Titel: Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel 1896.
Autor: A. Stift
Fundstelle: Band 300, Jahrgang 1896, S. 296
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Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel 1896. (Schluss des Berichtes S. 282 d. Bd.) Die Fortschritte der Zuckerindustrie in dem ersten Viertel 1896. IV. Patente und Privilegien. Verfahren zur Herstellung krystallisationsfähiger Glukoselösungen aus Kartoffeln ohne vorheriges Ausziehen des Stärkemehls von V. C. A. M. Bondonneau (D. R. P. Kl. 89 Nr. 84398 vom 10. März 1894 ab). Zusammenfaltbares Flächenfilter von F. Pich und Ehrenberg und Comp. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 84705 vom 21. März 1895 ab). Das Filter ist gekennzeichnet durch einen Filtersack mit Drahtgeflechteinlage und einen aus Querstangen und gelenkig mit einander verbundenen Seitenschienen gebildeten Gelenkrahmen, um dessen Querstangen der Filtersack in der Weise herumgelegt ist, dass er sich beim Zusammenschieben des Gelenkrahmens zickzackförmig zusammenfaltet. Verfahren zur Beseitigung des schädlichen Einflusses des Ammoniaks in den Verdampfstationen der Zuckerfabriken von F. Sixta und J. Hudec (D. R. P. Kl. 89 Nr. 84838 vom 23. Januar 1895 ab). Das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, dass zur Entfernung des Ammoniaks aus den Brüdendämpfen Alaunlösung verwendet wird, wobei folgender Process vor sich geht: [(SO4)3Al2 + SO4K2] + 6NH3 + 6H2O = SO4K2 + Al2(OH)6 + 3SO4(NH4)2. Das entstehende Aluminiumsulfat und Kaliumsulfat sind ausgiebige Düngemittel und das Aluminiumhydroxyd wird in Färbereien und Papierfabriken verwendet. Der zu diesem Verfahren dienende Apparat wird zwischen je zwei Verdampfkörper eingeschaltet und besteht aus einem cylindrischen Gefäss, in welchem Teller so angeordnet sind, dass die Brüdendämpfe einen schlangenförmigen Weg von oben nach unten nehmen müssen. Ueber dem obersten Teller ist der Zerstäuber für die Alaunlösung angebracht und die Teller selbst besitzen ausser dem Durchlass für die Brüdendämpfe einen Schlitz. Die Brüdendämpfe strömen aus dem ersten Verdampfkörper in ein Gefäss, wo sich die mitgerissenen Safttheilchen niederschlagen, und kommen dann weiter in dem cylindrischen Gefäss mit der kalt gesättigten Alaunlösung in Berührung. Durch die Wirkung des Ammoniaks wird das Alaun zersetzt, wobei sich die aus der obigen Gleichung ergebenden Verbindungen bilden. Die Sulfate rieseln herab, während das Aluminiumhydroxyd sich auf den obersten Teller niederschlägt; die unteren Teller dienen dazu, um das eventuell noch nicht zersetzte Alaun zu zersetzen. Das Aluminiumhydroxyd wird durch rotirende Bürsten von Zeit zu Zeit abgeworfen und sammelt sich mit der Lösung der Sulfate am Boden des Apparates an. Durch einen Hahn werden die Zersetzungsproducte aus dem Apparat in ein unter demselben stehendes Sammelgefäss abgelassen. Von hier aus gelangen die Producte in Klär- und Filtergefässe, in welchen sich das Aluminiumhydroxyd absetzt, während die klaren Lösungen vom Kalium- und Aluminiumsulfat zum Abdampfen in andere Apparate abgeführt werden. Selbsthätige Umlaufberieselung für stehende Verdampfkörper von F. Hallström (D. R. P. Kl. 89 Nr. 84895 vom 15. Juni 1895 ab). Die Erfindung betrifft eine Neuerung an dem bekannten Robert'schen Verdampfkörper und besteht darin, die den Dampf- oder Heizraum durchziehenden Flüssigkeits- (Saft-) oder Heizrohre so anzuordnen und einzurichten, dass die nur den unteren Theil einer Anzahl oder sämmtlicher Rohre anfüllende Flüssigkeit (Saft) während des Verdampfvorganges in einer Anzahl Rohre aufsteigt und, oben aus diesen Rohren austretend, die anderen umgebenden Rohre selbsthätig berieselt. Verfahren zur Reinigung und Entzuckerung zuckerhaltiger Lösungen mittels Bleisaccharats von A. WohlD. p. J. 1896 299 116. (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85024 vom 26. Juli 1893 ab). Die Zuckergewinnung erfolgt unter Benutzung von Bleisaccharat in der Weise, dass in continuirlichem Betrieb die Zuckerabläufe als concentrirte Lösungen mittels Bleioxyd entzuckert werden, und dass das so gebildete Bleisaccharat nach Auswaschen des löslichen Nichtzuckers unter Nutzbarmachung des aufgenommenen Zuckers zur Reinigung neuer Mengen zuckerhaltiger Pflanzensäfte dient. Aus den Zuckerlösungen lassen sich die letzten Spuren Blei absolut vollständig abscheiden. 