Titel: Prüfung von Romancement.
Fundstelle: Band 281, Jahrgang 1891, S. 90
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Prüfung von Romancement. Prüfung von Romancement. Die Bestimmungen des Oesterreichischen Ingenieur- und Architektenvereins für die einheitliche Lieferung und Prüfung von Romancement sind in Folgendem wiedergegeben. Definition von Romancement. Romancemente sind Erzeugnisse, welche aus thonreichen Kalkmergeln durch Brennen unterhalb der Sintergrenze gewonnen werden und bei Benetzung mit Wasser sich nicht löschen, und daher erst durch mechanische Zerkleinerung in Mehlform gebracht werden müssen. I. Verpackung und Gewicht. Romancement ist nach dem Gewichte mit Preisstellung für 100 k Brutto zu handeln. Es ist wünschenswerth, dass die Fässer mit Normalgewicht, und zwar mit 250 k Bruttogewicht für das Fass in den Handel gebracht werden. Die Lieferung in Säcken ist zulässig, und sollen diese ein Normalgewicht von 60 k Brutto erhalten. Schwankungen im Einzel-Bruttogewichte können bis zu 2 Proc. nicht beanstandet werden. Das Gewicht der Packung darf bei Lieferung in Fässern nicht mehr als 5 Proc., hingegen bei Lieferung in Säcken höchstens 1,5 Proc. des Bruttogewichtes betragen. Die Fässer und Säcke sollen die Firma der betreffenden Fabrik, das Wort „Romancement“ und die Bezeichnung des Bruttogewichtes tragen. Die Säcke sollen auf Verlangen mit einer Plombe verschlossen sein, auf welcher einerseits die Fabriksfirma, andererseits das Wort „Romancement“ ersichtlich gemacht ist. II. Abbindeverhältnisse. Die Romancemente sind rasch, mittel oder langsam bindend. Unter rasch bindenden Romancementen sind diejenigen verstanden, deren Erhärtungsbeginn an der Luft ohne Sandzusatz, vom Momente der Wasserzugabe an gerechnet, innerhalb 7 Minuten eintritt. Fällt der Erhärtungsbeginn eines Romancementes über 15 Minuten hinaus, so ist derselbe als langsam bindend zu bezeichnen. Zwischen den rasch und langsam bindenden Romancementen werden die mittel bindenden eingereiht. Erklärungen zu II. Die Ermittelung des Erhärtungsbeginnes ist zur Bestimmung der Kategorie, in welche ein Romancement bezüglich seiner Abbindeverhältnisse einzureihen ist, von Wichtigkeit, und namentlich bei rasch bindenden Romancementen ist die Kenntniss des Erhärtungsbeginnes nothwendig, da bis zu der Zeit, binnen welcher derselbe eintritt, der Cement verarbeitet sein muss, soll nicht seine Bindekraft Einbusse erleiden. Zur Bestimmung des Erhärtungsbeginnes und der Abbindezeit eines Romancementes dient die Normalnadel in Verbindung mit dem Consistenzmesser. Da die Menge des dem Romancemente zugesetzten Wassers die Abbindeverhältnisse erheblich beeinflusst, so ist der Cement-brei bei den Abbindeversuchen in einer bestimmten Consistenz (Normalconsistenz) herzustellen. Der Apparat zur Bestimmung der Consistenz besteht aus einem Gestelle, an dem eine Theilung in Millimetern angebracht ist. In einer Führung bewegt sich ein arretirbarer Metallstab, dessen oberes Ende eine Metallscheibe trägt, während am unteren Ende sich ein Messingstab von 1 cm Durchmesser (der Consistenzmesser) befindet. Per Consistenzmesser wiegt sammt dem Führungsstabe und der Scheibe 300 g. Die zum Apparate gehörige, zur Aufnahme des Cementbreies bestimmte Dose ist aus Hartgummi erzeugt, misst 8 cm im Durchmesser und 4 cm in der Höhe. Beim Gebrauche wird dieselbe auf eine starke Glasplatte aufgesetzt, welche gleichzeitig den Boden der Dose bildet. Wird