Titel: Ueber Telephonanlagen in grossen Städten.
Autor: Ed. Z.
Fundstelle: Band 283, Jahrgang 1892, S. 14
Download: XML
Ueber Telephonanlagen in grossen Städten. Ueber Telephonanlagen in grossen Städten. Ueber den von Alfred Rosling Bennett vor der British Assocation gehaltenen Vortrag über die Ausführung von Telephonanlagen in grossen Städten ist in grösserer Vollständigkeit, als in der 1891 Bd. 282 * S. 181 benutzten Quelle, in dem Telegraphic Journal 1891 Bd. 29 * S. 275 berichtet worden und es ist nicht nur (ebenda S. 313) die an den Vortrag sich anschliessende lebhafte vielseitige Besprechung angefügt worden, sondern es hat sich in diesem Journal und in der Times auch ein lebhafter Gedankenaustausch über den Gegenstand entwickelt. Bei der Wichtigkeit der Sache erscheint es daher angezeigt, hier nochmals darauf zurückzukommen, um so mehr als die Ausführungen im Telegraphic Journal in mehreren Stücken zu erweitern sind. Bennett hat bei seinen Vorschlägen besonders Städte von einer Ausdehnung wie London im Auge und rechnet bestimmt darauf, dass bei einer Herabsetzung der jährlichen Gebühr auf 160 M. die Zahl der Theilnehmer ganz gewaltig anwachsen werde, so dass der Ertrag trotz der Herabsetzung günstig sein müsseDie Mutual Telephone Company in Manchester nimmt 100 M. von Ladeninhabern, 120 M. von anderen. Sie begann am 28. Februar 1890 mit 68 Theilnehmern und hatte am 31. Juli deren 506.. Deshalb und um möglichst kurze Theilnehmerleitungen zu bekommen, will er die den einzelnen Vermittelungsämtern zuzuweisenden Gebiete auf 1 Quadratmeile (2,5 qkm) begrenzen und bemisst die Aemter auf je 5000 Theilnehmer; in geschäftsreichen Stadttheilen (z.B. der City in London) könnten selbst vier Aemter auf eine Quadratmeile kommen und auch später, erst bei Bedarf, eingerichtet und ins Ganze eingefügt werden. Da London von Ost nach West 8, von Nord nach Süd 4 Meilen misst, so kämen 32 Aemter heraus, und ausserhalb dieses Vierecks liegende, entsprechend bevölkerte Theile könnten durch Nebenämter angeschlossen werden. Zu den 32 Aemtern käme noch entweder ein Hauptamt oder zwei Hauptämter; im ersteren Fall würde jedes Amt blossBei der wirklichen Ausführung dürfte die Frage auftauchen, ob es nicht in gewissen Fällen angezeigt wäre, von dieser strengen Durchführung abgehend auch Aemter aneinanderstossender Bezirke zugleich unmittelbar mit einander zu verbinden. mit dem Hauptamte durch eine entsprechende Zahl von Leitungen verbunden, im zweiten Falle würde jedem der unter sich zu verbindenden Hauptämter die Hälfte der Aemter zugewiesen und mit ihm verbunden. Jedes Nebenamt wäre mit dem nächsten Amte zu verbinden und die von ersterem nach dem letzteren laufende Dienstleitung setzt sich unmittelbar nach dem Hauptamte fort, so dass ein von der Telephonistin des Nebenamtes gestelltes Anschlussverlangen in dessen Anschlussamte und im Hauptamte zugleich gehört wird, und wenn das Verlangen vom Hauptamte zu befriedigen ist, so nennt die Telephonistin in dem Anschlussamte dem Hauptamte gleich noch die Nummer der Verbindungsleitung, welche benutzt werden soll. Will man die hohen Zahlen bei der Bezeichnung der Theilnehmer umgehen, so könnte man jedes Amt mit einem Stichworte bezeichnen und in jedem mit Nr. 1 anfangen. Aehnlich empfiehlt sich die Benutzung von Stichwörtern bei der Bezeichnung der Verbindungsleitungen und als solche liessen sich hier die Farben benutzen. Zur Lösung der Verbindungen bei beendigtem Gespräch werden ebenfalls die Dienstleitungen benutzt. Jeder der beiden Theilnehmer drückt