Titel: Wert und Bestimmung des Kohlensäuregehaltes der Heizgase.
Autor: A. Dosch
Fundstelle: Band 317, Jahrgang 1902, S. 811
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Wert und Bestimmung des Kohlensäuregehaltes der Heizgase. Von A. Dosch, Köln. (Fortsetzung von Seite 794 d. Bd.) Wert und Bestimmung des Kohlensäuregehaltes der Heizgase. V. Beeinflussungen des Kohlensäuregehaltes. Wenn in vorstehendem der Wärmeverlust durch die abziehenden Gase und die Abhängigkeit von dem Kohlensäuregehalte derselben dargelegt war, so geschah dies unter der Voraussetzung, dass aller Kohlenstoff zu Kohlensäure, sowie aller disponible Wasserstoff zu Wasser verbrennt. Es ist dies jedoch nicht immer der Fall, sondern sowohl Kohlenstoff und Wasserstoff können andere Verbindungen eingehen; der Kohlenstoff kann weiter überhaupt nicht vollständig verbrennen, sondern entweder in der Asche zurückbleiben oder als Russ entweichen. Durch alle diese Vorgänge, durch welche auch die Rauchgasmenge beeinflusst wird, entstehen aber Verluste und es würde nun zu untersuchen sein, ob die Höhe des in den Heizgasen festgestellten Kohlensäuregehaltes auch dann noch ein annähernd richtiges Bild von der Höhe des Wärmeverlustes giebt, wenn der eine oder andere dieser Verluste vorhanden ist, derselbe jedoch nicht für sich festgestellt wurde. Als solche, für vorliegenden Fall in betracht zu ziehende Verluste würden zu nennen sein: 1. der Verlust, welcher durch brennbare Teile in der zurückbleibenden Asche und Schlacke entsteht, 2. der Verlust, welcher dadurch hervorgerufen wird, dass brennbare Gase, wme Kohlenwasserstoffe und insbesondere Kohlenoxyd in den Heizgasen vorhanden sind, 3. der Verlust durch Russ. 1. Was zunächst den Verlust durch Unverbranntes betrifft, so wird derselbe bei ordnungsgemässer Bedienung der Feuerung, Verwendung nicht zu schlackenreichen Materials und bei normalen Zug Verhältnissen u. normaler Rostbeschickung, nicht allzu gross werden können; wo jedoch das Gegenteil der Fall ist, kann derselbe eine nicht unwesentliche Grösse annehmen. Die Grösse des in der Asche enthaltenen Kohlenstoffgehaltes ist mit verhältnismässig einfachen Mitteln zu bestimmen und kann in einfacher Weise für die Rauchgasmenge berücksichtigt werden, indem derselbe den unverbrennlichen Bestandteilen zuzuzählen und der für 1 kg Brennstoff entfallende Betrag von dem im Brennstoff enthaltenen Kohlenstoffgehalt in Abzug zu bringen sein würde. Sind a pCt. Kohlenstoff in der Asche vorhanden, so dass also \frac{a}{100}\,\cdot\,A den gesamten, in der Aschen- und Schlackenmenge enthaltenen Kohlenstoff in kg darstellt, so würde auf 1 kg Kohle ein Betrag hiervon entfallen, von C_A=\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B} . . . . . . . . . (27) wenn mit B diejenige Gewichtsmenge an Brennstoff bezeichnet wird, welche während derselben Zeit verbrannt wurde, während welcher sich das Gewicht A an Unverbrennlichem ergab. Ohne Rücksicht darauf, dass das Kohlenstoffgewicht CA auch auf die Menge der entstehenden