Titel: Brandproben feuersicherer Bauconstructionen.
Fundstelle: Band 288, Jahrgang 1893, S. 271
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Brandproben feuersicherer Bauconstructionen. Mit Abbildungen. Brandproben feuersicherer Bauconstructionen. Zum Zweck des Austrages eines Preisausschreibens, welches der Verband deutscher Privatfeuerversicherungsgesellschaften gelegentlich der Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung in Berlin vom Jahre 1889 für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete des Feuerschutzes ausgeschrieben hatte, wurden insbesondere bezüglich derjenigen Einrichtungen und Constructionen, die einen entstehenden Brand einzuschränken geeignet sind, vom 9. bis zum 11. Februar laufenden Jahres Versuche angestellt, über die inzwischen der von Stude und Reichel verfasste ausführliche amtliche Bericht in dem Verlage von J. Springer, Berlin, erschienen ist. Wir folgen im Nachstehenden einem von C. Mühlke unterzeichneten Berichte der Deutschen Bauzeitung: Um die Prüfung der Constructionen möglichst der Wirklichkeit entsprechend zu gestalten, war seiner Zeit beschlossen worden, dieselben in ein zum Abbruch bestimmtes Gebäude einzubauen und daselbst einem den Verhältnissen bei einem Schadenfeuer möglichst ähnlichen Brande zu unterziehen. Als ein zu derartigen Versuchen geeignetes Gebäude wurde von den städtischen Behörden ein zum Abbruch bestimmtes altes Fabrikgebäude zur Verfügung gestellt. Es nahmen 18 Firmen an der Bewerbung Theil, indem sie ihre Constructionen in das Haus einbauten, und zwar theils aus eigenem Antriebe, theils in Folge einer Anregung, ihre Constructionen zur Prüfung bereit zu stellen. Das Einbauen begann im October 1892 und konnte in Folge des anhaltend auftretenden starken Frostwetters nur so gefördert werden, dass im Januar mit dem Einbringen der Brennmaterialien seitens der Feuerwehr vorgegangen wurde. Hierbei wurde so verfahren, dass die einzelnen Räume des aus Erdgeschoss, I. und II. Obergeschoss, sowie Dachgeschoss mit Ziegeldach bestehenden Hauses möglichst mit gleichem Inhalt versehen wurden, wie derselbe in Wohnräumen, Tischlereien, Leistenfabriken, Drogen- und Erdöllagern thatsächlich vorkommt. In dem alten Treppenhause blieb die alte Holztreppe im Erdgeschoss und Dachgeschoss bestehen und wurde nur an letzter Stelle nach der später unter 1 beschriebenen Weise ummantelt. Im I. und II. Obergeschoss waren neue Treppenstufen verschiedenen Materials zur Prüfung eingebaut. Zur Feststellung der erzielten Temperaturen wurden sowohl in den Räumen selbst, als auch innerhalb der Säulenummantelungen und unter den Fussböden Schmelzproben angebracht, welche theils von der königl. mechanisch-technischen Versuchsanstalt zu Charlottenburg zur Verfügung gestellt waren, theils aus dem chemischen Laboratorium für Thonindustrie (Professor Dr. H. Seger und E. Cramer) bezogen waren. Die Schmelzproben waren geeignet, Temperaturen bis 1460° C. festzustellen. Während durch dieselben in den verschiedenen Räumen als wahrscheinliche Temperaturen 1000 bis 1300° C. nachgewiesen wurden, haben die Hitzegrade innerhalb der Eisensäulenummantelungen und unterhalb der Fussböden (Xylolith, Cementbeton, Gypsestrich u.s.w.) 310° C. nicht überschritten. Die Belastungen der Eisenconstructionen konnten mit Rücksicht auf den Zustand des alten Gebäudes nur gering genommen werden. Dieselben wurden als Einzellasten aus Eisenbarren aufgebracht. Die Widerstandsfähigkeit der Fussböden, Glasplatten u.s.w. während des Brandes gegen Stösse wurde insofern geprüft, als Eisenbarren im Gewichte von 50 k, auf Bammelagen oder Holzstössen gelagert oder sonst in der Schwebe gehalten, nach Durchbrennen des Holzes herabstürzten. In dem Preisgerichte wirkten zehn Personen. Die Vorarbeiten für die Brandversuche, sowie letztere selbst waren von dem Vorsitzenden des Preisgerichtes, Branddirector Stude, und dem Brandinspector Reichel geleitet, die sich auch der Ausarbeitung des ausführlichen amtlichen Berichtes unterzogen, der mit seinen vielseitigen Abbildungen dem Studium jedes interessirten Technikers auf das wärmste empfohlen werden kann. Die nach dem Brande noch auf Antrag einzelner Aussteller ausgeführten Belastungsproben von Decken, Treppen u.s.w. sind in Gegenwart und unter Aufsicht, des Bauinspectors Gropius der Bauabtheilung des Polizei-Präsidiums vorgenommen worden. Die Bestimmungen des Preisausschreibens sind nachstehend deshalb genau erwähnt, weil dieselben erklären, wenn hier und da eine dem Techniker zum Vergleich recht erwünschte Bauconstruction gefehlt hat. Dieselben lauteten: „B. Einrichtungen und Constructionen, welche geeignet sind, einen entstehenden Brand einzuschränken: 6) feuerbeständiger Fussbodenbelag, der in Geschossen mit hölzernen Balken und Dielenboden angelegt werden kann, und zugleich für Beschädigungen durch Nässe, heftige Stösse u. dgl. ausreichend widerstandsfähig ist; 7) feuerbeständige Thüren; 8) feuersichere Bauconstructionen in anderem Material als in Stein ausgeführt, mit welchen feuersichere Räume auch in bereits bestehenden Gebäuden hergestellt werden können; 9) Schutzmittel für Eisenconstructionen (Träger und Pfeiler), welche diese im Falle eines Brandes vor der Einwirkung der Glut schützen und deren Anbringung auch in bereits vorhandenen Gebäuden möglich ist.