Titel: Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen.
Autor: Conr. Hesse
Fundstelle: Band 319, Jahrgang 1904, S. 15
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Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen. Von Conr. Hesse. Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen. Im Jahre 1899 behandelte ich an dieser Stelle (D. p. J., 313, 119) unter „Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen“ die neue konstruktive Ausgestaltung der Sicherheitskupplungen, deren Installation und Kosten, im Vergleich zu den Schutznetzen. Nicht nur die Abhandlung hat in mehrsprachigen Auszügen, sondern vor allen Dingen diese Vorrichtungen selbst haben seitdem in allen Ländern eine so grosse Verbreitung und praktische Verwendung gefunden, dass damit deren Zweckmässigkeit bewiesen ist und dürfte es angezeigt sein, hierauf zurückzukommen. Textabbildung Bd. 319, S. 15 An dem im Jahre 1899 Gesagten hat sich inzwischen nichts geändert. Die deutschen Patente der in mehreren Staaten geschützten Vorrichtungen (No. 54840 und 57120) haben auch heute noch Rechtskraft; ebenso die besonderen, nochmals geschützten Ausführungsformen, zu denen indessen noch neue getreten sind, die nachstehend erläutert werden sollen. Nachdem sich die 1899, 313, 119 u. 120 abgebildete Kupplung so gut bewährt hatte, lag es nahe, bei den vielen Drahtbrüchen der Strassenbahnen, dasselbe Prinzip, aber in entsprechender, vollständig veränderter Ausführung auch auf die Aufhängungen der Fahrleitungen zu erstrecken. Dieses wurde in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise erreicht. Der mittlere und Hauptteil (Fig. 1)wurde teils als Fahrdrahthalter, teils als Kupplung ausgestaltet, d.h. er erhielt den Gewindestutzen A eines Fahrdrahthalters, während die beiden Enden b in der Mitte (punktiert) ausgespart und mit je einem nach innen, nach dem Stutzen verlaufenden schrägen Schlitz a versehen wurden. In diesen Aussparungen mit Schlitzen wurden die die Bügel der Kupplungen ersetzenden Kloben (Fig. 1a und 1b) eingesetzt, nachdem dieselben mit den Fahrdrahtenden verlötet waren. Die Kloben besitzen eine in die Aussparung b des Hauptteils passende Form und sind bei a auf den Durchmesser des Fahrdrahtes ausgebohrt. An den Enden k ist der Stift d eingesetzt, welcher auf beiden Seiten des Klobens vorsteht, in den schrägen Schlitz a des Hauptteiles passt und deren Durchmesser derart bemessen ist, dass eine genügende Auflagefläche in dem Schlitz gewahrt bleibt. In der Wirkung entspricht diese Kupplung für die Oberleitung elektrischer Bahnen denen für Hochspannungsanlagen und Kraftübertragungszwecke und fällt trotz der wesentlich abweichenden Konstruktion unter die vorgenannten Patente. Textabbildung Bd. 319, S. 15 Fig. 2. Auch die in Fig. 2 dargestellte Kupplung für Hochspannungsanlagen, welche die Form eines Lampenhalters hat, fällt unter den Schutzkreis der noch Rechtskraft besitzenden Patente und darf mithin nur von den Patentinhabern hergestellt werden. Indessen ist eine Verbesserung in dieser Ausführungsform nicht zu ermitteln. Im Gegenteil, diese Art gestattet nicht die so notwendige sorgfältige Bearbeitung der Auflagestellen und muss notgedrungen ein Luftwiderstand zwischen Einhängebügel und Hauptteil entstehen, dessen Folgen Lichtbogen, Erwärmung, Spannungsverluste usw. sind und die ganze Schutzart gefährden können. Nur mechanische gute Eigenschaften könnten bei den Bügeln zu diesen Kupplungen in Lampenform anerkannt werden, indem die Bügel (Fig. 3 Seitenansicht, Fig. 3a Oberansicht) mit einer Schraube s und einer Rille r versehen sind, welche ein Einspannen des Leitungsdrahtes gestattet. Ein späteres Festlöten des Drahtes in den Bügel wird des Stromüberganges halber aber doch noch zu erfolgen haben. Textabbildung Bd. 319, S. 16 Textabbildung Bd. 319, S. 16 Fig. 4. Als praktisch vollkommen zu betrachten ist ferner auch heute noch die 1899. 