Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 507
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau. Luftgekühlte Fahrzeugmotoren. In der Versuchsstätte für Luftschiffahrt und Kraftfahrzeuge der technischen Hochschule Stuttgart wurden Versuche zur Bestimmung der Wandtemperatur luftgekühlter Motoren, wie solche fast nur mehr bei Motorrädern und bei Flugzeugen (Rotationsmotoren) verwendet werden, ausgeführt. Die Luftkühlung, die nicht so wirksam ist als die Wasserkühlung, ist abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges. Im allgemeinen genügt die glatte äußere Oberfläche nicht, eine genügend große Kühlwirkung hervorzubringen. Um einen Dauerbetrieb zu erreichen, ist es notwendig, die Wandungstemperatur so niedrig zu halten, daß eine Zersetzung des Schmiermittels ausgeschlossen erscheint. Die Zylinderwand nimmt Wärme von den Verbrennungsgasen durch Strahlung und durch Berührung auf. Die Strahlungswärme kann aber im allgemeinen die Schmierölschicht nicht durchdringen. Die ganze Kühlwirkung wird durch mehr oder weniger reichliche Schmierung stark beeinflußt. Die Zylinderwand nimmt außer von den Verbrennungsgasen auch noch infolge der Kolbenreibung Wärme auf. Von der zugeführten Wärmemenge werden hier etwa 35 v. H. von der Zylinderkühlung fortgeleitet, davon rühren etwa 5 v. H. von der Kolbenreibung her, die ebenfalls als Wärme von der Zylinderwandung aufgenommen wird. An die Luftmenge, die an der Zylinderwand vorbeistreicht, ist nun diese Wärmemenge abzuleiten. Die Kühlwirkung ist dementsprechend um so stärker, je größer die Luftgeschwindigkeit ist. Deshalb wird auch die Rückseite des Zylinders, die nicht im Luftstrom liegt, schlechter gekühlt. Der Hauptnachteil der luftgekühlten Zylinder liegt nun darin, daß infolge ungenügender Kühlung das angesaugte Gasgemisch vor der Verdichtung im Zylinder stark vorgewärmt wird und ohne Gefahr der Selbstzündung nur verhältnismäßig gering verdichtet werden darf. Die spezifische Leistung des Motors wird dadurch verkleinert. Die von der kühlenden Luft (von der Temperatur T1 und Geschwindigkeit v) aufgenommene Wärmemenge entspricht der Gleichung: \frac{{T_2}^4-{T_1}^4}{K_1}+K_2\,(T_2-T_1)\,f\,(v). T2 ist hierbei die Temperatur der Zylinderwandung. Der erste Teil der Gleichung entspricht der durch Strahlung, der zweite Teil der durch Leitung übertragenen Wärmemenge. Die von den Verbrennungsgasen (mit der mittleren Temperatur T3) abgegebene Wärme beträgt dementsprechend \frac{{T_3}^4-{T_2}^4}{K_3}+K_4\,(T_3-T_2). Für die vom Kolben erzeugte Reibungswärme kann gesetzt werden: K5 (1 + K6 T22). Die abgegebene Wärmemenge muß der aufgenommenen Wärmemenge gleich sein. Bei entsprechender Umformung der Gleichung kann man schließlich in allgemeiner Form schreiben: T24 + (T2 – T1 (A + B f(v)) – C (T22T12) = D. Für jeden bestimmten Fall sind die Konstanten A, B C, D und f(v) zu bestimmen. Die Versuche, die als noch nicht abgeschlossen gelten, haben ergeben, daß die Auslaßorgane einen sehr großen Einfluß auf die Wandungstemperatur haben. Durch sie wird letztere für die ganze eine Hälfte des Zylinders mit Einschluß des Zylinderkopfes bestimmt. Die dem Winde zugekehrte Seite des Zylinders zeigte bei den Versuchen eine um etwa 30 v. H. niedere Temperatur als die Zylinderrückseite. Es