Titel: Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889.
Fundstelle: Band 275, Jahrgang 1890, S. 145
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Von der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin 1889. Mit Abbildungen auf Tafel 7. Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin. Schutzvorrichtungen an Arbeitsmaschinen. So hervorragende Wichtigkeit die Schutzvorrichtungen gerade für Arbeitsmaschinen haben und so groſse Anstrengungen seitens der Gewerberäthe und Berufsgenossenschaften auch gemacht worden sind, um den Sinn für Anordnung und Gebrauch geeigneter Schutzmaſsnahmen bei Industriellen und Arbeitern hervorzurufen und zu pflegen, so geringe Früchte sind doch leider auf diesem Gebiete zu verzeichnen gewesen. Es bleibt schwer zu begreifen und gar nicht genug zu beklagen, daſs ein Vorwärtsschreiten auf diesem Gebiete eigentlich nur mit Zwangsmitteln zu erreichen ist. Der Arbeiter sieht in einer Schutzvorrichtung allemal ein Arbeitshinderniſs, oft auch den Beweis eines Zweifels an seiner Geschicklichkeit und seiner Kenntniſs der Maschine, während der Fabrikant zumeist selbst nur geringe Einsicht für den Zweck einer Schutzmaſsregel besitzt und jedenfalls nicht eindringlich genug vorgeht, um dem Arbeiter eine richtigere Meinung über die Vortheile der Schutzanordnungen beizubringen. Die Ausstellung gab ein anschauliches Bild von dem angedeuteten Zustande, wie er sich in Wirklichkeit vorfindet. Nur einzelne Berufsgenossenschaften, das Reichsversicherungsamt, die königl. preuſsische Staatseisenbahnverwaltung und ganz besonders die Mülhauser Gesellschaft1889 273 575., sowie die österreichische Abtheilung bringen unbedingt zum Ausdrucke, daſs sie den Arbeiterschutz ernst nehmen; die übrigen noch vorhandenen Unfallverhütungsmaſsnahmen lieſsen erkennen, daſs sie in keinem einheitlichen Zusammenhange mit den zu schützenden Maschinen erdacht und angeordnet waren, daſs sie zu einem nicht geringen Theile sogar nothdürftig an die ausgestellte Maschine angeflickt waren, nur um deren Anwesenheit auf einer Ausstellung für Unfallverhütung zu beschönigen. Durchgehends war zu vermissen, daſs die Fabrikanten der Arbeitsmaschinen die Anordnung von Unfallschutzvorrichtungen an einer Arbeitsmaschine für selbstverständlich hielten, daſs vielmehr die Schutzvorkehrungen immer noch als „Specialitäten“ angesehen und als solche in den Handel gebracht werden. Schutzvorrichtungen für Holzbearbeitungsmaschinen. Die verhältniſsmäſsig gröſste Zahl der ausgestellten Schutzvorrichtungen war für Holzbearbeitungsmaschinen bestimmt, deren Werkzeuge wegen ihrer schnellen Umlaufzahl wohl am gefährlichsten sind. Namentlich die Schutzvorrichtungen für Kreissägen waren überaus reichhaltig vertreten, und zwar zumeist in einer schönen, wenn auch stark veralteten Sammlung der österreichischen Abtheilung. Letztere bot eine Uebersicht über die vielfachen Versuche zur Herstellung eines wirksamen Kreissägenschutzes und hat deshalb einen geschichtlichen Werth. Zu bedauern ist nur der Umstand, daſs die reiche Modellsammlung nicht auch durch neuere wirksame Ausführungen vervollständigt worden ist. Gerade bei den Kreissägenschutzvorrichtungen ist es sehr störend für die vergleichende Betrachtung, daſs dieselben nicht übersichtlich wenigstens in nur einem Saale aufgestellt worden waren, sondern daſs sie an den entferntesten Orten zerstreut Aufstellung gefunden hatten. Die Kreissägenschützer waren in der übergroſsen Mehrzahl in Gestalt von gut ausgeführten Modellen ausgestellt, während nur einige wenige arbeitsfähige