“ In einem der Brandstätte benachbarten Restaurationssaal waren Zeichnungen, Modelle und Materialproben der eingebauten Constructionen ausgestellt, daselbst gab Branddirector Stude über Zweck und Werth der beabsichtigten Versuche Auskunft, aus der Folgendes hervorgehoben sei: „Die Brenn proben sollen nicht Reklamezwecken dienen, sondern weiteren Kreisen die neueren Erzeugnisse und Constructionen hinsichtlich ihres Verhaltens gegen ein Schadenfeuer bekannt machen. Allerdings ist auch nach derartigen Proben dem Neuen gegenüber immer noch Vorsicht geboten, besonders wenn es sich nicht um einfache, sichtbar erkennbare Stoffe, sondern um Zusammensetzungen und Fabrikgeheimnisse handelt. In letzterem Falle verschlechtern sich erfahrungsgemäss derartige Fabrikate in kurzer Zeit nach ihrer Einführung. Zu betonen ist auch, dass durch feuersichere Construction und Stoffe niemals eine absolute Feuersicherheit erzielt werden kann, vielmehr nur erreicht wird, dass ein Feuer sich nicht schnell verbreitet und leichter in gewissen Grenzen gehalten wird. Die grösste Gefahr bildet immer der brennbare Inhalt eines Hauses, der der Bestimmung und Benutzung des Hauses entsprechend verschieden ist. Für den Schutz der Menschenleben bildet der bei einem Feuer entstehende Rauch und Qualm die nächste und schlimmste Gefahr und ist daher die Schaffung möglichst mehrerer von einander getrennter Rettungswege, Treppen und Ausgänge der beste Schatz. Hinsichtlich des Schutzes des Eigenthums ist ausserdem der Grundsatz zu beachten, dass Mittel und Zweck im Einklang bleiben müssen.“ Das Inbrandsetzen des Hauses geschah in einzelnen Abtheilungen.Am 9. Februar wurden zunächst der Raum oberhalb des Treppenhauses, sodann die Dachräume, schliesslich die Bodenkammer mit dem gesammten Dachstuhl abgebrannt. Am zweiten Tage folgten einzeln die Tischlerei, dann die Wohnräume mit den Erdöllagern und der Geräthekammer im II. Obergeschoss und schliesslich die Tischlerei nebst der Leistenfabrik im I. Obergeschoss. Am dritten Tage wurde zunächst das Treppenhaus, später das Drogenlager abgebrannt. Den Schluss bildeten die übrigen Erdgeschossräume. Das Ablöschen der in Brand gesetzten Räume wurde wie im Ernstfalle, und zwar unter Anwendung zweier Rohre der Wasserleitung und eines Rohres einer Dampfspritze ausgeführt. Hierbei fand sich mehrfach Gelegenheit, zu beobachten, welche Gewalt der Strahl der Dampfspritze ausübt, wonach es wohl erklärlich ist, wenn Drahtputz oder ähnliche Constructionen, die dem Feuer gerade noch widerstanden haben, von den) Dampfspritzenstrahl vollständig zerstört werden. Nach dem Ablöschen der einzelnen Abtheilungen des Brandes wurde das Ergebniss zunächst vom Preisgericht und alsdann auch von den übrigen Zuschauern besichtigt, ehe die neue Abtheilung in Brand gesetzt wurde. So war den weitesten Kreisen Gelegenheit gegeben, die Wirkungen der einzelnen Brände an Ort und Stelle zu besichtigen. Die Ergebnisse der Versuche seien zunächst an der Hand der Veröffentlichung des Preisgerichtes besprochen, wobei jedoch die für die Bautechnik weniger wichtigen Constructionen nur kurz erwähnt werden können. 1) Aussteller Zimmermeister Schubert-Breslau. Das eigentlich Wesentliche an den Schubert'schen Constructionen ist ein Holzleistengeflecht, das als Träger des gewöhnlichen Kalkputzes dient. Die Leisten sind, wie in der beigegebenen Fig. 1 dargestellt ist, über Eck gestellt, um das Herumgreifen des Putzes um die Leisten möglichst zu erleichtern. (Holzleisten als Träger des Deckenputzes sind im Uebrigen bekanntlich schon vielfach verwendet und bilden in westlichen Gegenden Deutschlands fast die Regel). Dieser Schubert'sche Putz, der in Breslau bereits vielfach an Stelle des Rohrputzes Verwendung gefunden hat, war in einer Bodenkammer, welche äusserlich als Dachluke sichtbar war, in verschiedenen Anwendungsarten zur Prüfung gestellt, als selbständige Wand von 4 bis 5 cm Stärke aus doppeltem Leistengeflecht mit sich kreuzenden Stabtheilungen, als Doppelwand mit Schlackenausfüllung, als einfacher Schutz des alten Holzwerkes der vorhandenen Fachwände und als untere Bekleidung der Dachsparrenlage, schliesslich als Träger eines Cementfussbodens (vgl. die Fig. 2). Trotzdem die erzielten Hitzegrade 1000° überstiegen, zeigte der Putz nur unbedeutende Risse. Das theilweise freigelegte Holzgeflecht war auch hier nur angekohlt und es hatte der dahinter liegende Putz noch weiteren Schutz gewährt. Der Cementfussboden auf Holzgeflecht war unversehrt und auch dicht gegen Löschwasser. Textabbildung Bd. 288, S. 271 Fig. 1. Textabbildung Bd. 288, S. 271 Fig. 2. Die gleichfalls von Schubert nach seinem System ummantelte Holztreppe im Dachgeschoss war nach einem intensiven Brande zwar auch noch gangbar; die Ausführung hat aber für die Bautechnik wenig Werth. Ausser dem Holzleistenputz waren nämlich noch Magnesitplatten, Drahtgeflecht mit Cementputz, Lehm- und