Titel: Die Erfindungsthätigkeit im Jahre 1891.
Fundstelle: Band 284, Jahrgang 1892, S. 39
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Die Erfindungsthätigkeit im Jahre 1891. Die Erfindungsthätigkeit im Jahre 1891. Das verflossene Jahr hat durch das am 1. October in Kraft getretene neue Patentgesetz dem deutschen Patentschutz eine wesentlich veränderte Gestaltung gegeben; der Erfindungsschutz ist durch das neue, am gleichen Tage zur Wirkung gelangte Gebrauchsmusterschutzgesetz gleichzeitig in wesentlich andere Bahnen gelenkt. Die Wahrscheinlichkeit des gesetzlichen Schutzes einer Erfindung ist hiermit wesentlich erhöht worden. Wenn nun auch die vorliegende Statistik die Einwirkung der neuen Gesetze noch nicht augenscheinlich machen kann, so bedarf doch immerhin die Beurtheilung der folgenden Zahlen einer Berücksichtigung der stattgehabten Umwälzung. – Die Zahl der Patentanmeldungen ist wiederum erheblich gestiegen und zwar von 11882 des Jahres 1890 auf 12 775 im verflossenen Jahre, also um 7,52 Proc. Aus der ebenfalls gesteigerten Zahl der bekannt gemachten Anmeldungen von 5989 gegen 5351 ist eine mildere Praxis in der Beurtheilung der Patentgesuche zu schliessen; der Procentsatz der gegen 1890 mehr bekannt gemachten Anmeldungen belauft sich auf 11,92 Proc. Bestärkt wird diese Ansicht durch um 2,93 Proc. geringere Zahl der Versagungen eines Patentes nach stattgehabter Auslegung der Anmeldung. Die Ziffern stellen sich zu 205 im J. 1890 und 199 im J. 1891. Insgesammt sind somit im J. 1891 5550 Patente gegen 4680 im J. 1890 ertheilt, d. i. ein Mehr von 18,59 Proc. Die Streitigkeiten gegen bestehende Patentrechte haben im J. 1891 zu 9 theilweisen und 14 völligen Vernichtungen bestehender Patente geführt, d. i. ein Mehr von 53 Proc., denn im J. 1890 wurden nur 15 Patente vernichtet. An abgelaufenen und wegen Nichtzahlung der Gebühren gelöschten Patenten zählt das Jahr 1891 die Summe von 4435 gegen 3761 im Vorjahre; es ist das ein Mehr von 17,92 Proc. an Löschungen. Gegen 46032 seit 1877 gelöschten Patenten sind am Jahresschlusse 1891 in Kraft geblieben 14735 Patentrechte. Sehr interessant ist die Statistik über die Betheiligung der verschiedenen Länder an der Patentnahme. Das Deutsche Reich wies 3631 (1890 : 3060) Patentinhaber auf, Grossbritannien 497 gegen 459 im J. 1890, Oesterreich-Ungarn 313 gegen 226 im J. 1890, Vereinigte Staaten 509 gegen 470 Frankreich gar 237 gegen 179 im J. 1890. Man sieht hieraus, dass die allgemeine Uebersicht der erloschenen Patente nach den Abstufungen der Jahresgebühr für die Zeit vom 1. Juli 1877 bis 31. December 1891. Betrag derJahresgebührM. Die neben-bemerkte Gebührist fälliggeworden fürPatente Wegen Nicht-zahlung dernebenbemerktenGebuhr sinderloschenPatenteDie mit dem Hauptpatente erloschenen Zusatzpatente sind in den nachstehenden Ziffern nicht enthalten. Von 100 der mitdem nebenbemerkten Be-trage gebühren-pflichtig gewor-denen Patentesind erloschenPatente   30   60502Einschliesslich 5299 Zusatzpatente.   