Titel: Vorsichtsmassregeln bei der Herstellung des Celluloides.
Fundstelle: Band 256, Jahrgang 1885, S. 282
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Vorsichtsmaſsregeln bei der Herstellung des Celluloides. Vorsichtsmaſsregeln bei der Herstellung des Celluloides. Die Herstellung und Bearbeitung des Celluloides ist durch die sich dabei entwickelnden Salpetersäuredämpfe und die leichte Entzündlichkeit und Explosionsfähigkeit eine der gefährlichsten Industrieen und z.B. in Frankreich Kindern die Beschäftigung in derselben untersagt. Die Eigenschaft des Celluloides, bei einer Temperatur von 80 bis 90° einen Zustand anzunehmen, welcher ein leichtes Formen gestattet, bedingt die Vielseitigkeit in den hergestellten Gegenständen, wie Knöpfe, Schmucksachen, Kämme, Brillen- und Geldtäschchenfassungen, Zähne, Billardbälle, typographische Bildstöcke und den „Linge americain“ genannten Stoff; doch fordert andererseits der Umstand, daſs sich das Celluloid bei 130° freiwillig zersetzt und bei 180° explodirt und verpufft und bei Berührung mit einem brennenden Körper schnell verbrennt, zu gröſster Vorsicht bei der Erzeugung der Gegenstände, wie wohl auch beim Gebrauche derselben auf. Im Nachstehenden sind nach dem Bulletin de Rouen, 1884 S. 525 die in den Fabriken der Compagnie francaise du Celluloid zu Stains bestehenden Vorsichtsmaſsregeln mitgetheilt (Vgl. auch Clouet u.a. 1877 225 520. 226 646. Tribouillet 1880 235 * 203.) Die zur Umwandlung der Cellulose oder Baumwolle in Schieſsbaumwolle verwendete Säure ist ein Gemisch aus 5 Th. Schwefelsäure und 2 Th. Salpetersäure und wird in dem zur Säuerung benutzten Raume in einer besonderen durch einen 2m breiten und 1m tiefen, mit Wasser gefüllten Kanal getrennten Abtheilung aufbewahrt, zu welcher die Arbeiter keinen Zutritt haben. Nur eine bestimmte Person und deren Gehilfe, welche beide durch eine von der Brust bis zu den Knöcheln reichende Kautschukhülle geschützt sind, können zu den Säureflaschen gelangen, stellen dieselben auf das Ausgieſsen erleichternde Schaukeln und bedecken die Mündung durch eine mit Röhrchen versehene Kappe. Der Fuſsboden des Säuerungsraumes ist cementirt und mit Ablaufrinnen versehen, welche beständig durch Wasser gespült werden, so daſs, wenn eine Säureflasche zum Brechen kommt, die ausströmende Säure schnell verdünnt und abgeleitet wird. Bei dem auf Rollen gewickelten Cellulosepapiere wird die Säuerung in einem steinernen Behälter, durch welchen dasselbe geleitet wird, vorgenommen; die Arbeiter sind dabei durch Ueberwürfe und Handschuhe aus Kautschuk geschützt. Ueber dem steinernen Behälter befindet sich eine Haube aus Bleiblech zum Auffangen und zur Ableitung der frei aufsteigenden Säuredämpfe. Die Säuerung der Baumwolle wird in Sandsteinvasen vorgenommen, welche ebenfalls unter einer bleiernen Abzugshaube zu stehen kommen. Zur Vervollkommnung dieser Maſsregeln könnte man noch in dem Säuerungsraume über den Köpfen der Arbeiter eine fortwährend durch Kalkwasser oder eine andere alkalische Lösung getränkte Leinwand ausspannen, welche die nicht in die Abzugshauben eintretenden Säuredämpfe zu neutralisiren hätte. Dieses Mittel würde ebenso gut auch bei dem darauf erfolgenden Auspressen und Bleichen der Schieſsbaumwolle, welche Arbeit in Stains durch 2 Personen mit durch Kautschukhandschuhe geschützten Händen in einem gut gelüfteten Raume vorgenommen wird, anzuwenden sein. Das Zerreiben der Schieſsbaumwolle erfolgt in einer metallenen Mühle und wird in derselben auch die Mischung der Schieſsbaumwolle mit Kampher und den Farbezusätzen vorgenommen. Die Mischung wird dann auf einer hydraulischen Presse in etwa 1k schwere Kuchen geformt. Die etwas getrockneten Kuchen werden zerbrochen, mit Alkohol befeuchtet und zwischen zwei bis zu 60° erwärmten Cylindern zu etwa lern dicken Platten ausgewalzt. Die Gefahr dabei ist die leichte Entzündlichkeit und