Titel: Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
Fundstelle: Band 271, Jahrgang 1889, S. 329
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Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 278 d. Bd.) Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. Zur Beseitigung der Schaumgährung empfiehlt Hornig in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 135, während des Ausblasens der Kartoffeln, und zwar vor dem Zugeben der gröſseren Malzmenge, der Maische bei 50° eine kleine Quantität mineralischen Schmieröles in den Vormaischbottich hinzuzufügen. Der Erfolg soll in jeder Beziehung befriedigen; der Schaum bleibt ganz aus und es genügen 25cc mineralischen Schmieröles für einen Bottich von 2200l. Hierzu bemerkt die Redaction der genannten Zeitschrift, daſs schon von anderer Seite, so auch in der früheren Versuchsbrennerei zu Biesdorf, solche Versuche gemacht sind, jedoch nur mit theilweisem Erfolge; zu diesen Versuchen wurde aber Rüböl verwendet, während Hornig seine günstigen Beobachtungen mit mineralischem Schmieröle machte. In derselben Zeitschrift Bd. 11 S. 203 empfiehlt Christek in Berzewicze als Mittel gegen Schaumgährung das Ueberstreuen des schäumenden Bottiches mit einem Gemische, welches aus 10k geschrotenem Hafermalze mit 0k,5 in einigen Litern Wasser verdünnter Schwefelsäure hergestellt ist. Binnen 5 bis 10 Minuten war der Schaum gänzlich verschwunden, die Maische gohr lebhaft, jedoch unter starker Kohlensäureentweichung, so daſs die Gährungsform als eine wälzende zu bezeichnen war. Nach 1 bis 2 Stunden trat jedoch wieder Schaumbildung auf, so daſs wieder ein Theil des Hafermalzes ausgestreut werden muſste. Nach mehrmaliger Wiederholung wurde jedoch unter normalen Erscheinungen die Hauptgährung beendet und die Maische ging in eine kräftige Nachgährung über. Weder der gewonnene Spiritus, noch die Schlampe Heſsen in ihrer Qualität etwas zu wünschen übrig. Welche Vortheile gewährt das Anwärmen des Hefegutes auf 75°? Hierüber hat C. Heſse in Czerbienschin Versuche angestellt (Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 119), deren Ergebnisse die folgenden waren: 1) Das Anwärmen der Hefe auf 75° hat keinen nennenswerthen Einfluſs auf die Verzögerung der Säuerung des Hefegutes. 2) Die Zuckerbildung ist nach spätestens 2 Stunden im Hefegute bereits so weit vorgeschritten, daſs dasselbe ohne Bedenken auf 75° angewärmt werden kann. 3) Bessere Resultate werden durch das Anwärmen auf 75° nicht erzielt, wenn: a) das Material zum Ein maischen des Hefegutes von gesunder Beschaffenheit ist und b) das Abkühlen des Hefegutes durch Anwärmen auf 62,5° derart zurückgehalten wird, daſs bei Einsetzung der Kühler noch mindestens 50° sind und wenn überhaupt dafür gesorgt wird, daſs niemals die Temperatur von 50° nach unten überschritten wird. 4) Ein entschiedener Vortheil scheint durch das Anwärmen des Hefegutes auf 75° einzutreten, wenn schlechtes Material zur Bereitung der Hefe verwendet wurde. Ein Hefeverfahren mit kurzer Säuerung, bei welchem die Hauptsäuerung nur 4 Stunden dauert, beschreibt Böhme in Gurzno in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 123. Dasselbe soll sich sehr gut bewährt haben. Hierzu bemerkt in derselben Zeitschrift, S. 136, Dams, daſs er schon 1879 darauf aufmerksam gemacht hat, daſs eine kurze Säuerungszeit ausreiche und daſs es weniger auf die Säuerungszeit, als auf die Reinheit der Säure ankomme. Er ist der Ansicht, daſs