die Provinz Sachsen bestätigt wurde. Holtz stellt nun die verschiedenen statistischen Mittheilungen in zwei gesonderten Tabellen auf, von denen die eine die Zu- oder Abnahme der Gewitter, die andere die Zu- oder Abnahme der Blitzgefahr vertritt. Er versteht dabei unter Blitzgefahr den Quotienten aus der Blitzschlagzahl und der Gesammtzahl der Gebäude. Der ersten Tabelle liegen die Angaben meteorologischer Stationen, der zweiten die von Versicherungsgesellschaften zu Grunde: Zu- oder Abnahme der Gewitter nach dem ersten und letzten 4jährigen Mittel (das erste Mittel = 1 gesetzt). Gebiet Seit 1854 Seit 1862 Seit 1870 Berechnet nach Westdeutschland   1,15     1,35     1,05 20 Orten Ostdeutschland   0,97     1,15     0,88 15 Norddeutschland 1,1     1,31     0,97 23 Süddeutschland   1,04     1,21 1 12 Deutschland überhaupt   1,07     1,27     0,98 35 Oesterreich   0,88     0,79     0,97   7 Schweiz 1     1,03   2 In Ansehung der Zu- oder Abnahme seit 1870 wurde dieselbe für Gesammtdeutschland nach 54 und für Oesterreich nach 21 Orten berechnet. Zu- oder Abnahme der Blitzgefahr nach dem ersten und letzten 4jährigen Mittel (das erste Mittel = 1 gesetzt). Gebiet Seit 1854 Seit 1862 Seit 1870 Berechnet nach Westdeutschland 2,64 2,51 1,05 11 Ländern Ostdeutschland 2,86 2,69 1,45   5 Norddeutschland 2,67 2,84 1,26   8 Süddeutschland 2,85 2,11 0,99   8 Deutschland überhaupt 2,75 2,57 1,12 16 Oesterreich 1,75 1,24 1,06   2 Schweiz 2,07 1,83 1,12   4 In Ansehung der Zu- oder Abnahme seit 1870 wurde dieselbe für Gesammtdeutschland nach 25 Ländern berechnet. Vergleichen wir nun beide Tabellen, so stellt sich die Zunahme der Gewitter nur äuſserst gering und schlägt häufig sogar in eine Abnahme um, während sich die Zunahme der Blitzgefahr überrascheud groſs stellt und sich in keinem einzigen Falle in eine Abnahme verwandelt. Schon hieraus dürfen wir schlieſsen, daſs die Zunahme der Blitzgefahr nur zum geringsten Theil meteorologischen Einflüssen zu verdanken ist. Noch deutlicher aber erkennen wir dies aus dem Um: stände, daſs die Zunahme der Blitzgefahr in dem Maſse gröſser wird, als die verglichenen Jahre sich weiter von einander entfernen, während dies durchaus nicht für die Zunahme der Gewitter gilt, welche sich umgekehrt seit 1854 im Ganzen geringer als seit 1862 stellt. Die fragliche Zunahme muſs also vorwiegend in tellurischen Aenderungen begründet sein, sei es in mehr territorialen Aenderungen, sei es in solchen, welche mehr die Beschaffenheit der Gebäude selbst betreffen. Unter ersteren ist namentlich die Zunahme der Entwaldungen zu nennen, vielleicht auch die Zunahme der Eisenbahnen, weil beide Maſsnahmen die Gewitter mehr nach Städten und Dörfern ziehen. Unter letzteren aber ist besonders noch auf die Zunahme aufmerksam zu machen, welche sich von Jahr zu Jahr mehr in der Anwendung metallischer Theile bekundet, insonderheit auf die Zunahme metallischer Dachverzierungen und metallischer Pumpen oder Gas- und Wasserleitungsröhren im Innern der Gebäude.