Heizgase einen gewissen Einfluss ausübt, würde sich der Verlust für 1 kg Kohle ergeben zu: Q_A=8100\,\cdot\,\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B} Durch die abziehenden Heizgase würde, wenn ein Einfluss von CA auf die entstehende Menge derselben nicht angenommen würde, ein Verlust entstehen, von Q_{v\,w}=\left[\frac{1,854\,C}{K'_v}\,\cdot\,c+\frac{9\,H+W}{0,806}\,\cdot\,0,48\right]\,\cdot\,(T-t) worin C die in 1 kg Brennstoff wirklich enthaltene Kohlenstoffmenge bedeutet. Es hat sich nun aber C um die Grösse CA verringert, so dass jetzt also wird: a) Die erforderliche Sauerstoffmenge: Oe' = 2,667 (CCA) + 8 HO + S b) Das Verhältnis der zugeführten, zu der theoretisch erforderlichen Luftmenge \varphi'=\frac{1,854\,(C-C_A)-K'_v\,[1,854\,(C-C_A)-0,699\,(O_e-2,667\,C_A)]}{K'_v\,(3,33\,\cdot\,O_e-8,88\,C_A)} (28) Mit diesem Verhältnis wird ferner die entstehende Rauchgasmenge Gv' = 1,854 (CCA) + (Oe – 2,667 CA) (3,33 . φ' – 0,699) . . . (29) Das Verhältnis des entstandenen Kohlensäurevolumens zu dem Gesamtvolumen der entstandenen Heizgase beträgt ohne Rücksicht auf Wasserdampf K'_v=\frac{1,854\,(C-C_A)}{G'_v}=\frac{1,854\,(C-C_A)}{1,854\,(C-C_A)+(O_e-2,667\,C_A)\,(3,33\,\varphi'-0,699)} (30) c) Der Verlust, welcher lediglich durch die Abgase herbeigeführt wird, würde betragen: Q'_v=\left[\frac{1,854\,(C-C_A)}{K'_v}\,\cdot\,c+\frac{9\,H+W}{0,806}\,\cdot\,0,48\right]\,(T-t) oder, wenn das Gasvolumen G'v bekannt ist Q'_v=\left[G'_v\,\cdot\,c+\frac{9\,H+W}{0,806}\,\cdot\,0,48\right]\,\cdot\,(T-t) (31) Der gesamte Verlust, welcher durch unverbrannte Teile in der Asche und durch die Abgase herbeigeführt wird, würde also nicht sein Qg = QA + Qv w sondern Qg' = QA + Qv' =8100\,\cdot\,\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}+\left[\frac{1,854\,C}{K'_e}\,\cdot\,c-\frac{1,854\,C_A}{K'_x}\,c+0,595\,(9\,H+W)\right]\,\cdot\,(T-t), würde also um den Betrag \frac{1,854\,C_A}{K'_v}\,\cdot\,c\,(T-t) und mit dem entsprechenden Werte von CA, um den Betrag \frac{1,854}{K'_v}\,\cdot\,\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}\,\cdot\,c\,(T-t) kleiner sein, als jener, welcher sich ohne Rücksicht des Einflusses von CA auf die Rauchgasmenge berechnen würde. Wenn dieser Betrag im allgemeinen und insbesondere bei guter, d.h. wenig Asche enthaltender Kohle nicht allzu gross wird, um so wesentlicher kann derselbe aber für schlackenreiche Kohle werden. Zum nicht geringen Teile wird selbstverständlich auch die Art des Rostes auf die Grösse von a und mithin auf den gesamten Betrag einwirken. Der wirkliche Verlust durch Unverbranntes in der Asche würde demnach betragen: Q'_g=\frac{a}{100}\,\cdot\,\frac{A}{B}\,\cdot\,\left[8100-\frac{1,854}{K'_v}\,c\,(T-t)\right] . . (31a) und ist derselbe, abgesehen von der Grösse des Prozentsatzes a, abhängig von dem Verhältnis der entstandenen Schlacke und Asche zur verbrannten Brennstoffmenge, und nimmt mit zunehmendem Kohlensäuregehalte und zunehmender Temperatur der entweichenden Gase ab. Um ein Bild über die