der Consistenzmesser bis auf diese Bodenfläche herabgelassen, so zeigt der am Führungsstabe befindliche Zeiger auf den Nullpunkt der Theilung, so dass der jedesmalige Stand der unteren Fläche des Con-sistenzmessers über der Bodenfläche der Dose unmittelbar an der Theilung abgelesen werden kann. Bei der Prüfung der Abbindeverhältnisse eines Romancementes ist folgender Vorgang einzuhalten: Man rührt 400 g Romancement mit einer vorläufig angenommenen Wassermenge bei Langsam- und Mittelbindern durch 3 Minuten, bei Raschbindern durch eine Minute mit einem löffelartigen Spatel zu einem steifen Brei, welcher, ohne gerüttelt oder eingestossen zu werden, in die Dose des Apparates gebracht und an der Oberfläche sorgfältig in gleicher Ebene mit dem oberen Rande der Dose abgestrichen wird. Die so gefüllte Dose wird mit der Glasplatte, auf der sie aufsitzt, unter den Consistenzmesser gebracht, welcher sodann langsam auf die Oberfläche des Cementbreies aufgesetzt wird. Wenn der nunmehr der Wirkung seines eigenen Gewichtes überlassene, in den Cementbrei eindringende Consistenzmesser mit seinem unteren Ende in einer Höhe von 6 mm über der Bodenfläche stecken bleibt, also der Zeiger des Apparates auf den sechsten Theilstrich der Theilung zeigt, so liegt ein Brei von Normalconsistenz vor. Gelingt dies beim ersten Versuche nicht, so muss der Wasserzusatz so lange geändert werden, bis ein Brei von der geforderten Consistenz zu Stande gebracht wird. Hat man auf diese Weise den Wasserzusatz für einen Brei von normaler Consistenz ermittelt, so schreitet man unter Anwendung dieser Consistenz zur Ermittelung des Erhärtungsbeginnes und der Abbindezeit. Zu diesem Zwecke wird in dem oben beschriebenen Apparate statt des Consistenzmessers die Normalnadel, d. i. eine kreisrunde Stahlnadel von 1,13 mm Durchmesser (1 qmm Querschnitt) eingesetzt. Diese Nadel hat dieselbe Länge wie der Consistenzmesser und wiegt sammt Führungsstab und Scheibe 270 g; es ist demnach vor Gebrauch der Nadel das Ergänzungsgewicht von 30 g auf die Scheibe aufzulegen. Es wird nun die Dose mit einem Brei von normaler Consistenz in der vorher beschriebenen Weise gefüllt und die Nadel auf dessen Oberfläche behutsam aufgesetzt, was in kurzen Zeiträumen an verschiedenen Stellen des Kuchens wiederholt wird. Die Nadel wird anfänglich den Kuchen bis auf die den Boden der Dose bildende Glasplatte durchdringen, bei den späteren Versuchen aber im erhärtenden Brei stecken bleiben. Den Zeitpunkt, in welchem die Nadel den Kuchen nicht mehr in seiner ganzen Höhe zu durchdringen vermag, nennt man den Erhärtungsbeginn. Ist der Kuchen endlich so weit erstarrt, dass die Nadel beim Aufsetzen keinen merkbaren Eindruck mehr hinterlässt, so ist der Romancement abgebunden, und die Zeit, welche vom Momente der Zugabe des Wassers bis zu diesem Zeitpunkte verstreicht, heisst Abbindezeit. Da das Abbinden von Romancement durch die Temperatur der Luft und des zur Verwendung gelangenden Wassers beeinflusst wird, insofern höhere Temperaturen das Abbinden beschleunigen, niedere es dagegen verzögern, so sollen die Abbindeversuche bei einer mittleren Temperatur des Wassers und der Luft von 15 bis 18° C. vorgenommen werden. Werden die Abbindeproben jedoch ausnahmsweise unter anderen Verhältnissen vorgenommen, so sind die bezüglichen Wasser- und Lufttemperaturen anzugeben. Rasch bindende Romancemente zeigen beim Abbinden oft ganz bedeutende Temperaturerhöhungen. Mittel und