Titel: Aufladevorrichtungen für Nutzholzstämme.
Fundstelle: Band 260, Jahrgang 1886, S. 299
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Aufladevorrichtungen für Nutzholzstämme. Patentklasse 35. Mit Abbildungen auf Tafel 20. Aufladevorrichtungen für Nutzholzstämme. Der durch die Unfallversicherung gegen die zahlreichen, beim Verladen gröſserer Holzstämme vorkommenden, meist schweren Unfälle geforderte Schutz hat zum Entwürfe von Hebezeugen angeregt, mittels welchen das Aufladen gefällter Baumstämme auf die Wagen der Waldeisenbahnen, wie auf die kleinen Wagen der Betriebsbahnen von Sägewerken u. dgl. möglichst gefahrlos ausgeführt werden soll. Die verschiedenen Vorschläge lassen sich in zwei Gruppen theilen: bei der einen wird der Baumstamm in die Mitte des Geleises gerollt und dann durch zu beiden Seiten aufzustellende Hebewerke so hoch gehoben, daſs der Eisenbahnwagen unter den Stamm fahren kann, worauf derselbe auf den Wagen niedergelassen wird; bei der zweiten Gruppe wird der Baumstamm nur bis nahe an das Geleise gerollt und hierauf eine schiefe Ebene benutzt, auf welcher zuerst in steiler Lage derselben der Baumstamm hoch gewunden und dann durch Senken der schiefen Ebene auf den Eisenbahnwagen niedergelassen wird. Diese Vorrichtungen dürften den der ersten Gruppe vorzuziehen sein. (Vgl. auch Guyenet 1886 259 * 9.) Bei dem Hebewerke mit zwei Schraubenwinden von R. Dolberg in Rostock (* D. R. P. Nr. 32686 vom 5. Februar 1885) wird zunächst unter den aufzuladenden Baumstamm ein Hakenbügel a (Fig. 10 Taf. 20) gesteckt und auf den Stamm die Hebel b der zu beiden Seiten aufgestellten und durch Stangen g gestützten einfachen Schraubenwinden A und B gelegt. Diese Hebel b und der Bügel a werden dann unter einander durch die Schlieſsen d verbunden, welche in die Haken des Bügels a eingehängt und durch einen in verschiedene Löcher zu steckenden Bolzen in passende Länge gebracht werden. Durch Drehen an den wagerechten Kurbeln, was allerdings ermüdender wirkt, wird nun der Baumstamm gehoben. Die Winden A und B lassen sich mit den Stangen g und Hebeln b zusammenklappen, so daſs sie bequem fortzubringen sind. Dolberg hat noch ein Hebewerk mit bügelförmigem Gerüstständer (* D. R. P. Nr. 34283 vom 17. März 1885) in Vorschlag gebracht. Es soll dabei mit kleinster Gerüsthöhe gröſste Hubhöhe erreicht werden. Der zu hebende Baumstamm wird, wie aus Fig. 8 Taf. 20 zu entnehmen ist, von einer fest zu spannenden Greifzange z gefaſst. In Haken, welche an den Maulspitzen angebracht sind, werden Kettenkloben r eingehängt und über dem Baumstamme das aus zwei durch Gelenk o verbundenen Schenkeln A zusammengesetzte Gerüst gestellt. Hierauf werden zwei Ketten k in der gezeichneten Weise herumgeschlungen und durch Schaltung der Rollen e mittels der Handhebel h angezogen. Zur Schaltung greifen die Klinken l der Handhebel h, wie auch die Gegenklinken unmittelbar in die wagerecht liegenden Glieder der Kette k auf den Rollen e ein, wie dies im Patente * Nr. 34013 vom 5. Februar 1885 besonders angegeben ist. Die freien Enden der Ketten k fallen zwischen sogen. Bremsen g nieder, um die Ketten erforderlichenfalls mittels derselben festklemmen zu können. Jeder Ständer A ist mit einem Stützfuſse C (vgl. Fig. 9 Taf. 20) drehbar verbunden, welcher mittels des Lochbogens q und Einsteckers p je nach der Gestaltung des Erdbodens festgestellt werden kann. Damit die Zange z beim Heben nicht hindert, wird dieselbe zur Seite gedreht, was auch, da sie durch die Kettenkloben nur an ihren Maulspitzen faſst, leicht auszuführen ist. Die von dem Georgs-Marien-Bergwerks- und Hütten-Verein in Osnabrück (* D. R. P. Kl. 81 Nr. 34141 vom 4. Juli 1885) angegebene Aufladevorrichtung ist mit einer schiefen Ebene versehen. Das