Titel: Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren.
Autor: F. H. Haase
Fundstelle: Band 284, Jahrgang 1892, S. 64
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Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren. (Eine Artikelfolge von F. H. Haase, gepr. Civilingenieur, Patentanwalt in Berlin.) (Fortsetzung des Berichtes Bd. 282 * S. 237.) Mit Abbildungen. Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme. IX. Besprechung ausgeführter Lüftungsanlagen. Ueber die Ausführung von Drucklüftungsanlagen. Bei der Projectirung einer Drucklüftungsanlage kommen ausser der Lage der Fenster und Thüren und den Abmessungen der zu lüftenden Räume stets auch noch die allgemeinen baulichen Verhältnisse, sowie in vielen Fällen auch decorative Einrichtungen als begrenzende Factoren in Betracht. Die allgemeinen baulichen Verhältnisse vermögen unter Umständen die Aufgabe des Projectirenden, welcher ausser zweckmässiger Lüftung auch die Anlagekosten und die Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen hat, sehr zu erschweren; decorative Ausstattungen dagegen können in den meisten Fällen sachlich nicht als besonderes Hinderniss, eine Lüftungsanlage zweckmässig auszuführen, zur Geltung kommen, wenn der Projectirende seiner Aufgabe gewachsen ist; denn wo auf die Ausschmückung eines Raumes besonderer Werth gelegt wird, pflegt auch für die Lüftungsanlage ein Kostenaufwand zulässig befunden zu werden, welcher zur Beschaffung einer befriedigenden Lüftung ausreicht. Eine Ausnahme pflegt zumeist auf geschäftlichen Abmachungen zu beruhen, die auf Mangel an genügender Uebersicht bei Uebernahme eines Bauunternehmens zurückzuführen sind. Ein tüchtiger Fachmann kann übrigens auch in solchen Fällen zumeist noch eine einigermaassen zufriedenstellende und unter Umständen selbst auch eine durchaus empfehlenswerthe Lösung finden, welche die decorative Einrichtung in keiner Weise beeinträchtigt. Er wird in solchem Falle ganz von selbst zur Anordnung zahlreicher kleiner Zu- oder Abströmungsöffnungen gelangen, da sehr grosse Oeffnungen in einem elegant ausgestatteten Raume wohl selten so ausgeführt werden können, dass sie den Gesammteindruck desselben nicht stören. Auf Grund der unter VIII. gegebenen Entwickelungen und Erörterungen ist hierzu noch ganz allgemein zu erwähnen, dass in allen denjenigen Räumen, in welchen ein einigermaassen lebhafter Personenwechsel stattfindet, grosse Zu- und Abströmungsöffnungen immer einen mehr oder weniger empfindlichen Zugwind zur Folge haben, wenn nicht ein entsprechender Widerstand denselben vermindert oder verhindert. Dieser Zugwind nimmt mit der Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Aussenluft zu und kann durch Thürvorbauten und Thürverhüllungen nur wenig oder gar nicht gemildert werden – es sei denn, die Thürvorbauten seien nach dem zu lüftenden Raume hin völlig abgeschlossen, wenn ihre bezügliche Aussenthür geöffnet ist und ihr eigener Raum im Winter für sich geheizt und hinreichend gross, um die von aussen in ihn eindringende kalte Luft möglichst rasch vorzuwärmen. Zugleich wächst die Empfindlichkeit eines solchen Zugwindes mit dem Ueberwiegen des Feuchtigkeitsgehaltes der Aussenluft über denjenigen der Raumluft. Je kleiner (und dementsprechend zahlreicher) hingegen die Zuströmungsöffnungen der Druckluft und die Abströmungsöffnungen vorgesehen sind, desto