Titel: Ueber die Gewinnung von Fett und Leim aus Knochen.
Fundstelle: Band 244, Jahrgang 1882, S. 232
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Ueber die Gewinnung von Fett und Leim aus Knochen. Patentklasse 23. Mit Abbildungen auf Tafel 18. Ueber die Gewinnung von Fett und Leim aus Knochen. Zur Entfettung von Knochen u. dgl. unter Anwendung von Niederdruckdämpfen des Schwefelkohlenstoffes, Benzins und ähnlicher Flüssigkeiten will Th. Richters in Breslau (* D. R. P. Nr. 15984 vom 23. September 1880) das die Knochen enthaltende Gefäſs luftdicht verschlieſsen, dann möglichst luftleer pumpen und nun das Lösungsmittel eintreten lassen. Dann wird nochmals luftleer gepumpt und nach einiger Zeit das Vacuum wieder aufgehoben, so daſs sich die gebildeten Dämpfe wieder verflüssigen und sich mit dem gelösten Fett unten im Gefäſse ansammeln. Nun soll man das Lösungsmittel unter Anwendung des Vacuums wieder verdampfen und die Dämpfe durch Abkühlen verflüssigen (vgl. 1882 243 * 397). Zum Entfetten von Knochen unter Anwendung von Benzin und Walserdampf bei niederem Druck wird nach A. Leuner in Landshut (* D. R. P. Nr. 17181 vom 5. März 1881) der mit Siebboden a versehene Kessel A (Fig. 11 Taf. 18) mit Knochen gefüllt und bis auf den Hahn p dampfdicht verschlossen. Durch das Rohr b wird nun directer Dampf eingeführt, bis die Luft ausgetrieben ist, worauf auch Hahn p geschlossen und der Dampfdruck gesteigert wird. Ist so das Fett löslicher gemacht und die Leimbildung eingeleitet, so wird der Dampf abgesperrt, Hahn p geöffnet und durch Rohr d das Condensationswasser abgelassen, um es in bisheriger Weise zu verwenden. Inzwischen ist der Kessel B mit Wasser und Benzin zu gleichen Theilen gefüllt. Nach Schlieſsung der Hähne p und d wird Hahn g und i geöffnet und die Verbindung mit der Vorlage C und dem Rückfluſskühler D hergestellt. Durch Oeffnen der Hähne q und r entleert sich der Inhalt von B in den Apparat A; nach Schlieſsung dieser Hähne wird B wieder mit der gleichen Menge Wasser gefüllt. Die untere Wasserschicht im Apparat A wird nun durch eine Dampfheizung c erwärmt und gibt die Wärme an die obere Benzinschicht ab. Apparat A füllt sich dadurch mit Benzindampf, welcher durch das Rohr s und die Vorlage C in den Rückfluſskühler D gelangt, nach A zurückflieſst und von der Vertheilungsschale m aus über die Knochen rieselt. Die nicht völlig verdichteten Dämpfe gehen durch Rohr l, treten unter Wasser in B ein, aus welchem Apparat die Verbindung mit der äuſseren Luft nur durch den kleineren Rückfluſskühler E stattfindet, welcher den Rest der Grasmengen verdichtet und nach B zurückführt. Nachdem in dieser Weise Wasserdampf, Benziodampf und flüssiges Benzin einige Zeit auf die Knochen eingewirkt haben, öffnet man den Hahn h, schlieſst g und läſst die zweite punktirt gezeichnete Rohrlage des Apparates D als Kühlschlange wirken. Durch Oeffnung des Hahnes k flieſst das Benzin durch das unter Wasser mündende Rohr n nach B. Durch fortgesetztes Kochen der Flüssigkeiten im Kessel A wird alles Benzin ausgetrieben und im Behälter B wieder gewonnen. Sobald nur noch Wasser überdestillirt, was bei C durch eingesetzte Beobachtungsgläser ersichtlich wird, ist die Entfettung beendet. Es wird durch d Wasser und Fett aus A abgelassen, das Fett von der für die Leimfabrikation verwendbaren Flüssigkeit getrennt und mit dem Dämpfen und Entleimen der Knochen in herkömmlicher Weise verfahren. Um Knochen und Leimgut zu entfetten, sollen diese Stoffe nach E. v. Pöppinghausen in Heiligensee bei Berlin (* D. R. P. Nr. 16810 vom 24. April 1881) durch Benzin von Fett und Schmutz befreit, dann mit Dampf und Wasser behandelt werden. Der dafür bestimmte Apparat A (Fig. 12 bis 14 Taf. 