Titel: Zuschriften an die Redaktion.
Fundstelle: Band 312, Jahrgang 1899, S. 200
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Zuschriften an die Redaktion. (Unter Verantwortlichkeit der Einsender.) Zuschriften an die Redaktion. Bezugnehmend auf den in Ihrer geschätzten Zeitschrift – Heft 6 Band 312 – erschienenen Aufsatz über: „Strahlturbinen und das Pelton-Rad“ erlaube ich mir, als Vertreter der Pelton Water Wheel Co. in San Francisco, einige Irrtümer zu berichtigen: In Deutschland sind nur die Firmen Briegleb, Hansen und Co. in Gotha und H. Breuer und Co. in Höchst berechtigt, die Pelton-Räder bezw. Pelton-Motoren nach den Patenten der Pelton Water Wheel Co. zu bauen; den Firmen M. Müller in Cannstatt, J. J. Rieter in Winterthur und der Maschinenwerkstätte Vevey ist eine solche Erlaubnis nicht erteilt worden. Ferner erlaube ich mir zu bemerken, dass die Bezeichnung Pelton-Rad und Perton-Motor von den Pelton Water Wheel Co. in Amerika sowie auch in Deutschland gesetzlich geschützt ist und dürfen in Deutschland nur die obengenannten Firmen Briegleb, Hansen und Co. und H. Breuer und Co. diese Bezeichnung benutzen. Offenbach a. M., 28. Mai 1899. Hochachtungsvoll                   Ch. Scharff. Vorstehende Zuschrift des Mr. Charles A. Scharff, in welcher das Verlangen an Sie gestellt wird, eine Berichtigung in Ihre geschätzte Fachzeitschrift aufzunehmen, veranlasst mich zu folgenden Bemerkungen: Der ganze Inhalt der „Berichtigung“ stützt sich auf eine Anmeldung vom 11. März 1895 Kl. X Nr. 12197 (G. M. Sch.). Die Bezeichnung „Pelton-Rad“ ist seit längerer Zeit allgemein in Deutschland bekannt und unbeanstandet im Gebrauch (vgl. folgende Aufsätze: 1. Prof. Releaux, Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure, 1892 Nr. 41 und 53; 2. Wilh. Müller, Elektrotechnischer Anzeiger, 1895 Nr. 2; 3. Direktor Blecken, Schilling's Journal für Gasbeleuchtung und Wasserversorgung, 1894 Nr. 32; 4. Prof. Prasil, Turbinen und deren Regulatoren auf der schweizerischen Landesausstellung in Genf 1896, Schweizerische Bauzeitung, Bd. XXVIII Nr. 20 bis 26; 5. Prof. Grenier, Extrait du Bulletin de la Société vaudoise des ing. et arch., 1897 Nr. 6; J. v. Hauer, Oesterreich. Z. f. Berg- und Hütt., 1897), wovon übrigens die unter 1. bis 3. genannten vor dem erwähnten Eintrag in die Zeichenrolle erschienen sind und wie auch die übrigen nach dieser Richtung von keiner Seite eine Beanstandung erfuhren. Es stünde überhaupt schlecht um die Wissenschaft, wenn bei Besprechung hydraulischer Motoren eine allgemein angenommene Bezeichnung von Maschinen in der Fachlitteratur nicht gebraucht werden dürfte. Meine Liste der Firmen, welche Hochdruckturbinen in mehr oder weniger ausgesprochener Bauart nach System Pelton ohne Verletzung des amerikanischen Patentes Nr. 409865 und des D. R. P. Nr. 72932 ausführen, kann ich noch durch folgende Namen: N. Bauhofer in Baden (Aargau), Theod. Bell und Co. in Kriens (Schweiz), M. Bosshard, Ingenieur in Zürich, Benninger und Co. in Uzwil (Kanton St. Gallen) nachträglich vervollständigen. Ich glaube schliesslich hervorheben zu sollen, dass in meiner Abhandlung eine streng sachliche Beurteilung durchgehends im Auge behalten und nachzuweisen versucht wurde, dass ausser amerikanischen auch deutsche und schweizerische Werkstätten unausgesetzt bemüht bleiben, Hochdruckturbinen mit immer höherer Leistungsfähigkeit zu bauen, um auf diesem Gebiete eine fortschreitende, der Industrie zu gute kommende Entwickelung herbeizuführen. Bei der Voreingenommenheit, welche allenthalben bei Einführung des Pelton-Rades in die Technik der Kraftmaschinen Platz griff, dürfte meines Erachtens der Vertreter der Pelton Water Wheel Co. in richtiger Erkenntnis die angestrebte Förderung von anderem Standpunkt aus beurteilen, als er in seiner Zuschrift zum Ausdruck kommt. Cannstatt, 6. Juni 1899. Hochachtungsvoll                   Wilh. Müller. Aus einem uns durch Herrn W. Müller zugestellten Schreiben der Firma Ateliers de Constructions Mécaniques de Vevey (Suisse) entnehmen wir, dass diese Firma ihre Turbinen nach eigenem Modell baut und nicht nach Patent der Pelton Water Wheel Co., wie es denn auch in dem Aufsatze von W. Müller ausdrücklich bemerkt ist. Der Aufforderung des Herrn W. Müller nachkommend, lassen wir auch ein ihm zugegangenes Schreiben der Firma Joh. Jacob Rieter und Cie. in Winterthur folgen (D. R.): Wir betrachten das Pelton-Rad nur als eine besondere Ausführungsform der sogen. Löffel- oder Becherräder und offerieren und verkaufen die letzteren als solche. Es hat sich in der Praxis dieser Ausdruck Pelton-Rad als allgemeine Bezeichnung für die sämtlichen Löffel- oder Becherräder so eingebürgert, dass häufig sowohl von Reflektanten wie auch von Konstrukteuren Verwechselungen vorkommen, und die übliche Benennung „Pelton-Rad“ verwendet wird, während die bez. Konstruktionen von derjenigen des Pelton-Rades ganz abweichen und die bez. Patente gar nicht verletzen. Letzteres ist auch mit unseren Löffelrädern der Fall. Beim Durchgehen des uns seiner Zeit zur Einsicht gesandten Probeabdruckes über Ihre Abhandlung im Polytechnischen Journal von Dingler ist uns allerdings die Bezeichnung „Pelton-Räder“ für unsere Turbinenkonstruktionen aufgefallen; wir hatten aber keinen Grund, uns daran zu stossen, nachdem diese Bezeichnung, wie oben gesagt, eine übliche geworden ist. Wenn uns hingegen ein Probeabdruck mit Clichés vorgelegen hätte, würden wir nicht ermangelt haben, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass das nach Fig. 15 wiedergegebene Pelton-Rad nicht unserer Konstruktion ist. Vom übrigen Inhalt des Briefes des Herrn Ch. A. Scharff haben wir übrigens Notiz genommen, und war uns die Lizenzberechtigung der betr. Firmen in Deutschland schon bekannt, da wir früher wegen der gleichen Angelegenheit mit Herrn Richards in Verbindung gestanden sind. PS. Herr Brown, Vertreter von Herrn Richards, erklärte uns auch damals, dass das Patent Richards nicht dem Pelton-Rad als solches gelte, sondern nur der speziellen Form der Schaufelenden, welche aber mit der von uns angewendeten Form gar nichts gemein hat. Wir hoffen somit die Sache erledigt, und zeichnen Hochachtungsvoll                   Aktiengesellschaft vormals Joh. Jacob Rieter und Cie. M. Rieter.