Titel: Neuerungen in der Tiefbohrtechnik.
Autor: E. Gad
Fundstelle: Band 297, Jahrgang 1895, S. 35
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Neuerungen in der Tiefbohrtechnik. Von E. Gad. (Schluss des Berichtes S. 9 d. Bd.) Mit Abbildungen. Neuerungen in der Tiefbohrtechnik. Textabbildung Bd. 297, S. 35 Fig. 8.Gesteinsbrecher von Jackson. Textabbildung Bd. 297, S. 35 Fig. 9.Doppelkeilhaue von Hute. Mehrere neue amerikanische Bohrmaschinen für Streckenbau in Kohlenbergwerken und sonstige Gesteinsbohrmaschinen mit verschiedenen Betriebskräften, abgesehen von Elektricität, sind erwähnenswerth, wenn sie auch keine eigentlich neuen Erfindungen, sondern nur geschickte neue Benutzung schon bekannter Elemente zeigen. Die beiden Kohlenschneidemaschinen für Streckenbau von Henry B. Dierdorff in Columbus (Amerikanisches Patent Nr. 524058 vom 7. August 1894) und Benjamin A. Legg in Columbus (Amerikanisches Patent Nr. 524064 vom 7. August 1894), beide für die Lechner Manufacturing Co. in Columbus, Ohio, bestimmt, ähneln sich sehr und bewegen eine mit Messern besetzte Stange parallel mit deren Längsachse gegen das Kohlengebirge vor. Eine andere Kohlenschneidemaschine von John Henwood in Portsmouth, Va. (Amerikanisches Patent Nr. 527791 vom 23. October 1894), bewegt eine Messerkette um ihren Umfang herum und schneidet mit dem die Stirn passirenden Theil in das Gebirge, ähnlich wie die Maschine Legg (D. p. J. 1893 287 200). Gesteins- bezieh. Kohlenbohrapparate für Handbetrieb sind zu nennen: William H. Dixon in Denver, Colo. (Amerikanisches Patent Nr. 524993 vom 21. August 1894); John Collier in Justus, Ohio (Amerikanisches Patent Nr. 525093 vom 28. August 1894); Edward Carnduff in What Cheer, Iowa (Amerikanisches Patent Nr. 526294 vom 18. September 1894); Arthur E. Buzzo in. Ishpeming, Mich. (Amerikanisches Patent Nr. 528850 vom 6. November 1894). Textabbildung Bd. 297, S. 35 Fig. 10.Bohrmeissel von Currier. Eine beachtenswerthe Neuerung zeigt der Gesteinsbrecher von Samuel Jackson in Syracuse, N. Y. (Amerikanisches Patent Nr. 526654 vom 25. September 1894), Fig. 8, indem er hydraulischen Druck zur Arbeit verwendet. Die Doppelkeilhaue von Frank J. S. Hute in Pendlebury, England (Amerikanisches Patent Nr. 529271 vom 13. November 1894), Fig. 9, zeigt eine eigenthümliche Verbindung des Eisens mit dem Helm. Der Gesteinsbohrmeissel von Edwin S. Currier in Peninsula, Ohio (Amerikanisches Patent Nr. 527669 vom 16. October 1894), endigt in eine V-förmige Schneide mit V-förmigen Flügeln (Fig. 10). Textabbildung Bd. 297, S. 36 Fig. 11.Oelbrunnenwärmer von Lacock. Von Tiefbohrgeräth ist zunächst der elektrische Oelbrunnenwärmer von John S. Lucock in Bellevue, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 522737 vom 10. Juli 1894), Fig. 11, zu nennen. Der isolirte Metallkern a mit der Metallspitze b ist isolirt mit der Wickelung c und diese von der gleichfalls isolirten Metallhülse d umgeben. Der in die Wickelung geleitete Wechselstrom erhitzt den Metallkern und inducirt auch in der Metallhülse einen zweiten Strom, der diese bei wenig Volt und viel Ampère gleichfalls erhitzt. Durch starken Draht der Wickelung oder durch eine zweite über der ersten angebrachte Wickelung kann die Hitze noch verstärkt werden. Der an der Stange e in das Bohrloch geführte Apparat kann mithin an jeder beliebigen Stelle desselben zum Schmelzen verdickter Oelbildungen benutzt werden und dadurch einen verstopften Oelbrunnen wieder ergiebig machen. Textabbildung Bd. 297, S. 36 Fig. 12.Seilbohrapparat von Connor. Zwei neue