Titel: Keramische Industrie.Ueber die Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement.
Fundstelle: Band 307, Jahrgang 1898, S. 11
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Keramische Industrie.Ueber die Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement. Mit Abbildungen. Ueber die Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement. Die Herstellung gemusterter Platten geschieht in der Weise, dass man entweder zuerst die Farben und dann die Masse oder aber zunächst die Masse und dann die Farben in die Form einbringt. Bei beiden Methoden werden die gefüllten Formen in eine Presse gebracht und die Platten fertig gepresst. Das Einbringen der Farben in die Form erfolgt entweder von Hand oder auf maschinellem Wege. Die Schwierigkeit, scharf abgepresste farbige Muster in Cementplatten, selbst bei Aufwendung grösster Sorgfalt und Mühe, herzustellen, zeitigte diesbezügliche Verfahren, die hier eine Besprechung finden sollen. Textabbildung Bd. 307, S. 12 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement. Gebräuchlich ist das Verfahren, nach welchem man auf eine Unterlagplatte b (Fig. 1 bis 4) eine eiserne Form a stellt, in welche eine das vorliegende Muster zeigende Schablone c – auch Matrize genannt – eingesetzt wird. Auf diese Schablone legt man eine Blechschablone d, welche zum Einfüllen einer Farbe des Musters entsprechend ausgeschnitten ist und die nach dem Einfüllen der Farbe aus der Form entfernt wird. Auf diese Weise füllt man die übrigen Farben bezieh. Mischungen – aus Farbe, Sand und Cement bestehend – der Reihe nach in die Schablone c ein, indem man für jede Farbe eine entsprechend ausgeschnittene Schablone d verwendet. Sind sämmtliche Farben des Musters eingefüllt, so wird die Schablone c herausgezogen und auf die farbigen Mischungen eine gewöhnliche Mischung von Cement und Sand so lange aufgestreut, bis der Formkasten voll ist. Alsdann dreht man den Formkasten um 180°, so dass die farbigen Mischungen nach oben gekehrt sind. Dann legt man auf das Farbmuster eine Metallplatte, welche genau in den Formkasten passt und die nach Wunsch auch gerippt sein kann, und bringt den Formkasten mit seiner Füllung und der Messingplatte in eine Presse, wo die Cementplatte durch Pressdruck fertig gestellt wird. Textabbildung Bd. 307, S. 12 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement nach Carius. Die nach diesem Verfahren hergestellte Platte zeigt keine scharfen Umrisse bezüglich ihrer Farbenfelder, weil nach dem Herausziehen der Schablone c aus dem Formkasten zwischen den einzelnen Farben Fugen stehen bleiben, welche sich bei dem nachherigen Pressen nicht immer nach den Linien des Musters schliessen. Um diesem Uebelstande und dem Vermischen der farbigen Stellen, das durch Verbiegen der Schablonentheile bewirkt wird, vorzubeugen, verwendet Wilhelm Carius in Taucha (D. R. P. Nr. 54959) bei der Herstellung gemusterter Platten zwei Platten, und zwar eine Bodenplatte und eine Formplatte. In die Bodenplatte sind Vertiefungen eingearbeitet, welche das farbige Muster darstellen und von der Formplatte ausgefüllt werden. Beide Platten bilden demnach, in einander gelegt, eine glatte Fläche. Beim Gebrauch zur Herstellung eines beispielsweise zweifarbigen Musters bestreut man die aus der Bodenplatte herausgenommene Formplatte mit der farbigen Schicht und setzt diese Platte in die Bodenplatte ein. Nunmehr bestreut man mit der zweiten Farbe, welche den Grund bilden soll, die ganze Fläche von