Titel: Ueber Rauhmaschinen.
Autor: H. Glafey
Fundstelle: Band 302, Jahrgang 1896, S. 217
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Ueber Rauhmaschinen. Von H. Glafey, Ingenieur, Berlin. (Fortsetzung des Berichtes S. 201 d. Bd.) Mit Abbildungen. Ueber Rauhmaschinen. Bei den bisher besprochenen Rauhmaschinen mit rotirenden Rauhwalzen sind die Achsen der auf der Rauhtrommel angeordneten Rauhwalzen parallel zu der Trommelachse gelagert. Der Stoff wird demnach beim Rauhen mit solchen Walzen immer nur in der Kettenrichtung bearbeitet. Bei vielen Stoffen ist es jedoch wünschenswerth, den Stoff auch seitwärts, in schräger Richtung zu rauhen, um dadurch eine dichtere Haardecke und bessere Auflockerung der Fasern zu erzielen, wie dies bereits bei Rauhmaschinen mit rotirenden Karden der Fall ist. Textabbildung Bd. 302, S. 217 Rauhwalzen von Gruschwitz. Um nun einen annähernd gleichen Rauheffect auch bei Maschinen mit rotirenden, mit Kratzenbeschlag versehenen Rauhwalzen zu erhalten, hat die Firma C. A. Gruschwitz in Olbersdorf bei Zittau nach dem Patent Nr. 73552 die Einrichtung getroffen, dass ein Theil der Walzen der Rauhtrommel schräg zur Achse der Trommel angeordnet ist. Fig. 31 zeigt die Rauhtrommel mit den darauf angebrachten Rauhwalzen in Stirnansicht. Fig. 32 ist eine Vorderansicht und zeigt, welche Lage die Rauhwalzen auf der Trommel haben. Es ist daraus zu erkennen, dass nur die Walzen a, welche die Antriebscheiben d tragen, parallel zur Trommelachse gelagert sind, während die Rauhwalzen b schräg zur Trommelachse und schräg zu den Walzen a angeordnet sind. Es liegt dabei zwischen je zwei parallelen Rauhwalzen a je eine schräg liegende Walze b, und je zwei auf einander folgende Walzen b liegen nach entgegen gesetzten Richtungen hin schräg, wie dies aus Fig. 32 deutlich erkennbar ist. Der Winkel, unter welchen die Rauhwalzen zu einander geneigt sind, kann beliebig sein. Die Rauhwalzen rotiren abwechselnd in entgegen gesetzter Richtung, indem jede mit einer Antriebscheibe versehene Rauhwalze a durch Zahnräder fg die nächstfolgende, schräg zu ihr liegende Rauhwalze b in Umdrehung versetzt. Durch verschiedene Grösse der Riemenscheiben oder der Zahnräder können verschiedene Umdrehungsgeschwindigkeiten der Rauhwalzen erzielt werden. Um ein richtiges und zuverlässiges Arbeiten der mit zwei auf einer Trommel angeordneten Systemen von Rauhwalzen ausgestatteten Rauhmaschinen zu erzielen, müssen die Rauhwalzen während des Betriebes selbsthätig geputzt werden. Das Putzen kann in verschiedener Weise erfolgen. Die Firma Grosselin père et fils in Sedan lagert zu diesem Zweck die Gegenflorarbeiter auf der Trommel in einer Entfernung vom Mittelpunkt der letzteren, welche grösser ist als die Entfernung der Florarbeiter von demselben Mittelpunkt. Eine ausserhalb der Trommel gelagerte Putzwalze F (Fig. 34) reinigt die Kratzen der Gegenflorarbeiter und eine innere Putzvorrichtung die Florarbeiter. Diese innere Putzvorrichtung besteht entweder aus einem auf der Trommelachse frei beweglich aufgehängten Reinigungskamm (H, Fig. 4) oder aus einer in derselben Weise angeordneten Reinigungswalze X (Fig. 33), welche