1) Die Herstellung des Bleisaccharates erfolgt schnell, wenn man eine geeignete Temperatur und Concentration einhält. Die Reaction tritt leicht und schnell nur bei concentrirten zuckerhaltigen Lösungen ein und wird durch Erwärmen noch befördert, während bei verdünnten Lösungen gerade umgekehrt die Bindung um so langsamer und unvollständiger erfolgt, je höher man erhitzt. Bei der Bildung des Bleisaccharates wird sehr viel Wasser aufgenommen; die Masse verdickt sich in dem Maasse, wie die Reaction fortschreitet, und wird schon bei Anwendung einer 50procentigen Zuckerlösung zu einem in der Wärme recht steifen Brei, welcher beim Erkalten zu einer festen, harten Masse erstarrt. Wenn man mit wenig Wasser arbeiten will, so ist ein starkes mechanisches Durcharbeiten der Masse zur Vollendung der Reaction erforderlich. Bequemer ist es, die hochconcentrirte Lösung (1 Th. Zucker, ½ Th. Wasser) mit überschüssigem, feingepulvertem Bleioxyd zu mischen, das dünnflüssige Gemenge auf 70 bis 90° zu erwärmen und dann unter Umrühren 1½ bis 2½ Th. Wasser in dem Maasse nachfliessen zu lassen, wie die Masse sich verdickt. Für reine Zuckerlösungen ist nur ein geringer Ueberschuss (etwa 5 bis 25 Proc.) an Bleioxyd über die für Bleisaccharat berechnete Menge (4/3) erforderlich, für unreine Zuckerlösungen um so mehr, je unreiner sie sind, da ein Theil des Bleioxyds vom Nichtzucker gebunden wird. Gewöhnliche Rübenzuckermelassen erfordern etwa 120 bis 150 Proc. ihres Gewichtes an Bleioxyd. Statt des Bleioxydes kann auch Bleihydroxyd Verwendung finden. Sobald die Polarisation der Laugen Null oder unter Null ist, ist die Reaction beendet; der Saccharatbrei wird sodann mit warmem Wasser verdünnt, dass ein bei 40 bis 50° noch fliessender Brei entsteht. Der Brei wird durch Filterpressen geschickt und mit Wasser von 40 bis 50° so lange gewaschen, bis das farblose Filtrat kalt etwa 0,5° Brix hat. 2) Die Verarbeitung des Saccharates geschieht in der Weise, dass das ausgewaschene Product durch Saturation mit Kohlensäure zerlegt wird. Die Aufnahme von Kohlensäure wird wesentlich beschleunigt und erleichtert, wenn das Saccharat von vornherein mit Zuckerlösung angerührt ist, und kann, wenn das Bleisaccharat für sich auf Zucker verarbeitet wird, das Filtrat von einer früheren Operation dienen. Die Saturation ist bei gewöhnlicher oder wenig erhöhter Temperatur vorzunehmen, bis die Polarisation nicht mehr zunimmt. Die erhaltenen Zuckerlösungen sind fast farblos und besitzen einen Quotienten von mehr als 98 Proc. Zur Abscheidung der letzten Spuren von Blei werden die vom Bleiniederschlag getrennten Säfte nach der Concentration auf 40 bis 50° Brix einer Dicksaftscheidung bei 80 bis 95° C. unterworfen unter Anwendung von ¼ bis ½ Proc. Kalk (CaO), auf Zucker bezogen, und dann wird die Flüssigkeit durch Filtration in der Hitze von der geringen Menge Niederschlag klar getrennt. Weitere Mittel zur sicheren Beseitigung von Bleispuren aus Zuckerlösungen sind Erhitzen concentrirter Lösungen mit Knochenkohle oder mit sehr geringen Mengen Magnesiumpulver. Verfahren zur Förderung der Kristallisation von Zuckermassen von P. Degener und W. Greiner (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85072 vom 11. September 1894 ab). Die mit der Zuckermasse ganz gefüllten, verschlossenen Gefässe werden zeitweilig um 180° gewendet, wobei deren Form so gewählt ist, dass alle in gleicher Höhe befindlichen Krystalle einen gleich langen Weg durch die Zuckerlösung zurückzulegen haben. Die Gelasse besitzen zu diesem Zwecke senkrechte Seitenwände und möglichst flachen Boden bezieh. Decke und werden durch Wärmeschutzmittel zwecks Verhinderung von Abkühlung und der dadurch bedingten Erschwerung der Bewegung der in den Gefässen befindlichen Krystalle isolirt. Zerkleinerungsvorrichtung mit vorgelegtem Sieb für Zucker von F. May (Zusatz zum D. R. P. Kl. 89 Nr. 78307 vom 6. Mai 1894 ab, patentirt im Deutschen Reiche Kl. 89 Nr. 84706 vom 18. Mai 1895 ab). Der Gegenstand dieses Patentes ist identisch mit dem österreichischen Privilegium Nr. 45/2025 vom 15. Mai 1895 (siehe D. p. J. 1895 298 117). Apparat zum Eindicken und Einkochen von Zuckersäften u. dgl. von H. Schulze (D. R. P. Kl. 89 Nr. 85635 vom 22. September 1894). Das einzukochende Product wird in einen rotirenden Behälter eingeführt und von einem Rohrsystem, welches mittels Dampf, heisser Luft u. dgl. geheizt wird, durchzogen; die Flüssigkeit bleibt in steter Bewegung erhalten, so dass ein gleichmässiges Erwärmen und ein schnelles Verdampfen derselben stattfindet. Rübenerntemaschine mit sich öffnenden und schliessenden Gabeln von K. Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr. 84575 vom 13. September 1894 ab). Die Maschine gelangt derart zur Wirkung, dass sämmtliche Rüben aus der Erde herausgehoben werden, gleichgültig in welcher Entfernung dieselben von einander stehen und welche Stärke dieselben besitzen. Die Bewegung der Gabeln erfolgt derart, dass sich dieselben bei der Berührung mit dem Boden allmählich schliessen, so dass sie keilartig in den Boden eindringen und, sobald sie die Rübe erfasst und herausgezogen haben, sich um ein bestimmtes Stück vorwärts bewegen und öffnen. In demselben Augenblick wird die Rübe von sich drehenden Flügeln erfasst, auf einen Rost geschleudert, dadurch von der anhaftenden Erde befreit und in einer Mulde gesammelt. Köpf- und Ablegevorrichtung für Rübenheber nach Patent Nr. 76497 von A. Frank; F. P. Behrens (D. R. P. Kl. 45 Nr. 84857 vom 14. März 1895, Zusatz zum Patent Nr. 76497 vom 22. December 1893). Vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abschneiden und Ablegen des Krautes und der Rübenköpfe, sowie auf eine Vorrichtung zum Putzen der Rübe bei dieser patentirten Maschine. Köpfvorrichtung für Rübenerntemaschinen von Karl Thomann (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85192 vom 13. December 1894). Die Köpfvorrichtung hat den Zweck, die Rübenkrone in einer bestimmten und für alle Rüben gleichen Stärke von der Rübe und zwar vor dem Herausziehen der letzteren aus der Erde abzuschneiden, sowie auch die abgeschnittenen Rübenkronen in einer Reihe seitwärts abzulegen. Rübenheber für Pflüge von Nils Svensson Tham (D. R. P. Kl. 45 Nr. 85477 vom 5. März 1895). Das Geräth arbeitet mittels Armen derartig, dass es die Rübe seitwärts nach der Landseite legt, nachdem das Pflugschar die Erde auf der einen Seite der Rübe aufgelockert hat, wodurch die Rübe unbeschädigt und frei von Erde und mit reinem, als Futter völlig benutzbarem Kraut auf den Boden gelegt wird. Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters aus Blut und Melasse (D. R. P. Kl. 55 Nr. 84299 vom 5. Juni 1895 ab). Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Viehfutters auf Grund des conservirenden Vermögens der Melasse gegenüber Blut, wodurch die Schwierigkeiten beseitigt sind, die sich bis jetzt allen dahin gehenden Vorschlägen, Blut als Futtermittel in Anwendung zu bringen, entgegengestellt haben.Dies beruht auf einem Irrthum, nachdem Blut zur Herstellung eines Futtermittels, namentlich für Pferde, schon einige Zeit nach einem gleichfalls patentirten Verfahren verwendet wird. Der Ref. Dem Blut wird eine passende Menge (zweckmässig etwa 25 Proc.) Melasse hinzugesetzt und diese Mischung von einem oder mehreren der gewöhnlichen im Handel befindlichen Futterstoffe aufsaugen gelassen, worauf das Präparat durch Kneten, Pressen und Trocknen in die Form von Kuchen oder grobem Pulver gebracht wird. Neuer Verdampfapparat von A. Rack (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/4743 vom 9. Juni 1895). Der Apparat dient zum Verdampfen von Säften, vorzugsweise in Zuckerfabriken zum Verdampfen des Dünnsaftes und basirt der Hauptsache nach auf dem bekannten Rillieux'schen Gedanken, den aus verdampfendem Safte sich entwickelnden Dampf (Saftdampf) zum Verdampfen eines anderen Theiles Saft zu benutzen. Dieser Apparat besteht jedoch nicht wie die bisherigen, welche den gleichen Grundgedanken mit Rillieux gemein haben, aus mehreren Verdampfpfannen oder Körpern, um als multiple-effet zu dienen, sondern dem hauptsächlichsten Unterschied nach aus einem einzigen Körper, welcher in über einander liegenden, undurchdringlichen Etagen abgetheilt ist, so, dass die Säfte von der untersten Etage in die höchstliegende, über breite und gewellte Wärmeflächen in sehr seichter Schichtenhöhe zickzackförmig fliessen, wodurch das Verdampfen ungemein beschleunigt wird, und nebenbei die Anwendung eines Röhrensystemes sowohl für die Zuckersäfte als auch für die Saftdämpfe ganz überflüssig macht. Der etagenförmige Verdampfapparat functionirt an und für sich als multiple-effet, indem durch den Saftdampf der einen Etage der Saft der nächstliegenden höheren Etage erwärmt wird, da die Etagen nur durch dünne Zwischenwände getrennt sind. Vorrichtung zur Unterstützung der Krystallisation von Zucker aus Zuckerlösungen oder Füllmassen von L. Fuchs (Oesterreichisches Privilegium Nr. 45/5034 vom 20. November 1895). Die bisher üblichen Methoden zur Unterstützung der Krystallisation von Zucker aus feinen Lösungen erfordern in allen Fällen einen verhältnissmässig grossen Aufwand an mechanischer Arbeit, da die ganze Masse der Lösung mit einem Mal in Bewegung gesetzt bezieh. darin erhalten wird. Dieser Uebelstand wird dadurch umgangen, dass in ein beliebiges Gefäss in beliebiger Anzahl senkrecht oder geneigt Hebevorrichtungen, z.B. ein Paternosterwerk, eine Kettenpumpe, eine endlose