Boden- und Formplatte. Die Oberfläche der Bodenplatte trägt mithin nur die zweite Farbe, während die Formplatte von zwei über einander liegenden Farbschichten bedeckt ist, von welchen aber nur die unterste sichtbar wird. Mithin entsteht auf der gemeinsamen Fläche von Boden- und Formplatte das verlangte zweifarbige Muster, das mit den Platten b und d (Fig. 5 bis 7) in den Formkasten eingesetzt wird. Diesen bringt man nach Einfüllen der Masse in die Presse, in welcher die farbige Cementplatte durch Pressdruck fertiggestellt wird. Textabbildung Bd. 307, S. 12 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement von Groke. Will man mehr als zweifarbige Muster herstellen, so bildet man entweder die Formplatte d aus mehreren einzelnen Theilen, die nach und nach in die Bodenplatte eingelegt werden, oder man deckt einzelne Stellen der Formplatte ab. Wie leicht einzusehen ist, stellt dieses Verfahren grosse Anforderungen an die Geschicklichkeit und Sorgfalt der Arbeiter, wenn die Muster der Cementplatte scharf abgegrenzt erscheinen sollen. Dieses Verfahren wurde von Th. Groke in Merseburg (D. R. P. Nr. 61049) dahin abgeändert, dass statt der nur dünn aufgestreuten Schicht, welche die Herstellung von erhabenen Mustern unausführbar machte, beliebig hohe Farbschichten gebildet werden, welche die Herstellung von Platten mit erhaben gemusterter Oberfläche ermöglichen. Ausser der Bodenplatte b0 (Fig. 8 bis 12) und der Formplatte d verwendet Groke noch eine dritte Platte c, deren hochstehende Theile b sich durch die Ausschnitte a des Schablonentheils d0 hindurchschieben lassen. Führt man dies nach der in der Fig. 9 angegebenen Weise aus und legt noch den Rahmen c1, welcher den oberen Theil des Pressformkastens bildet, an den Rand d der Platte d0 an, so erhält man Vertiefungen, deren Abmessungen man der gewünschten Höhe der Farbschicht entsprechend einrichten kann. Diese Vertiefungen werden mit der schwach angefeuchteten Farbmasse ausgefüllt, indem man sie mit den Fingern fest an die Wände und den Boden der Vertiefungen drückt. Dann zieht man die Platte d0 nebst dem auf ihr stehenden Rahmen c1 und den Farbschichten von der Platte c ab, wodurch das Farbmaterial an den seitlichen Flächen verdichtet wird. Hierauf legt man die Platte d0 mit Rahmen c1 und den Farbschichten in die Bodenplatte b0 und füllt die leeren Räume dem vorliegenden Muster entsprechend mit anders gefärbten Massen aus (Fig. 11). Man stülpt dann noch den unteren Theil c2 des Formkastens so auf den Rahmen c1, dass die Führungsstifte e in den entsprechenden Löchern des Rahmens c1 gleiten und füllt den so über den Farbmassen gebildeten Hohlraum mit gleichfalls angefeuchteter Füllmasse von Cement aus. Nach Entfernen der Form- und Bodenplatte und Einlegen einer glatten oder Reliefpolirplatte (Fig. 12) kann der Formkasten zur Fertigstellung der Cementfliesse unter den Presstempel gebracht werden. Auch die Firma C. Lucke in Eilenburg (D. R. P. Nr. 65530) hat sich bemüht, einem Verfahren zur Herstellung mehrfarbiger Cementplatten Eingang in die Praxis zu verschaffen, welches die Uebelstände beseitigen soll, dass die Farben zu schwach aufgetragen werden oder dass sie sich in mehrfarbigen Mustern nicht scharf genug von einander scheiden. Zur Ausführung dieses Verfahrens sind zwei Schablonen erforderlich und zwar eine Musterschablone und eine Füllschablone. Die Musterschablone besteht aus einer Platte g (Fig. 13 bis 18), auf welche nach dem Muster ausgeschnittene Blechstücke