4732   7,82   50 49314 12798 25,95 100 33034 12684 38,40 150 17920   5859 32,70 200 10822   2766 25,56 250   7216   1590 22,03 300   4977     984 19,77 350   3467     591 17,05 400   2452     375 15,29 450   1733     246 14,20 500   1238     164 13,25 550     859     109 12,69 600     584       86 14,73 650     364       45 12,36 700     201       36 17,91 Betheiligung ziemlich gleichmässig aus allen fremden Ländern erwuchs. Die deutschen Staaten hatten folgenden Antheil: Preussen 2182 gegen 1799 Patentinhaber im J. 1890, Bayern 279 gegen 223, Sachsen 509 gegen 418, Württemberg 116 gegen 123, Hamburg 141 gegen 112, Elsass-Lothringen 41 gegen 38. Uebersicht der im Nichtigkeitsverfahren behandelten Anträge. 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 Nichtigkeitsanträge 61 117 134 100 92 109 118 90 102 86 92 77 77 84 Vor der Entscheidung zur Erledigung    gekommene Anträge 32   46   57   18 10   30   30 26   24 29 35 32 27 25 Rechtskräftige Entscheidungen:     auf Vernichtung   3   17   21   23 25   29   11 25   19 27 25 12 14 17     auf Beschränkung   1   13   26   22 23   24   14 19   18 16   5   9 14   9     auf Abweisung   9   33   29   43 30   26   32 32   24 24 20 21 30 29 Beim Jahresschluss unerledigte An-    träge 16   23   24   18 22   31   45 39   46 36 43 43 36 41 Entscheidungen des Patentamtes 17   70   83   95 87   70   74 70   71 67 57 45 57 54 Entscheidungen des Reichsgerichtes   2     4   23   23 13   16   11 23   13 17 13 13 22 18 Zu erwähnen ist noch, dass gegen beschlossene Zurückweisungen von Patentanmeldungen insgesammt 2337 Beschwerden eingelegt worden sind. Welchen Erfolg diese Beschwerden hatten, ist aus der unten gegebenen Uebersicht ersichtlich. Ueber die in der Zeit vom 1. October bis 31. December 1891 eingegangenen Gebrauchsmuster-Anmeldungen wird auch eine umfassende Statistik gegeben. Insgesammt sind 2095 Anmeldungen während dieses Vierteljahres eingegangen, aber wegen formeller Mängel nur 1800 Stück in die Rolle für Gebrauchsmuster eingetragen, so dass noch 295 Anmeldungen im Geschäftsgange blieben. Den Löwenantheil an diesen Anmeldungen trägt die Klasse hauswirthschaftliche Geräthe mit 237 Anmeldungen. An den Anmeldungen sind betheiligt: Königreich Preussen mit 1036 Anmeldungen       davon Berlin mit 367 Königreich Sachsen 360         „         Bayern 222 Grossherzogthum Baden 90 Königreich Württemberg 80 Freie und Hansestadt Hamburg 49 Die übrigen deutschen Bundes-          staaten 124 Das Ausland im Ganzen 134 Die Gesammtzahl der Journalnummern stieg von 75933 auf 90249, ein Beweis der gesteigerten Thätigkeit des Patentamtes. Von den preussischen Provinzen weist Brandenburg den Hauptantheil auf; an Berliner allein wurden im J. 1891 583 Patente ertheilt gegen 523 im Jahre zuvor. Sodann folgt die Rheinprovinz mit 472 Patentinhabern gegen 384 im Vorjahre. Es folgen ferner Hessen-Nassau und Sachsen mit je 200 Nummern. Das Patentamt hatte folgende Einnahmen: aus Patentanmeldegebühren 258180 M. (1890 : 237320), aus Beschwerdegebühren 45740 M. (1890 : 58360), aus Patentgebühren 2 025 770 M. (1890 : 1784300), an Patentzuschlagsgebühren 1090 M., an Gebühren für Einleitung des Nichtigkeitsverfahrens 900 M., aus Gebrauchsmusteranmeldegebühren 31 360 M. Insgesammt beziffert sich die Einnahme auf 2363933 M. gegen 2080713 M. im J. 1890. Von dieser Summe wurden im Interesse des Amtes verausgabt 976872 M., davon allein 174303 