diesbezüglichen Verluste zu bekommen, diene nachstehendes Beispiel, welches zwar einen ausserordentlich hohen Prozentsatz an Unverbranntem in der Asche angiebt, aber gerade aus diesem Grunde geeignet sein dürfte, die daran geknüpften Folgerungen um so deutlicher erscheinen zu lassen. Der bei dem Versuche, welcher dem Beispiel als Unterlage diente,Dessen Werte jedoch, aus Gründen praktischer Rechnung, etwas abgeändert sind. festgestellte Prozentsatz an Unverbrennlichem war thatsächlich noch etwas grösser festgestellt worden, als angegeben. Es wurde allerdings auch ein äusserst schlackenhaltiges Material verfeuert, auch mochte wohl der Rost eine für das verwendete Material zu grosse Luftspalte aufweisen. Beispiel: Bei einem Verdampfungsversuch seien festgestellt: C = 65,0; H = 1,85; O = 4,0; S = 0,75; W = 5,20, demnach berechneter Heizwert Hw = 5644 WE. Die während der Versuchszeit verbrannte Brennstoffmenge betrage B = 2200 und die während derselben Zeit erhaltene Schlacke und Asche A = 640 kg. Ferner seien ermittelt Kv' = 8,0 und Tt = 270 – 20 = 250° Cels., sowie angenommen c = 0,32, c1 = 0,48. Die bei dem Versuche erhaltene Schlacke habe 20,0 % Unverbranntes ergeben. Hieraus bestimmt sich der Kohlenstoffgehalt in der Asche zu C_A=\frac{20}{100}\,\cdot\,\frac{640}{2200}=0,058\mbox{ kg} pro 1 kg Brennstoff. Der Verlust durch die Heizgase würde, ohne Rücksicht auf das Unverbrannte, betragen Q_{v\,w}=\left(\frac{1,854\,\cdot\,0,65}{0,08}\,\cdot\,0,32+\frac{9\,\cdot\,0,0185+0,052}{0,806}\,\cdot\,0,48\right)\,\cdot\,250 Qvw = 1237 WE = 22 % des Heizwertes. Der Verlust durch Unverbranntes würde ohne Rücksicht auf die entstehende kleinere Rauchgasmenge sein: QA = 8100 . CA = 8100 . 0,058 = ∾ 470 WE oder ∾ 8,3 % des Heizwertes und dementsprechend würde, unter der genannten Vernachlässigung der Gesamtverlust betragen Qg = 22 + 8,3 = 30,3 % herbeigeführt durch die Abgase und durch Unverbranntes. Der Verlust durch die abziehenden Gase erreicht nun aber nicht die oben berechnete Grösse von 22 %, sondern ist um die Grösse \frac{1,854\,\cdot\,C_A}{0,08}\,\cdot\,0,32\,\cdot\,250=107\,W-E oder ∾ 1,9 % des Heizwertes zu gross, beträgt mithin nur 20,1 % des Heizwertes, so dass der Gesamtverlust beträgt Qg' = 20,1 + 8,3 = 28,4 %. Würde man nun das Unverbrannte in der Asche nicht berücksichtigen, sondern angenommen haben, es sei aller Kohlenstoff zu Kohlensäure verbrannt, so würde der gesamte Verlust durch den Verlust durch die Heizgase dargestellt werden und würde um 28,4 – 22 = 6,4 % zu klein angezeigt werden. Wenn nun auch in den weitaus meisten Fällen ein so hoher Prozentgehalt von Kohlenstoff in der Asche, wie hier angenommen, nicht festgestellt werden wird, so lehrt das Beispiel immerhin, dass der Kohlensäuregehalt allein einen wahren Wert des Wärmeverlustes nicht mehr giebt, sobald der Brennstoff nicht vollständig verbrennt und kann die Differenz unter Umständen ziemlich beträchtliche Grössen erreichen. Allerdings ist der Fehler nicht von der Grösse des Verlustes, wie derselbe sich aus dem Unverbrannten allein berechnen würde. 