Kreissägen mit Schutz vorgeführt waren. Die Arbeit an der Kreissäge bringt in verschiedener Beziehung Gefahr für den bedienenden Arbeiter mit sich. Zunächst bewirkt die groſse Umfangsgeschwindigkeit der Säge und deren Schärfe an der Schnittstelle, d.h. der Zuführungsstelle für das Werkstück eine erhebliche Gefahr für die Hände des Arbeiters, wenn dieselben in den Bereich der Zähne gelangen. Sodann wird der aufsteigende Theil des Sägenblattes das geschnittene Brett erfassen, nach oben und nach vorn gegen den Arbeiter schleudern können. Endlich wird der unterhalb des Arbeitstisches liegende Sägenblatttheil noch Gefahr bringen, wenn die Sägespäne u.s.w. unterhalb des Tisches fortgeräumt werden. Der Schutz hat somit an drei Stellen zu geschehen. Im Allgemeinen muſs als Grundsatz aufgestellt werden, daſs der gesammte oberhalb des Arbeitstisches befindliche Sägentheil ständig bedeckt bleibt und nur während der Arbeitsdauer um ein der Gröſse des Arbeitsstückes entsprechendes Stück frei gegeben wird. Hierzu dient gewöhnlich eine auf und nieder schwingende Schutzhaube. Gegen den zweiten Gefahrpunkt., das Aufwärtsschleudern des Arbeitsstückes, was meist sehr schwere Verletzungen des Arbeiters, gewöhnlich seinen Tod herbeiführt, hilft wohl nur der Spaltkeil oder Schnittspalter, welcher sich unmittelbar hinter dem Sägenblatte in den Schnittspalt einlegt und diesen in gröſserer Weite, als dem Sägenschnitte entspricht, aus einander hält, so daſs die Säge mit ihren geschränkten Zähnen frei innerhalb des Schnittspaltes aufwärts laufen kann. Der unter dem Tische liegende Theil der Kreissäge kann naturgemäſs vollständig ummantelt sein, so daſs hier Verletzungen unter allen Umständen vermieden werden müssen. Alle Vorschriften über Abstellung der Säge vor Reinigung des Raumes unter dem Sägetische werden durch die Ummantelung überflüssig. So umfangreich nun die Ausstellung von Kreissägenschützern auch war, so vielseitig die vorgezeigten Ausführungen gestaltet waren und so groſser Scharfsinn auch bei deren Erfindung aufgewendet worden ist, so kann doch nicht zugestanden werden, daſs ein unter allen Umständen höher wirkender und wirklich schützender Kreissägenschutz darunter gewesen ist. Die zu erfüllenden Anforderungen sind zu vielseitig und einander entgegenstehend, als daſs ohne Weiteres die hier gestellte Aufgabe zu lösen wäre. Wir wollen die auffälligsten der angeführten Kreissägenschutzvorrichtungen kurz besprechen, so weit dieselben nicht bereits früher an dieser Stelle bekannt gegeben wurden (vgl. D. p. J. 1883 249 * 433. 250 * 58. 1884 253 * 317. 1885 258 * 56). In mehreren, von einander nur unwesentlich abweichenden Ausführungsformen ist die Schutzvorrichtung von Goede in Berlin nachgebildet, bei welcher eine durch Gewicht a (Fig. 1) ausgeglichene, den oberen Sägetheil wenigstens nach vorn ziemlich deckende Schutzhaube b am Spaltkeile c bei d gelenkig aufgehängt ist. Die Gewichte der Haube sind so bemessen, daſs diese ständig ihre deckende Lage einnimmt und sofort fällt, wenn das Arbeitsstück unter ihr fortgeschoben worden ist. Die Haube besteht aus einem Rahmen von Winkeleisen, der durch ein Drahtnetz an den Seiten ausgefüllt ist. Die beiden Bogenbügel, welche die Säge beiderseits einschlieſsen, sind meist nur durch Stehbolzen verbunden und in entsprechendem Abstande von einander gehalten. Der Spaltkeil c selbst kann der Höhe nach und in der Längsrichtung der Kreissäge im Schlitze e verstellt werden, so daſs dieselbe Schutzhaube für Kreissägen von verschiedenem Durchmesser verwendbar wird. Dieselbe Anordnung findet