zeigte sich ferner, daß der Zylinderkopf und die anschließenden Zylinderteile eine kleinere Temperatur besitzen als der Zylinderlauf. Die Versuche lassen deutlich erkennen, daß die Wandungstemperatur mit zunehmender Windgeschwindigkeit abnimmt. Die Gesetzmäßigkeit dieser Abnahme ist aber noch nicht bekannt. [Oelmotor 1914, S. 72.] W. ––––– Walzverfahren zur Herstellung von Spiralbohrern. Bei dem jetzt noch üblichen Verfahren werden die Spannuten der Spiralbohrer durch Fräsen aus dem Vollen hergestellt. Namentlich um die dabei entstehenden großen Materialabfälle zu vermeiden – ein Umstand, der bei Verwendung von teuren Schnellarbeitsstählen erheblich ins Gewicht fällt – und um das Herstellungsverfahren zu vereinfachen, kam dann noch ein anderes Verfahren auf, bei welchem die Bohrerform durch Verdrehen eines Profilstabes erzeugt wurde. (Vgl. Jahrgang 1912 Heft 51.) Ein Nachteil derartiger Bohrer liegt in dem weniger widerstandsfähigen Schaft am Einspannende. Inzwischen ist nun auch ein dritter Weg, nämlich das Auswalzen des Bohrerprofils, weiter ausgebildet worden. In „Der deutsche Werkzeugmaschinenbau“ Heft 10 Jahrg. 1914 wird eine Walzmaschine beschrieben, die aus Rundstahl selbsttätig Bohrerrohlinge auswalzt. Bei der Maschine ist insbesondere der Walzvorgang für die Herstellung der spiraligen Spannut eigenartig. Es stehen sich zwei kräftige Walzen gegenüber, in deren Umfang Nuten, das Halbprofil des Bohrers darstellend, eingearbeitet sind, wobei diese beiden Halbprofile sich an der Berührungsstelle beider Walzen zum Vollprofil ergänzen. Es liegen mehrere solcher Walznuten nebeneinander, deren Profil sich bis zur verlangten Form stufenweise verengt, da es nicht möglich ist, größere Bohrer in einem Walzgang herzustellen. Die Nuten laufen nicht über den ganzen Umfang der Walze, sondern nur zu einem kleineren oder größeren Teil, je nach Länge der Spannute, da die Walzen beim Arbeitsgang nicht umlaufen, sondern eine vor- und rückläufige Bewegung ausführen. Damit der spiralige Verlauf der Spannuten, der Drall, entsteht, sind auch die Profilnuten der Walze spiralig angelegt. Dadurch wird allerdings nötig, die Walzen während der Umdrehung zwangläufig achsial zu verschieben, und zwar obere und untere Walze in gegenläufigem Sinne. Es sind auf den Wellen der Walzen Muffen aufgekeilt, in welche eine Spiralnut von entsprechender Steigung eingearbeitet ist. In diese greift je eine fest am Gestell gelagerte Leitrolle, so daß hierdurch das achsiale Spiel in der gewollten Weise herbeigeführt wird. Selbstverständlich sind auch die Walzen miteinander durch Zahnräder gekuppelt. Der zum Bohrer bestimmte Stahlstab wird in eins der bekannten Klemmfutter gespannt, das aus einer dreiteiligen, außen konischen Hülse besteht, die innen eine dem Durchmesser des Stahlstabes entsprechende Bohrung hat und damit letzteren umfaßt, und die durch eine Schraubenspindel in eine innen konische Hülse eingedrückt wird. Diese Futter zeichnen sich durch besonders sicheres Spannen aus. Beim Walzvorgang wird der Stab nicht vom Ende anfangend vorgeschoben, sondern bis zu der Stelle, an der die Spannute aufhören soll, eingeführt und nach dem Bohrerende auslaufend gewalzt. Damit die Einführung des Stabes möglich ist, sind die Walznuten an der betreffenden Stelle