Titel: Zur Nachweisung von Traubenzucker in Leder.
Fundstelle: Band 259, Jahrgang 1886, S. 560
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Zur Nachweisung von Traubenzucker in Leder. Kohnstein's Nachweisung von Traubenzucker in Leder. Nach B. Kohnstein (Gerber, 1885 S. 229) wird zum Beschweren von Leder mit Traubenzucker namentlich Syrup verwendet. Verschiedene im Handel vorkommende Proben Syrup hatten folgende Zusammensetzung: I II III IV Wasser 14,53 14,20 16,32 19,80 Traubenzucker 20,00 31,80 35,01 31,03 Org. Nichtzucker 64,68 53,53 48,09 48,81 Asche   0,49   0,47   0,58    0,36. Es genügt daher nicht, den Gehalt eines Leders an Traubenzucker mit Fehling'scher Lösung zu bestimmen, da die übrigen Bestandtheile des Syrups, Dextrin u. dgl., ebenfalls in Frage kommen. Andererseits ist zu berücksichtigen, daſs Leder, welches mit Fichten, Sumach oder Valonea gegerbt ist, Stoffe enthält, welche ebenfalls Fehling'sche Lösung reduciren (vgl. Eitner 1883 248 218). Ferner enthalten mit Gerbstoffextracten gegerbte Leder neben Gerbstoff gröſsere Mengen von Extractivstoffen, welche theils schwer, theils gar nicht von den im Kartoffelsyrup enthaltenden Nichtzuckerbestandtheilen unterschieden werden können, während nach dem alten Verfahren in Gruben gegerbtes Leder nur 4 bis 6 Proc. wasserlösliche Stoffe enthält. Zur Ausführung der Untersuchung werden nur 20 bis 25g des fein geschnittenen Leders bei 100° getrocknet, um den Wassergehalt zu bestimmen. Dann laugt man die Probe 4 bis 5 mal mit warmem Wasser aus, filtrirt und füllt zu 0l,5 auf. Hiervon werden 100cc eingedampft; der Rückstand, getrocknet und gewogen, gibt die Gesammtmenge der durch Wasser auslaugbaren Stoffe, Gerbstoffe und Farbstoffe, Gallussäure und weitere Extractivstoffe von Gerbematerial herrührend, dann etwaiger Zucker, Dextrin und Extractivstoffe von der späteren Zurichtung. Nun wird eingeäschert und die Aschenmenge sowie hierauf das Verhältniſs bestimmt, in welchem Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure zu den übrigen Stoffen der ausgelaugten Masse stehen, um Schlüsse ziehen zu können, ob diese ganze Masse aus Stoffen besteht, welche von der Gerbung herrühren, oder ob ein Theil derselben erst später in das Leder gebracht wurde. Für diesen Zweck versetzt man 200cc mit 6g frisch geglühtem Magnesiumoxyd und schüttelt so lange, bis die darüber stehende Flüssigkeit mit Eisen und Leim keine Reaction mehr zeigt. Von Magnesiumoxyd werden Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure aufgenommen, alles übrige bleibt in Lösung. Man filtrirt und dampft einen gemessenen Theil des Filtrates ein, trocknet, wägt und bestimmt auch jetzt den Aschengehalt, Nachdem man die Zahlen der beiden Wägungen nach Abschlag des Aschengehaltes von einander abzieht, erhält man als Unterschied die Menge des aus der abgewogenen Menge Leder erhaltenen Gerbstoffes, Farbstoffes und der Gallussäure. Die Menge der anderen Extractivstoffe hat man aus der zweiten Wägung zu nehmen. Man hat die ziemlich festen Verhältnisse, in welche die Gerbstoffgruppe (Gerbstoff, Farbstoff und Gallussäure) zu den anderen Extractivstoffen jeweilig bei den verschiedenen Gerbmitteln stehen, in mehreren mit solchen Materialien gegerbten Ledern bestimmt, und benutzt nun diese Verhältnisse in dem bestimmten Falle zur Berechnung der Extractivstoffe, welche der gefundenen Menge der der Gerbstoffgruppe angehörigen Stoffe entsprechen. Stimmt nun diese letztere durch Rechnung gefundene Zahl mit der obigen durch Wägen des eingedampften Filtrates gefundenen, ganz oder nahezu überein, so ist das Leder normal. Ergibt sich aber ein Unterschied dadurch, daſs letztere Zahl gröſser erscheint, dann sind dem Leder nach der Gerbung fremde Stoffe beigebracht worden, wo dann auch aus dieser Abweichung die Menge dieser fremden Stoffe gerechnet werden kann. Für die Zuckerbestimmung werden 50 bis 60cc der ersten Lösung mit Fehling'scher