amerikanische Seilbohrapparate weisen neue Einrichtungen auf. Der erste von John Connor in Pittsburg, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 523787 vom 31. Juli 1894), Fig. 12, vereinigt auf einem Fahrzeug alle zur Bohrarbeit erforderlichen Vorrichtungen nebst der Maschine a und dem Dampfkessel b. Neu ist die Anordnung zweier Bohrschwengel c und d, von denen der erstere, kleinere c für den Beginn der Arbeit, sowie für leichte Bohrarbeit, der zweite, grössere d für die schwierigeren und tieferen Bohrarbeiten bestimmt ist. Der zweite Seilbohrapparat (Fig. 13) von R. M. Downie in Beaver Falls, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 527237 vom 9. October 1894), besitzt die Seilscheibe a für das Drahtbohrseil b, welche erstere mit dem Kurbelrad c und der Zugstange d mittels der starken Sprungfeder e in Verbindung gebracht ist. Die Bewegung des Stossbohrgeräthes f wird dadurch sehr elastisch und schonend für das Bohrseil. Ein Umsetzen des Bohrmeissels findet zur Genüge durch die Torsion des Bohrrades statt. Die neue Einrichtung der Rutschschere g macht die sonst übliche obere Schwerstange entbehrlich. Neue Einzelvorrichtungen an amerikanischem Seilbohrgeräth sind: Die Schlammbüchse von George W. Lee in Farmington, Mich. (Amerikanisches Patent Nr. 522843 vom 10. Juli 1894); die Pump Vorrichtung von Oelbrunnen von William F. Burr in Eldred, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 524244 vom 7. August 1894); der Brunnenabschluss von Francesco Cavallero in San Jose, Cal. (Amerikanisches Patent Nr. 524666 vom 14. August 1894); die Handhabungsvorrichtung von Bohrgeräth im Bohrthurm von Josiah Barrett in Alleghany, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 527103 vom 9. October 1894). Textabbildung Bd. 297, S. 36 Fig. 13.Seilbohrapparat von Downie. Textabbildung Bd. 297, S. 36 Fig. 14.Drehbohrapparat von Weil. Der Drehbohrapparat von Adolf Weil in Greenfield, Ind. (Amerikanisches Patent Nr. 525374 vom 4. September 1894), Fig. 14, besteht aus der Bohrröhre a mit der Bohrspitze b, über welcher Röhre die Hülse c mit dem äusseren Schraubengewinde d aufgesetzt ist. Die Klammer e verbindet nach Bedarf die Hülse mit dem Bohrrohr derart, dass beide Theile der durch die Deichsel f bewirkten Drehung folgen müssen. Das Schraubengewinde d schraubt sich dabei hinunter in die Schraubenmutter g, die ihrerseits durch die Spannseile h am Ausweichen nach oben verhindert wird. Der Spülbohrmeissel (Fig. 15) von Stephen A. Hortori in Clarksville, Tex. (Amerikanisches Patent Nr. 526 708 vom 2. October 1894) hat zwei Erweiterungsflügel a am kanalisirten Bohrkopf b, um unter dem Fuss der zu versenkenden Bohrröhre c vorzubohren. Der Gestängefänger (Fig. 16) von William H. Wisherd in Bird City, Kans. (Amerikanisches Patent Nr. 526358 vom 18. September 1894) hat an der Metallhülse a federnde, in dieselbe eingreifende Zähne b. Das neue Bohrverfahren von Owen Fay in Oil City, Pa. (Amerikanisches Patent Nr. 526346 vom 18. September 1894), in den dazu geeigneten Formationen besteht darin, dass im Bohrloch a (Fig. 17) auftretende wasserhaltige Schichten b und c zunächst durch eine Betonirung abgesperrt, dann mit einer verlorenen Verrohrung von geringerem inneren Durchmesser als dem des Bohrloches versehen und dann die Bohrung mit dem engeren Durchmesser der verlorenen Verrohrung fortgesetzt wird. Textabbildung Bd. 297, S. 37 Fig. 15.Spülbohrmeissel von Horton. Textabbildung Bd. 297, S. 37 Fig. 16.Gestängefänger von Wisherd. In Bezug auf ausgeführte Tiefbohrungen scheint in