Titel: Ueber Neuerungen im Mühlenwesen.
Autor: Fr. Kick
Fundstelle: Band 279, Jahrgang 1891, S. 97
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Ueber Neuerungen im Mühlenwesen. Von Prof. Fr. Kick. Patentklasse 50. Fortsetzung des Berichtes S. 10 d. Bd. Mit Abbildungen. Ueber Neuerungen im Mühlenwesen. 2) Staubfänger. Die hierher gehörigen Neuerungen lassen sich in drei Gruppen theilen: Staubfänger mit Filtertuch, Staubfänger mit Schleuder- oder Wirbelbewegung und solche mit Wasserspülung. Es ist bekannt, dass die ersten Staubfänger mit Filtertuch im Innern der mit Ventilationsvorrichtung ausgestatteten Mahlgänge angebracht waren und dass diese Staubfänger dann als selbständige Vorrichtungen gebaut wurden, welche auch in den Koppereien der Mühlen, das ist in jenen Abtheilungen, deren Aufgabe die Reinigung des Getreides ist, zur Anwendung kamen. Eine grössere Zahl von Staubfängern dieser Gruppe wurde bereits Bd. 259 S. 888 und Bd. 269 S. 23 beschrieben. Im Nachstehenden seien die hierhergehörigen Neuerungen in Kürze besprochen. Textabbildung Bd. 279, S. 97 Fig. 1.Holtzhausen's Staubfänger. G. G. Kiefer in Feuerbach-Stuttgart (D. R. P. Nr. 44495) setzt mehrere schlauch artige Filter in einen gemeinsamen Kasten, in welchen die Staubluftzuführungsröhren münden, und bringt im Innern der Schläuche Stricke oder Schnüre an, welche bei der Filterreinigung, bei welcher zeitweises Nachlassen und Ausspannen der Filter eintritt, von innen gegen die Filterwände schlagen und so die Reinigung (das Abfallen der Staubschicht vom Filter) wesentlich befördern. F. Holtzhausen in Nossen (D. R. P. Nr. 44826 vom 14. Februar 1888) wendet zwei in einem Kasten A festliegende, ebene Filterflächen f1, f2 (Fig. 1) an, von welchen stets nur eine den Staub fängt, während die zweite ausser Wirksamkeit gesetzt ist, indem sie durch die Klappe Kgedeckt ist. Diese Klappe steht, wie aus der Figur ersichtlich ist, durch einen Zahn mit der Stange s in Verbindung, und wenn diese durch den Hebel h verschoben wird, so dreht sie die Klappe um ihre Achse o. Kurbel x und Zugstange z wirken auf den Arm a und zwingen diesen während einer Kurbeldrehung den Bogen 1, 2, 3, 4, 5 zu durchlaufen, dessen Sehne gleich ist dem Durchmesser des Kurbelkreises. Der Arm a kann auf einem Ringe sitzen, welcher sich um die Achse c frei drehen lässt, und die Mitnehmer m, m' können auf diesem Ringe so angebracht sein, dass sie zeitweise auf den Hebel h einwirken. Durch entsprechende Einstellung dieser Mitnehmer wird h von 2 über 3 bezieh. von 4 über 3 bewegt, während die Kurbel von 2' über 3' bezieh. von 4'' über 3'' sich bewegt. Die restliche Hebel- und Klappenbewegung erfolgt voreilend durch die Wirkung des Gewichts G, so dass die Klappe rasch, mit schwachem Schlage, gegen die zweite Filterfläche trifft, hierbei die Luft, welche zwischen Klappe, deren Zarge r und Filtertuch gefangen ist, durch das letztere treibt und so den Staub abschüttelt und abbläst, welcher durch die Doppelklappen d in ein Fallrohr oder einen Sack gelangt. Durch R1 tritt die Staubluft in den Kasten A, durch R2 die gereinigte Luft aus demselben aus. W. F. L. Beth in Lübeck (D. R. P. Nr. 47898 vom 3. Januar 1889, ferner Nr. 52812 und Nr. 54200) bringt im Innern von Filterschläuchen mit Kugeln belastete Netze an, welche beim Schlaffwerden des Filterschlauches sinken, beim Anspannen des Sackes die Kugeln in die Höhe schnellen und dadurch Stösse vermitteln, welche die Staubabsonderung befördern. Die beiden ferneren Patente beziehen sich auf ein besonderes Abklopftriebzeug gedrängter