weniger empfindlich macht sich ein immerhin doch noch auftretender Zugwind bemerkbar und derselbe wird andererseits wiederum um so empfindlicher, mit je geringerem Drucke die Druckluft in den Raum einströmt – es sei denn, die Einströmung der Aussenluft (von den geöffneten Thüren her) in die Zu- und Abströmungsöffnungen werde durch deren kleine Dimensionen oder durch besondere Hilfsmittel verhindert. – Textabbildung Bd. 284, S. 64Fig. 26.Misslungene Ventilationsanlage. Eine der misslungensten Drucklufteinrichtungen kostspieliger Art besitzt eine der decorativ elegantest ausgestatteten Bierwirthschaften Berlins, von welcher Fig. 26 den Grundriss, Fig. 27 einen Längenschnitt durch den über einem (in Stuck ausgeführten) Kreuzgewölbe befindlichen Luftabzugsraum und Fig. 28 die Einmündung eines Druckluftzuströmungskanales darstellt. Vor allem ist der Eindruck der bei I, II und III vorgesehenen grossen schwarzen Wandöffnungen, welche am Fusse kostbarer Wandgemälde in dieselben einschneidend angeordnet sind, so unschön und störend als möglich und deren Wirkung, bei einigermaassen kühler oder feuchter Aussentemperatur, zufolge fortwährenden Offenstehens der Thore T1 und des sehr häufigen gleichzeitigen Oeffnens der beiden Vorbauthüren T2 und T3 eine höchst unangenehme, so zwar, dass die Gäste im Winter fast fortwährend dem Wechsel zwischen einem kalten, vorzugsweise von diesen Thüren T2 und T3 herkommenden, und einem von den genannten Wandöffnungen herrührenden warmen Luftstrome, ausgesetzt sind. Am unangenehmsten ist der Aufenthalt in dem zwischen BT3CDF8F7AF2F1 befindlichen Raume und innerhalb dieses Raumes war bis vor Kurzem der Aufenthalt am unerträglichsten an einem zwischen dem Fenster F1 und dem Thürvorbau T2T3 befindlichen Tische. Der Einfluss der Thüren T9, T10 kann als erträglich bezeichnet werden, weil der Verkehr durch dieselben sehr gering ist und es nur höchst selten einmal vorkommt, dass diese Thüren beide zu gleicher Zeit für einen Augenblick offen stehen und weil ausserdem in dem Raume zwischen F6T7F11 und F10 die Möglichkeit eines starken Luftabzuges weit weniger vorliegt als in allen übrigen Theilen des Gastlocales. Die nähere Erklärung wird ergeben, dass die erwähnte Folge der angeordneten Lüftungs- und Heizungseinrichtung auf Grund der im vorhergehenden Abschnitte VIII. angestellten Erwägungen hätte vorausgesehen werden können. Bei S befindet sich ein über Dach mündender Luftschacht, durch welchen frische Luft mittels eines Ventilators nach dem Kellergeschoss gesaugt und hier in eine Heizkammer geblasen wird, um sie an den Heizflächen eines Centralheizungsofens (Calorifers) vorzuwärmen, bevor sie, sich in drei Züge vertheilend, durch die Mauerkanäle I, II und III hindurch in das Gastlocal einströmt. In den Mauerkanal I ist ein grosser Niederdruckdampfheizkörper (markirt durch den Buchstaben B) von 17 qm Heizfläche eingebaut, und zwar derart, dass ihm in der Nähe des Fussbodens durch eine kleine Oeffnung (von 0,10 qm) Luft aus dem Gastlocale selbst zuströmen konnte und man die aus dem Kellergeschoss aufsteigende Frischluft dementsprechend durch eine sogen. Wechselklappe mehr oder weniger absperren konnte, während in einer Höhe von etwa 2 m über dem Fussboden eine grosse, nahezu quadratische Ausströmungsöffnung von 0,30 qm die erhitzte Luft in den Raum einströmen lassen sollte. Der Erfolg dieser