zum Kreise erweitert. Das vorerwähnte Klemmfutter ist an einer drehbaren Welle befestigt, da der Bohrerstab beim Walzen eine Drehung um seine Achse erfährt. Die Welle findet ihre Lagerung auf einem verschiebbaren Schlitten. Bei dieser Drehung wird durch Vermittlung einer auf der Futterwelle sitzenden Schnurscheibe und eines dazugehörigen Drahtseiles ein Gewicht gehoben, das den Bohrer nach erfolgter Freigabe von den Walzen in seine Anfangsstellung zurückdreht. Das Weiterrücken des Bohrerstabes bzw. des Schlittens zum nächstfolgenden Kaliber geschieht in Abhängigkeit von der Stellung der Walzen vollkommen selbsttätig durch ein System von Klinke und Schubstange. Der bedienende Arbeiter hat nur zu Anfang den Stahlstab einzuspannen und die Maschine einzuschalten. Nach Durchlaufen sämtlicher Kaliber betätigt die Maschine eine Schaltvorrichtung, durch welche sie sich selbst wieder stillsetzt. Ein Arbeiter ist so imstande, mehrere Maschinen zu bedienen. Diese selbst scheint in der Bauart für derartig schwere Walzarbeiten allerdings noch reichlich verwickelt zu sein. Rich. Müller. ––––– Die kritischen Drehzahlen schnell umlaufender Wellen. Bei der zeichnerischen Bestimmung der kritischen Drehzahl ωk von schnell umlaufenden Wellen war man bis jetzt auf ein Probierverfahren angewiesen, das auf dem Moterschen Satze beruht und umständlich ist, wenn man bei der ersten Annahme des Wertes cor zu weit von seinem wahren Wert abblieb. Man ging allgemein folgendermaßen vor. War die Welle z.B. nur mit einer Masse m belastet, so dachte man sich die Welle um einen Betrag η durchgebogen; man konnte nun bei Annahme einer beliebigen Umlaufgeschwindigkeit die Fliehkraft C = m . ω2 . η bestimmen; belastet man nun die Welle mit der Kraft C an der Stelle, wo m liegt, und ergibt die Bestimmung der Durchbiegung an jener Stelle das Maß η, so wäre schon das ω der Annahme die kritische Drehzahl; in den meisten Fällen wird das nicht zutreffen, und man wird mit verbesserten Werten die Untersuchung nochmals durchführen, bis sich gute Uebereinstimmung zeigt; das Verfahren ähnelt dem Verfahren von Vianello zur Untersuchung der Knickfestigkeit gerader Stäbe und findet auch sonst bei Festigkeitsuntersuchungen oft Verwendung z.B. Föppl, Techn. Mech. Bd. 3, und v. Terzaghi, Berechnung von Behältern. Eine bedeutende Vereinfachung ist nun Dipl.-Ing. Krause gelungen, die auf einer Benutzung der Formel von Dunkerley beruht (vgl. Heft 22 der Z. d. V. D. I.) Die Untersuchung geht aus von der bekannten Formel \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{g}{f}} . . . . (1) die für die kritische Drehzahl einer gewichtlosen Welle mit einer Scheibe vom Gewicht G gilt; g bedeutet 9,81 m/Sek.–2 und f die Durchbiegung der Welle unter der Scheibe. Befinden sich mehrere Scheiben auf der Welle, so gilt nach Dunkerley die Beziehung: \frac{1}{{\omega_{\mbox{k}}}^2}=\frac{1}{{\omega_1}^2}+\frac{1}{{\omega_2}^2}+ . . . . (2) wobei ω1, ω2 ... die kritischen Winkelgeschwindigkeiten der gewichtlosen Welle sind, wenn sie jedesmal nur mit den Scheiben 1, 2 ... belastet ist. Benutzt man die Gleichung (1) \omega_1=\sqrt{\frac{g}{f_1}},\ \omega_2=\sqrt{\frac{g}{f_2}}\ .\ .