Kette oder eine Hebeschnecke eingebaut werden, welche dauernd oder mit Unterbrechung einen Theil des Gefässinhalts derart in Bewegung setzen, dass die übrigen Massen zu einer Circulation gezwungen werden. Einrichtung zur Regelung des Zulaufes der Deckflüssigkeit durch den Ablauf des Schleudersyrups bei Brotcentrifugen von R. PatočkaDamit identisch ist D. R. P. Kl. 89 Nr. 85305 vom 8. Juni 1895. (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/59 vom 27. Mai 1895). Durch vorliegende Erfindung soll bei Brotcentrifugen der Zufluss der Deckflüssigkeit derart automatisch geregelt werden, dass genau so viel Deckflüssigkeit in die Brote nachläuft, als Syrup abläuft, wodurch ein regelmässiges und so vollständiges Decken erreicht wird, wie es durch keine Arbeiterfertigkeit erreichbar ist; dabei ist man ferner von der Fertigkeit und Unaufmerksamkeit des Arbeiters ziemlich unabhängig. Die Deckflüssigkeit befindet sich oberhalb einer jeden Centrifuge in einem geschlossenen Reservoir, welches mit einem Flüssigkeitsverdränger versehen ist. Dieser Verdränger bethätigt einen Hebel, welcher mittels einer Zugstange mit dem Entleerungsgefäss des aus der Centrifuge ausfliessenden Syrups zusammenhängt, und zwar derart, dass wenn dieses an einem Hebel oscillirende Gefäss in seiner höchsten Lage und sich leer befindet, der Verdränger ebenfalls in seiner höchsten Lage steht, und der in seinem Gefäss unter ihm befindliche Raum mit Deckflüssigkeit gefüllt ist. Das Entleerungsgefäss füllt sich mit dem abfliessenden Syrup an und sinkt, wodurch der Verdränger ebenfalls sinkt und die Centrifuge eine dem stattgehabten Abschlusse entsprechende Deckflüssigkeitsmenge in Zeitintervallen hinterlässt. Neuerungen an Schleudermaschinen und Centrifugen von J. Laidlaw (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/211 vom 31. December 1895). Die Erfindung bezieht sich auf jene Klasse von Centrifugen, welche von oben angetrieben werden und bei denen das getrocknete Material durch eine ringförmige Oeffnung im Boden des Centrifugenkorbes entleert wird. Der Zweck der Erfindung besteht in der Beseitigung des Ventils oder Deckels, welcher bisher in derartigen Maschinen verwendet worden ist und welcher gehoben werden muss, wenn man den Zucker oder das sonstige getrocknete Material aus 'der Centrifuge entfernen will. An der Spindel der Centrifuge und in kurzer Distanz oberhalb des Bodens befindet sich eine konische, nach abwärts geneigte Fläche, auf welche das Rohmaterial fällt. Unter der Wirkung der Centrifugalkraft fliegt das Material an die Seite des Korbes, wo es eine nahezu senkrechte Wand bildet und den Korb vollständig ausfüllt. Sobald der Korb still steht, gleitet der getrocknete Zucker auf den schiefen Boden des Korbes nach abwärts und fällt durch eine am Boden befindliche Oeffnung aus dem Apparat. Apparat zur Bestimmung des specifischen Gewichtes von Flüssigkeiten und festen Stoffen, insbesondere von Rüben von J. Gallat (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/78 vom 2. Juli 1895). Zweck der vorliegenden Erfindung ist die leichte Bestimmung der Zuckerhaltigkeit (?) der Rübe, sowie auch der Dichtigkeit und des verhältnissmässigen Gewichtes von zu industriellen Zwecken dienenden anderen Flüssigkeiten und Materien. Der Apparat besteht 1) aus einem Messgefäss mit bestimmtem Inhalt, dessen genaues Niveau durch ein Abfallrohr, eventuell mit einem drehbaren Siphon, dessen äussere Röhre oberhalb des Spiegels der Flüssigkeit endigt, bedingt ist, und 2) aus einer ein- oder zweiarmigen Laufgewichtswage, deren Laufgewicht zur Ausgleichung des Unterschiedes zwischen dem Gewicht des Wassers und jenem des zu messenden Körpers oder der Flüssigkeit auf dem Wagebalken bis zur Herstellung des Gleichgewichts verschoben wird und an seiner in dieser Weise ermittelten Stelle direct entweder das specifische Gewicht oder den diesem letzteren symmetrisch industriellen Werth anzeigt. (Die Nützlichkeit bezieh. der Werth dieser Erfindung für die Zuckerindustrie ist nicht einzusehen.) Ausserdem wurden in der Zeit vom 12. December 1895 bis 6. Februar 1896 im Privilegiumsarchiv des k. k. Handelsgerichtes nachstehende Privilegien registrirt. Aus einander bewegbarer Messerkasten für Rübenschnitzelmaschinen von A. Eberhardt (Oesterreichisches Privilegium Nr. 46/160 vom 28. December 1895). Diese Erfindung ist im Wesen identisch mit dem D. R. P. Nr. 83000 vom 2. Februar 1895 (D. p. J. 1896 299 163). Verfahren zur Herstellung von Invertzucker von W. Knes (Oesterreichisches Privilegium vom 29. März 1895. Beschreibung geheim). Verfahren und Einrichtung zur Entfernung des