Cementstaakung, Schlackenfüllung u. dgl. Hilfsmittel verwendet. Der Holzbelag der Trittstufen war ausserdem noch 14 Tage in Salz gelegt und mit Asbestlinoleum bedeckt worden, genug, ein Aufwand von Schutzmaassregeln gemacht, der zu dem beabsichtigten Zwecke in keinem Verhältnisse steht, ganz abgesehen davon, dass das Aussehen der Treppe nichts weniger als befriedigend war. In ähnlicher Weise waren Schubert's weitere Ausstellungsgegenstände, eine feuersichere Thür und die Ummantelung eines Trägers und einer Säule, mit so viel kostspieligen Hilfsmitteln versehen, dass eine Anwendung derselben in der Praxis sich verbietet. Die ausgestellte Thür, aus einer einzigen Magnesitplatte von 1,70 m Höhe, 0,60 m Breite und 20 mm Stärke mit doppelter Juteeinlage bestehend, welche 1½ Stunde dem Feuer bis über 1000° C. ausgesetzt war, hatte sich seitwärts abgebogen. Theile der Magnesitmasse hatten sich abgeblättert. Das Feuer konnte demnach in die Bodenkammer eindringen. Eine feuersichere Decke, die nach Art des beschriebenen Fussbodens mit Cementputz und Luftisolirschicht hergestellt war, blieb dagegen unversehrt und war jedenfalls nirgends ganz durchgebrannt. Das Urtheil des Preisgerichts spricht sich über das eigentliche Schubert'sche System günstig aus und erkennt an, dass der Holzleistenputz dem Feuer einen bedeutend grösseren Widerstand entgegensetzt, als gewöhnlicher Rohrputz, während den übrigen complicirten Constructionen der Thür, der Treppe und den Ummantelungen gleichfalls wenig praktischer Werth beigelegt wird. Auch die Magnesitthür wird nicht günstig beurtheilt. 2) Der Aussteller Weber-Falkenberg-Köln a. Rh. hatte feuersicher imprägnirte wasserdichte Leinenstoffe zur Prüfung hergegeben, und zwar als äussere Giebelbekleidung, als Dachdeckung und als Fussbodenbelag eingebaut. Nach dem Urtheil des Preisgerichtes brannte der Stoff, sobald derselbe von der Flamme getroffen wurde, sofort hoch und zeigte keinen merkbaren Widerstand gegen das Feuer. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein kurz vorher angebrachter und noch nicht trockener Oelfarbenanstrich, sowie die mangelhafte alte Dachconstruction und Schalung ungünstig auf die Widerstandskraft einwirkten. 3) Paul Stolte-Genthin stellte eine grössere Anzahl von Decken- und Wandconstructionen aus Böklen'schen Patentcementdielen zur Prüfung aus. Das Material soll aus reinem Sande und Cement bestehen. Die in der Fabrik fertig gestellten Platten kommen eben und gebogen zur Verwendung. In beiden Fällen sind sie auf der Rückseite wabenartig ausgehöhlt. Es handelt sich also um eine Betonconstruction, die an Ort und Stelle nur zusammengesetzt wird. Die wabenartige Aussparung hat den Zweck, Material zu sparen, da Beton bekanntlich auf Druck stärker beansprucht werden kann als auf Zug. Schneidet man nämlich aus einer Platte der Länge nach einen Streifen heraus, so erhält man ungefähr die Form eines ⊥-Eisens mit zickzackförmigem Steg (Fig. 3). Im Uebrigen werden diese Aussparungen bei Deckenconstructionen (Fig. 4 und 5) durch Lehm, Koksasche oder sonstiges Füllmaterial ausgefüllt. So waren die Decken der Tischlereien im Erdgeschoss, I. und II. Obergeschoss mit Sandaufschüttung versehen. Die gebogenen Cementdielen waren theils zwischen ⌶-Trägern, theils zwischen den alten Balken eingespannt. Die Träger- und Balkenunterseiten wurden durch Cementplatten mit Drahteinlage noch besonders geschützt. Die aus den Platten hervorragenden Drahtenden waren seitlich um die Flanschen bezieh. Balkenseiten herumgebogen und mit Cement verputzt. Die Construction hat Hitzegraden von über 1000° C. erfolgreich widerstanden. Nur der Cementverputz ist hier und da abgeblättert. Nach Abschlagen der Platten zeigten sich die Balken unversehrt oder höchstens leicht angekohlt. Auch die Träger, welche mit einer Einzellast von 1600 k belastet waren, zeigten keine Veränderung. Am Tage nach dem Brande wurden weitere Belastungen der Decken vorgenommen. Bei einer Belastung von 3922 k auf 0,44 qm Fläche wichen die Träger seitlich aus und erhoben sich die Nebenkappen um 1 cm; bei weiterer Belastung bis 4562 k erfolgte der Bruch. Textabbildung Bd. 288, S. 272 Fig. 3. Textabbildung Bd. 288, S. 272 Fig. 4. Textabbildung Bd. 288, S. 272 Fig. 5. Im Kehlgebälk und der Dachsparrenlage einiger Räume waren ebene Platten auf angenagelten ⌜-Eisen verlegt und mit Lehmestrich abgeglichen, das Dach darüber mit Stolte's Patentcementfalzziegeln mit Drahteinlage gedeckt. Das Feuer in einem der Räume kam nicht recht zur Entwickelung, da die aus Drahtglas hergestellten Dachfenster den Luftzutritt verhinderten, so dass hier nur Temperaturen bis 400°, während im anderen, wo die Stichflamme hinzog, bis 1000° erzielt wurden. Dementsprechend waren auch die Wirkungen verschieden. Dort schützte sogar einfacher Putz das Holzwerk, hier verkohlten unter der äusserlich unversehrt gebliebenen Cementverkleidung ein Stiel und ein Unterzug, welche die heftigsten Stichflammen auszuhalten hatten, fast vollständig. Die Kehlbalkendecke und Sparrenverkleidung widerstand jedoch überall so, dass die Dachdeckung vom Feuer ganz unberührtblieb. Die durch mehrere Geschosse reichende; aus zwei Lagen 10 cm bezieh. 