Anordnung. Textabbildung Bd. 279, S. 97 Fig. 2.Staubfänger der Knickerbocker Comp. Die zweite Gruppe der Staubfänger entfernt den Staub aus der staubgeschwängerten Luft dadurch, dass sie dieselbe in kreisende Bewegung bringt, wodurch die Staubtheilchen als specifisch schwerer den äusseren Theilen des Luftstromes zueilen und sich an den Wandungen absondern. Diese Gruppe wurde bereits Bd. 259 S. 392 und Bd. 269 S. 27 besprochen, und zwar in den damals bekannten Anordnungen der Mc Intyre Manufacturing Company in Lockport, Ortman, Taylor und Urban in Buffalo und der Knickerbocker Company in Jackson. Bei der erstgenannten Anordnung wird die Staubluft durch ein Schleuderrad in rotirende Bewegung gesetzt, bei der zweiten wird die Staubluft in einen schneckenförmigen Baum getrieben, endlich bei der dritten findet das Eintreiben der Staubluft tangential in ein nach unten conisch verjüngtes Gefäss statt. Die letztere Anordnung, Cyclone genannt, ist die einfachste, hat sich gut bewährt und soll hier noch nachträglich durch die Skizze (Fig. 2) dargestellt werden, obwohl die Anordnung so einfach ist, dass sie kaum einer bildlichen Darstellung bedarf. Die Staubluft wird durch das Rohr E eingetrieben, kreist in dem cylindrischen Obertheil, desgleichen in einem Theile des conischen Untertheiles, und während sich der Staub an den Wänden ablagert und abgleitend in den, an den Sackstutzen s befestigten Sack gelangt, tritt die gereinigte Luft oben centrisch aus. Diese Staubsammler werden in sieben Grossen gebaut mit Cylinderdurchmessern von 914 mm bis 1828 mm und der Höhe von 1676 bis 3200 mm für Staubluftmengen von 50 bis 436 cbm in der Minute, wobei für sehr staubhaltige Luft die nächst höhere (grössere) Ausführung zu nehmen ist. Nach allen drei obbezeichneten Richtungen und Combinationen derselben liegen Patente vor, welche wohl zumeist nichts anderes bezwecken, als eine neue Form für eine bekannte Sache zu setzen. Zu jenen Staubfängern, welche mit einem Schleuderrade arbeiten, gehört die Maschine von Eugen Kreiss in Hamburg (D. R. P. Nr. 54552 vom 17. Januar 1889). Wenn in der Patentbeschreibung auch der confuse Satz: „Als zweckmässigsten bezeichnet die Wissenschaft einen solchen Ausscheider oder Sonderer, welcher die Scheidung in einem Querschnitt (??) vor sich gehen lässt, deren (!) Grösse einen verhältnissmässigen Meistbetrag aufweist“, die natürliche Wirkung des Schleuderrades als Beschleuniger der kreisenden Luftbewegung nicht erkennen lässt, so ist diese Maschine trotzdem mit voller Bestimmtheit dieser Gruppe von Staubfängern einzureihen. Hierher gehören auch die Maschinen Hermann Krämer's in Schondorf, Württemberg (D. R. P. Nr. 49231 und 51136). Textabbildung Bd. 279, S. 98 Fig. 3.Staubfänger von Huckauf und Bülle. Zu den Staubfängern mit schneckenförmig gewundenem Scheideraume gehören die Maschinen von Grundig, Zahn und Löwe in Dresden (D. R. P. Nr. 45790 vom 22. Februar 1888) und von H. Huckauf in Ottensen und Gust. Bülle in Hamburg (D. R. P. Nr. 53412 vom 11. Februar 1890). An der erstgenannten Maschine soll die Staubabführung durch an den Seitenwänden angebrachte, geschlitzte Rohre erfolgen, welche mit Ausfallöffnungen am Boden in Verbindung stehen; bei der Maschine von Huckauf und Bülle ist die hübsche Idee durchgeführt, die äusseren Schichten der kreisenden Staubluft, welche staubhaltiger sind, der Bewegung wiederholt zu unterwerfen, wodurch die Staubabscheidung um so sicherer erzielt wird. Zu diesem Zwecke kreist die Luft, welche bei a (Fig. 3) in die Maschine eingetrieben wird, zuerst in dem concentrischen