Einrichtung war ein ganz anderer, als ihn der Projectirende erwartet zu haben scheint. Zunächst wurde zur Schonung des Wandgemäldes, welches durch die genannte Ausströmungsöffnung I verunziert wird, der unterhalb derselben eingemauerte Heizkörper aus dem Bereiche des im Kellergeschoss aufgestellten Niederdruckdampfkessels (der die gesammte Heizung vermittelt) vollständig abgeschlossen, also brach gelegt, und in zweiter Linie kam hier der unter VIII. besonders besprochene Fall einer Umkehrung der Luftbewegung in dem Druckluftzuströmungskanale dermaassen zur Geltung, dass in der That der Kanal I eigentlich weit mehr in der Eigenschaft eines Abzugskanales für die durch die fortwährend in Bewegung befindlichen Thüren T2T3 einströmende kalte Luft als seiner wirklichen Bestimmung gemäss functionirte. Während des strengen Winters 1890/91 machte sich diese Wirkungsumkehrung des Kanales in so starkem Maasse geltend, dass die zwischen dem Thürvorbau T2T3 und dem Kanale I sitzenden Gäste förmlich Windstössen ausgesetzt waren. Auf die Ursache dieser höchst unangenehmen Wirkung aufmerksam gemacht, hat sich die Inspection der Bierwirthschaft entschlossen, den Kanal I nach unten vollständig abzuschliessen und dadurch den grössten Uebelstand der Lüftungsanlage für die Zukunft zu beseitigen. Textabbildung Bd. 284, S. 65Misslungene Ventilationsanlage. Würde man den in diesen Kanal eingebauten Heizkörper nicht von vornherein ausser Betrieb gesetzt haben, so würde der erwähnte Uebelstand nur sehr wenig gemildert worden sein, weil der Druck, unter welchem die Frischluft von dem Kellergeschoss her in die Zuströmungskanäle der Druckluft eintritt, sehr gering ist, so zwar, dass die Einströmungsgeschwindigkeit der Druckluft aus den Kanälen II und III nur bei stärkster Vorwärmung (während strenger Winterkälte) bis zu 1,5 m beträgt und weitere Erhitzung der Luft an dem im Kanale I vorgesehenen Heizkörper die Geschwindigkeit in diesem (weiten) Kanäle nur unwesentlich erhöht haben würde, während zur Verhinderung des Eindringens kalter Winterluft von der Thür T3 her in den, nur geringen Widerstand gegen Durchströmung darbietenden Kanal I, nach der unter VIII angestellten Berechnung, eine wesentlich höhere Einströmungsgeschwindigkeit der Druckluft nöthig gewesen wäre. Uebrigens ist zu bemerken, dass bei der vorgesehenen Einrichtung schon die geringe Einströmungsgeschwindigkeit von 1,5 m zu hoch gegriffen ist und dass selbst bei einer um 2 m höheren Lage der Einströmungsöffnungen (also bei einer Höhenlage von etwa 4 m über dem Fussboden) höchstens eine Einströmungsgeschwindigkeit von 2 m zulässig gewesen wäre, weil die vorhandenen Kreuzgewölbe sonst unter allen Umständen unliebsame Wirbelbewegungen der Einströmungsluft verursacht haben würden. Immerhin würde eine höhere Lage der Einströmungsöffnungen zweckmässiger sein; bei der vorgesehenen Kanallage würde eine solche aber, der Wandgemälde wegen, nicht zulässig gewesen sein, weil diese den höheren Theil der Wand vollständig bedecken. Unmittelbar über den Oeffnungen II und III ist zum Schütze der darüber befindlichen Wandgemäldetheile je eine Verdachung angebracht und ausserdem ist jede dieser Oeffnungen durch je eine nach oben hin offene winkelförmige Verkleidung bis auf einen etwa 50 mm breiten wagerechten Spalt verdeckt (vgl. Fig. 28). Diese Verkleidung ist nur insofern als nicht ganz