mno aufgelöthet werden, die eine die Dicke der Farbschichten um etwas übersteigende Stärke erhalten. Die Füllschablone besteht aus Messingblechfiguren n1o1, welche die Blechstücke der Musterschablone gerade umschliessen und deren Höhe gleich derjenigen der Blechstücke ist. Diese Figuren erhalten Füsse z, welche durch in der Musterschablone angeordnete Aussparungen hindurchgehen. Die Zapfen hängen, wenn die Figuren in die Musterschablone eingeführt werden, so weit unter der Platte g heraus, als die Farbschichten stark werden sollen. Textabbildung Bd. 307, S. 13 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement von Lucke. Die Arbeitsweise mit dieser Schablone vollzieht sich folgendermaassen: Auf einen Holzklotz h, auf dessen Grundplatte die Form k gestellt wird, legt man eine Platte u, auf welche die Musterschablone nebst den in diese eingeführten Figuren gestellt wird. Die Platte g liegt also unmittelbar auf der Platte u. Dadurch sind die mit den Zapfen z verbundenen Figuren n1o1 in die Höhe geschoben und überragen die Blechstücke mno um die Stärke der Farbschichten. Nach Bedecken der Figuren n1 und o1 mit entsprechend ausgeschnittenen Blechstücken füllt man durch Sieben oder einfaches Einfüllen die Felder mit einer Farbe, beispielsweise mit „Gelb“. Nach Abheben des kleinen runden Deckbleches wird der innerhalb der Figur o1 liegende Raum mit einer anderen Farbe, beispielsweise mit „Schwarz“ gefüllt. Schliesslich legt man die Figuren n1 frei und füllt die Räume mit einer dritten Farbe, beispielsweise mit „Roth“ aus. Da nun sämmtliche Felder des Musters mit Farbe gefüllt sind, hebt man die Form k nebst der Füllvorrichtung von dem Klotz h ab und füllt sie, wie Fig. 18 zeigt, mit Rauhmaterial aus. Hierauf wird, nachdem oben zum Festhalten des Materials eine schwache Blechplatte aufgelegt ist, die Form um 180° gedreht, so dass die Schablone nach oben kommt. Diese nimmt man ab, legt auf das freigelegte Muster die Polirplatte und bringt die Form in die Presse. Textabbildung Bd. 307, S. 13 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement von Lucke. Nach den bisher beschriebenen Verfahren ist das Einbringen der Farben etwas mühsam; auch lässt die scharfkantige Abgrenzung der Farben noch immer zu wünschen übrig. Zur Behebung dieser Uebelstände verwendet C. Lucke in Eilenburg (D. R. P. Nr. 58372) zwei Plattenschablonen, von welchen die beim Gebrauch unten liegende stärkere Platte d (Fig. 19 bis 22) mit trapezförmigen Durchbrechungen versehen ist, während die obere schwächere Platte e mit an der unteren Seite angeordneten Verstärkungen ausgerüstet ist. Beim Gebrauch dieser Vorrichtung wird der Formrahmen a über einen mit einer Fussplatte versehenen Holzklotz b gestellt, der etwas niedriger und von geringerem Querschnitt als der Formrahmen a ist. Auf den Holzklotz legt man eine glatte oder Reliefpolirplatte c, auf diese die Plattenschablone d und auf diese wieder die Plattenschablone e. Auf den Rahmen a kommt ein nach allen Seiten hervorstehendes Fangblech f (Fig. 22) zu liegen. Mittels eines Siebes streut man eine der das Muster bildenden Farben über die Schablone e, wobei deren Verstärkungen die durch die Schablone d einzubringenden Farbenfelder verdecken, entfernt das Fangblech und die Schablone e (Fig. 19). Sämmtliche Felder, die einer Farbe im Muster entsprechen, sind auf der Polirplatte mit dieser Farbe belegt. Hierauf wird nach Aufbringen eines anderen Fangbleches und einer anderen Schablone e über die Platte