Theile 1, 1, hierauf theilt sich der Luftstrom bei b in einen äusseren und einen inneren. Der äussere Theil des Luftstromes ist natürlich reicher an Staub und er mengt sich mit der frisch eingetriebenen Staubluft, deren Weg er mitmacht, während der innere Theil des Luftstromes nach 2, 2 tritt, um bei c und später bei d ebenso getheilt zu werden. Aus dem Raum 4 tritt die gereinigte Luft nach oben aus. Zur besseren Absonderung des Staubes sind sowohl die Aussenwand a1, als auch die Wände b1 und c1 doppelt. Das innere Blech hat Schlitze mit aufgebogenen Rändern (Fig. 3) und der sich an den Innenwänden hinschiebende Staub gelangt in die Wandungszwischenräume, in welchen er niederfällt. Textabbildung Bd. 279, S. 98 Fig. 4.Staubausschneider von Kiefer. Solange diese Hohlwände nicht durch Staub verlegt sind, fällt der abgesonderte Staub aus den Wandungszwischenräumen in den Sammelrumpf und von diesem in den Sack; falls jedoch die Verlegung der Hohlwände eintreten würde, so würde sich der Staub an den Innenflächen der spiraligen Abtheilungen ablagern, an diesen abgleiten und auch in den Sammelrumpf gelangen; die Hohlwände können daher nicht als absolut zur Erfüllung des Zweckes nothwendig angesehen werden. Heinrich Seck in Dresden (D. R. P. Nr. 44377 vom 1. September 1887) lässt in einem cylindrischen Kasten an gemeinsamer senkrechter Achse sitzende Schirme (Hohlkegel), welche mit Reifen (Ringen) besetzt sind, rotiren; hierdurch wird die von unten eingeleitete Staubluft in kreisende Bewegung gebracht und der Staub scheidet sich an der Innenfläche der Ringe ab. Nach einem zweiten Patente (D. R. P. Nr. 47395 vom 17. Mai 1888) treibt Seck die Staubluft tangential in einen Staubkasten, welcher aus cylindrischen Abtheilungen von gegen unten stufenweise abnehmenden Durchmessern besteht. Concentrisch zur Achse des Kastens sind mehrere Blechrohre („Fangringe“) eingesetzt, welche gemeinsam mit einer senkrechten Achse verbunden sind. Die Länge dieser Rohre ist verschieden, das innerste am längsten, das äusserste am kürzesten, und dieses trägt aussen Flügel, gegen welche die Staubluft stösst und so die Rohre in Rotation setzt. An der Innenfläche der Rohre scheidet sich ebenfalls Staub ab, insbesondere der feinere, welcher nicht schon an der Innenfläche des Kastens zur Abscheidung gelangte. Die gereinigte Luft entweicht nach oben durch entsprechende Oeffnungen der Deckplatte, an welche sich die Rohre anschliessen. Es kann die rotirende Bewegung der Fangringe oder Rohre nur durch eine Geschwindigkeitsverminderung der kreisenden Luftbewegung im Kasten erzielt werden, wenn nicht directer Antrieb gewählt wird; daher ist eine Vermehrung der kreisenden Bewegung und der dadurch bedingten Staubausscheidung nicht zu erwarten, wenn auch die Wirkung der kreisenden Rohre auf die der Achse des Kastens nahen Luftschichten eine günstige sein kann. Mehrere verwandte Anordnungen können übergangen werden. Von den vorerwähnten Systemen ziemlich abweichend, aber wohl nur für die Ausscheidung groben Staubes hinreichend, ist der Staubfänger von G. G. Kiefer in Feuerbach bei Stuttgart (D. R. P. Nr. 50076 vom 19. Januar 1889). Bei demselben tritt die Staubluft in den oberen Theil O eines nach unten verjüngten Kastens, welcher durch radial gestellte Zwischenwände (Rippen) in Zellen getheilt ist. Diese Zwischenwände schliessen sich an einen Hohlkegel K, welcher, wie Fig. 4 zeigt, unten offen, oben aber theils abgeschlossen, theils mit dem Luftabzugsrohr verbunden ist. Die Luft wird zwischen Kegel und Kasten in Folge der Querschnittsverengung sich