man darauf hinarbeiten müsse, die Säuerungszeit des Hefegutes möglichst abzukürzen, glaubt aber, daſs dieses nur dann mit Erfolg geschehen könne, wenn man ein gesundes Material, ein untadelhaftes Malz, reines Wasser und Vorrichtungen hat, mittels welcher man das Hefegut so lange bei 59 bis 52,5° erhalten könne, bis die erforderliche Säure vorhanden ist, wozu 10 bis 12 Stunden genügen. Dieser letzteren Ansicht tritt Böhme in der genannten Zeitschrift, S. 160, entgegen, welcher vielmehr glaubt, daſs die Hefen mit abgekürzter Säuerungszeit gerade von der Beschaffenheit des Materiales unabhängiger machen und es gestatten, die Schwierigkeiten, welche schlechtes Material und Malz, sowie mangelhafte Einrichtungen bereiten, leichter und sicherer zu überwinden. Die reichlich bemessene Zugabe von sauerem Hefegut, wie Verfasser sie anwendet, schlieſst nach seiner Ansicht die Entwickelung von Nebenfermenten aus, so daſs auch bei nicht normaler Beschaffenheit des Malzes für den Verlauf einer reinen Säuerung eine gröſsere Garantie geboten ist, als bei dem alten Verfahren der Säuerung über Nacht. Die Frage: Wann ist die Hefe reif? welche schon so vielfach Gegenstand der Erörterung und Versuche gewesen ist (vgl. auch 1887 266 564) bespricht Francke in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 201. Da diese Ausführungen sich ausschlieſslich auf die Preſshefefabrikation beziehen, können wir hier nicht näher darauf eingehen. Ueber den Einfluſs der Concentration der Nährflüssigkeiten auf die Vermehrung der Alkoholfermente und den Vergährungsgrad hat J. Archleb Versuche angestellt, über welche Windisch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 243 und 248, berichtet. Die Versuche wurden mit Maltoselösungen von 1, 2, 3 bis 25 Proc. angestellt; bei allen Versuchen wurde gleiche Temperatur eingehalten und eine gleiche Menge Hefe-Aussaat verwendet. Nach Beendigung der Gährung wurden die producirte Menge Hefesubstanz und der gebildete Alkohol bestimmt. Der Verfasser zieht aus seinen Versuchen die folgenden Schlüsse: 1) Die Vermehrung der Hefe, welche in überall gleichen Mengen in Nährflüssigkeiten ausgesäet wurde, deren Extractgehalt von 1 bis 25 Proc. beträgt, erfolgt nicht proportional der Concentrationszunahme dieser Flüssigkeit. 2) Gewisse Concentrationsgrade der Nährflüssigkeit scheinen günstig auf die Vermehrung der Hefe einzuwirken, und es lassen sich gewisse Concentrationsoptima annehmen. 3) Bei Flüssigkeiten, deren Extractgehalt von 1 bis zu 5 Proc. steigt, findet eine stetige Vermehrung der ausgesäeten Hefe statt, und die Vermehrung der Hefe steigt in einer Flüssigkeit mit 5 Proc. Extractgehalt bis zum 6,6 fachen der ursprünglich ausgesäeten Hefenmenge. 4) Von der 5 Proc. Extract enthaltenden Nährflüssigkeit angefangen, bis zu jener, welche 10 Proc. Extract enthält, findet nur eine verhältniſsmäſsig geringe Steigerung in der Hefeproduction statt, und dieselbe erreicht in der 10procentigen Flüssigkeit nur das 7,37 fache. Beachtenswerth ist das in 7 procentigen Nährflüssigkeiten constatirte Abfallen in der Menge der neu producirten Hefe auf das 5,96 fache. 5) In Nährflüssigkeiten, deren Concentration zwischen 10 und 14 Proc. Extractgehalt liegt, findet die stärkste Vermehrung der Hefe statt und dieselbe erhebt sich rasch vom 7,37 fachen bis zum 14,2 fachen, so daſs innerhalb dieser Concentrationsgrenzen von nur 4 Proc. fast eine ebenso groſse Hefenmenge producirt wird, als innerhalb der Grenzen von 1 bis 10 Proc. Extractgehalt. 