Titel: Glühlampen im Telephonbetriebe.
Fundstelle: Band 292, Jahrgang 1894, S. 283
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Glühlampen im Telephonbetriebe.Elektrot. Zeitschrift 1894. Glühlampen im Telephonbetriebe. In St. Louis, Mo., wurde im vorigen Jahre ein neues Zweigtelephonamt eröffnet, welches in seiner Einrichtung eine bemerkenswerthe Neuerung aufweist. Wie in einer Anzahl von amerikanischen Städten ist auch in St. Louis das Law-System eingeführt,Vergl. 1892 283 13. 300. welches bekanntlich insofern eine Vereinfachung der sonst gebräuchlichen Systeme darstellt, als die Anwendung einer besonderen, einer Anzahl von Theilnehmern gemeinschaftlichen Anrufleitung die Anrufklappen des Amtes (und zugleich die sämmtlichen Weckbatterien der Fernsprechstellen) überflüssig macht. In den bisherigen Anlagen dieses Systemes wurden indess stets als Abfrageapparat Klappenelektromagnete verwendet. Da man nun zunächst auf dem Hauptamte in St. Louis die sämmtlichen primären Elemente durch Accumulatoren ersetzt hatte, welche mittels einer an das Netz des Elektricitätswerkes angeschlossenen Dynamomaschine geladen werden, und da bei der Einrichtung des neuen Zweigamtes in gleicher Weise verfahren wurde, so konnte man leicht über die nöthige Stromstärke verfügen, um zu einer anderen Anordnung überzugehen, die darin besteht, dass als Abfrageapparat für die Verbindungsleitungen zwischen den beiden Aemtern Glühlampen statt Klappenelektromagnete verwendet werden. In Folge der neuen Anordnung können die Verbindungsleitungen nur in einer Richtung verwendet werden; jede derselben ist durch fünf von den Schränken des ersten Amtes hindurchgeführt; neben dem Stöpselloch befindet sich in jedem Schrank eine in Grösse und Form mit demselben übereinstimmende Oeffnung, hinter der eine kleine Glühlampe von etwa 1 Kerze Leuchtkraft angebracht ist; wird in einem Schrank eine Verbindungsleitung gestöpselt, so werden in sämmtlichen fünf Schränken die zugehörigen Glühlampen angezündet, wodurch in den vier anderen Schränken angezeigt wird, dass die betreffende Leitung besetzt ist; durch das Stöpseln wird ferner auf dem andern Amte eine eben solche Glühlampe angezündet; diese erlischt wieder, wenn der Beamte die gewünschte Verbindung ausführt. Die Beendigung des Gespräches wird dem Beamten auf dem ersten Amte durch die besondere Rufleitung mitgetheilt, worauf dieser die Stöpsellung dortselbst aufhebt; dadurch erlöschen die sämmtlichen fünf Glühlampen auf diesem Amte, auf dem anderen Amte dagegen wird die Glühlampe abermals angezündet zum Zeichen, dass die vollzogene Stöpselung aufgehoben werden kann. Eine selbsthätige Vorrichtung, die nur dann in Thätigkeit tritt, wenn die Beendigung des Gespräches nicht angezeigt wird, erinnert den vergesslichen Theilnehmer durch Glockenschläge, die mit 2 Secunden Zwischenraum einander folgen, an seine Pflicht.