7 cm breiter Cementdielen mit Luftisolirung dazwischen hergestellte Brandmauer hat zwar einen in der Mitte durchgehenden und mehrere seitliche Risse erhalten, denselben wird jedoch keine grosse Bedeutung beigemessen, um so mehr, als die Wand von beiden Seiten, zuweilen gleichzeitig sogar, Feuer erhielt, was bei Brandmauern kaum vorzukommen pflegt. Das Urtheil des Preisgerichtes lautet denn auch dahin, dass die Böklen'sche Construction sich bewährt hat und als durchaus feuersicher anerkannt wird. Die Cementdielen eigneten sich besonders zur Herstellung feuersicherer Räume in bereits bestehenden Gebäuden, sowie als wirksames Schutzmittel für Eisenconstructionen. Die zur Prüfung gestellten Bauconstructionen waren seiner Zeit auch ganz unabhängig von der Witterung schnell und solide ausgeführt worden und machten einen gefälligen Eindruck. Ueber die Böklen'schen Constructionen sei noch hinzugefügt, dass die Verwendung der Platten zur Herstellung von Wänden seitens des Erfinders für alle möglichen Zwecke, selbst für mehrgeschossige Häuser an Stelle der massiven Umfassungsmauern angeboten wird. Wenn auch die Böklen'schen Platten für provisorische Bauten, transportable Häuser, Fabrikschuppen, schnell herzustellende Bauten z.B. für den Mobilmachungsfall, mancherlei Vorzüge bieten, so wird einer allgemeineren Einführung des Materials für Neubauten doch eine langjährige Erfahrung über die Bewährung vor allem gegen äussere Witterungseinflüsse vorangehen müssen. Auch bleibt der Vorzug einer massiv gemauerten Mauer, da sie gleichzeitig raumabschliessend ist und grosse Lasten tragen kann, bestehen. Ebene beiderseitig glatte Cementdielen werden vielleicht in Häusern, die stark der Nässe ausgesetzt sind, wie in Badeanstalten und Wäschereien für die Zwischenwände ein willkommenes Material sein. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die gebogenen Cementdielen in Fabriken, Ställen und ähnlichen Bauten an Stelle der ½ Stein starken Kappen deshalb öfter zur Ausführung kommen werden, weil die Böklen'schen Decken in schnellerer Zeit und unabhängiger von der Witterung hergestellt werden können, während als Nachtheil wieder zu beachten ist, dass na an mit der Trägerentfernung immerhin an bestimmte Maasse gebunden ist, auch das Material bei ländlichen Bauten nicht an Ort und Stelle gewonnen werden kann. 4) Das von der Actiengesellschaft F. Siemens in Dresden ausgestellte Drahtglas (vgl. 1892 284 263) war, in der Grösse von 53 × 100 cm, in einen ⌞-Eisenrahmen eingeschlossen und mit Cementdichtung versehen in den Treppenrost des I. Obergeschosses eingelegt. Die Platte wurde während des Brandes durch einen mausefallenartig abgestützten Eisenbarren von 50 k Gewicht durch Stoss beansprucht. Die Temperatur stieg bis 1300°. Der herabgefallene Eisenbarren hatte die Platte bis 8 cm tief durchgebogen. Die Unterseite zeigte Quer- und Längsrisse und war erheblich verschmolzen; trotzdem war die Platte nach dem Brande noch tragfähig. Die seitliche Verglasung im Treppenhause, zwei Glasplatten von 80 : 90 cm und 10 mm stark, konnte während des Brandes stets beobachtet werden. Das Glas erhielt bald feine Sprünge, liess aber keinen Rauch durch. Das einer Hitze von 1000° ausgesetzte Glas machte den Aufenthalt in der Nähe unerträglich. Ein zu dieser Zeit auf die Platte abgegebener Wasserstrahl brachte keine erhebliche Aenderung hervor. Ein Oberlicht im Dache von 8 mm Stärke war verhältnissmässig geringen Temperaturen ausgesetzt und zeigte nur geringe Beeinflussungen. Nachträglich wurde es mit Handbeilen zertrümmert, um festzustellen, ob im Ernstfalle die Beseitigung des Glases behufs Abzug des Qualms ausführbar sei. Nach dem Urtheile des Preisgerichtes haben sich die Platten durchaus bewährt. 5) Mack's Gypsdielen waren in verschiedener Weise eingebaut. Bei der Decke im I. Obergeschoss waren Gypsdielen zwischen ⌶-Trägern über der Unterflansche mit Nuth und Falz so eingelegt, dass sie 1 cm über den Flansch herausragten; letzterer war mit Drahtgeweben überspannt und hierüber Mörtel geputzt. Die Sandschüttung war zur Hälfte mittels Cementbeton mit Rundeiseneinlage und Cementestrich, zur Hälfte mit 17 mm starken Xylolithplatten auf Lagerhölzer belegt. Die auf 5,9 m freitragenden Träger trugen in der Mitte 1000 k Belastung, ausserdem herabgestürzte Balken und Schutt. Bis auf das Abfallen des Deckenputzes und eine geringe Durchbiegung der belasteten ⌶-Träger war das Feuer ohne Wirkung geblieben. Die Gypsdielendecke war in die alte Balkenlage eingebaut, nämlich 3 cm starke Dielen an Stelle des Deckenputzes, 5 cm starke an Stelle der Staakung und 7 cm starke Diele mit Gypsestrich darüber an Stelle des Holzfussbodens. Die Decke hat immer noch besser gehalten als die gewöhnliche Holzstaakendecke. Die 3 cm starken Gypsdielen sind zwar abgefallen und die Balken an der Unterseite angekohlt, doch blieben die Staakung und der Fussboden ohne besondere Veränderung. Eine Gypsdielenwand aus 10 cm starken Holzgypsdielen und eine Ummantelung mit 5 cm-Dielen haben ebenfalls gut widerstanden. Zwei