Titel: Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken.
Autor: Stammer
Fundstelle: Band 269, Jahrgang 1888, S. 126
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Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken. (Patentklasse 89. Fortsetzung des Berichtes S. 73 d. Bd.) Mit Abbildungen auf Tafel 7. Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken. Ueber den neuen amerikanischen sogen. Yaryan-Verdampfapparat, von welchem in D. p. J. 1887 266 * 128 eine allgemeine Besehreibung gegeben worden ist, liegt jetzt in der Patentschrift (*D. R. P. Kl. 6 Nr. 42502 vom 5. November 1886) eine ausführliche Mittheilung vor; auch ist mehrfach über denselben berichtet worden, so u.a. in der Deutschen Zuckerindustrie, 1888 Bd. 13 S. 502, woraus folgendes zur Vervollständigung der angeführten früheren Beschreibung zu entnehmen ist. Der Hauptvorzug des neuen Apparates liegt nicht sowohl in der Gröſse der Arbeitsleistung, als in der Wohlfeilheit der Anlage, der Einfachheit des Betriebes, der Raumersparniſs und der geringen Menge der verdampfenden Flüssigkeit. Nach Springmühl's Mittheilung in Scheibler's neuer Zeitschrift für Zuckerindustrie, 1888 Bd. 30 S. 96, sollen bereits in Nordamerika und Westindien 60 Yaryan-Apparate, darunter ein Vierkörper für eine tägliche Verdampfung von 600000l, in England 14 Apparate und in Deutschland ein Apparat in Thätigkeit sein und überall sehr gerühmt werden; die geringeren Heizflächen sollen weit mehr als die bisherigen Verdampfkörper leisten, indem auf 1k Kohle 23k Wasser verdampft werden können. Da ferner der Saft nur wenige Minuten einer höheren Temperatur ausgesetzt bleibt, soll niemals Inversion oder Karamelisirung eintreten. Sodann liefert der Apparat bereits wenige Minuten, nachdem er in Betrieb gesetzt worden ist, fertigen Dicksaft, und auch die Reinigung der Siederohre soll leicht und das Condensationswasser völlig zuckerfrei und als Speisewasser verwendbar sein. Einen wesentlichen Theil der (früher im Einzelnen nicht beschriebenen) Einrichtung werden die Fig. 12 und 13 Taf. 7 klar machen. Die Vertheilung des Saftes gleichzeitig in alle Röhren erfolgt, wie aus Fig. 12 ersichtlichFig. 12 ist ein Längsschnitt durch die Vertheilungskammer und den Wasserverschluſs, Fig. 13 ein solcher durch die Scheidekammer und einen Theil des Rohrkörpers., von einem vor den Oeffnungen derselben befindlichen Raume, der Vertheilungskammer aus. In dieser befindet sich eine mit conischen Stiften besetzte Platte, welche mittels eines Handhebels wagerecht verschoben werden kann und mit den Stiften in die durch Ringe verengten Rohrenden eingreift und sie hierdurch mehr oder weniger für das Eindringen von Saft aus der Vertheilungskammer geöffnet hält. Das in den Verdampfungsröhren gebildete Gemisch von Saftdampf und Dicksaft durchströmt nun einen an den Rohrkörper sich anschlieſsenden vergröſserten Saftfänger (Fig. 13), hier Scheidekammer genannt, einen kurzen Cylinder von bedeutend gröſserem Durchmesser als der Rohrkörper, ausgesetzt mit drei vertikalen Platten, welche abwechselnd links und rechts einen Randausschnitt und unten eine Saftabfluſsöffnung besitzen. Der Saftdampf setzt in der Scheidekammer auf seinem langen hin und her gehenden Wege die von ihm mitgeführtenmitgegeführten Safttröpfchen an den Platten ab und wird wie bei anderen Mehrkörperapparaten durch ein Uebersteigrohr in den Dampfraum des zweiten Rohrkörpers geleitet, um hier zur Verdampfung wieder verwendet zu werden; der in der Scheidekammer zusammenflieſsende Dicksaft dagegen sammelt sich in einem kleinen Cylinder unter der Scheidekammer, der sogen. Schwimmerkammer, wo ein Schwimmerventil verhindert, daſs er unter eine bestimmte Höhe sinkt. Von hier flieſst der Saft durch ein Verbindungsrohr, welches stets mit Saft gefüllt bleiben muſs, zur Vertheilungskammer des nächstfolgenden Apparates. Die Vertheilungskammern