sich auch unter Benutzung einer Hängestange, an welcher die Schutzhaube drehbar ist. In diesem Falle ist oft noch eine Stellschraube vorgesehen, welche die tiefste Stellung der Haube regelt. Von der Zündwaarenfabrik Scheinost in Schüttenhofen, Böhmen, ist die in Fig. 2 abgebildete Schutzvorrichtung ausgestellt, bei welcher die Aufhängung der Schutzhaube a an der Hängesäule unter Fortfall eines Ausgleichgewichtes geschieht. Zur Erleichterung des Einschubes des Arbeitsstückes bezieh. zum leichteren Heben der Haube ist unter letzterer an der Einlaufstelle eine Gleitrolle c vorgesehen. Die Schutzhaube ist völlig aus Blech hergestellt, welches nur oberhalb der Rolle c behufs Beobachtung des Schnittes ausgespart ist. Eine etwas umständlichere Anordnung zeigt Fig. 3, welche in der österreichischen Abtheilung durch ein Modell veranschaulicht ist. Hier ist der Schutzkorb a einestheils an der Hängestange b durch einen bei d angelenkten Hebel c, andererseits durch eine bei e befestigte, über eine Rolle geleitete und durch ein Gewicht g belastete Schnur aufgehängt. Das Gewicht g soll einmal das Gewicht des Schutzkorbes ausgleichen, andererseits aber wohl in Verbindung mit dem Hebel c eine möglichst zum Tische parallele Hebung der Haube bewirken, ein Streben, welches wir bei mehreren anderen Ausführungen ebenfalls bethätigt sehen. In derselben Abtheilung ist die Ausführung nach Fig. 4 gezeigt. Die Schutzhaube a, welche aus zwei mit einander fest verbundenen Blechsegmenten besteht, ist um die im Spaltmesser b gelagerte Achse w drehbar, in seiner durch das Gewicht c erleichterten Bewegung durch die seitlich befestigte Stütze ebenfalls gestützt und geführt. Das Heben der Haube ist durch zwei eiserne Räder o erleichtert, deren Achse im vorderen, hornartig gestalteten Theile der Blechhaube gelagert ist. An dem Ende des Spaltmessers ist ein eiserner Fänger Z drehbar befestigt, welcher sich mit einer breiten Kante auf das zerschnittene Arbeitsstück legt und das Aufwerfen desselben durch die Säge mit vollkommener Sicherheit verhindert. Am Arbeitstische ist noch eine durch Handrad verstellbare Führung für das Arbeitsstück angebracht. Die Schutzvorrichtung nach Fig. 5 und 6 ist an einem aus zwei Schienen ss und s1 s1 bestehenden Rahmenwerke angebracht, welches durch die umgebogene verlängerte Schiene s1 mit einem Ständer S verbunden und in ihm wagerecht verstellbar ist. Um den an den Schienen s und s1 befestigten Bolzen lassen sich die beiden mit einander verbundenen Schutzbleche bb drehen, die vorn behufs selbsthätiger Hebung abgeschrägt sind. An dem einen Schutzbleche ist der zahnartige Abweiser a drehbar angebracht, während das Spaltmesser m mit dem Rahmenwerke fest verbunden ist. Eine gezwungene, zum Arbeitstische parallele, zudem nicht selbsthatige Hebung der Schutzhaube bezweckt die in Fig. 7 dargestellte Anordnung, bei welcher die Haube einerseits mit dem Schlitzbleche a an dem Hängebalken b mittels einer Klemmschraube einstellbar ist, andererseits an dem Spaltkeile o senkrecht geführt wird. Diese Einstellung der Haube von Hand muſs natürlich für jedes verschieden hohe Arbeitsstück erfolgen und ist deshalb für den praktischen Betrieb sehr unbequem und lästig. Der Arbeiter wird sich an solche Einrichtungen jedenfalls nicht gewöhnen. An dem vorderen Ende des Korbes ist um den Bolzen c drehbar eine aus zwei Blechstücken bestehende Vorrichtung angebracht, welche an dem einen Ende mit einer Rolle r auf dem Arbeitstische aufruht, an dem anderen Ende ein Gegengewicht g trägt. Durch das Zuführen des Arbeitsstückes hebt