Eigenthümliche dabei ist, daſs mittels einer Kurbel a (Fig. 13 und 14 Taf. 20) und eines Räderpaares b, c sowohl das Heraufziehen und Herunterlassen des Stammes auf der schiefen Ebene A, als auch das Heben und Senken der letzteren vorgenommen werden kann. Das Rad c sitzt lose auf seiner Achse und rechts und links davon stecken ebenfalls lose die Kettenräder f und f1 mit je zwei Sperrrädern g bezieh. g1. Die beiden inneren Sperrräder dienen zur Kuppelung des Rades c mit den Kettenrädern f bezieh. f1, je nachdem die verschiebbare Doppelklinke d am Rade c gestellt ist, während die äuſseren Sperrräder von am Gestelle festen Klinken e bezieh. e1 gehalten werden. Ueber die Kettenräder f und f1 und zwei oberhalb auf einer Achse am Bocke B steckende Räder sind die endlosen Gelenkketten k2 geschlungen. Mit den letzteren Rädern sind zwei Kettenrollen r verbunden, über welche die den Baumstamm umschlingende Kette k und die Kette k1, an die das Ende der schiefen Ebene A gehängt ist, geführt sind. Ist demnach der Stamm bis über die Mitte des untergefahrenen Wagens heraufgezogen, so wird nach Verschiebung der Doppelklinke d die schiefe Ebene A gesenkt und der Stamm legt sich langsam in die Kippschemel des Wagens ein. Bei der Ladevorrichtung für Baumstämme mit fester Schraubenwinde und Kettenzug von R. Düesberg in Schönholz bei Eberswalde (* D. R. P. * Nr. 34698 vom 9. Mai 1885) ist zur Vermeidung der gleitenden Reibung des Stammes an der schiefen Ebene ein Wagen w (Fig. 11 Taf. 20) benutzt, auf welchen der Stamm zu liegen kommt. Dieser Wagen stöſst in seiner tiefsten Stellung an einen Vorsprung v der schiefen Ebene A und ist mit einem Haken h versehen, in welchen die den Stamm umschlingende Kette k eingehängt wird. Die Kette k geht über die Leitrollen r und r1 nach der Kettenrolle f, welche von der Kurbel a mittels der Räder b und c gedreht wird. Die schiefe Ebene A wird durch die Schraubenwinde B gestützt; die Schraube S derselben ist gelenkig mit A verbunden und auſserdem noch eine Bodenunebenheiten nachgebende Verbindung durch die Hebel h2 und h3 mit Feder erreicht. An dem Wagen w ist noch ein Sicherheitshaken h1 angebracht, welcher bei der tiefsten Wagenstellung unter eine Querstange greift und dadurch einem Abspringen des Wagens beim Aufrollen des Stammes auf denselben durch die Kette k vorbeugt. Bei der Aufladewinde von Otto Neitsch in Halle a. d. Saale (* D. R. P. Nr. 34805 vom 27. Mai 1885) wird zum Heben des Stammes auf der schiefen Ebene eine Schraubenwinde benutzt, zum Heben und Senken der schiefen Ebene dagegen eine Kettenwinde. Wie in Fig. 12 Taf. 20 veranschaulicht ist, besitzen die schiefe Ebene A und die Stütze B eine gelenkige Verbindung und werden die Füſse beider durch die bei d einzuhängende und von der Trommel w mittels des Rädervorgeleges b1, c1 aufzuwickelnde Kette k1 verbunden. Zieht man also die Kette k1 an, so wird die schiefe Ebene A steiler gestellt. Um dabei die Bewegung der Stütze B auf dem Erdboden zu erleichtern, sind an derselben Rollen R angebracht. Der zu verladende Baumstamm wird von einer Kette k umschlungen und diese in den Haken h der Mutter m eingehängt. Durch Drehen der Schraubenspindel s mittels der Kurbel a und der Kegelräder b und c wird der Stamm über die schiefe Ebene heraufgezogen. Um den Uebergang des Stammes vom Erdboden auf die schiefe Ebene A zu erleichtern, ist am Fuſse der letzteren eine kleine Walze r angebracht. Das Aufziehen des Stammes auf der schiefen Ebene erfolgt, wie bereits eingangs bemerkt, bei steiler Stellung der letzteren und ist, um den Zugang zur Kurbel a zu erleichtern, an der Stütze B ein aufklappbares Fuſsbrett t angebracht, auf welches der die Kurbel a drehende Arbeiter steigen kann.

Tafeln

Tafel Tafel 20
Tafel 20