müssen wegen der Gleichzeitigkeit der Vertheilung in sämmtliche Verdampfrohre stets bis oben mit Saft gefüllt sein. Sobald der Apparat in Betrieb gesetzt ist, suchen die Luftverdünnungen in den verschiedenen Theilen des Apparates im Gleichgewicht mit einander zu bleiben, und es tritt in diesem Bestreben keine Aenderung ein, so lange der in dem ersten System wirkende Dampfdruck und die in dem letzten System hergestellte Luftverdünnung sich nicht andern. In der Regel beträgt bei einem Dampfdruck von 1at im Cylinder des ersten Systemes und einem Vacuum von 700mm im dritten System das Vacuum im ersten System etwa 125mm und im zweiten etwa 380mm Quecksilbersäule. Die Verschiedenheit im Durchmesser des Röhrenkörpers und des Saftkörpers ist gewählt, um Spannungen im Apparate auszugleichen, welche durch Ausdehnung der Metalle in Folge von Erwärmung hervorgerufen werden. Es werden nämlich die Röhren in der Regel aus Kupfer und der Kessel aus Eisen hergestellt, und die breite Randfläche der Stirnplatte wirkt wie ein schwingendes Diaphragma und gestattet so den Heizröhren ohne Schädigung des Apparates sich auszudehnen oder zusammenzuziehen. Um durch die Einführung der Hebelstange der Stiftenplatte (Fig. 12) nicht die Dichtigkeit des Apparates zu gefährden, ist vor der Stopfbüchse ein Wasserverschluſs mit einer zweiten Stopfbüchse angebracht. Ueber das Verfahren der Melassenentzuckerung durch Zurückführung der Syrupe in die Saftextraction nach Manoury berichtete S. Szyfer  in Mironowka und zeigte übereinstimmend mit früheren anderweiten Untersuchungen (vgl. 1888 267 132), daſs günstige Ergebnisse von der Anwendung dieses Verfahrens nicht erlangt werden und auch gar nicht zu erhoffen sind (Deutsche Zuckerindustrie, 1888 Bd. 13 S. 569), wie dies ja auch schon wiederholt ausgesprochen und begründet worden ist. Den Einfluſs des Ammoniaks beim Elutionsprozeſs bestimmte J. Seyffart in Wegeleben durch eine Reihe von Versuchen (Zeitschrift des Vereins für Rübenzucker-Industrie, 1888 Bd. 38 S. 356). Die Beseitigung des lästigen sich nach und nach in dem Spiritus der Elutionslaugen anhäufenden Ammoniaks wird, wie neuere dahinstrebende Patente beweisen, als ein wünschenswerther Fortschritt auf dem beregten Gebiet angesehen. Von der unbestritten groſsen Lästigkeit des Ammoniakdunstes beim Einfüllen frischen Melassekalkes in die mit ammoniakalisch-spirituöser Lauge vorgefüllten Eluteure abgesehen, ist die Frage der fabrikativen Schädlichkeit des Ammoniakgehaltes im Elutionsspiritus noch wenig besprochen und bearbeitet worden. Die Ansichten hierüber sind getheilt, und es kann der Einfluſs sich in verschiedener Richtung äuſsern, nämlich entweder in einer Vermehrung des Spiritusverlustes beim Destilliren, oder in einer Verminderung oder Vermehrung des Zuckerverlustes in den Abfluſslaugen, oder endlich in einer Begünstigung oder Benachtheiligung der schlieſslich erreichten Reinigung des Melassekalkes. Die Untersuchungen führten zu folgenden Schlüssen: 1) Der Ammoniakgehalt des Elutionsspiritus vergröſsert die Spiritusverluste. 2) Der Ammoniakgehalt des Elutionsspiritus bringt bei gleichem Alkoholgehalt keine höheren Zuckerverluste in der Lauge mit sich. 3) Der Ammoniakgehalt des Elutionsspiritus von gleichem Alkoholgehalt verzögert etwas die Reinigung des Melassekalkes, besonders in Hinsicht auf die Auswaschung der Kalksalze. Hugo de Vries hat das Molekulargewicht der Raffinose durch seine plasmolytische Methode (Vergleich der osmotischen Kraft) bestimmt (Comptes rendus, 1888 Bd. 106 S. 751) und gefunden, daſs von drei Formeln, wie sie verschiedene Chemiker aufgestellt haben und von denen keine sich allgemeiner Anerkennung erfreute, die von Loiseau und von Scheibler angenommene C18H32O16, 5H2O am meisten und in der That sehr nahe mit seinen Versuchsergebnissen übereinstimmt. Von den vielen jetzt erscheinenden Mittheilungen über