ihre Drehbewegung von dem auf der Trommelachse festen Zahnrad Y und dem mit diesem in Eingriff stehenden, auf der Achse von X festen Zahnrad Z empfängt. Textabbildung Bd. 302, S. 218 Rauhwalzen von Grosselin. Statt der inneren Putzvorrichtung kann nach der Patentschrift Nr. 55784 auch die in Fig. 34 dargestellte Anordnung getroffen werden, bei welcher ein Gegenflorarbeiter mit zwei Florarbeitern abwechselt und die letzteren so nahe bei einander liegen, dass sie sich gegenseitig reinigen. Textabbildung Bd. 302, S. 218 Monforts Rauhwalzen. August Monforts in M.-Gladbach hat zum Reinigen der beiden Systeme von Rauhwalzen in der Patentschrift Nr. 65572 die in den Fig. 35 und 36 dargestellte Reinigungsvorrichtung in Vorschlag gebracht. Zwecks Verwendung derselben sind die Rauhwalzen zwar alle in gleichem Abstand von der Achse der Trommel auf dieser gelagert, die Rauhwalzen b haben jedoch einen grösseren Durchmesser als die Walzen a. Die Reinigung der Walzen b erfolgt in bekannter Weise durch eine ausserhalb der Trommel angebrachte Bürste c, welche in dem Maschinengestell fest gelagert ist. Um die Walzen a reinigen zu können, sind auf der Welle d der Trommel verstellbare Träger e angeordnet, auf welchen Bürsten f, und zwar für je eine Walze a eine, angebracht sind. Da die Träger e mit dem Gestell der Rauhtrommel sich drehen, so werden die rotirenden Kratzen walzen a bei der Drehung um ihre Achse beständig von den Bürsten f ausgeputzt. Durch eine geringe Verdrehung der Bürstenträger e auf der Welle d kann man die Bürsten f mehr oder weniger tief in die Kratzen walzen eingreifen lassen. Die richtige und leichte Einstellbarkeit der Bürsten f gegen die Walzen a wird noch besonders dadurch begünstigt, dass die Linie 1-1 (Fig. 36) der Angriffsfläche der Bürsten mit der durch den Berührungspunkt dieser Linie mit dem Kreise der zugehörigen Walzen a gehenden Kreislinie 2-2 einen gewissen Winkel bildet. Da die Verstellung der Bürsten auf diesem Kreise 2-2 erfolgt, so können durch einfache Verdrehung der Träger e sämmtliche Bürsten ihren Walzen a genähert oder von denselben entfernt werden. Wenn die Bürsten f mit Rauhflocken gefüllt sind, reinigt man sie dadurch, dass man die Bürstenträger e so weit zurückdreht, dass die Bürsten f mit den Walzen b in Berührung kommen. Durch die Drehung dieser Walzen werden dann die Bürsten f gereinigt. Um zu verhindern, dass die von einer im Innern der Rauhtrommel vorgesehenen Ausputzvorrichtung aus den Rauhwalzen gelösten Fasern und Staubtheile wieder in die Rauhwalzen zurückgelangen, hat Ernst Gessner in Aue die Ausputzvorrichtung vollständig auf die Aussenseite der Trommel verlegt. Das Wesentliche der Gessner'schen Ausputz Vorrichtung besteht nach dem Patent Nr. 81891 darin, dass eine oder mehrere ausserhalb des Tambours gelagerte Ausputzbürsten während des Rauhens in bestimmtem Zeitmaass periodisch an die mit nach der einen Seite gerichtetem Kratzenbeschlag versehenen Rauhwalzen treffen und dieselben ausputzen, aber die Walzen mit entgegengesetzt gerichtetem Kratzengehäke nicht berühren. Die Fig. 37 bis 46 veranschaulichen verschiedene Ausführungsformen dieser