auf seinen Hebel und meldet kurz der Telephonistin seines Amtes die Beendigung, letztere aber dem Hauptamte. Die Leistungsfähigkeit der Telephonistinnen, welche mit 13 oder 14 Jahren eintreten, grenzt oft aus Wunderbare. Während der Theilnehmer seine Nummer nennt, steckt sie meist schon den Stöpsel in das Umschalterloch seiner Leitung und vollendet die Verbindung durch Einstecken des zweiten Stöpsels in das Loch der verlangten Leitung, noch bevor er den Finger von seinem Diensthebel weggezogen hat. Manche vermögen sogar zwei gleichzeitig gegebene Weisungen zu hören und ohne Missverständniss zu vollziehen. Bei einem der nach Mann's Weise eingerichteten Vermittelungsämter macht jede Telephonistin bei gewöhnlichem Geschäftslaufe 180 Verbindungen in der Minute und bei der Hälfte derselben hat sie mit der Telephonistin des benachbarten Amtes zusammenzuwirken. Bei einem Versuche, bei dem in Ergänzung des gewöhnlichen Verkehrs in derselben Dienstleitung ununterbrochen von in sie eingeschalteten Aufsichtsbeamten Verbindungen verlangt wurden, machte die Telephonistin deren 357, und zwar 92 für sich allein, 42 auf Verlangen eines anderen Amtes und 223 hatte sie von einem anderen Amte zu verlangen. Die Theilnehmer müssen allerdings in den nach Mann eingerichteten Netzen beim Rufen eine gewisse Rücksicht auf einander nehmen und nötigenfalls einander nachwarten. Es mag hier bemerkt werden, dass Mann im Telegraphic Journal 1891 Bd. 29 S. 575 (vgl. auch ebenda S. 576 und 462) berichtet, dass er seine Anordnung im Frühjahre 1882 in Dundee erfunden und im Herbst 1882 daselbst ausgeführt habe, wo er damals Elektriker der National Telephone Company war. Sie ist (wenngleich unabhängig von der Law-Anordnung erfunden; vgl. ebenda S. 407 und 462) als eine Weiterentwickelung der sogenannten Law-Anordnung (Lawsystem) angesehen worden (vgl. ebenda S. 305, 378 462 und 520), bei welcher die Dienstleitung eine Schleife bildet und die Theilnehmer hinter einander in dieselbe eingeschaltet sind (vgl. Maier und Preece, Das Telephon, Stuttgart 1889, S. 239). Eine solche Law-Anordnung ist nach dem Telegraphic Journal (1891 Bd. 29 S. 462) im Februar 1891 aus Amerika mit nach Glasgow gebracht worden, und Bennet kam dahin im Januar 1881; ebenda S. 378 (vgl. auch S. 520) wird eine im Frühjahre 1875 gegründete Law Telegraph Company in New York erwähnt, welche nach einem von W. A. Childs ausgegangenen Vorschlage in der gemeinschaftlichen Rufleitung Morseklopfer, in den von den Theilnehmern nach dem Amte laufenden Leitungen aber Ruf klingeln und Zeigertelegraphen benutzte. Der 1866 erfundene und am 31. December 1866 patentirte in New York zur Mittheilung der Goldpreise von der Gold-Exchange in die Bank- und Mäklergeschäfte benutzte Zeigertelegraph von S. S. Law in New York ist beschrieben in G. B. Prescott, Electricity, New York 1877 S. 672 und noch eingehender in J. D. Reid, The Telegraph in America, New York 1879 * S. 602; auch in Philadelphia richtete Dr. Law bald nachher eine Anlage ein, übertrug aber seine Rechte 1869 an die kurz vorher neu gegründete Gold and Stock Telegraph Company und diese benutzte Law's Telegraphen zugleich mit dem 1867 erfundenen Börsendrucker Calahan's. Sehr werthvoll und den inneren Zusammenhang der Vorgänge aufklärend sind die Hinweise, welche die Redaction des Telegraphic Journal am 13. November auf * S. 558 gegeben hat. Hiernach sind in England 1879 unter Nr. 5319 und 1881 unter Nr. 4165 zwei auf die Law-Anordnung für Telephonnetze bezügliche vorläufige Patentbeschreibungen und