Ammoniaks aus der Verdampfungsstation der Zuckerfabriken unter gleichzeitiger Gewinnung von Aluminiumhydroxyd, Kalium- und Ammoniumsulfat von F. Sixta und J. Hudec. (Oesterreichisches Privilegium vom 14. Januar 1895. Beschreibung geheim. Siehe auch das oben beschriebene D. R. P. Nr. 84838 vom 23. Januar 1895,) B. Rohrzuckerfabrikation. Reinigung der Zuckerrohrsäfte mit Baryt und Magnesiumsulfat. Ein AnonymusJournal des fabricants de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 2; siehe auch Chemiker-Zeitung, Repertorium 1896 XX S. 18. empfiehlt die Anwendung obiger Reinigungsmittel und zwar von folgenden Gesichtspunkten aus: 1) Dass man, den gegebenen Vorschriften nach, nur Baryt der Fabrik Commines anwenden darf; 2) dass man die Säfte vorher wie üblich mit Kalk klären und nur in völlig reinem und klarem Zustande weiter verwenden soll; 3) dass die Rückführung der vorgereinigten Melassen und Syrupe nicht continuirlich erfolgen kann, sondern dass man sie wöchentlich wenigstens einmal unterbrechen und die vorhandenen Syrupe in die Nachproducte kochen muss; 4) dass man sonst in Folge dieser Rückführung unreinere Füllmassen und schlechtere Ausbeuten erhält; 5) dass man die unter Rückführung der Abläufe erhaltenen Füllmassen mit Kläre oder Wasser klären muss, wobei jedoch, ihrer besonderen Beschaffenheit wegen, kein Zucker gelöst wird (!). (Der Autor hat recht gethan, anonym zu bleiben.) Die generative Vermehrung des Zuckerrohrs. Die gewöhnliche Vermehrung des Zuckerrohrs geschieht in allen Tropenländern durch Stecklinge, welche man dem Stengel zur Reifezeit entnimmt. Diese Stecklinge entstammen jenem Theil des Stengels, welcher noch lebende Knospen trägt. Ein solches Stengelstück entwickelt, wenn es in den Boden gepflanzt wird, schon sehr bald seine „Augen“, die nach 1 Jahr erwachsene Pflanzen liefern, welche geerntet werden können. Es ist eine auffallende Thatsache, dass früher allgemein die Ansicht herrschte, das Zuckerrohr bringe keinen Samen hervor. J. WaakerBotanisches Centralblatt, 1896 XVII S. 37. ist es nun gelungen, vom Zuckerrohr Samen zu gewinnen und aus diesem wieder lebensfähige Pflanzen zu ziehen, wodurch obige Ansicht entkräftet erscheint. Es ist dies allerdings nicht bei allen Arten gelungen, nachdem viele Varietäten des Zuckerrohrs zur Hervorbringung von Samen überhaupt untauglich sind. Bei manchen Varietäten ist nämlich der Pollen zum Theil vertrocknet und ist dies das erste Stadium der Verkümmerung, bei anderen Varietäten ist aller Pollen vollkommen vertrocknet oder es enthalten die Blüthen keine Fortpflanzungsorgane mehr, wodurch sie ebenfalls zur Fortpflanzung untauglich werden. Die Verkümmerung der Fortpflanzungsorgane des Zuckerrohrs ist zwar nicht direct durch die Cultur verursacht, ebenso wenig durch den Menschen absichtlich gezüchtet worden, jedoch wurde den Abweichungen im Bau der Blüthen von Seiten der Züchter, für die nur die Qualität und Quantität des Saftes des Zuckerrohrs maassgebend ist, nie eine Beachtung geschenkt. In der Verkümmerung der Blüthen des Zuckerrohrs sind unzweifelhafte Merkmale einer Degeneration zu erkennen, und es fragt sich nur, ob in dieser Degeneration eine directe Folge der vegetativen Vermehrung zu sehen ist oder nicht. Ueber den Stand der Zuckerrohrblätter bei Trockenheit und Feuchtigkeit.Diese und die folgenden Abhandlungen nach dem Berichte von Dr. W. Krüger: Die deutsche Zuckerindustrie, 1896 XXI S. 425 ff. Die längst bekannte steile Stellung und das Einrollen der jungen Blätter des Zuckerrohrs bei Mangel an Feuchtigkeit kommt nach Wakker dadurch zu Stande, dass in Längsstreifen in der Oberhaut der Oberseite des Blattes verlaufende, dünnwandige, nicht verkorkte Zellen durch Wasserabgabe und nicht genügende Zufuhr desselben in ihrer Spannung abnehmen, was sowohl in der Längsrichtung als auch in der Breite des Blattes durch Aufrichten der umhängenden Spitzen und Zusammenrollen der Blattfläche nach oben zum Ausdruck kommt. Ueber Saatpflanzen des Zuckerrohrs. Auf die Gewinnung des Zuckerrohrs aus Saat haben sich theils berechtigte, zum Theil aber ganz übertriebene Hoffnungen geknüpft. Nachdem man zunächst die Möglichkeit, Rohr aus Saat zu gewinnen, erkannt hat, ist man auch bald dazu gelangt, dies in grösserem Maasstabe zu versuchen. So weit gekommen, gilt es nun, eine Reihe von Fragen zu erörtern, die sich an die Gewinnung von Rohr aus Saat knüpfen. Nach den Saatversuchen von Went und Prinsen-Geerligs ist 1) das Zuckerrohr beim Aussäen sehr variabel, 2) variiren alle Eigenschaften, auch die inneren (Zuckergehalt, Verhalten gegen Krankheiten u.s.w.) stark, 3) verhält