langsam bindende Romancemente sollen sich nicht wesentlich erwärmen. – Durch längeres Lagern an trockenem Orte wird Romancement langsam bindend, verliert die etwa vorhandene Tendenz zum Treiben, und gewinnt dadurch an Qualität. III. Volumenbeständigkeit. Romancement soll sowohl an der Luft, als auch unter Wasser volumenbeständig sein. Erklärungen zu III. Manche Romancemente erleiden nach dem Abbinden eine Volumenvergrösserung, welche unter allmählicher Lockerung des zuerst gewonnenen Zusammenhanges eine Zerklüftung der Cementmasse herbeiführt und häufig mit deren gänzlichem Zerfall endigt. Die Prüfung eines Romancementes auf Volumenbeständigkeit an der Luft und unter Wasser geschieht durch Beobachtung von Kuchen aus reinem Cement (Kuchenprobe). Zu diesem Zwecke wird der reine Romancement mit Wasser zu einem Brei angerührt und auf ebenen Glasplatten zu Kuchen ausgegossen, welche etwa 10 cm im Durchmesser haben, in der Mitte etwa 1 cm dick sind und gegen die Ränder hin dünn auslaufen. Der Wasserzusatz ist hierbei um etwa 1 Proc. des Cementgewichtes grösser zu nehmen, als für die Normalconsistenz bei den Abbindeproben ermittelt wurde, damit der Brei leichter zu Kuchen auslaufe. Die so erhaltenen Kuchen werden, um die Entstehung von Schwindrissen zu vermeiden, an einem vor Zugluft und Einwirkung der Sonnenstrahlen geschützten Orte, am besten in einem feucht gehaltenen Kasten, aufbewahrt. Nach 24 Stunden, jedenfalls aber erst nach erfolgtem Abbinden, wird eine Serie der so aufbewahrten Kuchen sammt den Glasplatten, ebenfalls vor Zugluft und Einwirkung von Sonnenstrahlen geschützt, an die Aussenluft und eine zweite Serie unter Wasser gelegt und daselbst durch mindestens 27 Tage belassen. Zeigen sich während dieser Zeit an den Kuchen Verkrümmungen oder gegen die Ränder hin sich erweiternde Kantenrisse von mehr oder weniger radialer Richtung, so deutet dies unzweifelhaft auf Treiben des Romancementes hin. Bleiben die Kuchen jedoch unverändert, so ist der Romancement als volumenbeständig anzusehen. IV. Feinheit der Mahlung. Romancement soll so fein als möglich gemahlen sein. Die Feinheit der Mahlung ist mittels eines Siebes von 2500 Maschen für 1 qc und 0,07 mm Drahtstärke und eines solchen von 900 Maschen für 1 qc und 0,10 mm Drahtstärke zu prüfen. Der Siebrückstand darf auf dem 2500-Maschensieb keineswegs mehr als 36 Proc. und auf dem 900-Maschensieb keineswegs mehr als 18 Proc. betragen. Erklärungen zu IV. Zu jeder solchen Siebprobe sind 100 g Romancement zu verwenden. Es wäre indessen irrig, wollte man aus der feinen Mahlung allein auf die Güte eines Romancementes schliessen, da geringe, weiche Cemente häufiger sehr fein gemahlen vorkommen, als gute, scharf gebrannte; letztere aber werden selbst bei gröberer Mahlung doch in der Regel eine höhere Bindekraft aufweisen, als die ersteren. V. Bindekraft. Die Bindekraft von Romancement soll durch Prüfung der Festigkeitsverhältnisse an einer Mischung desselben mit Sand ermittelt werden. Als normale Mischung gilt das Gemenge von 1 Gew.-Th. Romancement mit 3 Gew.