Säulenummantelungen waren mit Luftisolirschicht, Gypsputz auf Drahtunterlage und darüber Cementputz hergestellt. In beiden Fällen hat sich die Verbindung zwischen Gyps und Cement gelöst. An der einen Säule war auch ein Theil des Gypsmörtelputzes zerstört, ohne dass jedoch die Eisensäule gelitten hätte. Das Preisgericht spricht sich über die Gypsdielen günstig aus, besonders über die Ausstaakung der Decken. Zum Vergleiche mit den neueren Constructionen waren von der Feuerwehr einfache berührte und geputzte Bretterwände, Decken, Holzsäulen, mit Blech beschlagene Stubenthüren eingebaut. Die geputzten Bretterwände sind, so lange sie nur von einer Seite Feuer erhielten, vorwiegend nur auf einer Seite angekohlt. Ungünstiger hielten sich die Putz decken, bei denen sogar die Staakung zerstört und der darüber liegende Holzfussboden durchgebrannt war. Zwei starke Holzsäulen, verputzt und unverputzt, waren nur an der Oberfläche verkohlt, so dass die Tragfähigkeit nicht gelitten hatte. Die mit Blech beschlagenen Thüren haben nur wenig gelitten. 7) Die Bau-Isothermalanstalt J. F. Heilemann hatte eine Decke und eine Drahtputzwand ausgestellt. Decke und Wände wurden durch das Feuer zerstört und die ⌶-Träger stark verbogen. 8) Die eingebauten Mannesmannsäulen waren mit Ummantelung versehen und hatten vom Feuer nicht gelitten. 9) Vom Asphaltwerk Wigankow war eine Kleine'sche, Deckenconstruction mit Bandeiseneinlage und aus rheinischen Schwemmsteinen eingebaut. Die 5,8 m langen Träger standen 83 cm aus einander. Abgesehen von dem theilweisen Abfalle des Deckenputzes war keine Veränderung wahrzunehmen. Bei einer späteren Belastung der eigentlichen Deckenplatte mit 3200 k/qm zeigten sich keine Risse. Die Kleine'sche Construction erwies sich als durchaus feuersicher. 10) Die von Schultz und Co. in Berlin ausgestellten Schönweider Kunstsandsteinstufen waren zum Vergleich mit Granitstufen eingebaut. Die im Treppenhause entwickelte Stichflamme hatte bis zu 1300° erzeugt. Der Befund ergab, dass sämmtliche Granitstufen zersprungen und herabgefallen waren, dagegen waren bei den Kunstsandsteinstufen nur einzelne Stücke an der Stirnseite abgeplatzt. Die Treppe konnte gleich nach dem Ablöschen gefahrlos betreten werden, und wurden die Kunstsandsteinstufen als durchaus feuersicher bezeichnet. Bei nachträglichen Belastungsversuchen bewährten sich die Stufen ebenso gut. 11) Die von der Actiengesellschaft für Monierbauten ausgestellten Monierconstructionen bestanden aus einer mittleren, 4 m breiten Kappe von (einschliesslich des Fussbodens) 8 cm Scheitelstärke bei 7 cm weitem Eisengeflecht von 7 und 5 mm Drähten und daran anschliessenden ebenen 1,30 m freitragenden Monierplatten. Letztere lagen entweder auf den Unterflanschen, oder waren wenigstens so nach unten abgebogen, dass der Steg und die Oberseite der Unterflanschen mit gedeckt wurden. Die Unterfläche der unteren Flanschen war im Uebrigen noch mit Drahtputz ummantelt. Die Träger waren gegen seitliches Ausweichen durch Anker geschützt. Die Decke wurde, abgesehen von theilweisem Abblättern des Putzes an der Unterflanschumhüllung, vom Feuer in keiner Weise verändert. Eine nachträgliche Belastung des Gewölbes wurde einseitig vom Scheitel bis zum Widerlager vorgenommen und konnte mit Rücksicht auf das alte Gebäude nur bis 2613 k für 1 qm gesteigert werden, ohne dass sich Risse u. dgl. zeigten. Die im Erdgeschoss besonders eingebaute Moniertreppe wurde von zwei durchbrochenen Monierwänden getragen. Die Stufen waren über dem steigenden Moniergewölbe mit Beton aufgebaut. An der Treppe, welche der nach einem Fenster im II. Obergeschoss hinziehenden Stichflamme besonders ausgesetzt war, wurde nur ein Theil der Betonmasse rings um die Aussparungen der Stützwände zerstört vorgefunden, ohne dass die Tragfähigkeit der Treppe, welche nachträglich mit bis 2304 k für 1 qm belastet wurde, nachweisbar vermindert worden wäre. Gleichfalls von der Actiengesellschaft für Monierbauten war ein selbständiger Bau aus 7 cm starken Hart-Gypsdielen mit beiderseitigem Gypsputz zur Prüfung ausgestellt. Die eigentliche Monierconstruction wurde von dem Preisgericht als durchaus feuersicher anerkannt, während ein besonderer Vorzug der Hart-Gypsdielen gegen die Mack'schen Gypsdielen nicht festgestellt werden konnte. 12) Die von der Actiengesellschaft vorm. Jeserich ausgestellten Magnesitplatten wurden in einer Stärke von 13 mm als beiderseitige Bekleidung von 19 qm Bretterwänden im II. Obergeschoss als einseitige Bekleidung einer gewöhnlichen Stubenthürund schliesslich in 20 mm Stärke als Umkleidung eines hölzernen Unterzuges geprüft. Die Umkleidung der Wand hatte nicht einmal in der Wohnstube, in der verhältnissmässig geringe Hitzegrade (bis 900° C.) beobachtet wurden, gehalten. Im Erdöllager waren die Magnesitplatten grösstentheils abgesprungen, das Holz dahinter verkohlt. Ebenso brannten die Oberfüllungen der Thür hinter dem Magnesit durch, während die Unterzugumkleidung unbeschädigt geblieben war und das Holz des Unterzuges geschützt hatte. Nach Urtheil des Preisgerichts sind daher nur die starken Platten von 20 mm