Titel: Ueber Neuerungen an Erdöllampen.
Fundstelle: Band 252, Jahrgang 1884, S. 31
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Ueber Neuerungen an Erdöllampen. Patentklasse 4. Mit Abbildungen auf Tafel 3. Ueber Neuerungen an Erdöllampen. F. Stübgen und Comp. in Erfurt (* D. R. P. Zusatz Nr. 24243 vom 3. April 1883) will bei Erdöllampen die Vase a (Fig. 1 Taf. 3) mit ihrem Träger fest verbinden, diesen aber mit einer zweiten Vase b versehen, welche die erste umschlieſst, damit die äuſsere Vase durch überflieſsendes Oel nicht verunreinigt werden kann. Nach J. C. Meyn in Carlshütte bei Rendsburg (* D. R. P. Nr. 23265 vom 20. Oktober 1882) ist die Dochtscheide a, wie Fig. 2 Taf. 3 zeigt, aus mehreren Theilen zusammengefügt, emaillirt und in den Brennermantel E eingeschoben, in welchem sie durch einen Bajonetverschluſs gehalten wird. Die eingeschobenen Lagerstücke F für die Dochtgetriebe sitzen in passenden Durchbohrungen der Dochtscheide. Th. Herrmann in Meiſsen (* D. R. P. Nr. 22437 vom 8. August 1882) empfiehlt für Flachbrenner, die Kapsel g (Fig. 3 Taf. 3) herausnehmbar einzurichten, um das Dochtgetriebe reinigen und nachsehen zu können, ohne dabei die Lampe aus einander nehmen zu müssen. H. Knappe in Gotha (* D. R. P. Nr. 23387 vom 5. November 1882) will dagegen die Brenner für Erdöllampen so einrichten, daſs sie zur Reinigung völlig aus einander genommen werden können – eine Einrichtung, welche doch nur bei einigermaſsen sachverständiger Behandlung der Lampe von Vortheil sein kann. Nach E. Schuster und H. Baer in Berlin (* D. R. P. Zusatz Nr. 20077 vom 7. März 1882) soll die Luft nicht unmittelbar gegen die Dochthülse geleitet werden, sondern gegen die Innenwand des Lampenglascylinders. Zu diesem Zwecke ist die Dochthülse a (Fig. 4 Taf. 3) von einem Mantel b umgeben, welcher einen Ring c trägt, so daſs die eintretende Luft unter diesem Ringe vorgewärmt und dann durch Oeffnungen e in der Pfeilrichtung zur Einschnürung des Glascylinders geführt wird. Die Leuchtkraft soll in Folge dessen gesteigert werden. Stolzenberg und Tangel in Berlin (* D. R. P. Nr. 20036 vom 18. April 1882) beabsichtigen durch Vorrichtungen zum Reguliren des inneren Luftstromes bei Rundbrennern, dieselben für die verschiedenen Oele verwendbar zu machen. Bei dem in Fig. 5 Taf. 3 gezeichneten Brenner ist ein Schieber c angebracht worden, durch dessen Stellungen die Luftzuführung regulirt wird. An dem Führungsstücke angeordnete Marken zeigen die Stellungen an, welche den verschiedenen Oelsorten entsprechen. Um das Verstellen des Schiebers vorzunehmen, ist es bei dieser Anordnung nöthig, jedesmal den Brennerkorb abzunehmen. Der in Fig. 6 Taf. 3 dargestellte Brenner ist mit einem aus den Theilen h und i bestehenden Brennerkorbe versehen. Der Theil h dient zum Aufschrauben und ist mit dem Theile i so verbunden, daſs dieser sich unabhängig von h drehen kann. Ferner ist in dem Theile i ein schraubenförmiger Schlitz k angebracht, in welchem sich der mit dem Schieber verbundene Stift l führt, so daſs beim Drehen des Theiles i der Schieber sich senkt oder hebt. Während bei diesen Brennern durch Regulirung der inneren Luftzuführung die Brauchbarkeit der Brenner für verschiedene Oele erreicht werden soll, wird mit der in Fig. 7 Taf. 3 veranschaulichten Anordnung am Brenner durch Regulirung der äuſseren Luftzuführung dasselbe Resultat erzielt. Auf dem Brennerkorbe p wird ein verschiebbarer Ring q angebracht, welcher genau dieselben Oeffnungen besitzt wie