Ausputzvorrichtung. Bei sämmtlichen, Fig. 43 ausgenommen, sind alle Rauhwalzen mit gleichem Durchmesser in einen Kreis gelagert. Bei der in Fig. 37 wiedergegebenen Ausführungsform werden die beiden auf der Hälfte ihrer Oberfläche mit je einem Kratzenblatt bezogenen Bürsten MN (siehe auch WWl, Fig. 8) von dem Tambour aus durch die Zahnräder R1R2R3R4R5 derart angetrieben, dass die Ausputzwalze N in der Drehrichtung des Tambours rotirt, und dass ihre beschlagene Hälfte jedesmal mit einer Kratzenwalze der Serie B zusammentrifft und diese reinigt, dass dagegen die Rauhwalzen der Serie A an ihrer unbeschlagenen Seite vorübergehen. Die Ausputzwalze M dagegen, welche in entgegengesetzter Richtung rotirt, lässt umgekehrt die Walzen der Serie B unberührt passiren, während ihre beschlagene Hälfte stets mit einer Kratzenwalze der Serie A zusammentrifft und diese reinigt. In Fig. 38 sind die beiden Ausputzwalzen MN auf je zwei gegenüber liegenden Vierteln ihres Umfanges mit Bürstblättern beschlagen. Der Antrieb erfolgt mittels Riemen vom Tambour D aus. Ihre Thätigkeit ist ganz ähnlich, wie mit Bezug auf Fig. 37 beschrieben. Um ein Gleiten des Antriebriemens T zu verhindern, ist derselbe in gewissen Abständen mit Löchern versehen; die Scheiben R1, R3 und R4 dagegen, über welche der Riemen läuft, tragen auf ihren Kränzen in gleichen Zwischenräumen vorspringende Stifte oder Zapfen, welche durch die Löcher in Riemen hindurchtreten. R2 ist eine eingeschaltete Scheibe, welche zum Spannen des Riemens dient. An Stelle des Riemens kann auch ein in gleicher Weise durchlochtes Stahlband oder eine Gliederkette als Antriebmittel für die Ausputz walzen dienen. In solchen Fällen, in denen die Walzenserien A und B eine ungleich grosse Anzahl Rauhwalzen haben, muss die Breite der Beschlagstreifen beider Ausputzwalzen so bemessen sein, dass dieselbe in genauem Verhältniss steht zu der Anzahl gleichartiger aufeinander folgernder Rauhwalzen. In Fig. 39 z.B. ist je eine Rauhwalze B abwechselnd mit zweien der Serie A angewendet. Die Ausputzwalze M muss daher zwei Rauhwalzen A hinter einander reinigen, während Ausputzwalze N nur eine von Serie B zu reinigen hat. Dementsprechend ist Ausputzwalze M auf zwei Dritteln, N dagegen nur auf einem Drittel ihrer Oberfläche zu beschlagen. In gleicher Weise kann auch je eine Rauhwalze A abwechselnd mit zweien der Serie B hinter einander folgend angewendet werden. Ist das Verhältniss der Walzenzahl zu einander ein anderes, so ist die Breite der Beschlagstreifen beider Ausputzwalzen dementsprechend einzurichten. Die Ausputzwalzen MN können nur je ein Blatt oder auch drei und mehr Blätter erhalten und sind dementsprechend in ihrer Geschwindigkeit zu reguliren. In Fig. 40 sind die beiden vollbeschlagenen Ausputzwalzen M und N auf beiden Endseiten der Maschine in den durch die Welle H1 verbundenen Hebelarmen a gelagert. Das verlängerte Ende eines dieser Hebel läuft in eine Coulisse aus, welche auf P, dem auf der Welle H2 befestigten Excenter E gleitet. Sobald die durch Räder RR1 vom Tambour aus in Bewegung gesetzte Scheibe R2 sich dreht, werden die Hebelarme a durch das Excenter E in eine auf und nieder