rascher bewegen, demnach mit einer grösseren Geschwindigkeit in den unteren Raum treten. Die mitgerissenen Staubtheilchen werden mit dieser Geschwindigkeit weiter fliegen und sich im angehängten Sacke ansammeln, insofern sie nicht leicht genug sind, durch die m den Kegel K und das Rohr R abströmende Luft mitgeführt zu werden. Textabbildung Bd. 279, S. 99 Fig. 5.Staubreiniger von Rössler und Reinhard. Die dritte Gruppe der Staubfänger, bei welcher der Staub in Wasser zurückgehalten, also durch dessen Beihilfe abgeschieden wird, ist durch die Anordnung von Lud. Rössler in Albling und Hch. Reinhard in München vertreten (D. R. P. Nr. 54201 vom 19. Februar 1890). Bei dieser Anordnung wird die Staubluft durch ein in Wasser tauchendes Rohr R (Fig. 5) getrieben, in dessen Ende eine Blechschraube eingesetzt ist, welcher schraubenförmige Einsatz der Luft eine kreisende Bewegung ertheilt und die Staubtheilchen hierbei in Berührung mit dem Wasser bringt, von welchem sie aufgenommen werden. Der richtige Wasserstand im Wasserkasten, bezieh. die Tauchtiefe des Rohrs, wird durch eine Schwimmeranordnung regulirt. 3) Weizenschneid- und Schrotmaschinen, Mahlgänge. Unter den hierhergehörigen wenigen Neuerungen ist in erster Reihe die „Läuferanordnung“ von Ambroise Millot in Zürich (D. R. P. Nr. 46993 vom 8. Juli 1888) zu nennen, welche bei genauer Ausführung als eine gute, d.h. wenig Mehl gebende Schrotmaschine zu betrachten ist, welche daher bezeichnender Millot's unterläufiger Schrotgang“ genannt werden könnte. Textabbildung Bd. 279, S. 99 Fig. 6.Millot's unterläufiger Schrotgang. Die den Bodenstein vertretende, rotirende Scheibe ist durch Rippen in eine grössere Anzahl von einander getrennter Abtheilungen getheilt. Eine solche Abtheilung mit Theilen der anstossenden Abtheilungen stellt Fig. 6 dar. Das Getreide gelangt von einem Streuteller auf die Scheibe S bei I, ist durch die Drehbewegung der Scheibe gezwungen, an den Rippenwänden durch den Spalt II unter dem Ringe R in den Raum III zu treten, steigt über die schiefe Ebene E (Fig. 6 und 7) und kommt an deren oberer schmaler Leiste L in Berührung mit der festliegenden oberen Scheibe O (Fig. 7), wo die Verkleinerung stattfindet. Die Formgebung der oberen Scheibe ist derart, dass der Ring R in einer Nuth derselben Raum findet. Die zerkleinerten Theile fallen nach IV, von wo das Ausschleudern ungehindert erfolgen kann. Die Zerkleinerung findet nur an der schmalen Leiste L statt, in welche die schiefe Ebene E endet, und ist daher die Einwirkung auf einen sehr kleinen Weg beschränkt, was z.B. für die Herstellung eines mehlarmen und gleichmässigen Schrotes unbedingt vortheilhaft ist. In der oberen Scheibe können nach Bedarf Segmente aus geriffeltem Hartguss, Stein, Porzellan u.s.w. eingesetzt sein. Textabbildung Bd. 279, S. 99 Fig. 7.Millot's unterläufiger Schrotgang. Die richtige Arbeit dieser Maschine setzt eine sehr exacte Einstellung und Instandhaltung voraus, welche wohl schwerer fallen dürfte als die gute Instandhaltung der gebräuchlichen Schrotwalzenstühle; hingegen dürfte die erzielbare Lieferung eine bedeutendere sein. Die Patentschrift ist bezüglich der Darstellung des Wesentlichen etwas unklar und zeichnerisch fehlerhaft; der Patentanspruch lautet: „Die Herstellung des Läufers an Getreidespalt-, Entkeimungs- und Schrotmaschinen in der Weise, dass die Mahlfläche durch Rippen in eine grössere Anzahl von einander getrennte Abtheilungen getheilt wird, welche durch nach innen abgeschrägte Rippen E wiederum in einen inneren und äusseren Raum untertheilt werden, zu dem Zwecke, das durch die Zugangsöffnungen II, welche von dem über die Rippen gelegten Ring R gebildet werden, eintretende Mahlgut von dem inneren Raum über die Rippen L nach dem äusseren Raum jeder Abtheilung zu leiten.