313, beschriebene Ausführung, deren Auslösung in Fig. 4 veranschaulicht wird. Eine Abart dieser Konstruktion, die durch Gebrauchsmuster ebenfalls besonderen Schutz fand, ist die in Fig. 5 angegebene Kupplung. Diese behält aber die bewährte Form der Nasenringe und Einhängung vollständig bei und zielt nur auf die Verstellung hin, welche so umgebildet wurde, dass die Fabrikation sich vereinfacht und damit etwas verbilligt. Textabbildung Bd. 319, S. 16 Textabbildung Bd. 319, S. 16 Fig. 6. Fig. 5 ist die Seiten- und Fig. 5a die Oberansicht dieser neu gestalteten Kupplung der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf, Berlin. Es sind r und r1, die Nasenringe mit den Nasen n und n1, welche die Ausfräsungen e haben, in welche die den Leitungsdraht haltenden Bügel (Fig. 6) eingehängt werden. Nun fallen aber die verschraubten Ringe hier ganz fort, wogegen der Nasenring r drei Aussparungen a und der untere Nasenring r1 drei Löcher mit Gewinde zur Aufnahme von Schrauben s erhalten hat. An der Stelle von drei Aussparungen können auch weniger oder mehr und an Stelle der Schrauben s Bolzen mit Muttern verwendet werden. Im letztren Falle erhält der Nasenring r1 keine Gewindelöcher, sondern einfache Löcher. Wie ohne weiteres ersichtlich ist, lässt sich der Nasenring r auf dem Nasenring r1 bis zum Anschlag der Aussparungen an die Schrauben s den Krümmungen der Wege und damit den Leitungswinkeln nach verstellen. Nach beendeter Drahtspannung werden dann die Schrauben s, bezw. die dafür angebrachten Gewindebolzen mit Mutter, angezogen und damit die Winkelstellung der Nasenringe mit den Ausfräsungen e zu den Bügeln und dem Leitungsdraht festgelegt. Mit o ist die Oeffnung zum Aufsetzen der Kupplung auf denHochspannungsisolator bezeichnet und beträgt diese bei den normalen Kupplungen, gemäss den Köpfen der Isolatoren 68 mm im Durchmesser. Weitere, aber nebensächlichere Aenderungen lassen sich an den Kupplungen leicht vorsehen und werden solche öfter durch grössere oder anders gestaltete Isolatoren, durch deren Wülsten, Köpfe usw. bedingt. Auch ist bereits Vorsorge getroffen, dass die Entfernung von der Mitte des Isolators bis zur Befestigung und Verdrallungsstelle am Einhängebügel, von A bis B (Fig. 4) derart ist, dass, sei es für neu zu spannende oder für vorhandene Leitungen, der durchlaufend gespannte Leitungsdraht in der Mitte des Isolators durchgeschnitten werden kann und das Leitungsstück von A bis B (Fig. 4) zur Herstellung der Verdrallung, bezw. Befestigung am Einhängebügel Z verwendet wird. So sind ferner auch die für Abzweigungen und Leitungenendstellen bestimmten Kupplungen mit andersartigen Nasenringen, bezw. solchen mit Klemmen, Kabelschuhen usw. ausgestattet worden um eine Leitungsstrecke, welche nicht mit Schutzvorrichtungen versehen zu werden brauchte, ohne weiteres mit der ersten Kupplung zu verbinden. An der Stelle des einen Nasenringes wurde ein solcher ohne Nase, dagegen mit einem als Kabelschuh verlängerten Lappen eingesetzt, an welchem die freie Leitungsstrecke (also ohne Einhängebügel) anzuschliessen war. Entsprechend gestaltete es sich für Abzweigungen, wobei zu den beiden Nasenringen für die durchlaufende Leitung noch ein weiterer Ring mit Anschlusschuh einfach unter die Verschraubung gelegt werden konnte. Bei der letztgenannten Kupplungskonstruktion (Fig. 5) ist dies nun alles und zumal nachträglich bei der Montage nicht möglich und sind diese damit als nicht so vollkommen zu bezeichnen; es streiten damit mehr Vollkommenheit und billigerer Preis miteinander. Da aber die Verbilligung der Konstruktion (Fig. 5) gegenüber der vorhergehenden nicht so wesentlich ist, dürften die technischen Fragen ausschlaggebender wie die Preisfragen sein und bei der älteren Konstruktion (1899, 313, 119) vielfach verblieben werden. Wie schon aus dem Bericht im Jahre 1899 hervorgeht, haben die ersten grösseren Installationen gezeigt, dass früher gehegte Befürchtungen hinsichtlich des Verhaltens der Kupplungen bei Sturm, Schnee und Eis, bezüglich der Oxydation der Kontaktstellen usw. nicht stichhaltig waren. Nun ging man inzwischen noch weiter und rüstete absichtlich solche Leitungsstellen mit diesen Kupplungen aus, welche den Witterungseinflüssen, Witterungswechsel, Stürmen usw. besonders ausgesetzt waren; z.B. über die Isar bei München, in Russland usw. Ferner wurden Beobachtungen und Messungen nach starken Stürmen, Frost und Schnee angestellt. Die Kontakte (Bügeleinhängestellen) richtig eingebauter Kupplungen waren danach stets blank, zeigten keinen höheren Uebergangswiderstand, wie dem verwendeten Leitungsdrahtquerschnitt entsprach, und wiewohl viele Bäume in der Nähe der Leitungsanlagen entwurzelt waren, wurde keiner der Einhängebügel von dem Sturme ausgehoben. Dies erklärt sich auch damit, dass der seitlich angreifende Wind die Leitung wohl in ein Schwanken bringt, ein Aushängen aber ausser durch den Leitungsbruch, wo das Aushängen auch erfolgen muss, nur durch ein Strecken des Leitungsdrahtes erfolgen könnte, wozu aber der Draht in der Achsialrichtung keine genügende Angriffsfläche bietet.