Stärke als ausreichend feuersicher zu erachten. Uebrigens ist es nicht ausgeschlossen, dass auch die geringere Fläche der einzelnen Platte des Magnesits an der Unterzugumkleidung für den günstigeren Erfolg ausschlaggebend war. 13) Huber und Co. in Breslau hatte eine feuersichere Thür nach dem System Monier aus Eisengerippe mit Cementumhüllung ausgestellt. Die ⌞-Eisenzarge war so in das Mauerwerk eingelassen, dass die Kanten der Flansche beiderseitig mit der Mauer bündig lagen. Während des Brandes bog sich die Thür aus der Zarge heraus und gestattete den Flammen den Durchzug. Immerhin wird seitens des Preisgerichts die Güte der Moniermasse anerkannt und die Hoffnung ausgesprochen, dass bei anderweitiger Herstellung des Eisengerippes, so dass sämmtliches Eisen von Cement umhüllt wird, ein besserer Erfolg erzielt werde. 14) Die als feuersicherer Fussboden auf Lagerhölzern eingebauten Xylolithplatten der deutschen Xylolithwerke Otto Sening und Co. bildeten im II. Obergeschoss 50 qm Fläche bei 17 mm Plattenstärke. Die Platten wurden hauptsächlich der Einwirkung von brennendem Erdöl ausgesetzt, das auf dem Fussboden ausfloss. Abgesehen von oberflächlich verkohlten Stellen waren die Platten unversehrt erhalten. Dieselben haben sich nach dem Urtheil des Preisgerichts nicht nur gegen den Angriff des Feuers, sondern auch gegen die Einwirkungen der Nässe und heftiger Stösse gut bewährt. 15) Ingenieur Kühlewein hatte einen anscheinend neuen Baustoff, Asbestcement, zur Prüfung ausgestellt, der aus kiesel- und kohlensäurehaltigen Rohmaterialien, Graphit, Asbest und einem Bindemittel bestehen soll. Die Substanzen werden in trockenem Zustande gemischt, dann zu einem Brei gerührt und zu den verschiedenen Constructionen vergossen, eingestampft oder wie Mörtel verputzt. Zu bestimmten Zwecken erhält die Masse gleichfalls eine Drahteinlage. Von zwei feuersicheren Thüren aus Asbestcement mit Eiseneinlage, von 1,08 m Breite, 1,86 m Höhe und 35 mm Stärke, welche zwei Räume vom Treppenhause abschlössen, hat sich die eine ähnlich wie die Monierthür abgebogen, während die zweite unversehrt blieb. Auch hielten dieselben Thüren noch das zweite stärkere Feuer im Treppenhause aus. Die Säulen- und Trägerummantelungen (die Säule war zunächst mit Asbestcementmörtel umputzt und mit einem weiteren Putz auf Drahtgewebe und Pappunterlage unter Innehaltung einer 3,5 cm starken Luftisolirschicht umschlossen), ebenso eine Bretterwandbekleidung aus Asbestcementplatten bewährten sich gleichfalls im Feuer vorzüglich. Eine von Kühlewein ausgestellte Bekleidung derselben Wand auf der entgegengesetzten Seite mit feuersicherem Anstrich verlangsamte zwar das Anbrennen, konnte jedoch die vollständige Zerstörung der Brettwand nicht verhindern. (Feuersicher imprägnirte Gardinen und Stoffe sind nach dem Feuer überhaupt nicht wiedergefunden worden.) Der Asbestcement wird daher vom Preisgericht als durchaus feuersicher anerkannt. Dagegen wird den feuersicheren Anstrichen und der Stoffimprägnirung nur der Vortheil zugesprochen, dass diese Stoffe schwerer entflammbar werden, was bei Entstehung eines Brandes, nicht jedoch bei entwickelten Bränden von Erfolg sein kann. 16) Vom Hofschlossermeister Violet zu Berlin war eine feuersichere Thür eingebaut, auf welche grosse Hoffnungen gesetzt wurden. Die Einlage bestand aus zwei Lagen sich kreuzweis überdeckender Bretter, die Bekleidung beiderseitig aus Eisenblech, das durch Schraubnägel befestigt und an den Kanten mit einem ⊏-Eisen umgürtet war. Die Feuerwirkung zeigte sich dadurch, dass zunächst starker Rauch aus den Fugen der Bekleidung herauskam und schliesslich Flammen aus denselben herausschlugen. Trotzdem blieb die Thür auch noch nach dem Ablöschen gangbar. Das Preisgericht schreibt den ungünstigen Erfolg der Wahl des Holzes als Füllmaterial und besonders den Zwischenräumen in letzterem zu. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das allseitige feste Schliessen der Eisenumhüllung das Holz zu einer trockenen Destillation veranlasste und die entströmenden Gase in Brand geriethen und die Flammen verursachten. 17) Die sogen. Korksteine aus der Fabrik Grünzweig und Hartmann in Ludwigshafen, ein poröses, den rheinischen Schwemmsteinen ähnliches Material von geringem specifischen Gewicht (0,25), das aus Korkabfällen mit einem Bindemittel aus fein zertheiltem Kohlenstoff und Thon hergestellt wird, war in einer feuersicheren Thür, einer Sparrenunterkleidung und als beiderseitig geputzte Wand dem Brande ausgesetzt. Die 4 cm starken Korksteinplatten der Thür waren an der Feuerseite durch Eisenblech, an der anderen Seite durch einfachen Mörtelputz bekleidet. Die Feuerprobe gelang insofern nicht recht, weil das eine nur mangelhaft in der Stolte'schen Brandmauer befestigte Thürband losliess und die Thür schliesslich nur noch gegen die Thüröffnung gelehnt werden konnte. Immerhin hielt die Korkmasse gut, da nur etwa ⅓ ihrer Stärke verkohlte, der Rest unversehrt blieb. Die Unterschalung der Sparrenlage mit 4 cm starken Korkplatten und Putzüberzug ist gleichfalls nur da, wo der Mörtelputz abfiel, auf etwa 2 cm Tiefe verkohlt. Die ohne Verwendung von Eisen aus 6 cm starken Korksteinplatten mit beiderseitigem Mörtelputz hergestellte Zwischenwand im Erdgeschoss war gleichzeitig beiderseitig vom Feuer umspielt und besonders in der oberen Hälfte nach Abfallen des Mörtels auch beiderseitig angekohlt, so dass sie hier mit geringer Mühe durchstochen werden konnte. Immerhin stand die Wand in ihrem Gesammtgefüge noch unversehrt. Das Preisgericht spricht sich daher sehr günstig über die Korksteine aus. Ihre Vorzüge beruhen im Wesentlichen darauf, dass der Stoff, von einem starken Feuer getroffen, zwar verkohlt, aber nicht brennt und selbst nach der Verkohlung noch eine gewisse Festigkeit behält. 