-Th. Normalsand. Die Prüfung soll auf Druck- und Zugfestigkeit nach einheitlicher Methode an Probekörpern von gleicher Gestalt und gleichem Querschnitte und mit richtig construirten Apparaten geschehen. Die Zerreissungsproben sind an Probekörpern von der für Portlandcement eingeführten Form mit 5 qc Querschnitt (2,25 cm Länge und 2,22 cm Breite), die Druckproben an Würfeln von 50 qc Fläche (7,07 cm Seitenlänge) vorzunehmen. Sämmtliche Probekörper sind die ersten 24 Stunden nach ihrer Anfertigung an der Luft, die übrige Zeit bis zur Probevornahme unter Wasser aufzubewahren. Als Controle für die Gleichmässigkeit der gelieferten Ware dient die Zugprobe nach 7- und 28tägiger Erhärtungsdauer. Die maassgebende, werthbestimmende Probe ist jedoch die Druckprobe nach 28tägiger Erhärtungsdauer. Erklärungen zu V. Da Romancement in der Praxis fast ausschliesslich in der Mischung mit Sand verwendet wird, so ist es nothwendig, die Bindekraft desselben in einer solchen Mischung zu prüfen. Als geeignetes Verhältniss werden 3 Gew.-Th. Sand auf 1 Gew.-Th. Romancement angenommen, da hierbei der Grad der Bindefähigkeit bei verschiedenen Romancementen in hinreichendem Maasse zum Ausdrucke gelangt. In manchen Fällen wird es sich jedoch empfehlen, die Festigkeit des reinen Romancementes festzustellen. Erfahrungsgemäss übt die chemische und physikalische Beschaffenheit des zur Mörtelmischung verwendeten Sandes einen bedeutenden Einfluss auf die Festigkeitsverhältnisse des Mörtels aus; es ist daher, um zu übereinstimmenden und vergleichbaren Resultaten zu gelangen, unbedingt erforderlich, dass zur Erzeugung aller Probekörper für die Bindekraft immer Sand von gleicher Beschaffenheit, Korngrösse und gleichem Gewichte zur Anwendung komme. Dieser Normalsand wird dadurch gewonnen, dass man möglichst reinen, in der Natur vorkommenden Quarzsand wäscht, trocknet und mittels eines Siebes von 64 Maschen auf 1 qc und 0,40 mm Drahtstärke die gröbsten Theile ausscheidet und sodann mittels eines Siebes von 144 Maschen für 1 qc und 0,30 mm Drahtstärke die feinsten Theile entfernt. Der Rückstand auf dem letzteren Siebe ist der Normalsand. Als maassgebende Probe wird die Druckprobe deswegen festgesetzt, weil der Mörtel in der Praxis zumeist auf Druck beansprucht wird und nach den gemachten Erfahrungen das Verhältniss zwischen Zug- und Druckfestigkeit bei verschiedenen Cementen ein verschiedenes ist, somit von der Zugfestigkeit nicht mit Sicherheit auf die Druckfestigkeit geschlossen werden kann. Die Ermittelung der Festigkeit bei der Druckprobe soll erst nach 28tägiger Erhärtung vorgenommen werden, weil bei kürzerer Beobachtungsdauer die Eigenschaften eines Cementes nicht genügend zum Ausdruck kommen. Von ganz besonderem Werthe wäre es, wenn dort, wo dies zu ermöglichen ist, die Festigkeitsproben auf längere Zeit ausgedehnt würden, da es vorkommt, dass Cemente, welche anfangs geringere Festigkeitsziffern ergeben, in späterer Zeit die Festigkeiten anderer Cemente erreichen oder dieselben sogar überholen. Den Versuchsergebnissen der Festigkeitsproben ist das jeweilige Gewicht des Romancementes und des Normalsandes für 1 l im lose eingesiebten Zustande beizufügen, zu welchem Zwecke Cement und Sand in ein 1 l fassendes cylindrisches Blechgefäss von 10 cm Höhe eingesiebt werden. Hierbei ist das Sieb von 64 Maschen auf 1 qc und 0,40 mm Drahtstärke zu verwenden und dasselbe während des Siebens in einer Entfernung von etwa 15 cm über dem oberen Rande des Litergefässes zu halten. VI. Zug- und Druckfestigkeit. In Normalmörtelmischung sollen gute Romancemente nach 28 Tagen Erhärtung (die ersten 24 Stunden an der Luft, die folgenden 27 Tage unter Wasser) und nach 7 Tagen Erhärtung (die ersten 24 Stunden an der Luft, die folgenden 6 Tage unter Wasser) die nachstehenden Minimalfestigkeiten erreichen: Kategorie Erhärtungsdauer