“ Die zu den Weizenschneidmaschinen zählenden Anordnungen der Patente Nr. 43686, 51295 und 52765 können übergangen werden, da sie, mit früheren Constructiones verglichen, nicht geeignet erscheinen, das Schneiden des Weizens besser zu besorgen, ein Gleiches gilt wohl auch vom Patente Nr. 49425 von Gross und Co. in Eutritzsch bei Leipzig, welches aber erwähnt sein mag, weil unter Umständen doch eine dauernde gute Wirkung möglich ist. Gross bewirkt die abscherende Theilung der Körner dadurch, dass eine siebartig gelochte Platte zwischen zwei gleichfalls gelochten, wagerecht gestellten Platten, von welchen die obere die Zuführung, die untere das Austragen des Schrotgutes vermitteln soll, eine wiederkehrende Schiebungsbewegung empfängt. Bei dieser Vorrichtung ist die Gefahr für das Versetzen (Verstopfen) der gelochten Bleche gross, namentlich bei etwas feuchter Frucht; hingegen ist hier ein Stumpfwerden der wirkenden Theile nicht so sehr zu besorgen, wie bei den meisten Schneidemaschinen anderer Construction, da keine spitzwinkligen Schneiden vorkommen. Textabbildung Bd. 279, S. 99 Fig. 8.Lindheimer's Schrotmaschine. Zu den Schrotmaschinen kann auch eine Reihe von Ausführungsformen desselben Grundgedankens, nämlich der Zerkleinerung des Getreides zwischen geriffelten, hin und her bewegten Prismen, gerechnet werden, welche den Gegenstand der Patente von Friedr. Otto Lindheimer in Frankfurt a. M. (D. R. P. Nr. 44798, 45681, 46296 und 47717) bilden. Die geriffelten Flächen der parallelopipädischen „Arbeitskörper“ sind senkrecht oder von der Senkrechten wenig abweichend angeordnet; je zwei zusammenarbeitende Flächen bewegen sich wagerecht und in entgegengesetzter Richtung, oder die eine ist festgestellt und nur die zweite erhält Rückkehrbewegung in wagerechter Richtung, oder endlich, die eine ist festgestellt, die zweite erhält in allen Punkten eine Kreisbewegung von demselben Radius in senkrechter Ebene. Stets sind mehrere „Arbeitskörper“ in gleichzeitiger Arbeit, und können die Anordnungen auch hier sehr verschiedene sein, z.B. das wagerecht bewegte Prisma P (Fig. 8) kann mit den beiden fixen Nachbarprismen O, O zusammenarbeiten, wobei O und O gegen P verstellbar sind. Die Anordnung ist so getroffen, dass alle Prismen P in gemeinsamen Rahmen gefasst, gleichzeitig bewegt werden können und dass auch die Einstellung aller O und O gleichzeitig erfolgt. Da hier die Arbeitskörper eine Rückkehrbewegung machen, mithin eine discontinuirliche Bewegung, so sind die Lindheimer'schen Anordnungen schon nach dieser Richtung den geriffelten Walzen nachzusetzen; noch mehr aber erregen die grossen Arbeitsflächen Bedenken, weil eine Mehl und Dunst arme Schrot- und Griesbildung sich nur dann erwarten lässt, wenn das Mahlgut an den wirkenden Flächen nur ganz kurze Wege zurücklegt, wie dies wohl bei den Walzen, nicht aber bei der besprochenen Erfindung der Fall ist. Textabbildung Bd. 279, S. 100 Hlavac und Seliger's Walzen mit fäustelartiger Riffelung. Endlich gehören zu den Schrotmaschinen auch jene Walzenstühle, welche Walzen mit Kraushammer ähnlichen Schärfungen, „Fäustelartige Riffelung“ anwenden. Das diesbezügliche österreichische Patent vom 13. September 1889 wurde den Herren Hlavac und Seliger in Podiebrad ertheilt. Durch Kreuzung tiefer dreieckiger Furchen, welche in Stahlwalzen eingehobelt, bezieh. eingedreht