gehende Bewegung um ihren Drehpunkt H1 versetzt, dem periodischen Erscheinen der zugehörigen Rauhwalzenserie entsprechend, dergestalt, dass die beiden Ausputzwalzen MN abwechselnd gehoben und gesenkt beziehungsweise an die Rauhwalzen herangestellt oder von denselben abgehalten werden. Eine rotirende Bewegung in entgegengesetzter Richtung erhalten die Ausputzwalzen durch den über die Scheiben R2R3R4 gelegten Riemen. Die Ausputz walze M berührt in Folge der schwingenden Bewegung der Hebel a nur die Rauhwalzen A, die Bürsten walze N nur diejenigen B. Anstatt durch Excenter und Coulisse kann die schwingende Bewegung der beiden Ausputzwalzen auch durch eine Rolle F herbeigeführt werden, die, wie punktirt gezeigt, in dem verlängerten Ende eines Hebels a gelagert ist und durch die Feder o gegen den die Scheiben der Rauhwalzen treibenden Riemen r herangezogen und in stetem Contact mit demselben gehalten wird. Der Riemen r umspannt die Scheiben der Rauhwalzen und bildet die Form eines regelmässigen Polygons mit abgerundeten Ecken. Sobald der Tambour sich dreht, wird die Rolle F durch die Ecken dieses Polygons nach aussen gedrängt. Gleitet sie jedoch über die zwischen je zwei Ecken liegende Fläche, d. i. eine Seite des Polygons, so wird sie von der Feder o gegen die Tambourmitte bewegt. Der Hebelarm a muss diesem Auf- und Niedergehen der Rolle folgen und wird dadurch in eine schwingende Bewegung versetzt, in deren Folge die Ausputz walzen, wie bereits bemerkt, in abwechselnder Reihenfolge an die Rauhwalzen herangestellt und von denselben abgehalten werden. Anstatt die Rolle F auf dem die Raubwalzen umspannenden Riemen gleiten zu lassen, lässt sich auch, wie in Fig. 41 gezeigt ist, eine aus regelmässigen Curven zusammengesetzte Gleitbahn W, welche die Stelle des Polygons vertritt, anwenden. Diese Gleitbahn ist seitlich am Tambour befestigt, bewegt sich zusammen mit diesem, und die Rolle F gleitet auf ersterer in ganz gleicher Weise wie auf dem Riemenpolygon nach Fig. 40. Textabbildung Bd. 302, S. 219 Rauhwalzen von Gessner. In Fig. 42 sind die beiden vollbeschlagenen Ausputzwalzen M und N mit ihren Zapfen in excentrischen Büchsen s gelagert. Letztere werden vom Tambour aus durch die Zahnräder R1R2R3R4R5R6 in Umdrehung versetzt. In Folge dieser Umdrehung der excentrischen Lagerbüchsen s werden die Ausputzwalzen MN abwechselnd dem periodischen Erscheinen der Rauhwalzenserien entsprechend an die Rauhwalzen heranbewegt oder von denselben ferngehalten, wobei die Ausputzwalze M die Serie A, Walze N dagegen die Serie B reinigt. Neben ihrer auf und nieder gehenden Bewegung erhalten die Ausputzwalzen eine rotirende Bewegung durch den Riemen T, welcher über die Scheiben R7, R9 und R10, sowie über die Spannrolle R8 gelegt ist. Wenn die Rauhwalzenserien zwei verschieden grosse äussere Tambourkreise bilden, dann ist nur für die tiefer liegende Walzenserie eine neue Ausputzvorrichtung M oder N in Anwendung zu bringen. Fig. 43 zeigt die Walzen der Serie B in einem Kreise angeordnet, welcher mit der Peripherie des Tambours zusammenfällt, während Serie A etwas über die letztere vorsteht. Demnach ist für die im grösseren Kreise