18) Von den von Fretzdorf und Co., Berlin, ausgestellten feuersicheren Asbestfarben konnte nur festgestellt werden, dass im ersten Stadium des Brandes die angestrichenen Holztheile schwerer entflammten. Ein sicheres Urtheil war auch nicht zu gewinnen, da der Anstrich nach Ansicht des Ausstellers in vollkommen trockenem Zustande dem Feuer besser widerstehen soll. 19) Der von Ade-Berlin ausgestellte Geldschrank, welcher im Erdgeschoss ungefähr 1 Stunde dem Feuer ausgesetzt war, enthielt in seinen Wänden eine Isolirmasse „Lescha“ und hat dem Feuer gut widerstanden, so dass sein Inhalt im Wesentlichen unbeschädigt blieb. Bei der Prämiirung ist derselbe jedoch nicht berücksichtigt worden, da die Proben sich auf Bauconstructionen bezogen. Legen wir uns nun Rechenschaft ab über den Werth dieser Brennproben und den Nutzen, welchen dieselben dem Techniker bei der Wahl seiner Constructionen schaffen, so ist vorweg hervorzuheben, dass die Anwendbarkeit einer Construction oder eines Baustoffes selbstverständlich nicht allein von ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Feuer abhängt, dass hierbei vielmehr noch viele andere Eigenschaften in Frage kommen, z.B. der Widerstand gegen die Witterung und ihre Einflüsse, der Abnutzungswiderstand, die Befähigung, Lasten zu tragen, das Verhalten gegen andere Baustoffe und Nässe, die Bequemlichkeit der Ausführung, das gute Aussehen und zuletzt nicht zum mindesten auch die Kosten. Welche Vorzüge in dem einen oder anderen Falle ausschlaggebend sein werden, wird der ausführende Techniker genau zu erwägen haben. So sei nur daran erinnert, dass die Gypsdielen, welche sich bei den Proben als recht feuersicher erwiesen haben, als Staakung in Verbindung mit Holz mit der grössten Vorsicht zu verwenden sind, wenn sie nicht vollkommen trocken in den Bau gebracht und erhalten werden können. Ebenso kann Gypsestrich nur über gut ausgetrockneten Balken ohne Gefahr für letztere verlegt werden. Für eine weitere Verbreitung der einen oder anderen Construction wird auch mit ausschlaggebend sein, ob die Verarbeitung der einzelnen Baustoffe so einfach ist, dass dieselbe von jedem sachverständigen Bauhandwerker gut und sicher ausgeführt werden kann, oder ob der Bauherr nur an die Patentinhaber gebunden ist, welche durch ihre langjährigen Erfahrungen allein eine gute Ausführung sichern. So ist vielleicht nicht ausgeschlossen, dass die Kleine'schen Decken deshalb eine recht weitgehende Verbreitung erhalten, weil ihre Herstellung verhältnissmässig einfach ist. Dass die zusammengesetzten Fabrikate besonders in Folge der Concurrenz sich häufig kurze Zeit nach ihrer Einführung verschlechtern, darauf hatte Branddirector Stude bereits hingewiesen. Es kommt noch hinzu, dass für derartige Brennproben seitens der Aussteller selbstverständlich das beste Material und die beste Ausführung geliefert wird. In vorliegendem Falle mag allerdings die ausserordentlich ungünstige Witterung während des Einbauens diese Vortheile wenigstens für diejenigen Constructionen aufgehoben haben, bei welchen an Ort und Stelle grössere Putzarbeiten auszuführen waren. Der grosse Vorzug der Brennproben vor ähnlichen früheren Versuchen beruht darin, dass, wie vorher bereits erwähnt, die Verhältnisse dem eines Schadenfeuers möglichst ähnlich gemachtwaren und gleichzeitig die verwandten Constructionen unter annähernd gleichen Verhältnissen geprüft wurden. Es war nun interessant für den Zuschauer zu beobachten, wie verschieden die Wirkung des Feuers besonders auf brennbare Stoffe, z.B. Holz, je nach der Lage desselben zum eigentlichen Feuerherd sein kann. Während in einem Raum eine grosse Glut entwickelt und nachgewiesen war, waren einzelne Holzregaltheile in der Nähe des Fussbodens kaum angekohlt, wahrscheinlich weil der kalte, das Feuer nährende Luftstrom sie von dem eigentlichen Feuerherd trennte. Wenn andererseits auch die Stichflammen mit ihren hohen Temperaturen einzelne starke Holzstiele nicht so stark beschädigten, als man anzunehmen versucht war, so erklärt sich das neben dem Schutz, welchen die verkohlte Aussenseite dem inneren Kern bietet, wahrscheinlich daraus, dass jene voll entwickelten Stichflammen, keinen überschüssigen Sauerstoff mehr enthielten, der zum eigentlichen Brennen ja erforderlich ist. Ein ähnliches Experiment kann man mit einem dicht über den Cylinder einer brennenden Lampe gehaltenen Streichholz machen, das erst stärker aufflammt, sobald man