2. Wesentlich verwickelter als unter 1. werden die Vorgänge bei der Verbrennung, wenn in den abziehenden Heizgasen brennbare Gasarten wie Kohlenoxyd und Kohlenwasserstoffe vorhanden sind und sei daher hier von dem Vorhandensein der letzteren Gasart abgesehen und nur angenommen, dass Kohlenoxyd in den Heizgasen vorhanden sei. Es sollen z.B. in den Abgasen z pCt. CO neben Kv' pCt. CO2 festgestellt sein. Wird das Gewicht von 1 cbm Kohlenoxyd sz = 1,2509 angenommen und sind z pCt. Volumenprozente vorhanden, so stellt diese Menge ein Gewicht an CO dar von: \frac{z}{100}\,\cdot\,1,2509 kg für 1 cbm der Heizgase, und es würde z.B. für jedes cbm der Heizgase, durch den Kohlenoxydgehalt z, da 1 kg CO, wenn es zu CO2 verbrennt 2440 WE entwickelt, verloren gehen, ein Wärmebetrag von z\,\cdot\,\frac{1,2509}{100}\,\cdot\,2440\,W-E . . (32) Für 1 % Kohlenoxyd würde z.B. für 1 cbm Heizgas verloren gehen eine Wärmemenge von \frac{1}{100}\,\cdot\,1,2509\,\cdot\,2440=30,5\,W-E und es würde, um den ganzen, durch das in den Heizgasen enthaltene Kohlenoxyd herbeigeführten Wärmeverlust zu erhalten, der oben genannte Verlust für 1 cbm mit der Heizgasmenge multipliziert werden müssen. Der Verlust würde dementsprechend betragen Q'_z=\frac{z}{100}\,\cdot\,1,2509\,\cdot\,2440\,\cdot\,G'_v . (33) worin Gv' die für diesen Fall entstandene Gasmenge darstellt, und welche eine andere ist, als die aus dem Kohlensäuregehalte Kv' nach der gewöhnlichen Art berechnete (Gleichung 13a). Dadurch, dass ein gewisser Prozentsatz Kohlenstoff zur Bildung von CO verwendet wurde, ist diese selbe Menge für die Bildung von CO2 verloren gegangen, mithin hat sich die erforderliche Sauerstoffmenge Oe in Oe' geändert, Kv ist in Kv' übergegangen, ϕ in ϕ' und Gv in Gv' und es würde festzustellen sein, ob diese Aenderungen von wesentlichem Einflusse auf die Höhe des Wärmeverlustes, wie er sich lediglich aus dem festgestellten Kohlensäuregehalte ergefen würde, sind. Zu diesem Zwecke würde zunächst die durch den Kohlenoxydgehalt gebundene Kohlenstoffmenge festzustellen sein. In 1 kg CO sind \frac{12}{12+16}=0,4286 kg Kohlenstoff und demnach waren zur Bildung der oben genannten Gewichtsmenge von CO erforderlich C'_z=\frac{z}{100}\,\cdot\,1,2509\,\cdot\,0,4286=0,00536\,\cdot\,z kg Kohlenstoff für 1 cbm der Heizgase und dieser Betrag ist also für die Bildung von CO2 verloren; z ist hier in Prozent einzusetzen. Die ganze für 1 kg des Brennstoffes verloren gegangene Kohlenstoffmenge beträgt mithin: Cz = 0,00536 . z . Gv' . . . (34) Es sei z.B. z = 2 % und die Rauchgasmenge = 20 cbm, so würde sein Cz = 0,00536 . 2 . 20 = 0,2144 kg pro 1 kg Brennstoff. Enthielt z.B. die Kohle 0,8 kg Kohlenstoff, so würde zur Bildung von CO2 nur noch ca. 0,59 kg vorhanden gewesen sein und die Rauchgasmenge wird dementsprechend geringer werden und ebenso würden die übrigen Grössen entsprechend andere Werte angenommen haben. Die theoretisch erforderliche Sauerstoffen engewürde jetzt betragen Oe' = 2,667 (CCz) + 1,333 C + 8 HO + S oder mit dem Werte von Cz aus Gleichung (34) und etwas vereinfacht: Oe' = 2,667 C – 1,333 . 