Titel: Vorrichtung zum selbstthätigen Schleifen von Schneidwerkzeugen.
Fundstelle: Band 250, Jahrgang 1883, S. 62
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Vorrichtung zum selbstthätigen Schleifen von Schneidwerkzeugen. Mit Abbildungen auf Tafel 6. W. Watson's Schleifapparat für Werkzeuge. Zum selbstthätigen Schleifen von Schneidwerkzeugen, namentlich auch solcher, welche mit schiefen oder convexen Schneiden versehen sind, weshalb deren Lage zum Schleifstein beim Schleifen nicht beständig dieselbe bleiben kann, hat W. Watson in Lythe, England (* D. R. P. Kl. 67 Nr. 14601 vom 7. Januar 1881) mit einem Schleifsteine einen beweglichen Werkzeughalter in Verbindung gebracht. An dem Troge B (Fig. 11 und 12 Taf. 6) des Schleifsteines A sind mit durch Schlitze P gesteckte Schrauben die verstellbaren Schilder C befestigt, welche die Achse E1 zweier gegabelter Hebel D tragen. In den letzteren ist einerseits die Achse E zweier weiterer Hebel R, R1 gelagert; andererseits nehmen sie zwischen ihren Gabelenden in den Schlitzen G die lose Achse H auf, welche gleichzeitig durch die zur Achse E excentrischen und gegen einander geneigten Schlitze F, F1 der Hebel R, R1 geschoben ist und um welche der Werkzeughalter J schwingen kann. Das in dem letzteren mittels des durch die Schraube M gestellten Daumens L gehaltene Werkzeug K wird durch die Wirkung des mit dem Werkzeughalter verbundenen Gewichtshebels N gegen den Schleifstein gedrückt. Bei der Drehung des Schleifsteines werden nun durch Räder T2, T, T1 die an den letzteren angebrachten Kurbeln W, W1 und die Stangen S, S1 die Hebel D und R1 in Schwingung versetzt, wodurch die Achse H mit dem Werkzeughalter nicht nur eine Bewegung zum und vom Schleifsteine erhält, sondern auch eine Schwingung erfährt, indem ihre beiden Enden in gegentheiligem Sinne wechselweise gehoben und gesenkt werden. Damit diese Bewegung in unregelmäſsigen Zeiträumen erfolge und das Werkzeug behufs gleichmäſsiger Abnutzung des Steines mit diesem bald hier, bald dort in Berührung komme, werden die Räder T, T2, T1 verschieden groſs gewählt.

Tafeln

Tafel Tafel 6
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