zwar die erstereIn dieser ist zugleich auch noch ein Vorschlag enthalten, nach dem man ohne Anwendung von zwei Drähten auskommen kann. von der Law-Telegraph-Compagnie in New York, die letztere von Frank Shaw in New York und William A. Childs in Englewood, N. J., eingereicht worden, von denen die letztere die Law-Anordnung als in der amerikanischen Patentschrift No. 220874 beschrieben erwähnt und bevorzugt. Ferner ist nun in dem am 11. August 1879, am 21. October d. J. an Frank Shaw in New York ertheilten und von diesem auf die Law Telegraph Company übertragenen amerikanischen Patent Nr. 220874 nur von gewöhnlicher Hintereinanderschaltung der Theilnehmerstellen in einer an beiden Enden an Erde liegenden Ruf- oder Signalleitung die Rede, dagegen solle nach einer a. a. O. S. 559 wiedergegebenen, in der Patentschrift des am 25. September 1880 eingereichten und am 20. December 1881 an Joseph O. Jeffries ertheilten Patentes No. 251 234 die Rufleitung entweder als Schleife hergestellt und in alle Theilnehmerstellen eingeführt werden, oder sie solle aus einem am fernen Ende isolirt bleibenden Drahte bestehen, von welchem einzelne Drähte nach den Theilnehmerstellen abgezweigt werden und in diesen zum Zwecke des Rufens an Erde gelegt werden können; beide Anordnungen – von denen übrigens in die auf S. 1793 der Official Gazette of the United States Patent Office von 1881 aufgeführten Patentansprüche nichts aufgenommen ist – sind nach Gillet's Mittheilungen in dem Telegraphic Journal Bd. 29 S. 564 in Brooklin zur Verwendung gekommen, desgleichen (vgl. ebenda S. 520) in der ursprünglichen Law-Exchange in New York. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass während der Nacht und in den Zeiten schwachen Verkehrs die Telephonistin nicht beständig am Telephon horcht, dass dann vielmehr beim Niederdrücken des Hebels beim Theilnehmer im Amte ein Zeichen gegeben wirdEs brauchte ja dazu im Amte zugleich mit dem Zeichenempfänger nur noch eine Batterie eingeschallt zu werden, so dass der niedergedrückte Hebel den Stromkreis schliesst. Vgl. Maier und Preece, Das Thelephon, S. 245., welches die Telephonistin so rasch befolgen kann, dass sie bereit zum Horchen ist, noch bevor der Theilnehmer zu sprechen beginnt. Die von Mann ursprünglich benutzte Einschaltung des Dienstdrahtes theilt Bennett im Telegraphic Journal 1891 Bd. 29 * S. 276 mit; dieselbe und ebenso diejenige, welche nach Goodwin's Angaben (vgl. ebenda S. 320, 492, 548, 576 u.a.) auch 1883 in Indien benützt worden ist, gleicht ganz der Schaltung, welche bei Feuerwehrtelegraphenanlagen verwendet zu werden pflegt, wenn dieselben mit Arbeitsstrom betrieben werden und ein aus einzelnen Strahlen bestehendes Leitungsnetz besitzen. Dabei war der Uebelstand vorhanden, dass bei einer in der Dienstleitung auftretenden Unterbrechung nur die zwischen der Unterbrechungsstelle und dem Amte liegenden Theilnehmer noch mit dem Amte sprechen konnten, die anderen dagegen abgeschlossen waren. Eine Verbesserung der Schaltung hat Jno. D. Miller in Dundee bei den nach Mann's Weise eingerichteten Netzen eingeführt. Bennett beschreibt dieselbe ebenda Bd. 29 * S. 461 (vgl. auch S. 575) und Miller theilt auf * S. 462 bezieh. 576 mit, dass er „frühzeitig im Jahre 1887“ und „von selbst“ auf sie gekommen sei und dass er sie zuerst in Dundee im November 1888 zur Ausführung gebracht habe. Miller führt die Dienstleitung bis ins Amt zurück, schliesst sie daselbst zur Schleife und zweigt von ihr einen Draht durch das Telephon zur Erde ab, so dass sich von jedem Theilnehmer aus zwei Stromwege nach dem Amte darbieten. Diese Schaltung ist aber ganz die nämliche (vgl. 1886 262 * 20), welche für Feuerwehranlagen mit Arbeitsstrombetrieb Prof. Zetzsche schon 1872, bezieh. 