sich das Zuckerrohr wie europäische Culturpflanzen, man kann daher die europäischen Methoden zum Veredeln von Culturgewächsen auch beim Zuckerrohr in Anwendung bringen, und 4) lässt sich vorläufig über die Erblichkeit der Eigenschaften der Saatpflanzen bei Vermehrung durch Stecklinge nichts sagen, doch soweit an jungen Pflanzen bis jetzt zu sehen ist, ist es höchst wahrscheinlich, dass die Eigenschaften bei der genannten Vermehrung erblich sind. Rohr aus Saat auf Mauritius. Die neueren Berichte über diesen Gegenstand lauten verschieden, doch scheinen sich die an die Fortpflanzung des Rohrs durch Saat geknüpften Hoffnungen nicht zu bestätigen. An eine vollständige Revolution des Rohrbaues durch Zuckerrohr aus Saat glauben nur noch wenige Pflanzer, und auch Schwärmer für die Regeneration des durch ungeschlechtliche Fortpflanzung degenerirten (geschwächten) Rohrs, werden sicherlich einen Theil ihrer überspannten Hoffnungen aufgeben müssen. Zusammensetzung des Zuckerrohrs. Nach den Untersuchungen von v. Lookeren-Campagne beträgt der mittlere Stickstoffgehalt bei nicht blühendem Rohr 0,082, bei blühendem 0,086 oder ohne Blume 0,074 Proc. Auch der Saft des blühenden Rohrs ist an Stickstoff ärmer als der von nicht blühendem Rohr, wie drei Untersuchungen ergeben haben. – Weitere Analysen liegen von v. Lookeren-Campagne und von v. d. Veen über die Zusammensetzung der Zuckerrohrasche vor. Organische Nichtzuckerstoffe im Rohrsafte. Nach Maxwell bilden die stickstoffreien Nichtzuckerstoffe des Rohrsaftes, von den Zuckerfabrikanten „Gummi“ genannt, die Hauptunreinlichkeiten, denen man in der Fabrikation begegnet. Aus dem rohen „Gummi“ konnten drei Körpergruppen isolirt werden; die von jedem der drei Arten des „Gummis“ erhaltenen Producte zeigen, dass alle diese Substanzen zusammengesetzt sind aus glykosebildenden Körpern in Verbindung mit einer mehr oder weniger unlöslichen Modifikation der Cellulose. Weitere Untersuchungen haben ergeben, dass das „Gummi“ ein Gemenge von vegetabilischem Schleim und vegetabilischem Gummi ist. Die Schleime sind zum grössten Theil zusammengesetzt aus Hexosankörper und zerfallen beim Kochen mit verdünnten Säuren in Glykose und Cellulose. Die wahren Gummiarten (in der Minderheit vorhanden) bestehen hauptsächlich aus Pentosauen, welche, mit verdünnter Säure gekocht, Pentosezucker geben. Zur Entfernung des Gummis aus dem Rohrsafte ist Kalk der einzig gebräuchliche Körper. Der elektrische Strom soll ohne irgend welchen Reinigungseffect einen guten Einfluss ausgeübt haben, nachdem der Saft besser kochte und das Korn sich freier und lebhafter bildete als sonst. Werth der Melasse als Dünger. Ueber den Düngerwerth der Melasse liegen verschiedene Angaben vor, die für die Verwendung des Productes als Dünger sprechen. Nach Krüger ist aber ausser der düngenden Wirkung der Melasse auch ihr Einfluss, welchen dieselbe bei ihrer Zersetzung auf die mechanische Beschaffenheit des Bodens ausübt, in Betracht zu ziehen, und ist eine gute Vertheilung der Melasse über die unbearbeiteten Felder ein Haupterforderniss. Versuche mit Gründüngung beim Zuckerrohr. Nach den Versuchen von Wakker ergibt sich folgendes Resultat: 1) Schwefelsaures Ammoniak hat sich wiederum als ausgezeichneter Dünger für Zuckerrohr erwiesen; 2) der Stalldünger verdient, wie er auf Java zu erhalten ist, keine Empfehlung als Dünger; 3) Gründüngung mit Erdnuss kann sehr zu Versuchen empfohlen werden; 4) Gründüngung mit Soya und Indigo ist wenig zu empfehlen; 5) eine besondere Düngung mit Kalk und Phosphaten ist auf Java nicht nöthig. Feinde des Zuckerrohrs. Hierher gehört der Stengelbohrer (Diatraea striatalis Snellen), ferner eine Ameise (Camporotus sericeus), eine Schupfwespe (Ophion Mauritii) und eine Milbe (Acarus sacchari). Gegen den Bohrer helfen nur radicale Mittel, wie Zerstörung der ergriffenen Rohrtheile und Pflanzen. Auf Mauritius haben sich besonders Hasen, Ratten und Insecten unliebsam bemerkbar gemacht und sind besonders die Hasen zu einer wirklichen Plage geworden, da man kein Mittel besitzt, um ihren Verwüstungen vorbeugen zu können. Gegen die Ratten werden Arsenik, Phosphor und Strychnin empfohlen. Hat das Blühen des Rohrs Einfluss auf den Ertrag und den Zuckergehalt desselben? Für den Pflanzer ist es jedenfalls erwünscht, Felder ohne Blüthen zu besitzen, oder doch solche, die gleichmässig blühen; ein gemengter Bestand ist unerwünscht und nachtheilig, und da man weiss, dass, wenn Zuckerrohr blüht, ein solcher eintritt, so ist das Blühen des Zuckerrohrs auch fernerhin als unwillkommen zu bezeichnen. Aussichten der künftigen Rohrzuckerernte