es aus dem Cylinder zurückzieht. So mag nicht ganz ausgeschlossen sein, dass für die verschiedenen Constructionen ganz gleiche Feuerverhältnisse nicht erreicht sind. Immerhin können die Unterschiede jedoch nicht so gross sein, um die vollständige Zerstörung der Isothermaldecken und das ungünstige Verhalten der Magnesitplatten zu erklären. Für den Versuch mit den Treppenstufen, ebenso für die verschiedenen Decken, welche in derselben Deckenfläche neben einander eingebaut waren, ist wohl die volle Gleichheit der Feuerwirkung anzunehmen. Zu den zur Prüfung eingebauten Wänden trat als günstigstes Vergleichsobject das alte Mauerwerk des Hauses. Sobald sich in einem Raume das Feuer entwickelte, fiel der Wandputz zunächst von den Wänden ab, auch erlitten bei weiterer Steigerung der Glut einzelne Steine Abblätterungen. Im Grossen und Ganzen hat das alte Mauerwerk dem Feuer jedoch vorzüglich Stand gehalten. Kein Fenstersturz, kein Thürbogen ist eingestürzt, trotzdem das alte baufällige Haus in sämmtlichen Räumen durchweg ausgebrannt wurde. Nach den Untersuchungen des Kreisbaumeisters a. D. Hoffmann ist das Verhalten des Ziegelmauerwerks dem Feuer gegenüber allerdings je nach den besonderen Eigenschaften des Materials sehr verschieden. Während die rothen Ziegel im Allgemeinen dem Feuer sehr gut Widerstand leisten, springen dagegen gelbe Steine wegen ihres Kalkgehaltes leichter unter der Feuereinwirkung. Es ist somit anzunehmen, dass die alten im Hause vermauerten Mauersteine von besonders feuerbeständiger Art waren. Andererseits gab die Feuerprobe noch Gelegenheit, die grosse Durchlässigkeit der Ziegelmauer kennen zu lernen. Der geringe Luftdruckunterschied im Inneren der brennenden Räume und der Aussenluft genügte, um aus den Fugen von 25 cm starken Mauern, ja auch bei 38 cm starken Mauern reichlich Rauch herausströmen zu lassen. Bei der Erprobung der Decken sind hölzerne Staakdecken als Vergleichsobject vorhanden gewesen. Dagegen fehlte für die eigentlich feuerfesten Constructionen als Vergleich die einfache preussische Kappe zwischen Eisenträgern. Es wäre auch von grossem Werth gewesen, festzustellen, inwieweit der Schutz der Unterseiten der Unterflanschen der Gewölbeträger erforderlich, wenn im Uebrigen das ⌶-Eisen vollständig von der Beton- oder Steinconstruction ummantelt wird. An sämmtlichen ausgestellten Decken mit ⌶-Trägern waren die Unterflanschen theilweise mit erheblichem Aufwände und nicht immer zu Gunsten des guten Aussehens ummantelt. Aehnlich verhielt es sich mit den Eisensäulen. Sämmtliche Eisensäulen, auch die Mannesmann'schen Säulen, waren der Probe mit einer Ummantelung ausgesetzt. Von letzteren hat eigentlich keine ganz versagt, dagegen ist die Frage, unter welchen Verhältnissen die Ummantelung der Eisensäulen durchaus nothwendig ist, nicht gefördert. Ebenso war kein Versuchsobject darauf berechnet, festzustellen, wie eine schmiedeeiserne Eisenstütze am zweckmässigsten zu construiren ist, um dem Feuer am längsten Widerstand zu leisten. Von der grossen Anzahl feuersicherer Thüren haben eigentlich die wenigsten allen Anforderungen an Feuersicherheit genügt. Immerhin würde im Ernstfalle noch in Frage kommen, ob ihre Widerstandsfähigkeit doch nicht ausreichend gewesen wäre, wenn im Schütze dieser Thüren die Feuerwehr ihren Kampf bereits aufgenommen hätte. In neuester Zeit werden in den Treppenhäusern von Banken, Geschäftsgebäuden u. dgl. an feuersichere Thüren auch hinsichtlich des guten Aussehens grosse Anforderungen gestellt. Die in solchen Gebäuden daher sehr beliebten Holzthüren mit durchgehender Eisenplatteneinlage waren leider bei den Versuchen nicht betheiligt. Da in neuerer Zeit die Widerstandsfähigkeit besonders der schwerer entflammbaren Holzarten wieder höher geschätzt wird, wäre es auch von Interesse gewesen, starke eichene Bohlthüren zu erproben. Bei den Versuchen mit freitragenden Treppenstufen wurde die grosse Ueberlegenheit der Kunstsandsteinstufe gegen die Granitstufe zweifellos festgestellt. Immerhin wäre es schade, wenn damit unseren natürlichen Steinen ganz die Verwendbarkeit auch zu freitragenden Treppen abgesprochen würde. Es wird sich daher empfehlen, bei etwaiger Wiederholung derartiger Versuche auch solche mit Treppenstufen aus einheimischem harten Sandstein anzustellen, von denen immerhin noch ein grösserer Widerstand gegen das Feuer zu erhoffen ist. Wenn somit auch die Versuchsobjecte hier und da Lücken aufweisen und das Arbeitsfeld durch diese Brennproben noch lange nicht erschöpft ist, andererseits die Versuche manches bereits Bekannte bestätigen, so sind doch auch viele neue und lehrreiche Erfahrungen gemacht, für welche die Technik den Veranstaltern der Versuche nur dankbar sein kann. Dahin werden vor allem die Ergebnisse der Proben mit Siemens'schem Drahtglas, den Kleine'schen Decken und den feuersicheren Thüren zu rechnen sein. Der Berliner Feuerwehr und ihrem Leiter, welche durch ihre Thätigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Brennproben das Hauptsächlichste zum Gelingen derselben beigetragen haben, sei hiermit noch der besondere Dank ausgesprochen.