Titel: S. Huldschinsky's nachgiebige Verschlüsse für Dampfkesselwandungen.
Fundstelle: Band 261, Jahrgang 1886, S. 363
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S. Huldschinsky's nachgiebige Verschlüsse für Dampfkesselwandungen. Mit Abbildungen auf Tafel 24. Huldschinsky's nachgiebige Dampfkesselverschlüsse. Die Gefahr von Kesselexplosionen in Folge zu hoch gespannten Dampfes soll nach dem Vorschlage von S. Huldschinsky und Söhne in Gleiwitz (* D. R. P. Kl. 13 Nr. 34768 vom 25. Juli 1885) durch nachgiebige Verschluſsplatten für in den Kesselwandungen gelassene Oeffnungen vermieden werden. Von solchen Verschlüssen, welche an Kesselsteinansätzen am wenigsten ausgesetzten Stellen angebracht werden, veranschaulichen Fig. 13 und 14 Taf. 24 zwei verschiedene Ausführungen. In Fig. 14 wird die Oeffnung o in der Kessel wand durch ein Deckplättchen b unter Anwendung einer untergelegten Packung verschlossen, indem zwei Schrauben d das Deckplättchen b mit der Kesselwand einseitig fest verbinden. In Fig. 13 ist statt eines eckigen ein rundes Deckplättchen b angebracht, das mittels der Schiene s und der Schrauben d mit einem angemessenen Drucke auf den die Kesselöffnung o umgebenden Packungsring aufgespannt ist. Die Widerstandsfähigkeit des Deckplättchens ist so gewählt, daſs vor dem Erreichen der Elasticitätsgrenze der Kesseltheile durch den etwa wachsenden Dampfdruck ein Nachgeben des Plättchens oder der Packung, sei es durch Abbiegen von der Kesselwand, sei es durch Zerreiſsen des Plättchens oder der Packung, eintritt, um dem Wasser und Dampfe einen Austritt zu gestatten. Natürlich ist dafür zu sorgen, daſs der Verschluſs am Kessel an einer solchen Stelle angebracht wird, daſs im Falle des Nachgebens Niemand verbrüht wird.

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