0,00536 . z . Gv' + 8 HO + S (35) und diese Sauerstoffmenge würde um den Betrag 1,333 . 0,00536 . z . Gv' kleiner sein, als diejenige bei der Verbrennung des gesamten Kohlenstoffes der Kohle zu CO2. Zur Ermittelung von Oe' müsste nun Gv' bekannt sein. Die Rauchgasmenge Gv' beträgt G'_v=\frac{3,667}{1,9774}\,\cdot\,(C-C_z)+\frac{2,333}{1,2509}\,C_z +\frac{O'_e}{1,4298}\,(\varphi'-1)+\frac{3,31\,\cdot\,O'_e}{1,2562}\,\cdot\,\varphi' In dieser Gleichung sind unbekannt Cz, ϕ' und Oe'. Um letztere Grösse aus der Gleichung zum Verschwinden zu bringen, setzt man nach Gleichung (35) Oe' = (2,667 C + 8 HO + S) – 1,333 . Cz = Oe 1,333 Cz d.h. der Klammerausdruck stellt nichts weiter dar, als diejenige Sauerstoffmenge Oe, welche bei vollständiger Verbrennung erforderlich sein würde. Hiermit würde sein: Gv' = 1,854 (CCz) + 1,865 . Cz + 0,699 (Oe – 1,333 Cz) (ϕ' – 1) + 2,6349 (Oe – 1,333 Cz) . ϕ' . . . (36) Ferner ist für vorliegenden Fall das Verhältnis des Kohlensäuregehaltes zu dem Rauchgasvolumen K'_v=\frac{1,854\,(C-C_z)}{G'_v} . . (37) worin unbekannt ist Cz und ϕ', wenn man sich den Wert Gv' aus Gleichung (36) eingesetzt denkt. Es war nun Cz = 0,00536 . z . Gv' Setzt man den Wert von Gv' aus Gleichung (36) in Gleichung (34) ein und löst nach Cz auf, so ergiebt sich: C_z=\frac{0,00536\,\cdot\,z\,[1,854\,C+0,699\,O_e\,(\varphi'-1)+2,6349\,\cdot\,O_e\,\cdot\,\varphi']}{1+0,00536\,\cdot\,z\,(4,444\,\varphi'-0,943)} (38) Der Klammerausdruck des Zählers des Bruches der rechten Seite ist nichts anderes als die Rauchgasmenge, welche entstehen würde, wenn der Brennstoff vollständig, jedoch mit dem Luftüberschuss ϕ' verbrennt. In Gleichung (38) ist nur noch ϕ' unbekannt und setzt man zur Bestimmung dieser Grösse den eben gefundenen Wert von Cz in Gleichung (37) für Kv' ein. Nach ϕ' aufgelöst erhält man eine Gleichung von der Form: ϕ' . P + M = 0 worin bedeutet P = 3,33 . Kv' . Oe + 1,854 . 0,00536 . z . (3,33 Oe – 4,44 C) und M = – 1,854 C + Kv' (1,854 C – 0,699 Oe) + 1,854 . 0,00536 . z . [C (0,943 + 1,854) – 0,699 Oe] Hieraus bestimmt sich dann das Verhältnis der zugeführten zu der theoretisch erforderlich gewesenen Luftmenge zu \varphi=\frac{1,854\,C-K'_v\,(1,854\,C-0,699\,O_e)-0,00994\,\cdot\,z\,\cdot\,(2,797\,C-0,699\,\cdot\,O_e)}{3,33\,\cdot\,K'_v\,\cdot\,O_e+0,00994\,\cdot\,z\,\cdot\,}(3,00\,O_e-4,44\,\cdot\,C) (39) worin Oe den bekannten Wert Oe = 2,667 C + 8 HO + S bedeutet. Ist in den Abgasen kein Kohlenoxyd vorhanden, wird also z = 0, so geht Gleichung (39) über in die bereits abgeleitete \varphi=\frac{1,854\,C-K_v\,(1,854\,C-0,699\,O_e)}{3,33\,K_v\,\cdot\,O_e} was selbstverständlich auch der Fall sein musste. Zur Ergänzung des Gesagten diene ein Beispiel: Bei Verbrennung einer Kohlensorte von der Zusammensetzung der in Tabelle 4 unter II (Gute Kohle) angegebenen, für welche also C = 0,793 und Oe = 2,43 beträgt, sei ermittelt worden Kv' = 12 %, sowie a) CO = 1 %; b) CO = 2 %; Tt betrage für beide Fälle = 250°. Zu a) Sieht man zunächst von dem Einflusse des Kohlenoxydgehaltes auf die entstehende Rauchgasmenge ab, so ergiebt sich \varphi=\frac{1,854\,\cdot\,0,793-0,12\,\cdot\,(1,854\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)}{3,33\,\cdot\,O_e\,\cdot\,K'_v} ϕ = 1,54. Hiermit würde die entstehende Rauchgasmenge: Gv = 1,854 . 