Minimal- Druck- Zug- Festigkeitfür 1 qc Langsam und mittel bindendeRomancemente nach 28 Tagen    „     7     „ 80 k–   k 10 k  5 k Rasch bindende Romancemente     „   28     „    „     7     „ 60 k–   k   8 k  4 k Das Mittel aus den vier besten Resultaten von sechs geprüften Körpern hat als die mittlere Festigkeit in der betreffenden Altersklasse zu gelten. Erklärungen zu VI. 1) Erzeugung der Probekörper. a) Allgemeine Bemerkungen. Die Probekörper für die Druckfestigkeit sind stets auf maschinellem Wege zu erzeugen; die Probekörper für die Zugfestigkeit können maschinell oder von Hand angefertigt werden. Den Versuchsergebnissen der Festigkeitsproben ist beizufügen, ob die Probekörper durch maschinelle oder durch Handarbeit angefertigt worden sind. In Streitfällen ist jedoch stets das Ergebniss der maschinellen Arbeit entscheidend. Für jede Festigkeitsprobe sind für die Altersklasse sechs Probekörper herzustellen. Die vorerst trocken durch einander gemengte Mischung von Romancement und Sand ist mit der weiter unten vorgeschriebenen bezieh. ermittelten Menge Wasser, und zwar von dem Momente der Wasserzugabe, bei rasch bindenden Cementen durch 1 Minute, bei mittel oder langsam bindenden Cementen durch 3 Minuten tüchtig durchzuarbeiten und sofort auf einmal in die gehörig gereinigten und mit Wasser benetzten Formen zu füllen; ein nachträgliches Aufbringen von Mörtel ist zu vermeiden. Die Herstellung der Probekörper muss unter allen Umständen vollendet sein, bevor der Erhärtungsbeginn des Romancementes eingetreten ist, es ist daher namentlich bei Raschbindern in dieser Richtung besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten. Die Verschlussvorrichtung der Formen für die Zugprobekörper muss dem bei der Erzeugung dieser Körper entstehenden Drucke genügend Widerstand leisten, da sonst durch Nachlassen dieses Verschlusses der Zerreissungsquerschnitt vergrössert, und unrichtige Festigkeitsresultate sich ergeben würden; ein durch Federkraft erzeugter Verschluss der beiden Theile der Formen ist aus diesem Grunde unzulässig. b) Herstellung der Probekörper durch maschinelle Arbeit. Um Ergebnisse zu erhalten, welche einen Vergleich der Zug- zur Druckfestigkeit zulassen, ist es nothwendig, dass die Probekörper für beide Festigkeiten in derselben Consistenz und mit derselben Dichte angefertigt werden, was einerseits durch im Verhältniss zur Trockensubstanz gleichen Wasserzusatz, andererseits durch eine bei der Comprimirung des Mörtels angewendete gleiche Arbeit für die Volumeneinheit der Trockensubstanz erreicht wird. Zur Ermittelung des richtigen Wasserzusatzes werden 750 g gut gemengter, trockener Normalmörtelmischung mit einer vorläufig angenommenen Wassermenge gleichmässig angefeuchtet und bei Raschbindern 1 Minute, bei Mittel- und Langsambindern 3 Minuten lang durchgearbeitet. Der so gewonnene Mörtel wird auf einmal in die Form des zur Herstellung der Druckprobekörper dienenden Rammapparates gefüllt und durch 150 Schläge eines 3 k schweren Fallgewichtes oder Hammers aus einer Höhe von 0,50 m comprimirt. Zeigt der Mörtel nach dem Schlage eine massige Absonderung von Wasser an seiner Oberfläche, so gilt dies als Zeichen, dass die Wassermenge correct gewählt worden ist. Anderenfalls ist der Versuch mit einer jedesmal geänderten Wassermenge so lange zu wiederholen, bis bei dem letzten Schlage die Wasserabsonderung beginnt. Die derart ermittelte procentuelle Wassermenge gibt die