d eine andere Farbe gesiebt und dann auch diese Platte nebst dem Fangblech entfernt. Eine dritte Farbe siebt man über die noch freiliegenden Stellen der Polirplatte c. Hebt man dann an den Handhaben den Formrahmen a empor, so kommt die Polirplatte und das Farbmuster auf die Stifte h zu liegen. Nach Ausfüllen des leeren Raumes des Formkastens mit Rauhmasse wird die gemusterte Platte in die Presse gebracht. Die trapezförmigen Durchbrechungen der Platte d dienen dazu, das Umreissen der eingesiebten Farben zu vermeiden und scharfe Farbenabgrenzungen zu erzielen. Textabbildung Bd. 307, S. 14 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement. Das soeben beschriebene Verfahren wurde später zur Herstellung von Mustern mit beliebig starken Farbschichten dahin abgeändert, dass statt der beiden Plattenschablonen mehrere neben einander auf die Polirplatte zu stellende Schablonentheile s, oo und pp, mm, nn zur Verwendung kommen. Die Schablonentheile sind an ihren Enden über das nach dem Muster verlangte Maass hinaus etwas verlängert und greifen mit ihren Verlängerungen in entsprechende Einschnitte l, welche theils in einem auf den Formrahmen a unverrückbar zu setzenden Aufsatzrahmen r, theils in dem Schablonentheil s selbst angebracht sind. An ihren Kanten sind die Schablonentheile mit nach unten gehenden schwachen Rändern versehen, so dass sie nur mit diesen Rändern auf der Polirplatte aufstehen. Textabbildung Bd. 307, S. 14 Herstellung farbiger und gemusterter Platten aus Cement der Sächsischen Ofen- und Chamottewaarenfabrik vorm. Ernst Teichert. Die Ausführung des Verfahrens mittels der soeben beschriebenen Schablonentheile vollzieht sich in folgender Weise: Dem Holzklotz b wird eine solche Höhe gegeben, dass die Polirplatte c mit der Oberkante des Formrahmens abschneidet. Auf den Formrahmen setzt man den Aufsatzrahmen r, welcher die Höhe der einzelnen Schablonentheile hat, und legt dann in die Einschnitte dieses Rahmens die Schablonentheile. In die Felder der Schablone werden alsdann die verschiedenen, schwach angefeuchteten Farbmassen eingedrückt. Nach diesem Verfahren ist man im Stande, die Farbschicht in ganz beliebiger Stärke aufzubringen; es ist nur erforderlich, die Höhe des Rahmens und der Schablonentheile entsprechend zu wählen. Die scharfen Ränder der Schablonentheile schaffen einen sicheren Abschluss für die eingesiebte Farbe, so dass diese nicht mehr in fremde Felder gerathen kann. Ferner lassen sich die Schablonentheile dadurch, dass ihre Ränder nach einwärts gehen, leicht aus dem Muster herausnehmen. Im Uebrigen vollzieht sich der weitere Arbeitsgang bei der Herstellung der Platten ebenso wie beim vorbeschriebenen Verfahren. Die Sächsische Ofen- und Chamottewaarenfabrik vorm. Ernst Teichert in Cölle a. Elbe (D. R. P. Nr. 72088) verfährt bei der Herstellung gemusterter Platten in der Weise, dass sie die verschiedenen Farben in die entsprechenden Felder einer Plattenschablone (Fig. 26 bis 28) einfüllt, diese einer so starken Pressung unterwirft, dass die Platte mit den Farben transportirt werden kann. Diese Platte legt man über den mit der Grundmasse gefüllten Formkasten und drückt die Farbe durch einen nach dem Muster gestalteten Stempel d, dessen einzelne Theile eine die Stärke der Farbschicht um 0,5 mm überragende Höhe haben, in die Rauhmasse. Dann wird die Platte sammt dem Stempel weggelegt, der Formkasten in die Presse geschoben und die gemusterte Platte in üblicher Weise fertig gestellt. (Schluss folgt.)