liegende Serie der Walzen A eine gewöhnliche, vollbeschlagene, beliebig schnell laufende Bürstwalze M dargestellt. Die im kleineren Kreise liegende Serie B hingegen hat eine neue Ausputzvorrichtung N, welche auf zwei gegenüberstehenden Vierteln ihrer Oberfläche mit Bürstenbeschlag bedeckt ist. Beide Ausputzwalzen werden durch Riemen T in entgegengesetzter Richtung vom Tambour aus durch die Riemenscheiben R1R4R3 und Spannrolle R2 getrieben. Der Umfang der Scheiben R1R3 ist in entsprechenden Zwischenräumen mit Stiften versehen, um ein Gleiten des mit entsprechenden Löchern versehenen Riemens zu verhindern. Textabbildung Bd. 302, S. 220 Fig. 47.Rauhwalze von Bauche. Anstatt beide Ausputzwalzen durch nur einen Riemen zu treiben, lässt sich auch für jede derselben ein besonderer Riemen verwenden, wie dies in punktirt gezeichneten Linien x dargestellt ist. Es lässt sich auch die eine Bürste durch Riemen und die andere Bürste durch Räder antreiben. In Fig. 44 sind zwei Ausputzblätter MN auf Hebelarmen a befestigt dargestellt. Letztere haben in h ihren Drehpunkt und sind durch Coulissen b mit einander verbunden. Die Coulissen erhalten durch das auf Welle l sitzende Excenter x eine mit der Tambourgeschwindigkeit genau correspondirende positive Bewegung, welche mittels Excenters x den Hebelarmen a und somit auch den Bürstenblättern MN eine den Rauhwalzen gegenüber im bestimmten Zeitmaass schwingende Hin- und Herbewegung ertheilt. Einerseits ist diese schwingende Bewegung so abgemessen, dass Blatt M die Walzen der Serie A und Blatt N die Walzen der Serie B betrifft. Andererseits ertheilt diese schwingende Bewegung den Bürstenblättern gleichzeitig eine Links- und Rechtsbewegung, welche nöthig ist, die Walzen der Serien A und B mit verschieden gerichtetem Kratzenbeschlag auszuputzen. Die dargestellten Bürstenblätter M und N vereinigen durch ihre schwingende Hin- und Herbewegung die zum Ausputzen beider Serien nothwendige Bewegung nach links und rechts, und es trifft daher jedes einzelne Blatt beide Serien in richtiger Bewegung nach rechts und nach links und in geeigneter Geschwindigkeit der Tambourbewegung gegenüber. Deshalb genügt auch nur ein solches Bürstenblatt M zum Reinigen beider Serien, wie Fig. 45 darstellt. Dasselbe erhält durch einen in Fig. 46 speciell im Durchschnitt gezeigten Mechanismus eine hin und her schwingende Bewegung. Das Ausputzblatt M ist in dem auf der Welle h befestigten Hebelarm a gelagert, Hebelarm a ist ausserhalb des Maschinengestelles mit einem gabelförmigen Theil b versehen, welcher das Excenter x umgreift. Das Excenter ist auf dem Bolzen l befestigt, welcher ebenfalls die Antriebscheibe R trägt. Der ganze Mechanismus ist in dem Gehäuse g eingeschlossen und wird durch den Riemen T und die Scheibe R1 vom Tambour aus in Bewegung gesetzt. Sobald der Bolzen l mit dem Excenter x sich dreht, veranlasst der das Excenter umschliessende gabelförmige Theil b den das Ausputzblatt M tragenden Hebelarm a zu einer sehr schnell hin und her gehenden Bewegung, und bei jeder dieser Bewegungen wird eine Rauhwalze der entsprechenden Serie gereinigt. Um ein Gleiten des Riemens zu verhindern, sind