sich diese Vorrichtung, fällt jedoch, wenn das oft kurze Arbeitsstück die Rolle passirt hat, wieder herab, einen Schutz bildend. Die behufs Vermeidung ungleicher Lagen der Haube wünschenswerthe, stets senkrechte Stellung derselben wird am zweckmäſsigsten bei selbsthätiger Hebung der Haube wohl nur durch eine besondere Parallelführung herbeigeführt, wie sie zuerst durch Hofmann in Aue i. S. vorgeschlagen zu sein scheint. Eine der Hofmann'schen nachgebildete Haube mit solcher Führung ist in Fig. 8 dargestellt nach einem Modelle, welches ebenfalls in der reichhaltigen österreichischen Abtheilung Platz gefunden hatte. Die beiden Schutzbleche B, welche in der aus der Zeichnung ersichtlichen Form die Säge beiderseits einschlieſsen, sind ungleich gestaltet. Das vordere Blech ist voll ausgezogen, das hintere dagegen punktirt dargestellt. Die selbsthätige Hebung beim Einschieben des Arbeitsstückes wird vom vorderen Bleche allein herbeigeführt. Die Lenkstangen ll1 sind einerseits in der Mittellinie des vorderen Bleches, andererseits an einem festen Stücke drehbar befestigt. Für das Arbeitsstück ist eine mit Parallelbewegung durch zwei Lenker ausgestattete, in einem Bogenschütze des Arbeitstisches mittels Bolzen geführte Führungsleiste beigegeben. Die besten Ausführungen der übrigens mehrfach vertretenen Hofmann'schen Anordnung waren von der Waggonfabrik F. Hinghofer in Smichow bei Prag geliefert. Bei der in Fig. 9 dargestellten Anordnung sind die Drehpunkte c und c1 für die Lenkstangen der Haube nicht am Spaltmesser, sondern an einem Blechträger T befestigt, der seinerseits wieder an eine Hängesäule h angeschraubt ist. Zur Befestigung der Hängesäule h dient ein aus zwei starken Eisenbündern hergestellter, am Arbeitstische befestigter Träger. Ganz ähnlich ist die Befestigung der zweiten Hinghofer'schen Schutzvorrichtung (Fig. 10), die sich von der vorhergehenden namentlich dadurch unterscheidet, daſs die beiden Lenkstangen s und s1 nicht neben einander, sondern die eine s am rückwärtigen Theile, die andere s1 am vorderen Theile des Schutzkorbes angelenkt ist. Der feste Drehbolzen c2 für s befindet sich unmittelbar an dem senkrecht herabhängenden Holzstücke h, der Drehbolzen c3 für s1 an dem Ende des eisernen Trägers c3 h. Die Ausbalancirung des Schutzkorbes ist durch das Gewicht g erreicht, welches durch den doppelarmigen Hebel H und durch die Zugstange Z mit dem Schutzkorbe in Verbindung steht. Bei einer anderen im Modelle vorgeführten Kreissägenschutzvorrichtung wird die Schaltbewegung des Arbeitsstückes durch eine mittels Rollen auf Schienen laufende Platte besorgt, auf welcher das Arbeitsstück befestigt werden kann, und auf welcher gleichzeitig der hölzerne Schutzkasten angebracht ist, der die Säge ganz verdeckt und mit der Platte und dem Arbeitsstücke während der Arbeit bewegt wird. In der Platte ist ein Schlitz angebracht, der das Sägeblatt hindurchtreten läſst. Als ein Beispiel, welche Ungeheuerlichkeiten als Schutzvorrichtungen erdacht werden und welche sonderbare Vorstellungen über das Wesen derselben bestehen, sei einer im Modell in der österreichischen Abtheilung gezeigten Schutzvorkehrung: gedacht, bei welcher ein breiter und schwerer, an allen Seiten mit groſsen Glasfenstern versehener Schutzkasten über der Säge angebracht ist. Dieser Kasten ist an dem Schnittspalter pendelnd aufgehängt und muſs also vom vorgeschobenen Arbeitsstücke gehoben werden. Der Verbrauch an Glasscheiben ist nicht genannt. Vielfache Ausführungen mehrtheiliger Schutzhauben bezeugen, daſs diesen Anordnungen mit vollem Rechte erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die wohl älteste Ausführung dieser Art, welche von Heller erdacht und eingeführt wurde, hat jetzt nur noch geschichtliches Interesse. Eine der zusammengesetztesten Anordnungen dieser Art aus der österreichischen Abtheilung zeigt Fig. 11. An einem im Ständer b des Arbeitstisches einstellbaren Arme q sitzt ein Rahmenwerk, an welches sich mehrere an beiden Seiten des Sägeblattes liegende Schutzbleche anschlieſsen. Das Rahmenwerk ist aus zwei durch Bolzen mit einander verbundenen parallelen Schienen gebildet. An diesen Schienen ist das Spaltmesser m fest, der vordere Schutzrahmen r um c, das hintere Schutzblech a um c1 drehbar angeordnet, welch letztere sich durch den Druck des Arbeitsstückes selbsthätig nach rückwärts bewegen. Durch das Rückwärtsdrehen des Schutzrahmens r würde nun der vordere Theil der Kreissäge ungedeckt bleiben; um dies zu verhüten, ist der um c1 drehbare Bügel u vorgesehen, welcher für gewöhnlich auf dem Bolzen o des Schutzrahmens r aufliegt und sich beim Zurückweichen dieses letzteren auf das Arbeitsstück vor die Säge legt. Das Schutzblech a ist an der gebogenen Kante gezahnt, um dadurch Vorwärtsschleudern des Arbeitsstückes durch die Säge zu verhindern. Einen zweitheiligen Schutzkorb zeigt die in Fig. 12 abgebildete Einrichtung. Der gröſsere, vordere, mit Hörnern versehene Einlauftheil a der Haube ist durch ein Gewicht ausgeglichen; bei dem hinteren, kleineren Theile b ist dies nicht erforderlich. Beide Theile drehen sich um den Bolzen c, der an einer punktirt angedeuteten, gebogenen Schiene befestigt ist. Die Schiene ist somit der Träger der ganzen Vorrichtung und ist wagerecht und senkrecht verstellbar. Zu diesem Zwecke befindet sich auf dem Arbeitstische ein hohler Ständer, in dem sich eine senkrechte Stange verschieben und durch Stellschrauben feststellen läſst; am oberen Ende dieser Stange befindet sich ein guſseisernes Kreuzstück, in dessen wagerechtem Theile eine wagerechte Stange verschieb- und feststellbar ist, die ihrerseits das Kreuzstück K trägt, in dessen senkrechtem Theile die Stange e mit der Schiene senkrecht verschiebbar ist. Hierdurch kann der Drehpunkt des Schutzkorbes in beliebige Höhe gebracht werden. Die Schutzvorrichtung nach Fig. 13 und 14 besteht aus einem Rahmenwerke, welches durch eine in einem Ständer des Arbeitstisches verschiebbare Schiene s getragen wird. Parallel zu der Schiene s läuft eine zweite, mit der ersteren vernietete Schiene s1, um deren Drehbolzen c der bewegliche Theil des Rahmenwerkes schwingt. Letzteres besteht aus der Schiene s2 s2 , an deren schildförmigem Endstücke S mittels der Bolzen b ein zweites ähnliches Endstück S1 befestigt ist, welches in die Verlängerung der Schiene s1 fällt, jedoch nicht mit ihr verbunden ist. Das Gewicht des beweglichen Rahmenwerkes ist durch Gewicht g ausgeglichen. An der beweglichen Schiene s2 ist das um den Bolzen c1 drehbare Schutzblech B angeordnet, welches sich unabhängig vom Rahmenwerke bewegen kann, da es mittels eines aus einem Blechstreifen bestehenden Daumens d auf dem bogenförmigen Ansätze des Schildstückes S aufruht. Wird in der Pfeilrichtung ein Arbeitsstück gegen die beiden Schildstücke geführt, so schwingen sie sammt der Schiene s2 und dem Schutzbleche B um den Drehpunkt c nach aufwärts und machen den Weg zur Kreissäge frei. Hat das Arbeitsstück die unterste Kante der Schildstücke passirt, so fallen diese herab, während sich das Schutzblech um den Punkt c1 nach aufwärts bewegt. An der Schiene ss sind noch die zwei um die Punkte c2 und