1882 im Katechismus der elektrischen Telegraphie (5. Aufl. S. 265, 6. Aufl. S. 395) kurz angedeutet und in der Elektrotechnischen Zeitschrift 1886 * S. 224Bei der ebenda mit erwähnten, von Zabel angeführten Schaltung für Arbeitsstrom handelt es sich um eine im Amte der Feuerwache offene Schleifenleitung, wie Fig. 34 auf S. 56 des genannten Buches von Zabel zeigt. aus Anlass der Patente Mc Cullough's auf Feuerwehrtelegraphen (vgl. 1886 262 * 18) eingehend und unter klarem Hinweis auf ihre Vorzüge und ihre Herleitung aus der – u.a. 1872 in Zetzsche's Katechismus als Fig. 137 abgebildeten, aus der 1870 erschienenen 5. Auflage von Schellen, Der elektromagnetische Telegraph (S. 776) entnommenen – mit der Mann'schen bezieh. der Jeffries'schen übereinstimmenden Schaltung erörtert hat. Während Bennett es als einen Vorzug hinstellt, dass bei Anwendung einer Dienstleitung die Telephonistinnen nicht die Gespräche behorchen („anzapfen“) könnten und so das Geheimnis besser gewahrt werde (vgl. Telegraphie Journal Bd. 29 S. 277), und dem Einwurfe, dass doch die an dieselbe Dienstleitung Angeschlossenen verfolgen könnten, zwischen welchen Theilnehmern Gespräche verlangt würden (vgl. ebenda S. 306 und 462), die Bemerkung (vgl. ebenda S. 408) gegenüberstellt, dass man ja nach Bedarf auch besondere Rufstichwörter verabreden könne, wird ebenda S. 462 und 306 darauf hingewiesen, dass gerade das Anzapfen nöthig und zweckmässig sei, um ohne Störung eines noch andauernden Gespräches feststellen zu können, ob nicht etwa zwei durch Mitbenutzung einer Verbindungsleitung verbundene Theilnehmer in andere Theilnehmer schädigender Weise die Lösung der Verbindung zu verlangen unterliessen. Mehrfach wird auch auf den Raum, welcher im Schranke für die Umschalterklinken und vor dem Schranke für die Telephonistinnen erforderlich ist, eingegangen und namentlich auf die Vorzüge der Anordnung der Klinken neben einander an wagerecht liegenden und an aufrecht stehenden Schränken hingewiesen und besonders hervorgehoben, dass an wagerechten Schränken die bedienenden Telephonistinnen auf beiden Seiten des Schrankes stehen könnten. Wagerechte Schränke lassen sich aber bei Anlagen mit Rufsignalen minder gut benutzen, als bei solchen mit Dienstleitungen. Vgl. ebenda S. 463, 490, 520, 559, 576 u.a. Bei Vergleichung der Kosten der Anlagen hätten (vgl. ebenda S. 559) die auf Theilnehmer entfallenden Kosten der Rufsignaleinrichtungen im Vermittelungsamte und die Kosten der Rufleitung für jeden Theilnehmer einander gegenüber gestellt werden sollen. Die Kosten für die eigentlichen Umschaltevorrichtungen wachsen stets mit der Zahl der Theilnehmer. Zum Schluss mag noch erwähnt werden, dass (vgl. ebenda S. 305) der Herzog von Marlborough in einem Schreiben an die Times angegeben hat, die New National Company beabsichtige mit der Anlage von Vermittelungsämtern und Telephonnetzen in der von Bennett befürworteten Weise vorzugehen. Ohne Zweifel empfiehlt sich die Benutzung einer Dienstleitung zwischen zwei Vermittelungsämtern desselben Stadtnetzes und ganz besonders, wenn – wie z.B. in New York (vgl. ebenda S. 560) – die eine Hälfte der zwischen den beiden Aemtern bestehenden Verbindungsleitungen nur für Herstellung von Verbindungen in der einen Richtung, die andere zu Verbindungen in der anderen Richtung benutzt wird. Ed. Z.