unzweckmässig zu bezeichnen, als sie die durch die Haupteingangsthür T3 einströmende kalte Aussenluft theilweise von den Oeffnungen II und III ablenkt und demzufolge verhütet, dass sie in erheblichem Betrage in diese Oeffnungen eindringe; dagegen erfüllt sie den Zweck, die in der Nähe befindlichen Gäste vor der unmittelbaren Berührung eines starken, mehr oder weniger heissen Luftstromes zu schützen, nur höchst unvollkommen, indem die durch die beiden Kanäle einströmende Luft thatsächlich bald durch einen von der Haupteingangsthür T3 herzuströmenden kalten Luftstrom theilweise zur Seite und theilweise zurückgedrängt wird und, bald freigegeben, in um so empfindlicherem Strahl, je heisser sie ist, sich unmittelbar über eine grössere Anzahl von Sitzplätzen ausbreitet, so dass die daselbst befindlichen Gäste in kalten Wintertagen – wie schon weiter oben erwähnt –, oft von einem kalten und gleich darauf wieder von einem ziemlich heissen Luftstrahle getroffen werden. Am empfindlichsten ist dieser Wechsel begreiflicher Weise in dem zwischen der Eingangsthür T3 und der Kanalöffnung II befindlichen Raume; doch macht er sich auch in dem zwischen der Thür T3 und dem Fenster F7 befindlichen Raume oft sehr unangenehm bemerkbar, obwohl ein in der Ecke A aufgestellter Heizkörper von 13,4 qm den von der Thür T3 herkommenden Luftstrom merklich dämpft. Bezüglich des Luftabzuges ist zu dem in Fig. 27 dargestellten Längenschnitte (durch das Stuckgewölbe des Locales) wenig hinzuzufügen. Die Luft steigt zur Raumdecke empor und strömt durch Oeffnungen, welche sich oberhalb der Kronleuchter in den Gewölbescheiteln befinden, in den Zwischenraum zwischen dem Gewölbe und dem Fussbodengebälk des ersten Stockwerkes und aus diesem Zwischenräume zu einigen in den Mauern der beiden Treppenhäuser des Gebäudes über Dach geführten Abzugskanälen, welche von den Treppenhäusern aus, zwecks Förderns der Abströmung mittels je einer Gasflamme, zugängig sind. Ein besonderer Nutzen kann dieser Einrichtung nicht zuerkannt werden; denn um die Treppenhäuser zu lüften, sind so weite Kanäle, wie sie für den Abzug aus dem Wirthslocale erforderlich sind, entbehrlich und der Gasverbrauch, der zur Bewegung der Luftsäule in diesen Kanälen wirklich nöthig ist, kommt der Lüftung des Wirthslocales nicht zu gut, weil für den Abzug der Luft aus dem Raume über dem Stuckgewölbe kleine und entsprechend zahlreiche Oeffnungen in den Gebäudemauern zweckmässiger gewesen wären, und sollte man befürchtet haben, mit solchen Oeffnungen den Eindruck der Strassenmauer zu beeinträchtigen, so konnte man dieselben auch in der Mauer des geräumigen Hofes vorsehen. Auch einen besonderen Nutzen für die Sommerlüftung des Wirthslocales gewähren die über Dach geführten Abzugskanäle bei der vorliegenden Einrichtung nicht, weil dann eine aufsteigende Bewegung der Raumluft zur Decke durch die von den Gewölbeöffnungen durch einen sehr grossen Zwischenraum getrennten Abzugskanäle ohne Mitwirkung von Gasflammen nicht im Geringsten begünstigt wird. Deshalb ist es denn auch sehr begreiflich, dass, trotzdem im Sommer alle Thüren des Locales weit offen stehen, der Luftwechsel in demselben gleich Null zu sein scheint. Würde man dagegen in den Seitenmauern des Gebäudes über dem Stuckgewölbe zahlreiche kleine Oeffnungen vorgesehen haben, so würde bei der bedeutenden Wärmemenge, welche an Sommerabenden in