0,793 + Oe . (3,33 . ϕ – 0,699 . 2,43) = 12,08 cbm ohne Berücksichtigung des Wasserdampfes. Aus dieser Rauchgasmenge erhielte man den durch die Rauchgase selbst herbeigeführten Verlust nach Gleichung (22) zu Qv = [12,08 . 0,32 + 0,595 . (9 . 0,0513 + 0,0218)] . 250 Qv = 1038 WE oder 13,8 % des Heizwertes. Ferner würde sich nach Gleichung (33) der Verlust durch Kohlenoxyd ergeben zu Qz = 0,01 . 1,2509 . 12,08 . 2440 = 0,15 . 2,440 = 366 WE oder 4,86 % des Heizwertes. Der Gesamtverlust durch die Abgase würde demnach betragen: 13,8 + 4,86 = 18,66 % des Heizwertes. Unter Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes auf die Grösse des Rauchgasvolumens, stellen sich die diesbezüglichen Verhältnisse wie folgt: Das Verhältnis des zugeführten zu dem theoretisch erforderlich gewesenen Luftquantum beträgt nach Gleichung (39) \varphi'=\frac{1,854\,\cdot\,0,793-0,12\,\cdot\,(1,854\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)-0,00994\,\cdot\,1\,\cdot\,(2,797\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)}{3,33\,\cdot\,2,43\,\cdot\,0,12+0,00994\,\cdot\,1\,\cdot\,(3,33\,\cdot\,2,43-4,44\,\cdot\,0,793)} ϕ' = 1,46. Mit diesem Verhältnis ergiebt sich der durch den Kohlenoxydgehalt gebundene Kohlenstoff für 1 kg Brennmaterial, nach Gleichung (38) zu: C_z=\frac{0,00536\,\cdot\,1\,\cdot\,1[1,465+1,698\,(\varphi'-1)+6,4\,\varphi']}{1+0,00536\,\cdot\,1\,\cdot\,(4,44\,\varphi'-0,943)} C_z=\frac{0,061}{1,031}=0,059\mbox{ kg} und der Kohlenstoffgehalt, welcher zur Bildung von Kohlensäure noch vorhanden war – unter der Annahme, dass andere Verluste nicht eingetreten seien – würde betragen: CK = 0,793 – 0,059 = 0,734 kg für 1 kg Brennstoff. Ferner bestimmt sich die entstandene Rauchgasmenge, wenn Gv' nach Gleichung (36) in etwas einfacherer Form geschrieben wird. Gv' = 1,854 C + Oe (3,33 ϕ' – 0,699) – Cz (4,44 ϕ' – 0,943) . . . . . . . (40) zu Gv' = 1,854 . 0,793 + 2,43 (3,33 . 1,46 – 0,699) – 0,059 . (4,44 . 1,46 – 0,943) Gv' = 11,254 cbm. Mit dieser Rauchgasmenge erhält man den durch die abziehenden Gase an sich herbeigeführten Verlust zu: Qv' = [11,254 . 0,32 + 0,595 . (9 . 0,0513 + 0,0218)] . 250 Qv' = (3,601 + 0,288) . 250 = 972 WE oder 12,9 % des Heizwertes. Ferner ergiebt sich der Wärmeverlust durch Kohlenoxyd zu Q'_z=\frac{C_z}{0,4286}\,\cdot\,2440=\frac{0,059}{0,4286}\,\cdot\,2440=341\,W-E gleich 4,5 % des Heizwertes, oder aber nach Gleichung (33) Qz' = 0,01 . 1,2509 . 11,254 . 