Normalmörtelconsistenz, mit welcher alle Probekörper anzufertigen sind. Die Arbeit, welche bei der Erzeugung der Probekörper zu leisten ist, wird mit 0,3 mk für 1 g Trockensubstanz festgesetzt. Bei maschineller Herstellung sind die Probekörper einzeln anzufertigen, und es werden für jeden Probekörper der Druckfestigkeit 750 g, für jeden Probekörper der Zugfestigkeit 200 g trockener Normalmischung mit der auf obige Weise ermittelten procentuellen Wassermenge angerührt. Der so erhaltene Normalmörtel wird auf einmal in die mit einem Füllkasten versehene Form gefüllt und mittels eines genau in die Form passenden Kernes bei den Druckprobekörpern durch 150 Schläge eines aus einer Höhe von 0,50 m fallenden, 3 k schweren Rammklotzes oder Hammers, bei den Zugprobekörpern jedoch durch 120 Schläge eines 0,25 m hoch herabfallenden, 2 k schweren Rammklotzes comprimirt. Unmittelbar nach dem letzten Schlage entfernt man den Kern und den Aufsatz des Formkastens, streicht das überschüssige, die Form überragende Material mit einem Messer ab, glättet die Oberfläche und nimmt den Probekörper aus der Form, sobald der Mörtel vollständig abgebunden hat. Die zur Comprimirung der Probekörper dienenden Apparate sollen auf solider, nicht federnder Unterlage, am besten auf Mauerwerk ruhen. Bei genauer Einhaltung obiger Vorschriften und namentlich der auf die Trockensubstanz bezogenen gleichen Arbeit wird sowohl für die Zug- als Druckkörper eine annähernd gleiche Dichte erzielt. Um diese wichtige Bedingung zu controliren und um einen Anhaltspunkt zur Beurtheilung der richtigen Herstellung von durch Handarbeit erzeugten Probekörpern zu bieten, ist die Dichte der Probekörper sofort nach ihrer Herstellung zu erheben und deren Durchschnittsziffer sowohl bezüglich der Druckprobekörper, als auch der Zugprobekörper den Versuchsergebnissen beizufügen. c) Herstellung von Zugprobekörpern durch Handarbeit. Bei mittel und langsam bindenden Romancementen sind drei Probekörper gleichzeitig, bei rasch bindenden jedoch ist jeder Probekörper separat herzustellen. Für je drei Stück gleichzeitig anzufertigender Probekörper werden 150 g Romancement mit 450 g Normalsand in einer Schüssel gut durch einander gemengt und sodann mit reinem Wasser angerührt. Die Wassermenge soll so gewählt werden, dass der Mörtel das Aussehen von frisch gegrabener Gartenerde hat. Mit dem so erhaltenen Mörtel werden drei auf einer Metall- oder auf starker Glasplatte liegende Formen auf einmal so hoch gefüllt, dass sie stark gewölbt voll werden. Man schlägt nun mittels eines eisernen, 35 cm langen Spatels, dessen Schlagfläche 5 cm breit, 8 cm lang und 0,5 cm dick ist und dessen Gesammtgewicht 350 g beträgt, den überstehenden Mörtel anfangs schwach und von der Seite her, dann immer stärker so lange in die Formen ein, bis er an seiner Oberfläche Feuchtigkeit ausschwitzt. Ein bis zu diesem Zeitpunkte fortgesetztes Einschlagen, das etwa eine Minute dauert, ist unbedingt erforderlich. Man streicht nun den die Formen überragenden Mörtel mit einem Messer ab und glättet mit demselben die Oberfläche. Nach vollendetem Abbinden des Mörtels werden die Formen vorsichtig von den Probekörpern abgelöst. d) Anfertigung der Probekörper aus reinem Romancement. Zugprobekörper aus reinem Romancement können entweder maschinell, mit Handarbeit oder in gussgerechter Consistenz hergestellt werden. Die Herstellung der Druckprobekörper darf nur mit maschineller Arbeit erfolgen. Bei