dem Locale entwickelt wird, schon ein leidlicher natürlicher Luftwechsel gewonnen werden; ein wirklich ausreichender Luftwechsel würde freilich auch in diesem Falle nur mit Hilfe grosser Maueröffnungen oder mit Hilfe eines Luftabsaugers zu erzielen sein, dessen Saugleitung die Abzugsöffnungen in den Gewölbescheiteln zu verbinden hätte. Ueber die bei A, C, D, E, F, G, H und J vorgesehenen Heizkörper, deren Heizflächen in Fig. 26 angegeben sind, ist zunächst zu bemerken, dass ihre Vertheilung eine wenig zweckmässige ist, weil ihre Wärmeabgabe vorwiegend denjenigen Localtheilen zu gut kommt, in welchen die Abkühlung durch die Umfassungswände am geringsten ist, während sie diejenigen Plätze, an welchen sich die Hauptabkühlungsflächen, die versenkbaren Strassenfenster F1, F2, F5, F6...F9 befinden, nur verhältnissmässig wenig beeinflusst. Das Unzweckmässige der Heizkörpervertheilung bald erkennend, hat der Inhaber der Bierwirthschaft selbst angeordnet, dass am Fusse eines jeden Fensters je ein Rippenheizrohr verlegt und mit dem im Kellergeschoss befindlichen Niederdruckdampfkessel verbunden werde. Dies wäre an und für sich schon eine zweckmässigere Einrichtung gewesen, wenn für die Rippenheizrohre genügend Dampf vorhanden gewesen wäre und wenn man die Fenstervorsetzer, innerhalb welcher diese Rippenrohre gebettet sind, bis auf eine kleinere Oeffnung verschlossen und unmittelbar an die unteren Fensterfugen (diese übergreifend) angeschlossen hätte; da aber einerseits die Leitungsanlage nicht von vornherein zweckdienlich für diese Einrichtung bestimmt war und auch nicht in hinreichendem Maasse durch Abstellen anderer Heizkörper die nöthige Dampfmenge für diese Rippenheizrohre beschafft werden konnte und ausserdem die Fenstervorsetzer für dieselben nicht ihrem Zwecke entsprechend ausgeführt sind, so kann die durch die unteren Fensterfugen in den Raum eindringende kalte Luft nicht genügend vorgewärmt werden und der nachträgliche Versuch zur Verbesserung der Heizungseinrichtung wird so lange zwecklos bleiben, bis entweder die Vertheilungsleitung für die Heizungsanlage vollständig umgeändert oder ein besonderer Kessel für die besagten Rippenheizrohre vorgesehen wird und der letzteren Vorsetzer verbessert werden. – Mangel an Reinheit der Luft in dem Gastlocale ist während der kalten Jahreszeit nicht vorhanden, wenn der Betrieb der Lüftung in normaler Weise erfolgt, und kann deshalb die vorgesehene Luft-Zu- und Abführungsmenge – welche einem 4fachen stündlichen Luftwechsel des 1450 cbm umfassenden Raumes des Gastlocales entspricht – unter den obwaltenden Verhältnissen als hinreichend bezeichnet werden. Es erscheint indessen fraglich, ob eine solche Luft-Zu- und Abführung bei der getroffenen Einrichtung genügend wäre, wenn der durch die Haupteingangsthür hindurch erfolgende Luftwechsel in Wegfall käme. Nimmt man aber selbst eine, 5fachemEinige Ingenieure sind der Ansicht, dass für jedes Gastlocal, welches starken Zuspruch hat, ein 8facher Luftwechsel erforderlich sei.Man wird indessen die Berechnung nach den unter VI angestellten Erwägungen finden, dass für normale Verhältnissein reingehaltenen und mit guten Beleuchtungseinrichtungen versehenen Localen ein so grosser Luftwechsel nicht erforderlich ist. Auch lehrt die Erfahrung, dass ein so grosser Luftwechsel bei den zumeist gebräuchlichen Lüftungseinrichtungen immer Zugwind