c3 drehbaren, aus zugespitzten Blechen bestehenden Abweiser a und a1 angebracht, während das Spaltmesser m an der ebenfalls festen Schiene s1 befestigt werden kann. Ein zweitheiliger Schutzkorb ist auch kennzeichnend für die in Fig. 15 gezeichnete Anordnung. Der vordere gröſsere Theil a des Schutzkorbes hängt bei c in einer von der Hängestange G abzweigenden Gabel g, welche mit ihrem Bolzen K in dem Schlitze O der Hängestange G auf und nieder stellbar ist. Der hintere kleinere Theil b des Schutzkorbes ist um den am vorderen Theile befestigten Bolzen c1 drehbar und wird hierbei durch Schlitz und Bolzen s1 geführt. Beide Theile können durch Gegengewicht ausbalancirt werden. Die Seitenflächen des vorderen Schutzkorbtheiles sind vergittert. Eine wesentlich vereinfachte und sehr zweckmäſsige Schutzvorrichtung mit ebenfalls zweifacher Haube ist in Fig. 16 dargestellt. Sie besteht aus zwei an den Seiten gegitterten, um den gemeinsamen Bolzen c beweglichen Theilen a und b, welche bei der Arbeit von dem Arbeitsstücke gehoben werden. Der vordere gröſsere Theil ist durch d ausgeglichen. Der Drehbolzen c ist an einer mit der Befestigungsvorrichtung verbundenen Schiene angebracht. Die Haube ist entweder an einer Hängesäule, oder, wie in der Abbildung angenommen, an einem Ständer aufzuhängen, welcher auf dem Arbeitstische seitlich der Säge errichtet wird. Eine interessante Schutzvorrichtung ist von C. L. P. Fleck Söhne in Berlin ausgestellt, deren Wirkung allerdings immerhin zweifelhaft ist, während sie im praktischen Betriebe ein genaues Einstellen des Arbeitsstückes auf den Schnitt erschweren dürfte. Fig. 17 erläutert die Einrichtung in einer Arbeitsstellung, in welcher das Arbeitsstück noch nicht völlig die Säge hinten durchläſst, während doch der Einlauf zur Säge bereits wieder gedeckt ist. Eine am Spaltkeile a befestigte Kappe b trägt seitlich angehängte Lamellen (Blechstreifen), welche schräg zur Schnittrichtung nach hinten, dem Spaltkeile zu, reichen. Seitlich decken sich die Lamellen, um ein Heben derselben zu ermöglichen, welches stattfindet, sobald ein Holzstück zum Schnitte geführt wird. Das Heben der Lamellen findet immer nur paarweise statt und nur um so viel, als es die Form des darunter hin weggeführten Holzstückes erfordert. Ehe jedoch das Holz gänzlich durchschnitten ist und der Arbeiter selbst dann, wenn er das Holz mit der bloſsen Hand gegen die Säge schiebt, verunglücken kann, wird die erste Lamelle bereits vor dem Holze heruntergeklappt und durch diesen Schlag der Arbeiter zur Aufmerksamkeit gemahnt. Die Lamellen können an ihrer Unterkante derartig geformt werden, daſs sie ein Zurückziehen des Holzes gestatten, ebenso auch gezahnt oder angespitzt werden, um ein Zurückschleudern des Holzes zu vermeiden. Sollen schmale Leisten geschnitten werden oder spitze Abschnitte entstehen, so werden die Lamellen auf ihren Drehbolzen nicht fest gemacht, sondern lose gelassen, wodurch ermöglicht wird, daſs sie sich nicht paarweise, sondern unabhängig von einander bewegen können bezieh. sogar das Hochhalten der gesammten hinteren, vom Standorte des Arbeiters rechts gelegenen Lamellenseite zulassen, um ein Festklemmen kleiner Abschnitte in den Lamellen zu verhindern. Die Kappe, an welcher die Lamellen aufgehängt sind, ist bis zum Kreissägeblatte nach vorn hin geschlitzt, um die Säge im Schnitte beobachten zu können. Eine Schutzvorrichtung, welche ganz besonders das Zurückschleudern der Arbeitsstücke durch das von hinten aufsteigende Kreissägeblatt verhüten soll, ist von C. Grosse in Berlin ausgestellt und in