\ ., so erhält man mit Rücksicht auf Gleichung (2) \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{g}{\Sigma\,f}} . . . . (3) Damit ist die Untersuchung erledigt; die Bestimmung des Nennerwertes ∑f ist eine rein statische Aufgabe, die sich leicht nach bekannten Methoden lösen läßt. Als Beispiel werde die von Blaeß in der Z. d. V. D. I. 1914 S. 183 behandelte Welle untersucht. Die Durchbiegungen lassen sich bequem nach der Formel f=\int\,M\,\overline{M}\,\frac{d\,x}{\Sigma\,J} bestimmen, wo M das Biegungsmoment des wirklichen Belastungszustandes und \overline{M} das Moment des gedachten Verschiebungszustandes bedeuten (Prinzip der virtuellen Verrückungen); die Auswertung der Integrale ergab eine Durchbiegung f1 infolge G1 zu 0,00857 cm, f2 infolge G2 zu 0,01268 cm und f3 infolge G3 zu 0,01865 cm; f wird 0,0399 cm; also beträgt die kritische Drehzahl \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{981}{0,0399}}=156,8 Sek.–1. Der von Dr.-Ing. Blaeß bestimmte Wert beträgt 158 sek.–1. Der Unterschied ist nur 1 v. H. Auch die Fälle, die Stodola in seinem Werk über Dampfturbinen auf S. 293 behandelt, lassen sich nach dem Verfahren von Krause schnell erledigen. I. Die beiderseits frei aufliegende Welle. Die Durchbiegung eines beliebigen Punktes (x, 2 l – x) unter der Last 1 beträgt bekanntlich f=\varphi\,(x)=\frac{1}{6\,E\,J}\,\frac{x^2\,(2\,l-x)^2}{l}. Demnach ist \int_0^{2\,\mbox{l}}\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{16\,l^4}{90\,E\,J} und \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{90\,g\,E\,J}{16\,p\,l^4}}, wo p das Gewicht der Welle für den lfdm bedeutet. Stodola geht von der Differentialgleichung E\,J\,\frac{d^4\,y}{d\,x^4}-n\,\omega\,y^{\mbox{l}}=0 aus und erhält als Lösung \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{\pi^4\,g\,E\,J}{16\,.\,p\,l^4}}. Der Unterschied zwischen π4 und 90 ist nur gering. II. Die beiderseits eingespannte Welle. f=\varphi\,(x)=\frac{x^3\,(2\,l-x)^3}{24\,E\,J\,.\,l^3} \int_0^{2\,\mbox{l}}\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{16\,l^4}{420\,E\,J} \omega_{\mbox{k}}=5,12\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}. Stodola gibt an \omega_{\mbox{k}}=5,55\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}. III. Die überhängende einseitig eingespannte Welle f=\varphi\,(x)=\frac{x^3}{3\,E\,J} \int_0^1\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{l^4}{12\,E\,J} \omega_{\mbox{k}}=3,464\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}. Stodola erhält als Lösung der Differentialgleichung \omega_{\mbox{k}}=3,494\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}. Wie man aus den wenigen Beispielen ersieht, ist das Verfahren von Krause überraschend einfach und trotzdem hinreichend genau. Es kann auch leicht auf mehrfach gelagerte Wellen ausgedehnt werden, da die Ermittlung der Werte f = φ (x) einfach ist und sich in den meisten Lehrbüchern der Statik findet. H. A. ––––– Ein neues Prüfverfahren für Feinbleche. Für die Beurteilung der Güte von Feinblechen (0,1 bis 3 mm Stärke) sind nicht nur die Festigkeit und die Bruchdehnung maßgebend, sondern auch der „Ziehwert“. Die Methode des Polterns, Bördelns und Biegens ist nicht genügend zuverlässig; auch die Zerreißmaschine ist für Dünnbleche wenig geeignet, da die Werte sehr von der Einspannung abhängen. Ferner ist für die praktische Verwendung und Verarbeitung