verursacht. stündlichen Luftwechsel des Raumes entsprechende Zu- und Abströmungsluftmenge als erforderlich an, so besteht dabei doch immer noch die Möglichkeit, Zugluftempfindungen zu vermeiden, wenn man eine zweckentsprechendere Vertheilung der Zuströmungs- und Abzugsöffnungen wählt und den Vorbau T2-T3 für sich allein in geeigneter Weise heizt und mit selbsthätig in und ausser Wirkung tretender Entlüftungseinrichtung versieht. Für den Thürvorbau T9-T10 erscheint eine besondere Schutzmaassregel, zur Verhütung starker Lufteinströmung durch sie, entbehrlich. Küche und Aborte sind für sich allein genügend gelüftet und benöthigen daher keiner besonderen Berücksichtigung. Die Frage, in welcher Weise die Lüftungs- und Heizungsanlage zweckmässiger einzurichten gewesen wäre, lässt verschiedene praktische Lösungen zu, von welchen nachstehend eine besprochen sei. In erster Linie ergibt es sich als naturgemäss, dass man Heizkörper, welche man an beliebige Stelle verlegen kann, am zweckmässigsten dahin zu verlegen hat, wo das Bedürfniss dafür am meisten vorliegt, und dass man am besten auch die Heizflächen dieser Heizkörper der an ihrem bezüglichen Platze erfolgenden Abkühlung entsprechend zu wählen hat. Da sich nun an den Fenstern eines Gastlocales im Allgemeinen, sowohl die der Abkühlung am meisten ausgesetzten, als auch die am liebsten benutzten Plätze befinden, so hat der Heizungsingenieur vor allem zu erwägen, inwieweit es ihm möglich ist, am Fusse der Fenster des Gastlocales Heizkörper unterzubringen. Diese Möglichkeit lag im vorliegenden Falle thatsächlich vor und es würde ganz naturgemäss gewesen sein, theils innerhalb der Nischen, in welche die Fenster versenkbar sind, theils oberhalb des Fussbodens bis zur Brüstung der Fenster, Heizrohrschlangen, oder je nach Befund auch gusseiserne Rippenheizkörper unterzubringen und dieselben derart zu verkleiden (durch Vorsetzer), dass die durch die unteren Fensterfugen naturgemäss und auch durch besonders vorgesehene kleine Maueröffnungen zuströmende Aussenluft zum Träger eines Theiles der erforderlichen Raumluftwärme gemacht werde, wenn diese Aussenluft dafür als genügend rein erachtet werden konnte, was thatsächlich hier zulässig war, weil die beiden das Gastlocal begrenzenden Strassen sehr breit sind und hinreichend rein gehalten werden, um ihre Luft in der kalten Jahreszeit als für die Einführung in kleinen Mengen durchaus gesund genug bezeichnen zu können. Die gleiche Einrichtung würde auch für die nach dem sehr geräumigen und reinen Hofe zu gelegenen Fenster zulässig gewesen sein und hinter den Thüren T4, T6 und T7, welche im Winter fest verschlossen sind und als Fenster gelten, hätte man vollständig versenkte Heizkörper anordnen können, deren durchbrochene Ueberdeckungen für den Sommer dicht verschliessbar zu machen waren. Den Hauptbedarf an Lüftungsluft aber hätte man in bequemster und zweckmässigster Weise durch die Oeffnungen in den Scheiteln der Kreuzgewölbe – unter Zuleitung durch Blech- oder auch selbst Holzrinnen (bei geringer Vorwärmung) bis dahin – einführen können, und zwar mit einer Geschwindigkeit von 2 m, wenn man in kurzem Abstande unterhalb dieser Oeffnungen Schutzkappen von nicht zu kleiner Flächenausdehnung, gekrümmt nach der Form der Gewölbebogen selbst, angebracht hätte, so dass die einströmende Luft längs dieser Schutzkappen sich nach allen