in gewissen Abständen im Riemen Löcher angebracht, auf dem Kranze der Scheiben RR1 dagegen vorstehende Stifte. Anstatt des Riemens kann auch ein entsprechendes Stahlband oder eine Gliederkette oder Räder angewendet werden. An Stelle der angewendeten Hebel und Excenter kann auch ein anderer ähnlich wirkender Mechanismus Anwendung finden. Um die Zeit zum Reinigen sämmtlicher Rauhwalzen herabzumindern, haben Gustav Bauche und Henry Bauche in Reims nach dem Patente Nr. 85499 die Gessner'sche Ausputzvorrichtung dahin abgeändert, dass die beiden Reinigungsbürsten gleichzeitig zwei benachbarte Rauhwalzen reinigen und nach erfolgter Reinigung durch eine Hubscheibe gemeinsam von den Rauhwalzen wegbewegt werden. Textabbildung Bd. 302, S. 221 Rauhwalzen von Bauche. Erzielt wird dies dadurch, dass man die beiden Reinigungswalzen in gemeinsamer wagerechter Ebene auf einem beweglichen Ständer anordnet, der der Einwirkung einer mit Wellen besetzten Hubscheibe unterliegt, wobei immer je eine Rauhwalze der beiden Walzengruppen, also immer zwei Rauhwalzen gleichzeitig der Bearbeitung beider Reinigungsbürsten unterliegen. Bei der Weiterdrehung der Rauhwalzentrommel wird die nächste Rauhwalze, deren Zähnchen nach Maassgabe ihrer Stellung eine Reinigung durch die zunächst liegende und sich drehende Bürste nicht erleiden sollen, thatsächlich nicht bearbeitet, indem die beiden Reinigungsbürsten durch die Hubscheibe gemeinsam von den wandernden Rauhwalzen zurückbewegt werden und durch Federwirkung erst wieder in ihre ursprüngliche Arbeitsstellung zurückkehren, wenn die nächste der zu reinigenden Rauhwalzen über ihre zugehörige Reinigungsbürste getreten ist. Textabbildung Bd. 302, S. 221 Fig. 51.Putzvorrichtung von Müller. Fig. 47 zeigt eine Rauhmaschine mit der Ausputzvorrichtung und deren Antrieb. Aus den Fig. 48 bis 50, welche in grösserem Maassstabe dargestellt sind als Fig. 47, geht die Arbeitsweise der Ausputzvorrichtung hervor. Die beiden Ausputzbürsten 25 und 26 sind in derselben Horizontalebene unter der Trommel 3 parallel zu den Rauhwalzen angeordnet. Die Zapfen der Wellen dieser Ausputzbürsten sind auf beiden Seiten der Maschine in einer Platte 27 gelagert (Fig. 48), deren Führungsstange 28 in einem Bock 29 senkrecht gleiten kann. Feder 30 sucht die Führungsstange 28 und damit die beiden Ausputzbürsten 25 und 26 zu heben. Eine Hubscheibe 31 auf der Trommelwelle 1 liegt beständig an der an Platte 27 drehbar befestigten Rolle 32 an. Die Feder 30 drückt die Rolle 32 beständig an die Hubscheibe 31, die sich mit der Trommel 3 dreht und den Ausputzbürsten die in Fig. 48 bis 50 angedeuteten Stellungen gibt. In Fig. 48 ist die Rolle 32 mit dem kreisförmigen Theil der Hubscheibe 31 in Berührung; es ist dies die höchste Stellung der Platte 27 und daher auch der Ausputzbürsten 25 und 26. Während die Rolle 32 an diesem Theil des Hubscheibenumfanges liegt, wirken von den beiden Ausputzbürsten die eine auf Rauhwalze 15 und die andere auf Rauhwalze 4, und zwar jede derselben in einem der Richtung der Spitzen der Rauhwalzen entsprechenden Sinne. Bei weiterer Drehung der Trommel 3 nähert sich Rauhwalze 14 der Ausputzbürste 