Frankreich, das sonst nicht an der Spitze der Tiefbohrtechnik marschirt, zur Zeit eine recht rege Bohrthätigkeit zu herrschen. Aus dem Departement Nord wird z.B. von zahlreichen Tiefbohrungen berichtet, die dort das Steinkohlenlager erschliessen sollen, von dem man annimmt, dass es sich dorthin von Dover (D. p. J. 1892 286 104) aus erstreckt. Ein einwandfreies Ergebniss ist noch nicht bekannt geworden. An anderer Stelle, bei Ryom (Puy de Dome) bohrt man nach canadischem System, indem man hofft, bis 1200 m Tiefe auf Erdöl fündig zu werden. Vor etwa einem Jahr hat sich in Paris eine neue Diamantbohrgesellschaft gegründet, welche mit einem von Fromholt construirten Diamantbohrapparat sehr schnell Bohrlöcher bis 50 m Tiefe, meist für geologische Zwecke, bohrt. Die Drehgeschwindigkeit beträgt 500 Touren in der Minute, wobei im Kalkstein etwa 2 m in der Stunde durchbohrt werden. Eine analoge Maschine für elektrischen Betrieb und Tiefen bis 200 m ist in Construction. Textabbildung Bd. 297, S. 37 Fig. 17.Bohrverfahren von Fay. Zweifellos ist Frankreich das Land, in welchem das Poetsch'sche Gefrierverfahren beim Schachtbohren die erfolgreichste Anwendung gefunden hat (D. p. J. 1893 289 6). Nach neuerdings von der Compagnie des Mines d'Anzin veröffentlichten Notizen waren in deren Regie bei Vicq zwei 35 m von einander entfernte Schächte (Fig. 18 und 19) in Arbeit, deren lichte Durchmesser 5 m bezieh. 3,65 m betragen. Um Schacht I herum sind 20 Bohrlöcher im Kreise mit 6,5 m Durchmesser, um Schacht II deren 16 mit 5,1 m Kreisdurchmesser, alle in 1 m Abstand von einander, etwa 100 m tief, mit 45 cm oberer, 22 cm unterer Weite abgebohrt. Diese mit Blech verrohrten Bohrlöcher nahmen die doppelten Röhrentouren für die Circulation der Kältemischungen auf. Das Schachtabteufen im Gefrierkörper ging mit Handarbeit in 8stündigen Schichten mit je acht Mann in Schacht I und je sechs Mann in Schacht II in ununterbrochener Schachtarbeit glatt von statten, indem man eine Maximalleistung von 3 m an einem Tage erreichte. Bis etwa 100 m Tiefe findet Auskleidung der Schächte mit gusseisernen Segment-Tübbings statt, worauf in grösserer Tiefe Mauerung folgt. Ueber die Kosten, die nicht unbeträchtlich sein werden, liegen keine Angaben vor. Textabbildung Bd. 297, S. 37 Poetsch's Gefrierverfahren. Sehr rege ist auch die Bohrthätigkeit auf Erdöl in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, nicht nur in den herrschenden Oelgebieten von Pennsylvanien, sondern auch in den Nachbarstaaten, vor allem in Ohio. Es wird immerhin der Standard Oil Co., trotz ihrer zeitigen Erfolge, schwer fallen, ihre Fig. 18. Fig. 19, Weltherrschaft ZU behaupten, zumal die Erträge der amerikanischen Bohrungen bei immer zunehmenden Bohrlochstiefen sichtlich abnehmen, während an anderen Stellen, besonders in Baku, von einer solchen Abnahme nichts zu spüren ist. An letztgenannter Stelle ist z.B. anfangs dieses Jahres aus einem 330 m tiefen Bohrloch wieder ein Naphtasprudel mit ungeheurer Gewalt ausgebrochen, der im ersten Monat allein 30 Millionen Pud Oel ergeben hat. Sehr erfreulich gestaltet sich der Bohrbetrieb auf Kalisalze in Norddeutschland, woselbst nicht nur die fiskalischen, sondern auch zahlreiche private Bohrungen fündig werden. Das neue Kaligesetz in Hannover ist im Gegensatz zu der vorjährigen, das Staatsmonopol anstrebenden Vorlage, für die Privatindustrie sehr günstig. Das Kalisalz bleibt Eigenthum des Besitzers; der Bergbau untersteht der Oberaufsicht des Staates und die Bergbauarbeiter geniessen den Schutz des Berggesetzes.