die Einathmung der Kampher- und Alkoholdämpfe; das Zerreiben wird aus diesem Grunde vorgenommen, wenn der Wassergehalt der Schieſsbaumwolle noch 40 Proc. beträgt und das Zerbrechen von einem Untermeister in einem aus zwei gezahnten Bronzecylindern bestehenden Apparate ausgeführt. Nach der Anfeuchtung mit Alkohol werden die Stücke in einem luftdicht verschlossenen Zinkkasten bis zum Walzen aufbewahrt. Der Raum, in welchem diese Arbeiten vorgenommen werden, ist 30m lang, 20m breit, 8m hoch und wird durch ein Gebläse von einer Leistungsfähigkeit von 20cbm für jeden Arbeiter in der Stunde stark gelüftet. Die erlangten Celluloidplatten sind noch mit kleinen Gasbläschen versetzt, werden daher in einem mit Dampf bis zu 50° erwärmten Kasten unter eine hydraulische Presse gebracht und während 6 bis 8 Stunden unter einem Drucke von 150at gelassen. Man leitet nun statt Dampf kaltes Wasser um die Kastenwände und erhält nach Verlauf von 15 bis 18 Stunden das Celluloid in Blöcken. Hier liegt die Gefährlichkeit in dem Brechen der Maschinen und der Entzündlichkeit des Celluloides; gegen letztere werden bei dem Trocknen zu erwähnende Vorsichtsmaſsregeln angewendet, ebenso auch beim Zerschneiden der Blöcke in Platten mit der Säge. Die abgewischten Platten werden in den Trockenkasten an einander gelegt und während 3 Tagen 3 mal mit einem unter leichter Pressung stehenden Luftstrom auf eine Temperatur bis höchstens 50° gebracht. Dieser Arbeitsvorgang ist der gefährlichste, da das Celluloid sich bei erhöhter Temperatur leicht zersetzen und explodiren kann. Der Trockenapparat besteht zur Sicherheit aus kleinen getrennten Kammern ohne andere Oeffnung als eine eiserne Thür. Jede Kammer wird durch ein besonderes unter einem Roste liegendes schlangenförmiges, mit Dampf gespeistes Rohr erwärmt und wird die erzeugte Temperatur im Inneren der Kammer durch vier gewöhnliche und ein fünftes mit elektrischem Meldewerk versehenes Thermometer angezeigt. Das elektrische Thermometer hat eine Leitung nach dem Zimmer des Fabriktechnikers und eine nach dem Standorte des Wärters für die Trocknerei. Um unabhängig davon noch selbstthätig den Dampfzuleitungshahn für die Rohrschlange absperren zu können, hat jede Kammer noch eine selbstschlieſsende Vorrichtung. Der Hahn wird durch ein Gewicht geschlossen, welches von einem leicht verbrennlichen Bande gehalten wird. Für den Fall einer Entzündung sind 3 gewöhnliche Hebelpumpen, 3 Dampfpumpen und entsprechende Schlauchansätze vorhanden. In besonderen Gebäuden abseits der Fabrik wohnen 18 Arbeiterfamilien ohne andere Bestimmung, als bei entstehendem Brande sofort zur Hand zu sein. Bei der Bearbeitung des getrockneten Celluloides ist es hauptsächlich die leichte Entzündung desselben, welche auf den Drehbänken, Sägen u.s.f. durch die Erwärmung vorkommen kann. Zur Sicherung werden diese Arbeiten alle unter einem Wasserstrahle vorgenommen und der die Späne sammelnde Kasten ebenso fortwährend genäſst. Leider muſs das Celluloid, um einen hohen Glanz zu erhalten, trocken gedreht und polirt werden und werden deshalb die Arbeiten zur Herstellung polirter Gegenstände in einem besonderen Gebäude vorgenommen. Die Erleuchtung der Fabriken zu Stains erfolgt durch elektrische Glühlampen, welche in allen Gebäuden vorhanden sind. Alle Gebäude sind auch gut gelüftet, der Fuſsboden derselben wird jeden Tag abgekehrt und gewaschen, die Mauern und Decken werden wenigstens einmal jede Woche abgewischt. Die Eingriffe der Räder der Maschinen sind vollkommen abgedeckt und auch die Transmissionsriemen umhüllt. In den Fabriken ist fortwährend, Tag und Nacht, eine Wache in Thätigkeit und kann die Thätigkeit der Wächter durch besondere Controlapparate jederzeit nachgeprüft werden. Es ist wohl diesen eingehenden Vorsichtsmaſsregeln zuzuschreiben, daſs die Fabrik zu Stains innerhalb zweier Jahre keinen gröſseren Brand aufzuweisen hatte.