Lösung versetzt, bis keine Reduction mehr erfolgt. Kohnstein hat gefunden, daſs Traubenzucker Stoffe enthält, die mit der Fehling'schen Lösung Niederschläge geben, welche, wenn das Kupferoxydul als Oxyd oder reducirt als Kupfer gewogen wird, zu hohe Zahlen liefern. Um diesem Fehler auszuweichen, wird das gut gewaschene Kupferoxydul in Salzsäure gelöst und Schwefelwasserstoff unter Erwärmen, damit sich das erhaltene Kupfersulfid besser zusammenballt, eingeleitet. Man filtrirt nun rasch, wäscht mit Schwefelwasserstoff haltigem Wasser die letzten Spuren von Salzsäure aus, glüht im Rose'schen Tiegel mit etwas Schwefel im Kohlensäurestrom und wägt das gebildete Kupfersulfid, welches auf Traubenzucker umgerechnet wird. Wenn man von der gesammten Extractmenge, welche man aus dem zu untersuchenden Leder erhalten hat, die Menge der Stoffe, welche hier als Gerbstoffgruppe bezeichnet sind, dann die dazu gehörigen Extractivstoffe, endlich den gefundenen Zucker abrechnet, so erhält man die Menge der in dem Appreturmittel neben dem Zucker vorhanden gewesenen Stoffe, aus deren Vergleich mit der Zuckermenge man ersehen kann, ob das Appreturmittel in festem Traubenzucker oder in Stärkesyrup bestand. Sollen auch die Nichtzuckerstoffe des Syrups bestimmt werden, so ist die sonst gebräuchliche Behandlung mit Bleiessig unstatthaft, vielmehr muſs mit Magnesia geschüttelt werden. (Vgl. Simand 1885 256 38.) Fichtensohlleder, in der k. k. Versuchsstation gegerbt, enthielt z.B. in 100 Th. lufttrockener Substanz: I II Wasser 14,64 Mit Wasser auslaugbar   7,93 16,86 Hiervon organische Substanz   6,89 15,98 Unorganische Asche   1,04   0,88 Von Magnesiumoxyd aufnehmbar (Gerbsäure,     Farbstoffe, Gallussäure)   4,01   3,17 Von Magnesiumoxyd nicht fällbar   2,88 12,81 Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Trau-     benzucker gerechnet   1,12    4,62. Dieses Fichtensohlleder wurde mit Glukose behandelt. Das bei 100° getrocknete Leder wies eine Gewichtszunahme von 10,93 Proc. auf. Die Analyse ergab die unter II angegebenen Bestandtheile, somit: Gesammtmenge der ausgelaugten organischen Stoffe 15,98 Davon ab von Magnesia aufnehmbar   3,17 Die diesen Stoffen entsprechende Menge Extractivstoff,    gefunden durch Rechnung aus obigen Zahlen, näm-    lich aus (4,01 : 2,88 = 3,17 : x)   2,27 –––––– 10,54 Der durch Wägung des Leders vor und nach der Zurich-    tung gefundene Unterschied betrug 10,93 –––––– Verlust   0,39 Proc. Fichtensohlleder, Handelswaare, enthielt in 100 Theilen: Wasser 12,38 Auslaugbar 14,68 Hiervon organische Substanzen 14,03 Unorganisch (Asche) 0,65 Von Magnesia aufnehmbar 3,36 Von Magnesia nicht fällbar 10,67 Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Traubenzucker      gerechnet 6,05 Hieraus folgt: Gesammtmenge der ausgelaugten organischen Stoffe 14,03 Davon ab von Magnesia aufnehmbar   3,17 Die diesen Stoffen entsprechende Menge Extractivstoffe,    gefunden aus (4,01 : 2,88 = 3,36 : x)   2,41 –––– Fremde Stoffe   8,45. Da auf diese Menge von 8,45 Th. 6,05 Proc. reiner Traubenzucker entfallen, so war obiges Leder mit festem Traubenzucker beschwert. Eichensohlleder erzeugt an der k. k. chemisch-technischen Versuchsstation enthielt: I II Wasser 14,70 Mit Wasser auslaugbar 5,00 15,58 Hiervon organisch 3,96 14,68 Unorganisch 1,04 0,90 Von Magnesia aufnehmbar 2,76 2,51 Von Magnesia nicht fällbar 1,20 12,17 Davon reduciren Fehling'sche Lösung, auf Trau-      benzucker gerechnet 0,91 4,80 Dasselbe, mit Traubenzucker beschwert, gab eine Gewichtszunahme von 11,08 Proc. und die unter II angegebenen Bestandtheile, woraus: Gesammtmenge der ausgelaugten organischen Stoffe 14,68 Davon ab von Magnesia aufnehmbar   2,76 Die diesen Stoffen entsprechende Menge Extractivstoffe,    gefunden durch Rechnung aus (2,76 : 1,20 = 2,51 : x)   1,09 –––––– 10,83 Durch Wägung des Leders vor und nach der Zurich-    tung gefunden 11,08 –––––– Verlust   0,25 Proc.