die Oberflächenbeschaffenheit nach dem Ziehen von besonderer Bedeutung. Die äußere Beschaffenheit läßt auf Walzfehler und falsche Wärmebehandlung schließen. Es ist daher empfehlenswert, durch vorhergehende Versuche derartige Fehler festzustellen. Dieses ermöglicht das neue Verfahren, durch welches die Druck-, Zieh- und Stanzfähigkeiten erkenntlich werden. Der Ziehwert wird in dem Blechprüfapparat in der Weise bestimmt, daß das zu prüfende Blech mit einem für alle Blechstärken gleichbleibendem Spiel (0,05 mm) zwischen einer Matrize und einem Faltenhalter eingespannt wird. Ein durch Schraube mit Handrad bewegter Stempel wird gegen die sich frei zwischen Matrize und Faltenhalter hindurchziehende Blechscheibe gepreßt, bis der Bruch erfolgt. Der Ziehwert ist abhängig von der Drucktiefe und wird in Millimetern angegeben. Er ist im wesentlichen durch die Zähigkeit des Materials bedingt. Da die Tiefung um so größer ausfällt, je mehr Material aus dem umliegenden Teil für den Einzug 1 gewonnen wird, so kommt auch größere Festigkeit dem Ziehwert voll zugute. Textabbildung Bd. 329, S. 507 Abb. 1. Der in Abb. 1 dargestellte Apparat besteht aus dem Handrade H, welches mit der inneren Schraube J fest verkeilt ist. Diese trägt am anderen Ende den Stempel St, der auf Kugeln gelagert ist, so daß eine Drehwirkung auf das Blech (Rondell) vermieden ist. Das Blech wird zwischen der Matrize M1 und dem Faltenhalter F eingespannt. Dieser ist außen und innen mit Flachgewinde versehen und kann durch einen Präzisionsstift P mit der inneren Schraube J gekuppelt werden. Das Handrad trägt eine Hülse mit Mikrometerskala. Die Handhabung des Apparates ist folgende: Zunächst wird die Stärke des eingeschobenen Bleches (90 × 90 mm) durch Andrehen des Handrades mit dem Faltenhalter an dem Nonius N (mm) und der Mikrometerskala M (1/100 mm) gemessen. Dann dreht man das Handrad um fünf Teilstriche der Hundertteilung zurück, so daß ein Spiel von 0,05 mm entsteht. In dieser Stellung sichert man den Faltenhalter durch Anziehen der Feststellschraube S. Nach Entfernung des Präzisionsstiftes P, und nachdem man die Mikrometerskala auf den 0-Strich des verschiebbaren Nonius zurückgedreht hat, kann die Probe durch gleichmäßiges Drehen des Handrades beginnen. Textabbildung Bd. 329, S. 507 Abb. 2. Textabbildung Bd. 329, S. 507 Abb. 3. Die Tiefungsunterschiede verschiedener Blechqualitäten lassen sich auf 1/100 mm, also sehr genau messen und zwar sehr schnell ohne vorhergehende Bearbeitung der Probestücke. Der Apparat ist daher besonders für Prüfungszwecke in der Werkstatt geeignet. Die Höhe des Pressungsdruckes kann man durch Einschaltung einer Meßdose leicht bestimmen. Die Stempel und Matrizen sind auswechselbar. In Abb. 2 sind diese Werkzeuge für Bleche, in Abb. 3 für Blechstreifen dargestellt. Ebenso lassen sich Stempel und Matrizen für jeden Sonderzweck herrichten. Die Prüfung erfolgt neben der Bestimmung des Tiefungswertes nach folgenden Gesichtspunkten: 1. Die Bruchlinie bildet sich entweder gleichmäßig rund herum, oder es entsteht ein einseitiger Faserbruch. Das Erstere findet man bei Metallblechen, mit Ausnahme von Zink, und bei gut wiederholt durchgeglühten Eisen- und Stahlblechen, die zweite Form tritt auf bei gewöhnlichen Eisen- und Stahlblechen. Zum Ziehen sind demnach jene besser geeignet. 