M. zur Herstellung der Patentschriften. Die Statistik über das Ergebniss der Beschwerden gegen zurückgewiesene Anmeldungen und Einsprüche bietet folgende Ziffern: Im J. 1890 sind bei dem kaiserl. Patentamte 2965 Beschwerden     eingegangen. Hiervon gehen ab 46     welche wegen Nichtzahlung der im Gesetz    (§ 25) vorgeschriebenen Gebühr von 20 M.    als nicht erhoben gelten. Es gelangten mithin zur geschäftlichen Be-    handlung 2919 von welchen zur Zeit noch im Geschäfts-    gange sind 8 Von den verbleibenden 2911 Beschwerden wurden 2597 vor Bekanntmachung der Anmeldung und 314 nach Bekanntmachung der Anmeldung erhoben. Erledigung der vor Bekanntmachung der Anmeldungen erhobenen Beschwerden. Beschwerdengegen Zurück-weisung der An-meldung aus Hiervonwurdenvom Patent-sucherzuruck-gezogen Durch Beschluss derBeschwerde-Ab-theilung wurden zurWeiterbehandlungan die I. Instanz(Vorprüfung) ver-wiesen Mithin verbliebenzur geschäftlichenWeiterbehandlungseitens derBeschwerde-Ab-theilung Von diesen 2532 Beschwerden Auf die 689 Bekanntmachungenerfolgte führten zur Be-kanntmachung wurden ab-gewiesen aus unbe-schränkte be-schränkte Ver-sa-gung sach-lichen for-mellen ohne mit sach-lichen for-mellen Ertheilung Gründen Beschränkung derAnmeldung Gründen des Patentes 2550 47 26 39 2532 316 373 1801 42 600 36 53 2597 65 689 1843 Erledigung der nach Bekanntmachung der Anmeldungen erhobenen Beschwerden. 1. Beschwerde des Patentsuchers. ohne Einspruch mit Einspruch gegen Von diesen 31 Beschwerden wurden gegen Von diesen 101 Beschwerden wurden Ver-sagung Beschrän-kung anerkannt durch Er-theilung des Patentesoder Aufhebung derBeschränkung abgewiesen aus Ver-sagung Beschrän-kung anerkannt durch Er-theilung des Patentesoder Aufhebung derBeschränkung abgewiesen aus des Patentes sachlichen formellen des Patentes sachlichen formellen Gründen Gründen 23 8 20 10 1 85 16 38 63 31 31 101 101 2. Beschwerde des Einsprechenden. gegen Hiervon wurdenzurückgezogen vomEinsprechenden Mithin verblieben zur geschäft-lichen Weiterbehandlung seitensder Beschwerde-Abtheilung Von den 179 Beschwerden wurden un-beschränkte beschränkte anerkannt durch abgewiesen aus Versagung Be-schränkung sachlichen formellen Ertheilung des Patentes des Patentes Gründen 148 34 3 179 34 14 113 1 182 162Die Zahl von nur 162 Beschlüssen erklärt sich dadurch, dass bei 11 Patentanmeldungen je 2 Einsprechende und bei 3 Patentanmeldungen je 3 Einsprechende Beschwerde erhoben haben, und hinsichtlich jeder dieser Anmeldungen auf die Beschwerden nur je 1 Beschluss gefasst worden ist. Auf die einzelnen Industriezweige vertheilt sich die Erfindungsthätigkeit in folgender Weise: Anmeldungen Ertheilungen 1890 1891 1890 1891 Bergbau und Hüttenwesen 237 286 124 133 Eisen- und Metallbearbeitung 778 921 351 435 Holzindustrie 213 237 106 128 Nahrungsmittel 159 165 53 69 Chemische Industrie 1046 1013 397 464 Papierindustrie 521 516 153 180 Kraftmaschinen und Kessel, Ma-    schinentheile 1078 1163 553 626 Verkehrswesen 696 749 294 359 Elektrotechnik 510 567 209 231 Kurzwaaren und Hausgeräthe 1076 1121 301 333 Instrumente 389 390 154 221 Textilindustrie 677 655 208 251 Land- und Forstwirthschaft 379 340 170 142 Mühlenwesen 160 177 51 46