der Brennerkorb. Durch Drehung des Ringes q kann man nun diese Oeffnungen ganz oder nur theilweise verschlieſsen und ferner auch durch Auf- und Abschieben des Ringes die Luft oben oder unten am Brennerkorbe einströmen lassen, wodurch sich die Luftzuführung so reguliren läſst, daſs der Brenner für die verschiedensten Oele brauchbar wird. Beim Rundbrenner von J. Schenck in Berlin (* D. R. P. Nr. 20203 vom 13. April 1882) ist die Cylindergallerie c (Fig. 8 Taf. 3) mittels Bajonetverschluſs e an dem Lampenkorbe b befestigt, so daſs der heiſse Cylinder mit jener zusammen abgenommen werden kann. Wild und Wessel in Berlin (* D. R. P. Zusatz Nr. 20957 vom 3. März 1882) wollen ein bequemes und sicher haltendes Befestigen des Dochtes dadurch ermöglichen, daſs sie die Befestigungshülse a (Fig. 11 Taf. 3) mit mehrgängigem grobem Gewinde versehen, auf welches der untere Theil des Dochtes, an denen die Saugesträhnen sich ansetzen, einfach aufgeschraubt wird. Das Dochtende dehnt sich dabei etwas und zieht sich fest in die Gewindegänge hinein. Von dem Dochttragringe a gehen zwei Zahnstangen b nach unten, welche mit den Triebrädchen c und d eingreifen. Durch Umdrehen des Schlüssels e kann der Docht gleichmäſsig hinauf- und hinuntergeschoben werden und die Saugesträhnen, welche bequem durch ihre Kanäle f hindurch hängen (Fig. 14), machen die Bewegung mit. An groſsen Erdöl-Rundbrennern läſst sich oft der Uebelstand beobachten, daſs in den Luftzuführungskanälen von ringförmigem Querschnitte, auſsen um die Dochthülsen herum, der nach oben zur Flamme gehende Luftstrom einseitig stark, an anderen Stellen dagegen schwächer wird, so daſs dadurch die Flamme eine seitliche hochgehende Spitze bildet, während sie zum gröſseren Theile nur kümmerlich brennt. Um dies zu vermeiden, ist an dem vorliegenden Brenner eine Ausfüllung der Luftzuführungskanäle mit kleinen Röhren (Fig. 13) oder mit Blechstreifen (Fig. 15) vorgenommen. Durch diese werden die Luftkanäle, welche bis jetzt immer im Ringe eine einzige Oeffnung hatten, in sehr viele kleine parallele Kanäle getheilt, welche entweder senkrecht zur Brennerachse parallel an den Dochthülsen innen und auſsen hinaufführen, oder auch schräg gegen die Achse des Brenners liegen, so daſs die vielen einzeln zur Flamme geführten Luftstrahlen in steilen Schraubenlinien hochgehen, wie die punktirten Linien in Fig. 12 andeuten. Hierdurch wird einmal eine einseitig stärkere Luftströmung vermieden und jedem Theile der Flamme gleichmäſsig Luft zugeführt; dann aber liegt ein weiterer Erfolg dieser Einrichtung darin, daſs unmittelbar um den Theil der Dochthülsen, welcher am heiſsesten wird, auſsen Metallmassen mit sehr groſsen Oberflächen vertheilt sind. Die durch diese hindurchgeführte Luft nimmt die Wärme, welche die Flamme nach unten an die Dochthülsen und auch an die Metallmasse abgibt, auf und tritt demnach vorgewärmt an die Leuchtflamme. Bei dem Rundbrenner von S. v. Rozinay in Leipzig (* D. R. P. Nr. 19258 vom 13. August 1881) wird der aus Messingblech hergestellte, oben und unten offene stumpfe Kegel a (Fig. 16 Taf. 3) auf den stumpfen Kegel b aufgeschoben. Das aus Messing hergestellte Mittelstück c (vgl. Fig. 18) wird in den Messingcylinder d gesteckt. Auf dieses wird eine kleine Glasröhre e gestellt, der Docht angezündet und der Glascylinder f wie ein jeder andere Cylinder eingesetzt. Auf diesen kommt nun ein Zwischenstück g (vgl. Fig. 17) zu liegen, welches auſser der Luftzuführung noch zur Aufnahme der oberen