6) In einer Nährflüssigkeit, welche 14 Proc. Extract enthält, ist das zweite und höchste Optimum für die Hefevermehrung erreicht und es findet eine Vermehrung der ursprünglich ausgesäeten Hefe um das 14,2 fache statt. 7) In Flüssigkeiten, deren Concentration von 14 bis zu 19 Proc. liegt, werden die Verhältnisse für die Vermehrung der Hefe wieder ungünstiger, und die Menge der neu gebildeten Hefe sinkt vom 14,2 fachen (bei 14 Proc. Concentration) auf das 10,1 fache (bei 19 Proc.) herab. 8) Innerhalb der Grenzen von 9 bis 25 Proc. Extractgehalt in den Nährlösungen findet zwar wieder eine Erhöhung in der Hefeproduction statt, welche aber verhältniſsmäſsig gering zu nennen ist, denn die Menge der neu entstandenen Hefe steigt vom 10,13fachen (19 Proc.) nur bis zum 12,84fachen (24 Proc.) und beginnt von da an wieder zu sinken, so daſs sie in der höchst concentrirten Nährstofflösung mit 25 Proc. nunmehr das 12,53fache beträgt. 9) Es erscheint nur wahrscheinlich, daſs in Flüssigkeiten mit noch höheren Extractgehalten die Vermehrung der Hefe rapid sinken würde, indem solche Flüssigkeiten wahrscheinlich schon so concentrirt sind, daſs die osmotischen Vorgänge, auf denen die Ernährung der Hefenpflanze beruht, nur träge vor sich gehen, und ein Extractgehalt von etwa 36 Proc. dürfte wahrscheinlich schon die Grenze bilden, bei deren Ueberschreiten nicht nur keine Vermehrung der Hefe mehr stattfindet, sondern letztere in Folge der Wasserentziehung durch die hoch concentrirte Flüssigkeit zu Grunde gehen muſs. 10) Die Alkoholproduction steht in keinem Zusammenhange mit der Vermehrung der Hefe; es wird nämlich immer so viel Hefe producirt, daſs die Gesammtmenge der gährungsfähigen Substanz, welche in den Nährflüssigkeiten enthalten ist, vergährt wird, und über diesen Zeitpunkt hinaus erfolgt fortdauernd die Vermehrung der Hefe. Windisch bemerkt hierzu, daſs sich aus diesen Resultaten für die Praxis der Gährungsgewerbe beachtenswerte Gesichtspunkte ergeben; so z.B. für die Preſshefefabrikation, wo es am zweckmäſsigsten sein wird, Malzmaischen mit 14 Proc. Extractgehalt zur Vergährung zu bringen., indem man bei dieser Concentration auf die höchste erzielbare Hefemenge und damit auch auf die vollständigste Ausnutzung der Nährstoffe wird rechnen können. Für die Brauerei findet die praktische Beobachtung, daſs die Concentration am zweckmäſsigsten 10 bis 14 Proc. betragen muſs, durch diese Versuche eine Erklärung, indem bei dieser Concentration durch die sich lebhaft entwickelnde Hefe der Flüssigkeit Stoffe entzogen werden, welche, wenn sie im Biere zurückblieben, eine geringere Haltbarkeit desselben bedingen würden. Windisch bedauert, daſs die Versuche nicht vervollständigt sind durch Bestimmung von Maltose- und Dextringehalt, Ermittelung des Vergährungsgrades und vergleichende mikroskopische Prüfungen der Hefe, wodurch ein Bild von dem Verhalten der Hefe und dem Verlaufe der Gährung in den verschieden concentrirten Nährlösungen hätte gewonnen werden können. Ferner wendet sich Windisch gegen den Punkt 9 der Schluſsfolgerungen des Verfassers, welcher im Widerspruche steht mit früheren Beobachtungen von Hayduck, dem es gelang, noch in 60- und sogar in 70procentigen Zuckerlösungen eine, wenn auch nur sehr langsam verlaufende Gährung zu constatiren, während allerdings Wiesner die Grenze der Concentration auch schon bei 35 Proc. gefunden hatte. Aus diesen widersprechenden