Fahlberg's Saccharin (1887 264 569 und 266 518) möge hier nur die Besprechung Aufnahme finden, welche „Die deutsche Zuckerindustrie“, 1888 Bd. 13 S. 490 brachte: In der Sitzung der französischen Akademie für Heilkunde (académie de médecine) vom 10. April besprach Herr Dr. Worms, welcher die Diabetik (Zuckerkrankheit) zu seinem besonderen Studium gemacht hat, das Saccharin. Nach Mittheilungen über dessen Entdeckung und Eigenschaften gab er an, daſs als eine der interessantesten Verwendungen dieses Stoffes die für Diabetiker in Aussicht genommen worden sei. Die von ihm selbst angestellten Versuche wären jedoch durchaus nicht ermuthigend. Er habe vier in verschiedenem Grade an Diabetik leidenden Personen Saccharin in einer Menge von 0g,10 täglich in verschiedenen Formen gegeben; nur eine einzige, welche es seit 2 Monaten nimmt, habe keine Beschwerde gespürt; die anderen drei muſsten nach 14 Tagen davon abstehen, weil ihr Appetit sich verminderte und ernstliche Verdauungsstörungen eintraten 5 ein empfindlicher Druck auf den Magen stellte sich ein und hörte erst 8 Tage, nachdem kein Saccharin mehr genommen war, auf. Eine dieser drei Personen hat nach einer Pause von 1 Monat aufs Neue Saccharin genommen, worauf sich nach 10 Tagen die früheren Störungen wieder einstellten. Die Herren Dujardin-Beaumetz und Constantin Paul haben bei den Kranken, welchen sie Saccharin verordnet haben, keine Störungen beobachtet, was aber natürlicherweise nicht hinreicht, die aus den Versuchen des Herrn Dr. Worms hervorgehenden Bedenken zu zerstreuen. In dem uns vorliegenden Berichte (Journal off. vom 14. April) wird noch auf die vielfachen Verwendungen aufmerksam gemacht, in welchen man den Zucker durch das Saccharin zu verdrängen sucht: bei der Abstumpfung des Essigs, der Versüſsung des Stärkezuckers, der Darstellung von Syrupen u.s.w. Wir wiederholen unseren früheren Vorschlag, dahingehend, daſs der Bundesrath auf Grund des §. 5 des Nahrungsmittel-Gesetzes vom 14. Mai 1879 das Verkaufen und Feilhalten von Nahrungs- und Genuſsmitteln, bei welchen Saccharin in Anwendung gekommen, nur unter Angabe dieser Verwendung zulasse. Das ist das, was sofort geschehen kann und wodurch jede Täuschung der Käufer verhindert wird. Erweist sich dann das Saccharin auch bei anhaltendem Gebrauch als der Gesundheit nicht nachträglich und als sehr verwendbar, so wird die Frage seiner Besteuerung zu lösen sein. Nach der Wochenschrift des Centralvereins für Rübenzucker-Industrie in der österreichisch-ungarischen Monarchie, 1888 Bd. 26 Nr. 17, wurde im Berichte der k. k. Gewerbe-Inspectoren für das Jahr 1887 das (in Oesterreich seit 1½ Jahren patentirte) Cementmauerwerk „System Monier zur Anwendung in Zuckerfabriken als äuſserst vortheilhaft empfohlen. Dieses System besteht darin, in das betreffende Mauerwerk, sei es eine Decke, eine senkrechte Wand oder ein Gewölbe, ein Netz aus rechtwinkelig zu einander liegenden und an den Kreuzungsstellen mit einander verbundenen Eisendrähten oder Eisenstäben einzubetten. Die besondere Bedeutung des Monier-Systemes für alle Hoch- und Wasserbauten liegt in der unanfechtbar nachgewiesenen, fast unlösbaren Verbindung, welche die Berührungsflächen von Eisen und Cement eingehen. Die groſse Druckfestigkeit des Cementes, vereinigt mit der groſsen Zugfestigkeit des Eisens, liefern Resultate, die an das Unglaubliche grenzen. Wo man früher Stein- und Ziegelgewölbe von 30 bis 35cm Dicke ausführen muſste, genügen nun Monier-Gewölbe von 3 bis 8cm. Es war unmöglich, bei einer 4 Wochen alten Monier-Platte das Eisennetz vom Cemente durch Abmeiſseln zu trennen. Auf solchen 4cm starken Monier-Gewölben stehen nun in einer Fabrik des Linzer Bezirkes die schwersten Arbeitsmaschinen, welche einer Belastung von etwa 70 Centner auf 1qm bei 3m,50 Gewölbspannweite entsprechen. Stammer.

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