werden, bilden sich auf den Walzenoberflächen zahlreiche pyramidale Spitzen (Fig. 9a, b), welche brechend auf das Mahlgut einzuwirken vermögen und besonders zur Herstellung von 1. Schrot sich gut eignen. Mit diesen Walzen hergestelltes Schrot zeigte sich sehr mehlarm und überraschend gleichförmig. Ueber die Dauer bezieh. Haltbarkeit dieser Walzen liegen dem Referenten keine Erfahrungen vor. Fig. 9a deutet rechtwinklige Kreuzung der Furchen an, Fig. 9b spitzwinklige Kreuzung. In Bezug auf Mahlgangeinzelheiten seien erwähnt: Voigt und Behrens in Bitterfeld (D. R. P. Nr. 51206) stellbare Aufhängung des Obersteines unterläufiger Mahlgänge. Bei dieser Aufhängung (Fig. 10 und 11) sind die Stellspindeln a mittels Kugelzapfen in der Deckelhaube c gelagert und durch Deckel d vor der Drehung geschützt, indem das Ende der Stellspindel in das Loch des Deckels passt, welcher mit einem seiner Ausschnitte (Fig. 11) durch eine Nase n der Haube c gehalten, d.h. an der Drehung verhindert ist. Durch diese Aufhängung ist der Stein jedoch nicht beweglich, weil wagerechte Schrauben ihn feststellen. Der Centrifugalaufschütter von E. H. Fischlin in Lötzen (D. R. P. Nr. 46625), bei welchem die am Rande des Streutellers mittels Schraubenstellung zu bewirkende Regelung der Zuflussmenge von der Steinstellung dadurch unabhängig gemacht ist, dass die besonders und unverschieblich gelagerte Streutellerachse mit der Mühlspindel nur auf Drehung (nicht auch auf Schiebung) verbunden ist. Der Streu teil er ist hier in einen ober der Zarge angebrachten Rumpf gelegt. Es ist hiernach um ein Lager (das Lager der Streutellerachse) mehr, die Zerlegung des Mahlgangs umständlicher und der erzielbare Vortheil gering, weil bei bedeutenden Aenderungen an der Steinstellung doch auch hier der Zulauf geändert werden muss. Textabbildung Bd. 279, S. 100 Voigt und Behrens' Mahlgang. Hermann Voigt in Löbau patentirte sich eine Einrichtung an Mahlgängen (D. R. P. Nr. 46248), durch welche ein Zweigstrom der Kühlungsluft zum Putzen des zugeführten Mahlgutes vor dessen Eintritt zwischen die Steine verwendet wird. Durch diese Zuthat wird die Anordnung complicirter, ohne dass der Zweck mit Sicherheit erreicht werden könnte, denn der zum Putzen dienende Theilluftstrom wird hierzu in der Regel zu schwach sein. Es sollte das Putzen des Getreides (Schrotes) sehr sorgfältig vor der Vermahlung erfolgen und nur reines Getreide zum Mahlgang kommen. 4) Walzenstühle. Die Neuerungen in dieser Gruppe von Müllereimaschinen, welche schon vor mehr als zehn Jahren auf eine den Anforderungen des modernen Betriebes entsprechende Höhe gebracht waren, beziehen sich nur auf Einzelheiten und sind von geringem Belange. C. G. W. Kapler in Berlin (D. R. P. Nr. 45567 vom 28. März 1888) hat statt des von Daverio, Ganz u.a. angewendeten Kreuzdurchlasses, welcher bekanntlich bei Dreiwalzenstühlen zwei getrennte Mahlgutwege ermöglicht, zur Lösung derselben Aufgabe hinter die Mittelwalze ein endloses Förderband b (Fig. 12) gelegt, welches in Verbindung mit der Verschlusswand w und Klappen k eine seitliche Ablenkung des Mahlgutstromes 2, 2 gestattet; so zwar, dass der Mahlgutstrom 1, 1 ohne Schwierigkeit zwischen die unteren beiden Walzen gelangen kann. Diese Neuerung kann unzweifelhaft gut functioniren, ist jedoch weniger einfach als der Kreuzdurchlass, vor welchem sie höchstens etwas gleichmässigere Vertheilung des Mahlgutes bei dessen Zuführung zu den Walzen voraus hat. Textabbildung Bd. 279, S. 100 Fig. 12.Kapler's Walzenstuhl mit Förderband. Hermann Voigt in Löbau i. S. (D. R. P. Nr. 