Resultaten geht hervor, daſs die Gährfähigkeit der Hefe eine auſserordentlich verschiedene sein kann. Eine Fortsetzung derartiger Versuche erscheint daher sehr erwünscht. Bis zu welcher Grenze kann man nach der Methode von Hansen eine Verunreinigung mit „wilder Hefe“ in einer untergährigen Hefe von Saccharomyces cerevisiae feststellen? Hierüber haben Just. Chr. Holm und S. v. Poulsen Untersuchungen ausgeführt, über welche in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 264, daselbst nach den Mittheilungen aus dem Carlsberger Laboratorium berichtet wird. Da der Gegenstand dem Gebiete der Brauerei näher steht, können wir an dieser Stelle nur darauf verweisen. Ueber das Abschöpfen der Hefe in den Preſshefefabriken bringt Otto Durst in seinem Handbuch der Preſshefefabrikation (Verlag von Paul Parey in Berlin) beachtenswerthe Mittheilungen, welche auch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 271, wiedergegeben sind. Ueber Conservirung von Hefen schreibt Otto Reinke in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 287. Beim Conserviren von Hefen hat man zu unterscheiden: 1) Herstellung der conservirten Hefe für den Verkehr zum Backen u.s.w. In diesem Falle ist eine geringe Infection durch fremde Organismen zwar nicht vortheilhaft, doch nicht gefährlich, da nachfolgende Generationen nicht benutzt werden. 2) Herstellung der conservirten Hefen für den Betrieb; hier dienen die neuen Generationen zur Betriebsführung; die Reinheit der Hefen, die Abwesenheit fremder Organismen sichert den längeren erfolgreichen Gebrauch in der Industrie. Der Verfasser bespricht die verschiedenen üblichen Verfahren zur Conservirung der Hefen für den Consum und den Betrieb und geht dann näher ein auf eine von ihm ausgebildete Conservirungsmethode, welche im Wesentlichen in dem Verpacken der Hefe in sterilisirten Massen, welche leicht Wasser aufsaugen, in dem Trocknen der Hefe im sterilisirten und entwässerten Luftstrome, sowie schlieſslich im Verschlusse in mit sterilisirten, Wasser aufsaugenden Körpern gefüllten Gefäſsen besteht. (Wir vermissen in der Zusammenstellung der bereits bekannten Verfahren das einfache von Märcker in seinem Handbuch der Spiritusfabrikation, 4. Aufl. S. 523, angegebene Verfahren der Conservirung durch Austrocknen, welches sich sehr gut bewährt hat. Der Ref.) IV. Destillation und Rectification. Eine Uebersicht und kritische Beleuchtung der im Deutschen Reiche ertheilten Patente, betreffend die Reinigung des Spiritus findet sich in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 210 und 218. Der Verfasser theilt die verschiedenen Verfahren in 4 Gruppen ein. A) Die Reinigung durch chemische Mittel. 1) Patent Nr. 7809; gelöscht. Zusatz von 20 bis 50g Silbernitrat; wahrscheinlich werden dadurch die aldehydartigen Körper zerstört, die übrigen Bestandtheile des Fuselöles aber unverändert gelassen. 2) Patent Nr. 13944; gelöscht. Zerstörung der Verunreinigungen durch nascirenden Wasserstoff. Ein durchgreifender Erfolg durch dieses Verfahren erscheint nicht möglich, da die Wirkung nur eine beschränkte ist und Aetherarten, sowie Amylalkohol unberührt bleiben. 3) Patent Nr. 17201; gelöscht. Das Verfahren hat nur die Reinigung der aus Runkelrüben oder Melasse gewonnenen Alkohole im Auge; dasselbe besteht in dem Zusätze von 70 bis 100g Aetzkali für 1hl, Filtriren durch Asbest, Neutralisiren mit Weinsäure, nochmaligem Filtriren und eventuell Destilliren. Wahrscheinlich findet eine Verharzung der Aldehyde und eine Verseifung der Aether und damit Verminderung des Vorlaufes statt. 