Richtungen hin gleichmässig ausbreitend und noch weiter an den Gewölben entlangstreichend eine sehr gleichmässige Vertheilung bei ihrer Abwärtsbewegung gefunden haben würde. Zugleich würde durch diese Kappen auch in wirksamer Weise jeder – zwar ohnehin zu verhindernde – etwaige Gegendruck von unten her gegen diese Einströmungsöffnungen hin, für dieselben unschädlich geworden sein. Der Abzug der Luft würde nach den unter III gegebenen Erläuterungen am besten in einer Höhe von 1,8 bis höchstens 2 m mit höchstens 1 m Geschwindigkeit durch möglichst viele, im Raume gleichmässig vertheilt liegende Oeffnungen zu erfolgen haben, und, damit keine Aussenluft von den geöffneten Thüren her in dieselben eindringe, müsste nach den unter VIII angestellten Erwägungen das Einströmen von Luft in dieselben mit mehr als 1 m Geschwindigkeit durch Widerstände thunlichst verhindert werden. Hiernach würde es principiell empfehlenswerth gewesen sein, möglichst überall ringsum an den Wänden unterhalb der Wandgemälde, insbesondere aber in den Pfeilern zwischen den Fenstern (weil sich hier Malereien nicht befinden) und womöglich auch in den mittleren Stützpfeilern des Stuckgewölbes Abzugsöffnungen vorzusehen und von denselben aus Kanäle entweder bis unter den Fussboden oder über das Gewölbe zu führen, um sie hier durch ein wagerechtes Kanalsystem in Holz, Stein, Blech oder sonstigem Material in einen Hauptkanal zu vereinigen, welcher, ins Freie mündend, einen maschinellen Luftsauger (Ventilator) enthält, der, bei sehr geringem Betriebskosten aufwand, durch Riementrieb oder elektrisch oder durch Wasserleitungswasser betrieben werden könnte, weil maschineller Betrieb und elektrischer Strom ohnehin vorhanden ist und weil für Wasser im Kellergeschoss grosser Bedarf vorliegt, so dass das Betriebswasser noch weiter zur Ausnutzung kommen würde. Würde man hierbei durch selbsthätige Regulirvorrichtung für gleichmässige Regelung des Widerstandes sorgen, so würden auch die Abzugsöffnungen im Gastlocale nicht allzuklein zu sein brauchen, um ein Eindringen von Aussenluft von der Thür T3 her zu verhindern. Auch würden diese Abzugsöffnungen (ausser Gittern) Verschlüsse nicht benöthigen. Uebrigens würde, wie schon oben erwähnt, bei so lebhaftem Verkehre, wie er hier herrscht, doch auch dafür zu sorgen sein, dass von der Thür T3 her überhaupt nicht viel Luft (sei es auch nur durch Wechsel mit Raumluft) in das Gastlocal eindringen könnte. Zu diesem Zwecke würde der Vorraum einerseits für sich selbst gut zu heizen und andererseits mit einem Abzugskanale zu verbinden sein, wozu Anschluss an einen der ohnehin in dem anliegenden Treppenhause befindlichen Abzugskanäle empfehlenswerth sein könnte. Es würde aber dieser Abzugskanal für gewöhnlich nach dem Vorraume T2-T3 hin verschlossen zu halten und eine Verschlussvorrichtung für ihn mit der Thür T2 derart zu verbinden sein; dass er mit dieser geöffnet und geschlossen werden würde. Um den Vorraum T2-T3 für sich zu heizen, könnte die Anordnung eines Heizkörpers unter dessen Fussboden und Ueberdeckung seines Luftraumes mit einer durchlöcherten Eisenplatte erfolgen; es liegt übrigens auch kein Grund gegen die Aufstellung eines Heizkörpers über dem Fussboden selbst vor, da sich eine geeignete Form für einen solchen bestimmen lässt, derzufolge er den Durchgang nicht in unzulässigem Maasse beengt. (Fortsetzung folgt.)