Cubas. K. KomersWochenschrift des Centralvereins für Rübenzuckerindustrie in der österreichisch-ungarischen Monarchie, 1896 XXXIV Nr. 4. unterzieht die Cultur des Zuckerrohrs einer längeren Besprechung, deren Einzelheiten, da sie zum grossen Theile Bekanntes bringen, weniger von Interesse sind. Für die europäische Zuckerindustrie ist aber die Cultur des Zuckerrohrs in Folge der Insurrection auf Cuba von actuellem Interesse, und da wirft denn Komers die Frage auf, in welcher Ausdehnung sich der Einfluss der durch die Insurrection verursachten Schäden auf den Zuckerplantagen auch im nächsten Jahre fühlbar machen wird. Er ist nun der Ansicht, dass dieser Einfluss in zweierlei Richtung zur Geltung kommen muss, nämlich in den Folgen der allgemeinen Rohrbrände und in den Folgen der verhinderten Bestellung der Plantagen für das nächste Jahr. Die Hoffnung, dass im Falle einer baldigen Niederwerfung des Aufstandes die Ernte der Ratune (Rohr des 2., 3. Jahres u.s.w. bei der Stecklingscultur) einen, wenn auch äusserst spärlichen Ertrag abwirft, dürfte sich als vergeblich erweisen, da vermuthlich durch das brennende Rohr die Temperatur des Bodens derart gesteigert wurde, dass die Knospen grösstentheils ihre Lebensfähigkeit eingebüsst haben dürften. Das bereits geerntete Rohr, welches vielleicht von dem Schicksal der Vernichtung durch Feuer nicht getroffen wird, geht in Folge der Betriebssistirung zu Grunde, indem der Saft des bereits geschnittenen Rohrs, wenn er nicht sofort verarbeitet wird, zu gähren beginnt und auf diese Weise zur Zuckergewinnung unbrauchbar wird. Jenes Rohr, das im Halm stehen bleibt, ist allerdings für die Fabrikation nicht verloren, doch geht der Zucker des Saftes zurück und hat auch sonst bei der Verarbeitung verschiedene Unannehmlichkeiten im Gefolge. Nachdem unter den augenblicklichen Verhältnissen an eine ruhige und gesicherte Bestellung der Rohrfelder nicht gedacht werden kann, somit auch die Gewinnung von Erstlingsrohr zur Unmöglichkeit wird, so muss auch das Ergebniss der Ernte 1897 weit hinter einer normalen zurückbleiben. Die Meinung von Komers, dass die Knospen durch das Feuer ihre Lebensthätigkeit eingebüsst haben dürften, wird von dem CorrespondentenJournal des fabricants de sucre, 1896 Bd. 37 Nr. 12. einer französischen Fachzeitschrift nicht getheilt, indem derselbe vielmehr der Ansicht ist, dass die Pflanzen neue Triebe treiben und dass, wenn der Krieg in 5 bis 6 Monaten beendet sein wird, Cuba im J. 1896/97 1 Million Tonnen Zucker produciren wird. C. Gesetzgebung. Deutschland. Verfügung des preussischen Finanzministeriums, betreffend die chemische Analyse von raffinoseverdächtigem Zucker. Eine Ermittelung des Zuckergehaltes durch chemische Analyse, wie sie für Melassezucker bei Inanspruchnahme von Ausfuhrzuschuss durch § 103 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 vorgeschrieben ist, ist dann nicht erforderlich, wenn die directe Polarisation weniger als 90 ergeben hat, nachdem damit bereits festgestellt ist, dass der Zucker die für die Gewährung des Ausfuhrzuschusses erforderliche Beschaffenheit nicht besitzt. Zulass des Umtausches von versteuertem beschädigten gegen unversteuerten Zucker. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Februar beschlossen, dass den Zuckerraffinerien auf ihren Antrag seitens der Directivbehörden gestattet werden kann, beschädigten oder sonst zum Consum ungeeigneten versteuerten Zucker aus dem freien Verkehr in den Raffineriebetrieb zurückzunehmen und dafür eine gleiche Menge von Zucker derselben Gattung ohne Entrichtung der Verbrauchsabgabe in den freien Verkehr überzuführen. Die Vergünstigung ist jedoch nur zu gewähren, wenn der Antrag von derjenigen Raffinerie ausgeht, aus welcher der fehlerhafte Zucker abgefertigt worden ist, und wenn die Raffinerie sich erweislich noch im Besitz des Zuckers befindet oder sonst zur Tragung des aus der Beschaffenheit desselben erwachsenden Schadens verpflichtet ist. Die Feststellung der Menge des fehlerhaften Zuckers ist, soweit dieselbe nicht durch die Steuerbeamten erfolgen kann, auf Kosten der Raffinerie durch Sachverständige zu bewirken, deren Wahl durch die Steuerbehörde erfolgt. Fabriken, welche Rohzucker und zum Consum fertigen Zucker herstellen, werden bezüglich des letzteren im Sinne der vorstehenden Bestimmungen wie Raffinerien behandelt. Oesterreich. Nach dem Erlass des Finanzministeriums mit dem königl. ungarischen Finanzministerium vom 13. März 1896 ist es in Abänderung der Bestimmung des Abschnittes II, Ziff. 2 der Anlage A der Zuckersteuervollzugsvorschrift vom Jahre 1888 gestattet, dass bei der