Titel: Ergebnisse von Papieruntersuchungen.
Fundstelle: Band 264, Jahrgang 1887, S. 608
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Ergebnisse von Papieruntersuchungen. Martens, über Papieruntersuchungen. A. Martins veröffentlicht in den Mittheilungen aus den kgl. technischen Versuchsanstalten zu Berlin, 1887 S. 2 die Ergebnisse der Prüfungen von 78 Papierproben aus den Beständen der Behörden der Provinzen Ost- und Westpreuſsen. Um ganz besonders klar die Notwendigkeit einer durchgreifenden Besserung der Bestände von Aktenpapieren und der Aufstellung von Normalien für den amtlichen Papierverbrauch darzulegen, sind in der Zusammenstellung auch die gezahlten Preise beigefügt. Aus der Gegenüberstellung dieser Zahlen mit denjenigen der Prüfungsergebnisse läſst sich erkennen, daſs bisher die Preisstellungen recht oft nicht der wirklichen Güte der verwendeten Papiere angepaſst worden sind; vielmehr scheint es, daſs man mehr auf das äuſsere Ansehen der Papiere als auf den eigentlichen inneren Werth geachtet habe. Für die untersuchten Papiere der Stoffklasse I (d. s. Papiere, welche nur Hanf- und Leinenfasern mit geringem Zusätze von Baumwollfasern enthalten und deren Aschengehalt nicht höher als 2,5 Proc. ist, vgl. 1885 258 * 293), welche sämmtlich als Kanzlei- und Briefpapiere bezeichnet sind, beträgt der gezahlte Durchschnittspreis 1,42 M. für 1k; jedoch übersteigen einige Papiere, namentlich die als Briefpapiere bezeichneten, den Durchschnittspreis um mehr als 100 Proc. So ist z.B. das schlechteste Papier dieser Klasse um 122 Proc. theurer als das beste. Angesichts dieses Umstandes dürfte es angezeigt sein, die Vermuthung auszusprechen, daſs in erster Linie wohl der Name (Brief-Papier, besonders Wiener Briefpapier) mit in Anrechnung gestellt zu werden pflegt; denn es ist kaum anzunehmen, daſs die technischen Schwierigkeiten in der Herstellung oder der geringere Bedarf an solchen Papieren allein einen so hohen Preisunterschied rechtfertigen. Man wird hoffentlich in der Folge mehr Nachdruck auf den inneren Werth der Waare legen und wohl nicht mehr des leeren Namens wegen hohe Preise für ein „ausländisches“ oder als „ausländisch“ bezeichnetes Papier zahlen. Im Allgemeinen findet man innerhalb der Stoffklasse I die bekannte Erfahrung bestätigt, daſs durch den Baumwollzusatz die Dehnbarkeit des Papieres erhöht wird. Die zur Untersuchung gelangten Papiere der Stoffklasse II (Papiere, welche nur Hanf-, Leinen- und Baumwollfasern mit geringem Zusätze von Zellstoff enthalten und deren Aschengehalt nicht höher als 3 Proc. ist) sind durchgängig als Kanzlei- und Mundirpapiere bezeichnet. Die Durchschnittspreise für Stoffklasse I und II sind dieselben, obwohl man füglich annehmen darf, daſs durch die Zulassung der Ersatzstoffe (Stroh, Holzzellstoff u.s.w.) die Herstellung erleichtert sein muſs. Beim Vergleiche der Einzelpreise in beiden Stoffklasen kann man ein Fallen der Preise mit der Abnahme der Güteklassen (vgl. 1885 258 294) kaum wahrnehmen. Besonders zu bemerken ist noch, daſs die Festigkeitseigenschaften nach den beiden Hauptrichtungen bei den meisten Papieren der Klasse II starke Abweichungen aufweisen. Im Allgemeinen zeigen auch in dieser Stoffklasse die geringwerthigen Papiere eine gleichmäſsige Durchsicht; sie sind hauptsächlich wohl des Aussehens wegen stark gebleicht und kurz gemahlen. Von den untersuchten 37 Papieren der Stoffklasse III (Papiere von beliebiger Zusammensetzung, jedoch ohne Zusatz von Holzschliff und mit nicht mehr als 15 Proc. Asche) sind 17 als Kanzlei-, Mundir- u.s.w. Papiere, 14 als Conceptpapiere und 5 als Brief- bezieh. Fein-Kanzleipapiere bezeichnet worden. Von den 17 Kanzleipapieren fallen 7 Stück in die Festigkeitsklasse 4 (Reiſslänge nicht weniger als 3000m, Dehnung nicht weniger als 2,5 Proc., vgl. 1885 258 294) und 3 Stück in Klasse 5, während 7 gar in die Klasse 6 eingereiht werden muſsten. Von diesen Papieren kosten die ersteren, die besseren, durchschnittlich 1,36 M., die mittleren 1,67 M. und die schlechtesten, Klasse 6, 1,41 M. für 1k beschwerungsfreien Papieres. Bei den 14 Conceptpapieren, welche mit Ausnahme von zweien den in den „Grundsätzen für amtliche Papieruntersuchungen“ gegebenen Anforderungen nicht genügen, beträgt der Durchschnittspreis für das unbeschwerte Papier gerechnet 1,15 M. und sind auch hier die schlechteren Papiere wesentlich theurer als die den Anforderungen genügenden besseren. Von den 5 als Brief- bezieh. als Fein-Kanzleipapier bezeichneten Sorten genügt nicht eine einzige den jetzigen amtlichen Anforderungen. Der Mittelpreis für dieselben ist trotzdem 1,69 M. für 1k und ist bei höchst mangelhaften Papieren bis zu 72 Proc. theurer als die Papiere der Stoffklasse I, im Durchschnitte gerechnet. Die Einheitspreise der vorgenannten Stoffklasse III sind in der Zusammenstellung auf ein Papier mit 3 Proc. Aschengehalt umgerechnet, unter der Voraussetzung, daſs mit Bezug auf die Güte des Papieres ein Aschengehalt mindestens ohne Werth, bis zu einem geringen Maſse aber nicht immer zu vermeiden ist. Der Durchschnittspreis der Papiere aus Stoffklasse IV (Papiere von beliebiger Stoffzusammensetzung und mit beliebigem Aschengehalt) stellte sich auf 1,17 M. für 1k beschwerungsfreies Papier. Es mag nur noch darauf hingewiesen werden, daſs namentlich die Ergebnisse der Dehnbarkeit und des Widerstandes gegen Zerknittern bei dieser Papierklasse fast durchweg auſserordentlich gering ausgefallen sind. Schlagender als durch die vorgeschilderten Untersuchungsergebnisse kann wohl kaum die Notwendigkeit einer Reform auf dem Gebiete des Papierbezuges für das Aktenmaterial nachgewiesen werden.