2. Die Oberfläche ist nach dem Ziehen glatt oder rauh. Die rauhe Oberfläche ergibt sich bei lockerem Gefüge (Grobkorn) und läßt auf überglühtes Blech schließen. 3. Die Oberfläche ist kleinbrüchig. Dieser Fehler zeigt sich bei falsch behandelten Kupfer- und Messingblechen. 4. Das Blech muß zunder- und schieferfrei sein. [Stahl und Eisen, 21. Mai 1914.] Dr.-Ing. Steuer. ––––– Gußeisenproben. (Zivilingenieur O. Leyde-Berlin auf der Hauptversammlung Deutscher Gießereifachleute 1914.) Die Unsicherheit in der Gleichmäßigkeit der Fabrikation von Gußwaren im Vergleich zu Walzmaterialien schädigt naturgemäß den Ruf des Gußeisens; es ist daher das Bestreben der Gießer darauf zu richten, tunlichst gleiche Festigkeiten in den Gußstücken und besonders bei Probestücken zu erzielen. Vortragender verweist auf Versuche, die nach Arbeitsplänen von Geh. Bergrat Jüngst in großen Werken durchgeführt wurden. Von der Möglichkeit absoluter Gleichmäßigkeit der Festigkeitsresultate muß man natürlich absehen. Die Festigkeit hängt von der Schmelzhitze, der Gießtemperatur, den Abkühlungsverhältnissen, der Gießdruckhöhe usw. ab, wobei man namentlich die Schmelzhitze nicht ganz genau regeln kann. Das wichtigste aber kann man am besten regeln; das ist die Eisengattierung. In dieser Richtung weisen die Häufigkeitskurven, die Beachtung der Treffer immer wieder darauf hin, daß genaue Kenntnis der Zusammensetzung des Schmelzgutes und Gattierung nach Berechnung der Eisengehalte ein unumgängliches Mittel für gleichmäßige Festigkeitsresultate ist. Da die Festigkeit des Gußeisens von der Korngröße abhängt, und da diese wieder mit der Schnelligkeit des Erstarrens zusammenhängt, so wird die Festigkeit der einzelnen Teile eines Gußstückes von den benachbarten Teilen stärkerer oder schwächerer Dimension durch die Wärmeleitung beeinflußt. In den guten alten Zeiten, als in den meisten Gießereien das Eisengattieren noch Monopol der Meisterempirie war, als in den besten Gießereien noch keine Analysen gebraucht wurden, war Treffsicherheit natürlich ein unbekannter Begriff. Um sich vor dem gröbsten Ausschuß bei dünnwandiger Handelsware zu schützen, lieferten die Hütten gerne grobkörniges Roheisen; dies wurde hochbewertet, nach dem Bruchausseijen geschätzt und wohl vielfach an ungeeigneter Stelle verwendet, weil es teuer war und daher gut sein mußte. Erst vor etwa 30 Jahren lenkte die Kgl. Eisenbahn Verwaltung ihre Aufmerksamkeit auf den Nachweis genügender Festigkeit des Eisens in Lokomotivzylindern. Der deutsche Verband für die Materialprüfungen der Technik stellte nun vor fünf bis sechs Jahren mit Zustimmung des Vereins deutscher Eisengießereien Festigkeitsforderungen auf, die aber den Resultaten der Jüngstschen Versuche sehr nachstehen. Wie jedes Wasserleitungsrohr und Gasrohr zur Ermittlung seiner Sicherheit und seinem Zwecke entsprechend auf inneren Druck geprüft wird, wie auch wohl Tausende von Säulen auf ihre Tragfähigkeit mit einem Ueberdruck von 50 v. H. gedrückt werden, so sollte es auch für den Abnehmer genügen, wenn ein Dampfzylinder seine Brauchbarkeit unter dem ihm anzupassenden Drucke erweist; anders steht es damit, daß sich die Gießerei zur eigenen Sicherheit dauernd durch ihre Versuche passender Eisengattierungen und