Fig. 18 abgebildet. Der Bügel w, welcher verstellbar an der Maschine befestigt sein kann, hat vorn ein Querstück g und unterhalb desselben den durch ein Gelenkstück beweglich befestigten Schutzkorb k. Der Schutzkorb k hat auf der einen schmalen Seite eine Aussparung und auf der anderen Seite einen Haken b mit Klauen z. Mit diesem Haken b ist noch auf derselben Seite ein Gewichtshebel z befestigt. Der Sperrkegel v, welcher, wenn eingeschaltet, mit dem Haken b in Eingriff steht, ist bei o mit dem Querstücke g drehbar verbunden. Der zweiarmige Hebel u, welcher an dem Querstücke g bei p drehbar befestigt ist, liegt mit dem kürzeren Hebel über dem Sperrkegel v und ist mit dem längeren Hebel bei r mit dem doppelten Gestänge e drehbar verbunden. Die beiden Stangen e sind auſserdem mit je einem Schlitze auf dem Stifte d zu beiden Seiten des Querstückes g beweglich befestigt, so daſs dieselben sich auf g verschieben können. Eine Feder s, welche unterhalb des zweiarmigen Hebels u angebracht ist, hält den kürzeren Hebel u nach oben, und kann dieser Theil des Hebels u erst dann nach unten gehen, wenn das Gestänge e mit dem längeren Hebel u nach oben geschoben wird. Das Gestänge e, welches durch die Aussparung des Korbes k hindurchgeht, ist so angeordnet, daſs es rechts und links vom Spaltkeile X und dem Sägeblatte vorbei kann, ohne diese zu berühren, und in Folge dessen nicht in den Spalt des getrennten Holzes fallen kann, sondern zu beiden Seiten vom Spalte über das Arbeitsstück a zu stehen kommt. Bei der Arbeit wird der Schutzkorb k so gestellt, daſs das Arbeitsstück a bequem unter die Klauen z und dem Gestänge e hindurch kann. Geschieht der Fall, daſs das Holz durch die Säge hochgehoben wird, wobei ein Zurückschleudern unausbleiblich ist, so stöſst das Arbeitsstück a gegen das Gestänge e, wodurch mittels des zweiarmigen Hebels u der Sperrkegel v ausgelöst wird, die Haken v und b gehen aus einander und die Klauen z ergreifen in Folge des Gewichtshebels z mit einem energischen Drucke das Arbeitsstück a und halten dasselbe fest. Das interessante Stück einer Kreissägenschutzvorrichtung war in einer betriebsfähigen Ausführung von O. Mauksch in Görlitz ausgestellt. Diese Anordnung soll überhaupt den Vorschub von Hand beseitigen, der allein die Verletzungen möglich macht, also die Hände des Arbeiters völlig auſser dem Bereiche der Säge halten. Die Vorschubvorrichtung führt das Holz selbsthätig gegen die Säge, und die mit der Schutzhaube verbundenen schweren eisernen Rollen halten das Holz gleichzeitig nieder, so daſs der Arbeiter nur den Schnitt zu überwachen braucht, wozu mit der Kreissäge parallele und senkrechte Linien auf der guſseisernen Tischplatte gezogen sind. Die Achse A (Fig. 19 und 20 Taf. 10) der Säge ist unter der Tischplatte B gelagert und wird mit Riemen angetrieben; auf dieser Achse A ist eine Schnecke C befestigt, welche das Schneckenrad D und die auf derselben Achse E sitzende Schnecke F dreht, mit der das auf der Achse G der Rollen HJ sitzende Schneckenrad K gedreht wird; diese auf der Achse G befestigten (etwa 10cm breiten) Rollen H und J haben die Kreissäge mit wenigen Millimetern Spielraum zwischen sich; gleich groſse Rollen LM sind auf der anderen Seite der Kreissäge in gleicher Weise angeordnet und um diese Rollen Stahlbänder N von gleicher Breite gelegt; die Rollen laufen in Ausschnitten des Tisches B, so daſs die Stahlbänder N über den Tisch dicht hinweggehen. Hinter den Lagern der Rollen LM liegen Spiralfedern O (Fig. 20), durch welche die Stahlbänder N gespannt erhalten werden. Die gegen