18) mit Dampfmantel B soll einem Dampfdruck von 6at widerstehen können. Auf der mit kleinen Löchern versehenen Hohlwelle D ist die Siebtrommel C befestigt und mit dieser drehbar. Auf der vorn vierkantigen Welle G sitzt der Einrücker H, welcher zur Verkupplung gegen das Lager F gerückt wird, so daſs sich der Apparat derart dreht, daſs sich das Mannloch J bald oben, bald unten befindet. Durch dieses Mannloch wird nun die Siebtrommel C mit zerkleinerten Knochen gefüllt; dann wird J fest verschlossen und der Apparat in eine nach dem Hahn L hin etwas geneigte Lage gebracht. Durch die Hohlwelle D wird nun die nöthige Menge Benzin eingelassen, worauf man die Hohlwelle mit einem Destillationsapparat verbindet. Durch Welle G und Räder x wird dann die Siebtrommel gedreht, dabei das mit Fett und Schmutz beladene Lösungsmittel durch Hahn L zum Destillationsapparat gelassen, dort verdampft und als Dampf durch die Hohlwelle D wieder eingeführt, um es durch das im Mantel B befindliche Kühlwasser wieder zu verflüssigen. Sind die Knochen entfettet, so läſst man alles Benzin in den Destillationsapparat ab, schlieſst die Hähne n und L und läſst in den Mantel B Wasserdampf von etwa 3at Spannung eintreten, so daſs Benzin und Wasser verdampft durch Hahn M zu einem Kühler getrieben werden. Da jede Leimgallerte nach ihrer Auflösung im Wasser durch höhere Temperatur verdorben wird, während die ungelöste Gallerte solche Temperatur sehr wohl vertragen kann, ohne daſs die Güte des durch Lösen daraus zu gewinnenden Leimes beeinträchtigt wird, so kommt es bei dem nun vorzunehmenden Dämpfen des Leimgutes darauf an, mit möglichst trockener Masse zu arbeiten; es werden daher durch den Dampf im Mantel B die Knochen so lange erwärmt, bis alles Benzin und Wasser verdampft ist und der nun durch die hohle Welle D einströmende Wasserdampf nicht niedergeschlagen werden kann. Der Hahn M wird dann geschlossen und nun wird das Leimgut längere Zeit mit durch D einströmendem Dampf von höherer Spannung behandelt. Ist so die Leimgallerte zum Lösen mit Wasser vorbereitet, so wird der Dampf nach der Trommel C abgesperrt und durch die Hohlwelle D Wasser eingespritzt, welches durch den Dampf im Mantel B auf fast 100° erwärmt wird. Dabei wird die Trommel C langsam gedreht, um durch das warme Wasser die Leimgallerte auszuwaschen. Die Lösung wird durch Hahn L abgezogen und in gewöhnlicher Weise zu Tafelleim verarbeitet, darauf durch Mannloch / das Knochenschrot entfernt. Bei der Herstellung von Knochenleim werden nach H. Ohlert in Kowno, Ruſsland (Oesterreichisches Patent Kl. 28 vom 29. October 1881) durch Dämpfen und nachfolgendes Trocknen der Knochen die Leim gebenden Stoffe in Leim verwandelt und dadurch leichter ausziehbar gemacht. Zu diesem Zweck sollen die Knochen in bekannter Weise gedämpft, getrocknet und gemahlen werden, das erhaltene Schrot zu Spodium, das Mehl zu Dünger, die Grütze aber zu Leim verarbeitet werden. Man bringt dieselben mittels des mit Siebboden d (Fig. 15 Taf. 18) versehenen Topfes B in das mit Dampfmantel versehene Gefäſs A. Das in demselben befindliche Wasser wird durch Einleiten von Dampf von a nach b erhitzt, so daſs es oben über den Rand des Behälters B kocht und unten durch den Siebboden d wieder austritt. Man läſst nun die starke Brühe durch Hahn c ab, gieſst nochmals Wasser auf und kocht bis zur Erschöpfung der Knochen. Dann hebt man mittels der Stange e den Einsatz B heraus, läſst abtropfen, spült die Knochen noch mit etwas Wasser ab, welches nach A zurückflieſst, entleert den Einsatz und bringt ihn dann mit frischen Knochen gefüllt in die schwache Leimlösung des Behälters A zurück, um die Knochen in derselben Weise auszuziehen.

Tafeln

Tafel Tafel 18
Tafel 18