Titel: Herstellung von Druckplatten aus Celluloid.
Fundstelle: Band 267, Jahrgang 1888, S. 62
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Herstellung von Druckplatten aus Celluloid. Herstellung von Druckplatten aus Celluloid. Zur Herstellung von Druckplatten aus Celluloid oder aus Stoffen mit ähnlichen Eigenschaften, wie Xylonit, Fibrolithoid, Ebonit, überhaupt aus allen aus Dinitrocellulose hergestellten Producten, ohne Anwendung der Galvanoplastik oder der Aetzmethoden, bringen Jacques Brunner in Winterthur und Charles Klary in Paris (Oesterreichisch-Ungarisches Patent Kl. 15 vom 23. August 1887) ein Verfahren in Vorschlag, welches im Wesentlichen darin besteht, daſs ein mittels lichtempfindlicher Folie erhaltenes Relief durch Druck auf die anfangs bildsame, dann rasch consistent werdende Masse übertragen wird. Eine Gelatinefolie wird in einer Lösung von chromsaurem Kali oder anderer geeigneter Substanz auf bekannte Weise lichtempfindlich gemacht, wobei die Dicke der Gelatineschicht beliebig gewählt werden kann. Statt der Gelatine kann auch Kohlepapier verwendet werden. Das lichtempfindliche getrocknete Präparat wird unter einem auf gewöhnlichem Wege erhaltenen Negativ oder Positiv exponirt, und das positive oder negative latente Bild auf gewöhnliche Weise entwickelt, so daſs nun Erhöhungen und Vertiefungen auf der Gelatine erzeugt sind. Sollen Bilder im Halbton erzeugt werden, so können die zur Verwendung kommenden photographischen Positive oder Negative mit Korn oder Schraffur versehen sein. Zur Erzeugung von Strichbildern kann man dagegen die Positive oder Negative auf gewöhnlichem Wege erhalten. Wenn das aus Gelatine geformte Bild trocken ist, wird es in bekannter Weise mittels Alaun oder Alkohol gehärtet, und das so erhaltene Gelatinerelief nun durch Druck (Pressen) auf eine geeignete Masse, wie sie eingangs erwähnt wurde, übertragen. Diese wird in Plattenform erst in einer Presse, welche geheizt und gekühlt werden kann, zwischen stählernen Platten geglättet, worauf das Gelatinerelief mit der Bildseite auf die Celluloidplatte gelegt wird. Beide Theile werden nun in einer bis auf etwa 120° C. erwärmten Presse während 5 bis 6 Minuten einem Drucke ausgesetzt. Nach erfolgter Abkühlung und nach wieder abgehobenem Gelatinerelief ist die auf dem Celluloid erhaltene Bildfläche, sei es Hoch- oder Tiefdruck, vollständig rein, und zum Gebrauch auf beliebiger Druckerpresse fertig. Das Verfahren gleicht also dem Abprägen von Gelatinerelieſs in Gyps, Wachs, leichtflüssige Legirungen u.s.w., und liegt das Neue eigentlich nur in der Verwendung des Celluloids für Preſsformen, welche direkt zum Druck auf beliebiger Druckerpresse verwendet werden. Die Eigenschaft des Celluloids, bei 70° C. zu erweichen und sich in beliebige Formen pressen zu lassen, hat indessen schon zur Herstellung von Celluloidstempeln und Celluloiddruckplatten Veranlassung gegeben, und bieten dieselben gegenüber den auf galvanischem Wege hergestellten Bildern manche Vortheile, indem das Celluloid die feinsten Vertiefungen der Form vermöge seiner leichten Vertheilbarkeit annimmt, und ferner hierbei die trennende Graphitschicht in Wegfall kommt. Auch nutzt sich das Celluloid sehr wenig ab und sollen die Platten den Druck in der Schnellpresse länger aushalten.