4) Patent Nr. 20797; gelöscht; besteht in der Anwendung der Superoxyde des Bleies, Bariums u.s.w. Da die oxydirende Wirkung aber auch nur eine einseitige ist, so ist nur eine Verminderung des Vorlaufes zu erwarten, während der Amylalkohol kaum zu entfernen sein dürfte. 5) Patent Nr. 41678 vom 21. Januar 1887; Besitzer Grote und Pinetta in Guatemala (vgl. 1888 269 329). Es erscheint angezeigt, das Ergebniſs praktischer Versuche abzuwarten, da es kaum einzusehen ist, daſs die Verunreinigungen der Einwirkung des Reinigungsmittels erliegen, der Aethylalkohol dagegen unversehrt und gereinigt aus dem Prozesse hervorgehen soll. B) Die chemische Reinigung in Verbindung mit besonderen Apparaten. 1) Patent Nr. 12340; gelöscht; Darstellung von Feinsprit direkt aus der Maische unter Zusatz von Chlorcalcium und Kohle in einem patentirten Apparate, welcher durch Zusatzpatent Nr. 15899 noch verbessert ist. Wahrscheinlich dient die Kohle hier wesentlich als mechanisches Dephlegmirungsmittel, nebenbei mag auch ein Festhalten von Fuselöl stattfinden. Unmöglich erscheint ein Erfolg nicht, vielmehr sind aus der Praxis Fälle bekannt, in denen schlechter Rohspiritus bedeutend verbessert wurde, wenn die Spiritusdämpfe der Colonne ohne Benutzung von Chlorcalcium direkt über Kohle geleitet wurden. In der Patentschrift Nr. 13786 wird eine weitere untergeordnete Neuerung an dem Apparate mitgetheilt. 2) Patent Nr. 19752 ist ein Zusatzpatent zu Nr. 12340; gelöscht: Apparat und Entfuselungsmittel des Hauptverfahrens werden modificirt. Statt Chlorcalcium können auch andere Chlorverbindungen, wie Chlorstrontium, für sich oder in Mischung von porösen Körpern verwendet werden. Die Wirkung beruht wahrscheinlich nur auf der groſsen Oberfläche und dem Widerstände dieser Körper. 3) Patent Nr. 19517; gelöscht; ist dem unter Nr. 1 und 2 besprochenen sehr ähnlich und besteht in der Anwendung von mit Chlorsalzen präparirtem Asbest, wodurch in Verbindung mit der Construction des Apparates Wasserdämpfe und Fuselöl abgeschieden werden sollen. Auch zwei Zusatzpatente, Nr. 20567, welches sich durch die Benutzung von Kali oder Natron, welche an Schlackenwolle oder Asbest gebunden sind, kennzeichnet, und Nr. 21967, welches eine Verbesserung von Nr. 20567 bezweckt, sind gelöscht. Die Erfinder scheinen nur einzelne Eigenschaften der Verunreinigungen berücksichtigt zu haben. Der Erfolg dieser Verfahren dürfte ein sehr zweifelhafter sein. 4) Patent Nr. 39146 vom 9. September 1886; Besitzer Ernst Holtz in Berlin (vgl. 1888 268 91). Eine gewisse Verbesserung des Spiritus erscheint nach diesem Verfahren wohl möglich und wahrscheinlich., da insbesondere die Aldehyde zerstört werden, jedoch wird dasselbe alle Ansprüche, welche an ein gutes Reinigungsverfahren zu stellen sind, keineswegs erfüllen können. 5) Patent Nr. 13607; gelöscht; besteht in der Anwendung von flüssigen oder geschmolzenen Fetten oder Kohlenwasserstoffen, über welche die Alkoholdämpfe geleitet werden und wodurch die Verunreinigungen zurückgehalten werden sollen. Das Verfahren läſst zu sehr die Wahrscheinlichkeit einer technischen Verwerthbarkeit vermissen. C) Die Reinigung durch Elektricität. 