Titel: Neuere Filter für Säfte der Zuckerfabriken.
Autor: St.
Fundstelle: Band 263, Jahrgang 1887, S. 188
Download: XML
Neuere Filter für Säfte der Zuckerfabriken. Patentklasse 89. Mit Abbildungen auf Tafel 11. Neuere Filter für Säfte der Zuckerfabriken. Das von L. Walkhoff in Kalinofka (* D. R. P. Nr. 37001 vom 9. Oktober 1885) angegebene stehende Beutelfilter zur Trennung der Zuckersäfte u. dgl. von mechanisch beigemengten Unreinigkeiten soll sich durch rasche Arbeit, bequeme Handhabung und Reinigung, verbunden mit lang andauernder guter Wirkung, auszeichnen. Wie aus Fig. 13 Taf. 11 ersichtlich ist, dient zur Aufstellung einer Anzahl Filterbeutel ein geschlossener Kasten A, in dessen Böden die Befestigung der Beutel mittels der Holzpfropfen F und der Einsätze H erfolgt, oben bei F fest geschnürt, dagegen unten bei H durch ein leicht zu lösendes Klemmband E geschlossen. Die Filtration geht in der Weise von statten, daſs die unter Druck aus einem höher gelegenen Behälter oder aus einer Pumpe eintretende Flüssigkeit durch den Stutzen L in den Untersatz M und von hier durch H in die Beutel N eintritt. Die Flüssigkeit gelangt aus den Beuteln in den dieselben umgebenden Kasten A und von da bei P in die Abfluſsrinne. Die Unreinigkeiten dagegen bleiben in den Beuteln selbst zurück, fallen durch ihre Schwere nieder und können durch Stutzen K aus dem Untersatze M abgelassen werden, ohne den Betrieb der Filter zu stören. Ein Schlieſsen der Oeffnung bei L bewirkt das Zusammenfallen der Beutel und ein vollständiges Abfallen der Rückstände, während die Filterbeutel selbst am Haken bei F fest hängen bleiben und beim nächsten Eintritte von Flüssigkeit sofort wieder betriebsfähig sind. Der in Fig. 14 und 15 Taf. 11 dargestellte Filtrirapparat mit festen Filterflächen von H. Kraensel in Breslau (* D. R. P. Nr. 36745 vom 29. September 1885) besitzt eine oder mehrere keilförmige Filterkammern A mit je zwei durch übergelegtes Tuch a und zugehörige Filterplatten a1 gebildeten Filterflächen und dem Schlammsammler B. Der Schlammkasten B enthält ein Mannloch, welches in geschlossenem Zustande ebenfalls in eine Filterfläche b umgewandelt wird, indem man über den an seiner inneren Seite wie eine Filterplatte geformten Mannlochdeckel b1 ein Tuch legt, welches zugleich die Dichtung des Mannloches vertritt. Die Filterplatten a1 sowie der Mannlochdeckel b1 enthalten zur Ableitung des Filtrates an der unteren Seite Kanäle d, welche am Ausgange mit Hähnen l bezieh. k versehen sind. Unterhalb der Hähne l befindet sich die Saftrinne c mit dem Ableitungsrohre n, während der Hahn k in einen Trichter m mündet, dessen Ableitungsrohr mit n verbunden werden kann. Oberhalb hat jede der Filterplatten einen Hahn f, dessen Kanal mit den Rinnen der Platten a1 in Verbindung steht und durch welche man Wasser auf das Filtertuch a von auſsen nach innen wirken lassen kann, wodurch der an der inneren Seite des Tuches angesetzte Schlamm abgespült wird. Der Safteingang in den Apparat erfolgt bei e oder g, der Saftablaſs aus A bei d. Der Schlammsammler B erhalt, wenn eine Anslaugung des angesammelten Rückstandes erforderlich ist, je nach körniger oder schleimiger Beschaffenheit desselben im ersten Falle nur ein längs durchgehendes Heiſswasser-Einspritzrohr h, oder im zweiten Falle auſser diesem noch ein Rührwerk. Bei der ersten Art der Auslaugung wird zum Beginne derselben erst das Verschluſsventil i geöffnet, um den Schlamm, welcher sich während der Filtrationsdauer in dem Rohre h abgesetzt hat, durch den Wasserdruck herausstoſsen zu lassen, worauf dasselbe wieder geschlossen wird. Das Wasser dringt nun, vertheilt durch die Löcher, in den Schlamm ein, lockert denselben auf und flieſst, mit den noch im Schlamme enthaltenen Zuckerstoffen bereichert, durch die Filterfläche b und den Hahn k in den Trichter m ab. Bei der zweiten Art der Auslaugung wird der fester zusammenhängende oder schleimige Rückstand während der Wassereinspritzung durch Drehen des Rührwerkes aufgerührt, um eine vollkommene Auslaugung zu ermöglichen. Das Filter von E. de Bück besitzt nach der Sucrerie indigène, 1886 Bd. 27 * S. 594 als Filtermittel Filzpfropfen, welche, wie aus Fig. 12 Taf. 11 zu ersehen, kegelförmig gestaltet sind und in eine gelochte Platte B so gesetzt werden, daſs der Flüssigkeitsdruck dieselben festhält. Der bei F eintretende Saft wird durch eine Dampfkammer E heiſs erhalten. Durch den Hahn C wird Dampf oder kochendes Wasser in die Kammer A geleitet, wenn die Filzpfropfen gereinigt werden sollen. Der sich in dem Raume D absetzende Schlamm wird zeitweise durch den Hahn H abgelassen. Das Filter erfordert einen Flüssigkeitsdruck von 3m,5 bis 5m Höhe. Man kann den filtrirten Saft auch absaugen, um den Flüssigkeitsdruck zu vergröſsern. Die Reinigung der Filzpfropfen soll nur alle 2 bis 3 Monate nöthig werden und ein Apparat für täglich 500hl Saft ausreichen. St.

Tafeln

Tafel Tafel 11
Tafel 11