Hälfte des Zugcylinders h dient. Die Stäbe i dienen, auſser zum Tragen der Glocke, hauptsächlich aber dazu, um beim etwaigen Platzen des die Flamme umschlieſsenden Cylinders das Zwischenstück g vor dem Hinunterfallen zu sichern. Die Luftbewegung ist durch Pfeile angedeutet. Die beschriebene Anordnung hat den Zweck, bedeutend mehr Luft, als dies bisher möglich war, und dieselbe theilweise in erhitztem Zustande der Flamme zuzuführen. Eine Einrichtung, durch welche noch bedeutend mehr Luft als bisher der Flamme zugeführt wird, ist doch wohl mit Vorsicht aufzunehmen, da schon jetzt meist zu viel Luft zugeführt wird und diese die Leuchtkraft schädigt (vgl. F. Fischer 1883 248 * 377). Es ist daher auch Lampenfabriken sehr zu empfehlen, neue Lampenconstructionen durch Untersuchung der Verbrennungsgase auf ihren Werth zu prüfen. Bei der Auslöschvorrichtung für Flachbrennerlampen von J. Hirschhorn in Berlin (* D. R. P. Nr. 23391 vom 30. December 1882) wird durch den Druck auf einen Hebel eine rinnenförmig gebogene Klappe gehoben, welche auf den brennenden Docht fällt, so daſs die Flamme verlöscht. W. Ostrowski in Lemberg (* D. R. P. Nr. 22398 vom 23. Juli 1882 und Zusatz * Nr. 24238 vom 29. März 1883) beschreibt Löschvorrichtungen für Erdöllampen, welche beim Umfallen der Lampe selbstthätig wirken. Um die Dochthülse ist eine mit dem Gewichte v (Fig. 9 Taf. 3) beschwerte Löschhülse w gelegt, welche beim Umfallen der Lampe aufwärts gleitet und die Flamme dadurch löscht, daſs die Klappe s durch die Federn u auf die Brennermündung gedrückt werden, wie Fig. 10 andeutet. P. Richter in Potsdam (* D. R. P. Nr. 24051 vom 25. März 1883) beschreibt Vorrichtungen, um das Anzünden von Erdöl- und Gaslampen mittels des elektrischen Stromes zu ermöglichen, so daſs man durch einen einfachen Druck auf einen mit Luft gefüllten Gummiball oder durch Ziehen an einem Bande in den Stand gesetzt wird, eine oder mehrere an der Wand oder Decke u.s.w. angebrachte Lampen gleichzeitig anzuzünden. Zu diesem Zwecke ist der Brenner der Lampe in den Kreis eines elektrischen Stromes eingeschaltet, so daſs bei Schlieſsung des Stromes ein Funke überspringt, welcher aus einem Röhrchen austretendes Wasserstoffgas entzündet, wodurch alsdann der Docht des Lampenbrenners angezündet wird. Der elektrische Strom wird in einem galvanischen Elemente A (Fig. 20 Taf. 3) erzeugt, durch eine Verstärkungsspirale B geleitet und von hier aus durch die Leitungen a und b nach der Lampe, in welcher dieselben auf zwei einander gegenüber liegenden Seiten nach dem Brenner gehen. Besteht die Lampe aus gut leitendem Metalle, so kann dieselbe gleich für die eine (positive oder negative) Leitung benutzt werden, während die andere Leitung isolirt nach dem Brenner zu führen ist. Die Metallplatte des Tauchelementes A ist an dem einen Ende eines bei d drehbar gelagerten Hebels e aufgehängt. Das andere Ende dieses Hebels ist mit einem Gegengewichte h belastet, so daſs die Metallplatte im Elemente A stets über der Flüssigkeit sich befindet. Das Gewicht h ist nur wenig schwerer als die am anderen Ende des Hebels e hängende Platte, so daſs ein auf einem im Zimmer selbst befindlichen Gummiballe der pneumatischen Leitung G ausgeübter Druck genügt, um durch Aufblähen des Gummiballes f mittels Stange g das Gewicht h zu heben und die Metallplatte im Elemente in die Flüssigkeit zu tauchen, worauf sofort ein Strom entstehen wird. Gleichzeitig wird der Hahn i der Wasserstoffgasleitung D durch die