25 und die Rauhwalze 15 der Ausputzbürste 26. Damit die Spitzen nicht beschädigt werden, drückt eine Erhöhung 33 an der Hubscheibe 31 die Rolle 32 und dadurch die Platte 27 nebst den beiden Ausputzbürsten nach abwärts, so dass die Rauhwalzen frei an letzteren vorüber gehen können, wie Fig. 50 zeigt. Sobald aber die Rauhwalze 14 an Ausputzbürste 25 und Walze 15 an Bürste 26 vorübergegangen ist, kehren die Theile in die Stellung Fig. 49 zurück; Ausputzbürste 26 putzt die Rauhwalze 14, während 25 die Walze 13 ausputzt. Die Ausputzbürsten wirken so stets in dem durch die Spitzenrichtung der Rauhwalzen geforderten Sinne. Die beiden Ausputzbürsten werden von der Welle 1 der Rauhwalzentrommel 3 aus durch eine Riemenscheibe 13 in Bewegung gesetzt (Fig. 47); Riemen 13 bewegt durch Vermittelung der Vorgelegewelle 10, 11 und des Riementriebes 12, 14 die beiden Ausputzbürsten 25 und 26 in entgegengesetzten Richtungen. Textabbildung Bd. 302, S. 221 Fig. 52.Putzvorrichtung von Müller. Die sehr kleinen senkrechten Bewegungen, welche der Platte 27 durch das Abwälzen der Hubscheibe 31 auf der Rolle 32 ertheilt werden, verhindern die continuirliche Wirkung des Riemens 14 behufs Mitnahme der Ausputzbürsten 25 und 26 nicht. Zwei Ausführungsformen von Putzvorrichtungen für die Rauhwalzen, bei welchen keine Bürsten, sondern Luftströme verwendet werden, sind in den Fig. 51 bis 54 wiedergegeben. Die erste rührt von der Firma Franz Müller in M.-Gladbach her und ist Gegenstand des Patentes Nr. 61229. Nach diesem Patent soll die Entfernung des Faserstaubes durch einen direct oder von der Maschine angetriebenen Exhaustor oder ein Gebläse erfolgen. Bei Anwendung eines Gebläses A endigt die Druckleitung für die gepresste Luft in einer oder zwei Schlitzdüsen a (Fig. 51 und 52), welche unterhalb des Tambours derart angebracht sind, dass die gepresste Luft durch Schlitzöffnungen von 0,5 bis 1 mm Weite ausströmt und dabei den in den Rauhwalzen b sitzenden Rauhstaub ausbläst, somit die Walzen reinigt. Der ausgeblasene Staub sammelt sich in dem unter der Maschine befindlichen Staubkasten an. Textabbildung Bd. 302, S. 222 Fig. 53.Putzvorrichtung von Müller. Bei Anwendung eines Exhaustors (Fig. 53) wird unter dem Tambour ebenfalls eine Schlitzdüse a1 angebracht, deren Oeffnung gleichfalls so lang ist wie die Kratzenwalze, während die Breite dem Durchmesser der Rauhwalze entsprechend gewählt wird. An diese Düse wird die Saugleitung nach dem Exhaustor A1 angeschlossen. Es wird bei dieser Einrichtung der Staub aus den Kratzenwalzen b ausgesaugt und gleichzeitig noch der andere herumwirbelnde Staub abgesaugt. Textabbildung Bd. 302, S. 222 Fig. 54.Rauhtrommel von Holland. William Holland in Manchester hat nach dem Patent Nr. 82692 vorgeschlagen, die Achse E der Rauhtrommel CD hohl zu gestalten, auf ihrem Umfang zu durchlochen und mit einer Pressluftleitung FG (Fig. 54) in Verbindung zu setzen, durch welche Pressluft in das Innere der Trommel und so gegen die Rauhwalzen geblasen wird. Diese Einrichtung ermöglicht gleichzeitig im Bedarfsfalle (z.B. im Falle eines Brandes) Wasser oder Dampf in die Rauhtrommel zu treiben. (Schluss folgt.)