Titel: Eduard Schneider's Schiebeladen mit teleskopartiger Anordnung der einzelnen Ladentheile.
Fundstelle: Band 253, Jahrgang 1884, S. 154
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Eduard Schneider's Schiebeladen mit teleskopartiger Anordnung der einzelnen Ladentheile. Mit Abbildung auf Tafel 12. Schneider's Schiebeladen. Die bis jetzt gebräuchlichen Schiebeladen erfordern wenigstens eine Mauerschlitztiefe von der halben lichten Fensterbreite und eine Fensternischentiefe von 33cm (Gewände 21, Schlitz 5, hinteres Gewände 7cm), wodurch ihre Anwendbarkeit in vielen Fällen beschränkt ist. Bei der von Eduard Schneider in Mannheim (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 23 386 vom 14. Oktober 1882) vorgeschlagenen Anordnung werden daher die einzelnen Laden getheilt und schieben sich beim Oeffnen derselben teleskopartig in einander, wodurch es möglich wird, die Tiefe des Mauerschlitzes auf ¼ der Fensterbreite und die der Fensternische auf 21cm,5 (Gewände 15, Schlitz 6cm,5) herabzumindern. Der ganze Ladenverschluſs eines Fensters besteht nämlich, wie Fig. 17 Taf. 12 erkennen läſst, aus 4 Ladentheilen, von denen die beiden inneren Theile A aus Tannenholz gestemmt sind, während die beiden äuſseren Stücke B kastenförmig aus Eisenblech hergestellt und gegen die Straſse zu massiv nach innen als Rahmen mit Fries ausgebildet werden. Beim Oeffnen schiebt sich der Holzladen A in den Eisenladen B ein und wird mit diesem in den Mauerschlitz C geschoben. Beim Schlieſsen wird der Holzladen mittels eines Schlüssels aus dem eisernen Rahmen herausgezogen. Das Einsetzen der Schiebeladen geschieht nun folgendermaſsen: Beim Baue des Hauses wird innen zu beiden Seiten des Fensters die Laibung H nur bis zur Bankhöhe aufgemauert und von da aufwärts in der Breite des Fensterschlitzes C die Verzahnung X gelassen; alsdann wird der Fensterrahmen mit daran befestigtem Laden eingesetzt, worauf die Ecken der Laibung H aufgemauert werden.

Tafeln

Tafel Tafel 12
Tafel 12