2440 = 344 WE oder ebenfalls 4,5 % des Heizwertes. Der Gesamtverlust beträgt mithin 12,9 + 4,5 = 17,4 % gegenüber 18,66 % ohne Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes auf die Rauchgasmenge. Zu b) Analog dem Fall unter a) ist: ϕ = 1,54 Gv = 12,08 cbm Qv = 1038 WE oder 13,8 % des Heizwertes. Ferner würde sich nach Gleichung (33) der Verlust durch Kohlenoxyd ergeben zu Qz = 0,02 . 1,2509 . 12,08 . 2440 = 732 WE oder 9,72 % des Heizwertes. Mit Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes ergiebt sich \varphi'=\frac{1,854\,\cdot\,0,793-0,12\,(1,854\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)-0,00994\,\cdot\,2\,\cdot\,(2,797\,\cdot\,0,793-0,699\,\cdot\,2,43)}{3,33\,\cdot\,2,43\,\cdot\,0,12+0,00994\,\cdot\,2\,\cdot\,(3,33\,\cdot\,2,43-4,44\,\cdot\,0,793)} ϕ' = 1,39 Hiermit ergiebt sich der durch den Kohlenoxydgehalt gebundene Kohlenstoff C_z=\frac{0,00536\,\cdot\,2\,\cdot\,[1,465+1,698\,(\varphi'-1)+6,4\,\varphi']}{1+0,00536\,\cdot\,2\,\cdot\,(4,44\,\varphi'-0,943)} C_z=\frac{0,118}{1,055}=0,112\mbox{ kg} für 1 kg Brennstoff und es beträgt demnach der für CO2 zur Verfügung gewesene Kohlenstoff CK = 0,793 – 0,112 = 0,681 kg für 1 kg Brennstoff. Ferner beträgt: Gv' = 1,854 . 0,793 + 2,43 (3,33 . 1,39 – 0,699) – 0,112 (4,44 . 1,39 – 0,943) Gv' = 10,44 cbm Weiter ergiebt sich mit diesem Wert Qv' = [10,44 . 0,32 + 0,595 (9 . 0,0513 + 0,0218)] . 250 Qv' = 907 WE oder 12,0 % des Heizwertes. Der Wärmeverlust durch Kohlenoxyd beträgt: Q'_z=\frac{0,112}{0,4286}\,\cdot\,2440=0,26\,\cdot\,2440=634\,W-E gleich 8,4 % des Heizwertes, oder nach Gleichung (33) Qv' = 0,02 . 1,2509 . 10,44 . 2440 = 0,263 . 2440 = ∾ 642 WE oder 8,5 % des Heizwertes. Der Gesamtverlust beträgt mithin 12,0 + 8,5 = 20,5 % des Heizwertes, gegenüber 13,8 + 9,72 = 23,52 %, ohne Berücksichtigung des Einflusses des Kohlenoxydgehaltes auf die Rauchgasmenge. Wie aus einer Betrachtung der beiden vorstehenden Beispiele unter a und b hervorgeht, giebt der Kohlensäuregehalt der Heizgase allein kein richtiges Bild mehr von der Grösse des Wärmeverlustes, wenn Kohlenoxyd in den Abgasen vorhanden ist, denn es war: Fall a) Fall b)     Lediglich aus dem Kohlensäure- gehalt festgestellter Wärmeverlust 13,8 % 13,8 %     Wirklicher Wärmeverlust mit Be- rücksichtigung von CO 17,4 % 20,5 %     Differenz der Wärmeverluste   3,6 %   6,7 %     Es sind dies % vom wirklichen Werte 20,7 32,6 d.h., die allein aus dem Kohlensäuregehalt festgestellten Wärmeverluste differieren mit den wirklichen Werten, insbesondere bei höherem Kohlenoxydgehalte, ganz wesentlich. Ferner ergiebt sich aus den beiden gegebenen Beispielen, dass auch dann ein Fehler bei Vorhandensein von CO in den Heizgasen begangen werden kann, wenn keine Rücksicht auf den Einfluss des CO-Gehaltes auf die Rauchgasmenge genommen wird. Die diesbezüglichen Werte waren: Fall a) Fall b)     Gesamtverlust ohne Rücksicht des Einflusses von CO 18,66 % 23,52 %     Wirklicher Wärmeverlust 17,4   % 20,5   %     Differenz der Wärmeverluste   1,26 %   3,02 %     Es beträgt dies in % vom wirk- lichen Werte   7,2 14,7 Auch dieser Fehler kann, bei höherem Kohlenoxydgehalte, nicht unbeträchtlich werden, wie die Beispiele erweisen. (Fortsetzung folgt.)