Herstellung der Zug- und Druckprobekörper mit maschineller Arbeit wird ganz so verfahren, wie bei der Herstellung der Probekörper in normaler Mörtelmischung. Der erforderliche, jedesmal zu ermittelnde Wasserzusatz wird hier ebenso bestimmt, wie dort angegeben. Die Herstellung von Zugprobekörpern mittels Handarbeit geschieht unter Beobachtung der Vorschriften für die Herstellung der Zugprobekörper in normaler Mörtelconsistenz. Die Herstellung der Zugprobekörper in gussgerechter Consistenz geschieht in folgender Weise: Man fettet drei Formen auf der Innenseite etwas ein und setzt dieselben auf eine Metall- oder Glasplatte. Sodann mischt man 600 g Romancement mit jener Wassermenge, die für die Herstellung einer gussgerechten Consistenz erforderlich ist, was durch Zugabe von 1 Proc. Wasser über die zur Normalconsistenz nöthige Wassermenge erreicht wird, rührt die Masse unter entsprechender Rücksichtnahme auf den Erhärtungsbeginn 1 bis zu 3 Minuten gut durch, füllt die Formen voll und streicht dieselben mit einem Messer sauber ab. Die Formen dürfen erst abgelöst werden, wenn der Romancement genügend erhärtet ist. 2) Aufbewahrung der Probekörper. Nach der Anfertigung sind die Probekörper die ersten 24 Stunden an der Luft, und zwar, um sie vor ungleichmässiger Austrocknung zu schützen, in einem geschlossenen, feucht gehaltenen Raume, die übrige Zeit aber bis unmittelbar vor Abführung der Proben unter Wasser aufzubewahren. Das Wasser, in welchem dieselben erhärten, ist in den ersten vier Wochen alle acht Tage zu erneuern, und ist darauf zu achten, dass die Probekörper immer vom Wasser bedeckt sind. Bei Proben, welche über diese Zeit hinaus aufbewahrt werden, genügt es, das durch Verdunstung verloren gegangene Wasser von Zeit zu Zeit durch frisches Wasser zu ersetzen, so dass die Proben immer vollständig unter der Wasseroberfläche bleiben. 3) Vornahme der Festigkeitsproben. Die Probekörper sind sofort nach der Entnahme aus dem Wasser zu prüfen. Für jede Altersklasse sind sowohl die Druck- als die Zugfestigkeit stets an je sechs Probekörpern zu bestimmen. Da die Dauer der Belastung bei der Zugprobe von Einfluss auf das Resultat ist, so soll bei der Prüfung auf Zugfestigkeit die Zunahme der Belastung während des Versuches 100 g in 1 Secunde betragen. Bei dem Einspannen der Probekörper ist darauf zu achten, dass der Zug genau in einer zur Bruchfläche senkrechten Richtung stattfinde. Bei der Prüfung auf Druckfestigkeit soll, um einheitliche Resultate zu erzielen, der Druck stets auf zwei Seitenflächen der Würfel (im Sinne der Erzeugung) ausgeübt werden, nicht aber auf die Bodenfläche und die bearbeitete obere Fläche. In Streitfällen über die Handhabung dieser Prüfungsbestimmungen ist das in der Prüfungsanstalt für hydraulische Bindemittel der Stadt Wien angewendete Verfahren maassgebend. Das Cement-Comité des Oesterreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereins: Dr. G. v. Rebhann, E. Gärtner, A. Wilhelm, Obmann. Obmann-Stellvertreter. Schriftführer. Franz Berger. Dr. Alex. A. Curti    F. Ritter. R. Bode. Alfred Greil. Friedrich Ritter   v. Stach. F. Bömches. K. Köchlin. Dr. E. Teirich.      J. Chailly. O. Merz. Max Thury.      Adolf Baron Pittel Vom Oesterreichischen Ingenieur- und Architekten-Verein beratheil und genehmigt in der Geschäftsversammlung vom 12. April 1890. Wien, am 13. April 1890. Der Vereins-Vorsteher:                Der Vereins-Secretair: Hauffe m. p. L. Gassebner m. p.