Titel: W. H. Harfield's bez. Hastie's Steuerapparat für Schiffe.
Fundstelle: Band 256, Jahrgang 1885, S. 247
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W. H. Harfield's bez. Hastie's Steuerapparat für Schiffe. Patentklasse 65. Mit Abbildungen auf Tafel 16. Harfield's bez. Hastie's Steuerapparat. Der Steuerapparat von W. H. Harfield in London (* D. R. P. Nr. 30152 vom 24. Mai 1884) ist für Hand- und Dampfbetrieb eingerichtet. Die Drehung des Steuerrades D (Fig. 12 Taf. 16) wirkt zunächst durch Klauen g seiner Welle e auf entsprechende Klauen g1 welche mit dem Zahnrade c2 lose auf der Welle e zwischen den Klauen g sitzen. Je nach der Umdrehungsrichtung des Steuerrades D wird das eine oder das andere Klauenpaar g, g1 mit einander in Eingriff kommen; hierbei findet in Folge der eigenthümlichen Form der Klauen eine Verschiebung des Getriebes c2 längs der Welle e und dadurch eine Bewegung des Dampfvertheilungsschiebers i statt. Die Dampfmaschine d beginnt zu arbeiten und bewegt die Steuertrommel a mittels Zahnradübersetzung c, c1, b durch die Kurbeln B (Fig. 13). Hält man nun das Steuerrad D, so wird das von den Zahnrädern c, c1 gleichfalls umgetriebene groſse Zahnrad b das Triebrad c2 weiter zu drehen suchen; es wird aber nur eine der ersteren entgegengesetzte Verschiebung der Klauenmuffe erfolgen, wodurch der Schieber i in seine Mittelstellung zurückgeführt wird. Die zum Verschieben des Triebes c2 dienende Einrichtung kann verschiedenartig sein: In Fig. 12 und 13 ist der Trieb c2 mit seinem Muffe fest verbunden gedacht; in Fig. 11 ist der den Trieb c2 tragende Muff l verschiebbar, während der den Muff l mitnehmende Trieb c2 an dieser Verschiebung nicht theilnimmt. Fig. 14 zeigt eine Anordnung mit schraubenförmigen Nuthen m, m1 und entsprechendem mit der Achse verbundenen Querstifte n; in Fig. 15 dient eine Schraube zur Verschiebung des Triebes c2; in Fig. 16 ist der Muff durch zwei Paar Gelenke o mit der Welle e verbunden; die Figur stellt die Endlagen der Verschiebung dar. Da der Trieb c2 trotz seiner Längsverschiebung ununterbrochen mit dem Stirnrade b in Eingriff bleibt, so kann der Steuerapparat auch jederzeit von Hand in Thätigkeit gesetzt werden. Werden daher auch die Dampfmaschinen durch irgend welchen Zufall plötzlich wirkungslos, so bleibt dies doch ohne jede nachtheilige Folge für die Wirksamkeit des Steuerapparates selbst. Beim Drehen des Spindelrades D wird eben stets das eine oder andere Klauenpaar gekuppelt, so daſs das Weiterdrehen des Zahnrades b bezieh. der Kettentrommel a nunmehr auch unmittelbar mittels des Triebes c2 wie bei den gewöhnlichen von Hand betriebenen Steuerapparaten durch die Kraft des Steuermannes selbst geschehen kann, ohne daſs dabei der Steuermann erst nöthig hätte, irgend welche Verbindungen zu lösen oder besondere Theile auszuschalten. Zur Verringerung der erforderlichen Arbeitskraft kann eine Hebelvorrichtung j angebracht sein, mittels deren die beiden Antriebräder c, c1 auſser Eingriff mit dem Stirnrade b gebracht werden können. Auch der Steuerapparat von J. Hastie in Greenock, England (* D. R. P. Nr. 30284 vom 19. Juni 1884) ist für Hand- und Dampf- bezieh. hydraulischen Betrieb anwendbar. Die Abbildungen Fig. 17 und 18 Taf. 16 zeigen aber nur seine Anwendung für Handbetrieb. Durch die Drehung des Steuerrades wird die Welle a nach der einen oder anderen Richtung umgetrieben, so daſs mittels des linken und rechten Schraubengewindes die auf Stangen e gleitenden Muttern b gegen einander oder aus einander bewegt werden. Diese Bewegung der Muttern b wird durch die Stangen c auf den doppelarmigen Hebel d übertragen, welcher in bekannter Weise das die Steuerketten aufnehmende Bogenstück f um dessen Achse schwingen läſst. Um die Handsteuerung auszurücken, wird die Verbindung zwischen b und c gelöst; die Vorstecker g werden aber in die Oesen der Stangen c gesteckt und dann in die Schlitze h eines Rahmens gebracht, damit die Stangen c geführt werden. (Vgl. Engineering, 1885 Bd. 39 * 8. 539.) Um das schnelle Bewegen des Ruders bei stürmischem Wetter durch Wasserdruck zu verhindern, ist eine Bremse i vorgesehen, welche auf den Theil k des Bogenstückes f wirkt. Diese Bremse soll am zweckmäſsigsten durch einen Fuſstritt in Thätigkeit gesetzt werden, welchen der Steuermann von seinem Stande leicht niedertreten kann.

Tafeln

Tafel Tafel 16
Tafel 16