1) Patent Nr. 13686 vom 23. December 1880. Besitzer R. Eisenmann in Berlin (vgl. 1887 264 455). Bei dem Verfahren liegt die Gefahr der Bildung von Aldehyd durch Oxydation vor. Im Widerspruche mit diesem Verfahren steht dasjenige, welches Eisenmann und J. Bendix sich haben patentiren lassen und welches gerade auf dem entgegengesetzten Wege, nämlich durch Luftabschluſs, dasselbe Ziel zu erreichen sucht. Da die Besitzer beider Patente selbst Spritfabrikanten sind und der Eisenmann'sche Sprit von anerkannter Vorzüglichkeit ist, so kann man dem Verfahren einen praktischen Werth ohne Weiteres nicht absprechen. 2) Patent Nr. 17194; gelöscht; ist nur ein Zusatz des vorigen, welcher sich auf einen Apparat zur Ausführung desselben erstreckt. 3) Patent Nr. 17924; gelöscht; statt der Holzkohle sollen poröse elektropositive Metalle verwendet werden. Das Verfahren scheint sich nicht bewährt zu haben, da der Erfinder selbst Spritfabrikant ist, das Patent jedoch lange vor der gesetzlichen Ablaufszeit erlöschen lieſs. D) Die Reinigung durch andere physikalische Mittel und Apparate. 1) Patent Nr. 30902 vom 5. August 1884 mit dem Zusatzpatente Nr. 39875. Besitzer Axel Ferdinand Bank und Marie Charles Alfred Rufin in Paris (vgl. 1887 263 * 39). 2) Patent Nr. 37350 ist ein Zusatz derselben Erfinder zu Nr. 30902 und betrifft Verbesserungen des Verfahrens, sowie des Apparates. Die wesentliche Aenderung besteht in der Verwendung von Erdöl an Stelle des feuergefährlichen Petroleumäthers. 3) Patent Nr. 43695 vom 11. November 1887. Besitzer Th. G. Bowick in Harpenden, England. Besteht in einer Veränderung des Apparates von Bank und Rufin, während die Reinigungsmittel dieselben bleiben. Ob sich die Construction bewähren wird, ist nicht vorauszusagen. 4) Patent Nr. 41207 vom 20. Februar 1887. Besitzer Dr. J. Traube und Dr. G. Bodländer in Hannover. Erfahrungen aus der Praxis liegen noch nicht vor, der Umstand jedoch, daſs Traube sich bekanntlich vielfach mit Untersuchungsmethoden des Alkoholes beschäftigt hat, gibt eine gewisse Garantie, daſs Versuche mit diesem Verfahren lohnend sein würden. Wir verweisen noch auf Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 201, wo Traube über die Prinzipien dieses Verfahrens eingehend berichtet. Verfasser macht darauf aufmerksam, daſs schon der Umstand, daſs von den rein chemischen Verfahren der gröſsere Theil gelöscht ist, dafür spricht, daſs diese Methoden am wenigsten den gestellten Anforderungen entsprechen, und führt dieses darauf zurück, daſs die Verunreinigungen des Spiritus noch zu wenig bekannt und auch die analytischen Methoden zur Untersuchung des Spiritus bis ganz vor Kurzem noch zu wenig ausgebildet waren. Von allen beschriebenen Verfahren glaubt Verfasser dasjenige von Bank und Rufin und daneben etwa noch das von Traube und Bodländer als die einzigen bezeichnen zu können, welche eine Zukunft haben. C. Hesse in Czerbienschin erörtert in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 235, vom Standpunkte des Brenners die praktische Frage, ob und welche Vortheile das dem Christoph'schen Destillirapparate eigenthümliche Vorwärmen der Manche innerhalb des Apparates selbst gewährt. Als Vorzüge des Christoph'schen Apparates führt Verfasser die Ersparniſs an Bodenraum und die geringeren Anschaffungskosten an, als Nachtheile nennt er den etwas gröſseren Kühlwasserverbrauch, besonders aber die innerhalb des Apparates befindlichen Verpackungen, welche, besonders bei dem Dampfrohre, schwer zugänglich sind. Der Verfasser läſst es dahin gestellt, ob dieser Nachtheil durch die geringeren Anschaffungskosten wieder wett gemacht werden kann.