Ausfuhr von Consumzucker aus Zuckererzeugungsstätten über die Zollinie unter ein und demselben Raumverschluss in einer Sendung auch verschiedene Consumzuckersorten vorkommen dürfen, wobei eine Reihe von Anordnungen genau eingehalten werden muss. Russland. Vorläufige Maassnahmen zur Regelung der Zuckerindustrieverhältnisse. Der Finanzminister hat an die Steuerdirectoren, Cameralhöfe und Zollämter vom 24. December 1895 Nr. 2483 ein Circular gerichtet, in welchem zwecks Regelung der Zuckerindustrieverhältnisse folgende vorläufige Maassnahmen verfügt werden: Laut Ausweisen wird die gesammte Erzeugungsmenge das für die Versorgung des Inlandsbedarfes als ausreichend festgesetzte Quantum voraussichtlich um etwa 15½ Millionen Pud übersteigen, welcher Betrag der Zuschlagsbesteuerung unterliegt. Dieses Quantum macht etwa 55 Proc. derjenigen Menge von Zucker aus, welche sich aus der Summirung der von den einzelnen Fabriken über je 60000 Pud erzeugten Zuckermenge ergiebt. Nach dieser vorläufigen Aufstellung, welche später nach Maassgabe der endlichen Feststellungen berichtigt werden wird, dürfen jetzt ohne Entrichtung der Zuschlagsteuer nicht mehr als 45 Proc. der über 60000 Pud pro Fabrik erzeugten und verwogenen Zuckermenge dem inländischen Marktverkehr übergeben werden. Weitere 10 Proc. sind zur Bildung eines festen Bestandes in den Fabriken zurückzubehalten (statt der bisher in Abzug gebrachten 25 Proc.). Die nach Abzug dieser 55 Proc. verbleibenden 45 Proc. verwogenen Zuckers werden als disponibler Ueberschuss angesehen und unterliegen der Zuschlagsteuer. Amtliche Maassnahmen zur Förderung der Zuckerausfuhr. Durch eine weitere Verfügung des Finanzministers wird den Fabrikanten die beim Export zu stellende Bürgschaft von 1,75 Rubel pro Pud auf 1 Rubel herabgesetzt und für den Fall, dass der Export unter steuerlicher Ueberwachung vor sich gehen kann, sogar ganz aufgehoben. Ferner wird den Fabriken gestattet, die über ihre Norm hinausgehenden Ueberschüsse, die zur Ausfuhr gebracht werden müssen, an andere Fabriken abzutreten, und um diese Operation zu erleichtern, ist sogar erlaubt, dass die Abtretung auf telegraphischem Wege erfolgen kann. Frankreich. Eine Verordnung vom 27. December 1895 verfügt: Der Mindestgehalt an krystallisirbarem Zucker wird für Brauselimonade (sirops gazeux) zum Zwecke der Abschreibung der Conten für zeitweilige zollfreie Zulassung von Rohzucker von 10 auf 6 Proc. herabgesetzt. Bulgarien. Durch das von der Sobranje angenommene Octroigesetz wird eine Communaltaxe von 4 Francs für Zucker festgesetzt. Diese Abgabe wird für eingeführten Zucker direct von den Zollämtern erhoben. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Das vom Schatzamt der Vereinigten Staaten von Nordamerika erlassene Etatsgesetz enthält für das mit dem 30. Juni 1896 endende Fiscaljahr folgende Bestimmungen: Der Schatzsecretär hat an Fabrikanten von Zucker aus in den Vereinigten Staaten von Amerika erzeugtem Ahornsaft, Rüben, Sorghum und Zuckerrohr, welche sich den Vorschriften des in Abschnitt E des Zolltarifgesetzes vom 1. October 1890 enthaltenen Prämiengesetzes unterworfen haben, eine Vergütung von 2 Cents für das Pfund Zucker, wenn letzterer nicht unter 90° polarisirt, und von 1¾ Cents für das Pfund, wenn der Zucker unter 90, aber nicht unter 80° polarisirt, zu zahlen. Der Zucker muss vor dem 28. August 1894 erzeugt, und es darf dafür nicht vorher schon eine Prämie gewährt sein. Für diesen Zweck werden 23828908 Dollars ausgeworfen. Denjenigen Fabrikanten, welche die Vorschriften des obigen Zolltarifgesetzes vor dem 1. Juli 1894 erfüllt haben und Anspruch auf Ertheilung der Licenz gemäss dem gedachten Gesetz haben würden, soll eine Vergütung von 8/10 Cent für das Pfund Zucker gewährt werden, welcher in den Vereinigten Staaten von Amerika aus daselbst gewachsenen oder erzeugten Rüben, Sorghum oder Zuckerrohr in der Zeit vom 28. August 1894 bis 30. Juni 1895 hergestellt ist und nicht unter 80° polarisirt. Hierfür wird eine Summe von 5 Millionen Dollars ausgeworfen. Ausgeschlossen von der Vergütung sind Personen, welche sich mit der Raffination von in die Vereinigten Staaten von Nordamerika eingeführtem oder daselbst erzeugtem Zucker befassen, für den die hier in Aussicht genommene Prämie bereits bezahlt oder beantragt ist. Personen, welche um die Prämie in betrügerischer Weise nachsuchen und dieselbe erhalten, verfallen im Falle der Ueberführung in eine Geldstrafe bis zu 5000 Dollars oder in eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren oder in beide Strafen zugleich, je nach dem Ermessen des Gerichtes. A. Stift (Wien).