entsprechende Vorrichtung F geöffnet, so daſs der im Apparate E entwickelte Wasserstoff durch das Röhrchen c (vgl. Fig. 19) zum Dochte der Lampe treten kann, um durch den von dem Leitungsdrahte des Röhrchens nach dem Brenner überspringenden Funken entzündet zu werden, wodurch dann der Lampendocht angezündet wird. Anstatt das gleichzeitige Eintauchen der Metallplatte und Oeffnen des Hahnes i durch Luftdruck zu bewirken, kann dies einfacher dadurch geschehen, daſs die mit Gewichten belasteten Enden der Hebel e so weit verlängert werden, bis sie sich treffen, dort drehbar mit einander verbunden und in geeigneter Weise mit einem Drahtzuge in Verbindung gebracht werden. Durch einen Zug an diesem letzteren würde dann die Lampe entzündet. Um die beschriebene Einrichtung auch zum Anzünden transportabler Lampen zu benutzen, sind die Leitungen nach einer passenden Stelle des Zimmers abgezweigt. Der Leitungsdraht a (vgl. Fig. 19) ist mit der Ausströmöffnung k der Wasserstoffgasleitung D verbunden, während die andere Leitung b nach einer mit einer leitenden Metallplatte belegten Tragplatte v geht. Der Fuſs der Lampe wird hier als aus leitendem Metalle bestehend gedacht und steht mit dem Brenner in leitender Verbindung. Das Glasröhrchen c im Brenner enthält, wie vorhin, in seinem Inneren den anderen Leitungsdraht, welcher in einen auſserhalb des Röhrchens aufgesetzten Metallknopf m endigt. Wird nun die so ausgerüstete Lampe auf die Tragplatte v gestellt und dicht an k angedrückt, so wird, nachdem durch Druck auf den Gummiball die Vorrichtung in Thätigkeit gesetzt ist, das Wasserstoffgas aus D nach c strömen und gleichzeitig durch k und in Leitung hergestellt, so daſs der Funken von der Leitung in c nach dem Brenner überspringen und die Lampe anzünden kann. – Letzterer Vorschlag dürfte doch nur in wenigen Fällen vor der Anwendung eines einfachen Zündhölzchens den Vorzug verdienen. L. Thieme in Dresden (* D. R. P. Nr. 20960 vom 15. April 1882) beschreibt eine Anzahl sich keineswegs durch Einfachheit auszeichnender Apparate, welche den Zweck haben, das Mineralöl, wie es in den Handel kommt, mag dasselbe als Rohöl oder als ein durch Destillation abgeschiedenes Product desselben in Gebrauch genommen werden, von dem Transportgefäſse weg nach der Licht- und Wärmeerzeugungsstelle durch eine Leitung zu führen. Es ist bekannt, daſs das Erdöl in Lampen gebrannt wird; es ist jedoch, wie Thieme meint, der Behälter desselben so nahe der Flamme und die Dämpfe desselben sind in diesem Behälter so leicht mit der Luft zu einer explosiven Mischung mischbar und entzündlich, daſs Unglücksfälle durch Explosion oder Verschüttung gar zu oft stattfinden können. Das Ziel der vorliegenden „Erfindung“ besteht nun darin, den Erdölbehälter aus der Nähe der Flamme, aus den Wohnräumen zu entfernen und denselben in einer Grube unterzubringen, wodurch eine gröſsere Sicherheit der Beleuchtung und Heizung erlangt werden soll. – Durch Ausführung dieses Vorschlages würde die Erdölbeleuchtung offenbar ihre einzigen Vorzüge gegen die gewöhnliche Gasbeleuchtung, d.h. ihre Billigkeit und die Beweglichkeit der Lampen verlieren. Auf den Vorschlag von F. Fischer (1883 248 * 379) haben Schuster und Baer dem äuſseren Cylinder ihrer Normallampe eine schwachblaue Färbung gegeben. Das Licht wird dadurch sehr angenehm und kann Referent diese Lampe nur bestens empfehlen.

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Tafel Tafel 3
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