46247 vom 5. Juni 1888) setzt in das Gehäuse eines Walzenstuhles eine Ventilationsvorrichtung mit Filtertuch und zwingt den Luftstrom, das einfallende Mahlgut zu durchqueren, wodurch Staub und Schalen beseitigt werden, bezieh. nicht zwischen die Walzen gelangen. Diese Anordnung kann für kleine Mühlen, weiche Schrotputzmaschinen nicht anwenden, vortheilhaft sein. C. G. W. Kapler in Berlin (Nr. 45349) und Ernst Garbe in Berlin (Nr. 49427) verbinden mit ihren Walzenstühlen Regulatoren, welche mit zunehmender Geschwindigkeit auf die Arbeit des Stuhles Einfluss üben. Kapler verändert sowohl die Walzenentfernung als auch die Zuführung (Speisung), Garbe erstere allein. Es kann nun wohl vorkommen, dass durch übertriebene Pressung bei Ausmahlstühlen dieselben gleichsam wie Bremswerke wirken und selbst vorübergehend den Stillstand des Motors bewirken können; diesem Uebelstande lässt sich aber am einfachsten dadurch begegnen, dass der Andruck durch Gewichte vermittelt wird, welche übertriebene, willkürliche Pressung ausschliessen. Kapler wendet einen gewöhnlichen Pendelregulator an, welcher auf dem Walzenstuhle angesetzt ist, während Garbe die Regulatorhebel in die Antriebsriemenscheibe eingebaut hat und dadurch zu einer hübschen constructiven Lösung gelangte. Krebiehl und Schwahn in Heppenheim a. d. Wiese (D. R. P. 42941) wenden behufs Regulirung der Zuführung des Mahlgutes eine Zellenwalze an, bei welcher die Zellentiefe dadurch abgeändert werden kann, dass gleichzeitig sämmtliche Zellenböden von einem Handrade aus verstellt werden können. Diese Verstellung erfolgt dadurch, dass an der Achse des Handrades, welche in die Hohlachse der Zellenwalze gelegt ist, ein linkes und ein rechtes Schraubengewinde aufgeschnitten ist, durch welche zwei kegelförmige Scheiben längs dieser Achse verschoben werden können; die Zellenböden sind als zu den Kegelflächen passende schiefe Ebenen ausgeführt. Ohne Zweifel kann hierdurch die Zuführungsmenge verändert werden, doch kann kaum behauptet werden, dass dies exacter möglich ist, als mittels des gewöhnlichen, viel einfacheren Schiebers, weil das Ausgiessen des Mahlgutes aus den Zellen durch die Zwischenwände unterbrochen, also intermittirend erfolgt. Aug. Wagner in Böblingen, Württemberg (D. R. P. Nr. 43854) hat Walzenlager patentirt, welche um senkrechte Zapfen sich zu drehen, daher den Walzenzapfen sich leichter anzuschmiegen vermögen. Es soll hier der Zweck erreicht werden, einseitiges Ausweichen der Walze ohne Festklemmen derselben zu ermöglichen. Da nach der Patentzeichnung elastischer Andruck mittels Feder vorgesehen ist, so kann obiger Zweck auch erreicht werden. Friedr. Twele in Homberg a. Rh. (D. R. P. Nr. 51883) wendet eine Einlaufvorrichtung an, in welche eine Schnecke mit rechts- und linksgängigem Gewinde gelegt ist, welche sich in einer nach beiden Seiten abgeschrägten segmentförmigen Mulde dreht und eine gleichförmige Vertheilung des Mahlgutes auf die ganze Walzenlänge bezweckt. Es kann dieses Patent dem erwähnten Zwecke entsprechen, doch genügt zu diesem Zwecke die gewöhnlich gebrauchte Vorrichtung mit Speisewalze und Regulirschieber auch vollkommen. 5) Desintegratoren. Die vorliegenden Patente (D. R. P. Nr. 49002 und Nr. 50588) betreffen Anordnungen, welche sich nicht auf die Zerkleinerung von Mahlproducten beziehen, sondern einerseits auf die Zerschleuderung mineralischer Stoffe an einander, andererseits auf einen selbsthätigen Reiniger und Entleerer bei Schleudermühlen für feuchte Stoffe, welche sich leicht an der Mantelinnenfläche festhängen. (Fortsetzung folgt.)