die Drehrichtung der Kreissäge gerichtete Bewegung der zu beiden Seiten derselben angeordneten Stahlbänder N nehmen das darauf gelegte Holz mit und führen es durch die Säge durch, während die schweren Rollen P der Schutzhaube Q das Holz an die Stahlbänder N andrücken. Die Schutzhaube Q ist mit einem Bolzen R drehbar an dem Spaltkeil S befestigt und trägt vorn die schweren und breiten Druckrollen P, welche einen Spalt zwischen sich lassen, sowie einen nach oben abstehenden Handgriff T zum Heben der Haube besitzen. Zwischen die beiden Bleche der Schutzhaube Q ist eine gebogene Scheibe O aus Glas oder durchsichtigem Glimmer u.s.w. angebracht, welche die von der Säge gegen den Arbeiter geworfenen Sägespäne zurückhält, so daſs dieselben auf die Stahlbänder N fallen, zwischen der Kreissäge und dem Spalte im Tische hindurch in einen untergestellten Schubkasten fallen, welcher in die äuſsere Holzverkleidung der Kreissäge eingepaſst ist. Diese Holzverkleidung wird derartig angebracht, daſs Niemand an einem vorstehenden Theile sich stoſsen oder hängen bleiben kann. Es werden somit beim Ingangsetzen der Kreissäge die über die Tischfläche B bewegten Stahlbänder N gleichzeitig mit geeigneter Geschwindigkeit in Gang gesetzt und nehmen das auf sie durch die schweren Druckrollen P angedrückte Holz durch die Säge mit, so daſs der Arbeiter dasselbe nicht nachzuschieben braucht, sondern nur aufzupassen hat, daſs dasselbe gerade durchgeht, was ihm die Liniatur auf dem Tische und das durchsichtige Glas U u.s.w. in der Schutzhaube erleichtert. Wir haben mit unserer Aufzählung von Kreissägenschutzvorrichtungen keineswegs erschöpft, was auf der Ausstellung geboten wurde, glauben aber, die hervorragendsten bezieh. typischen Stücke vorgeführt zu haben, soweit dieselben nicht bereits in diesen Blättern abgehandelt worden waren. Es war ganz besonders zu bedauern, daſs nur zwei Aussteller ihre Schutzvorrichtungen an betriebenen Kreissägen zeigten und so ihre genauere Prüfung namentlich darüber ermöglichten, wie sie beim Lang- und Querschneiden brauchbar waren. Neben den Schutzvorrichtungen für Tischkreissägen waren noch einige Schutzvorkehrungen für Pendelkreissägen und eine solche für Kreissögen bestimmt, welche zur Zerkleinerung von Brennholzkloben dienen sollte. Letztere bestand aus einem vor dem Kreissägenblatte gelenkig angeordneten Ⅴ-förmigen Rahmen, in welchen die zu zertheilenden Kloben eingelegt werden, während die Zuführung der Kloben nunmehr durch einen Handgriff am vorderen Ende des Rahmens geschehen konnte. Mehrere Schutzvorrichtungen für Pendelkreissägen waren in der österreichischen Abtheilung ausgestellt. Eine von der Maschinenpapier- und Rouleauxfabrik von Piette in Pilsen ausgestellte Anordnung ist in Fig. 21 Taf. 7 abgebildet. Sie besteht aus zwei um die Betriebswelle a schwingenden, mit einander verschraubten ∪-Trägern b, an welchen die Lager für die Sägeblattspindel c befestigt sind. Letztere, an deren einem Ende das Sägeblatt sitzt, wird durch Riemen in Umdrehung versetzt. Zur Deckung des Sägeblattes ist an dem Träger ein Blechmantel B befestigt, welcher das Sägeblatt beiderseits eng und vollkommen umhüllt und nur so weit frei läſst, als dies der Durchmesser der zu schneidenden Klötze bedingt. Das Gewicht der ganzen Vorrichtung ist durch das an einer Schnur hängende Gewicht g ausgeglichen. Die Führung der Klötze besteht aus den senkrecht und schräg gelagerten Walzen ww, welche eine leichte Bewegung des Arbeitsstückes ermöglichen. (Fortsetzung folgt.)

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