Festigkeit versichert hält. Ebenso steht es mit den Gehalten des Eisens und mit den chemischen Analysen. Es ist unmöglich, mit anderen Rohstoffen, ja unter anderen immer wechselnden Schmelzverhältnissen ein Gußstück nach vorgeschriebenen Gehalten an Silizium, Schwefel, Mangan, Phosphor, Kohlenstoff herzustellen. Wenn die mechanischen Eigenschaften eines Gußstückes den Anforderungen genügen, sollte es gleichgültig sein, wie das Eisen zusammengesetzt ist, falls eben das Gußstück nur mit Bezug auf seine mechanischen Eigenschaften auf Biegungsfestigkeit, Druckfestigkeit, Zug, Härte, Dichtigkeit usw. verwandt werden soll. Anders verhält es sich natürlich, wenn die Beanspruchung mit der chemischen Zusammensetzung des Eisens zusammenhängt wie z.B. bei Gußstücken, die säurebeständig oder feuerbeständig sein sollten, oder auch bei Hartguß. Natürlich soll damit nicht gesagt sein, daß die Chemie im Gießereibetrieb vernachlässigt werden darf, im Gegenteil muß in einer Qualitätsgießerei ständig nach Analyse gattiert werden, und es müssen die Befunde der ständigen mechanischen Proben durch Gattierungsregulierung geregelt werden. Wohl in keinem Zweige der Gießerei tritt die Wichtigkeit der Analyse mehr hervor, als beim Hartguß, und hier versagen die üblichen Versuche mit Probestäben vollkommen. Plohn. ––––– Die zeitliche Beschränkung von Reklamationen bei Lieferung von Maschinen und technischen Anlagen. Es ist im Maschinenhandel vielfach üblich geworden, auf Bestellformularen, Fakturen oder andern geschäftlichen Urkunden den Vermerk aufdrucken zu lassen, daß Reklamationen nur während einer bestimmten Frist zulässig sein sollen. Die Bedeutung dieser Klausel hat in der Rechtssprechung zu großen Schwierigkeiten geführt, und insbesondere ist die Frage strittig geworden, ob der Empfänger der Maschine stets die volle Frist zur Mängelrüge zur Verfügung hat, und ob er mit der Rüge von Mängeln auf die bestimmte Frist überhaupt beschränkt ist, oder ob er das Recht behält, solche Mängel, die sich innerhalb der Frist nicht herausgestellt haben, und die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht hätten aufgefunden werden können, noch nach Ablauf dieser Frist zu rügen. Die erste Frage wird von den Gerichten, so weit mir bekannt ist, meistens verneint, hinsichtlich der letzteren hat das Landgericht I, Berlin, sich kürzlich auf den Standpunkt gestellt, daß eine Wandlung des Kaufes auf Grund eines nachträglichen Mangels unzulässig sei, eine Entscheidung, die meines Erachtens den Interessen der Parteien nicht gerecht wird, und die hoffentlich von den höchsten Gerichten nicht gebilligt wird. Prüfen wir die Frage zunächst für den Handelsverkehr, für diejenigen Rechtsgeschäfte, die für Lieferanten wie für den Empfänger Handelsgeschäfte sind. Für solche Geschäfte bestimmt der § 377 des Handelsgesetzbuchs folgendes: Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, so weit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt .... Was bedeutet es nun, wenn die Parteien diese gesetzlichen Bestimmungen dahin abändern, daß Reklamationen nur binnen einer bestimmten Frist zulässig sein sollen? Zunächst die erste Frage: Hat der Empfänger der Maschine zur Mängelrüge die volle vertragliche Frist zur Verfügung, oder ist er trotz der Klausel zur unverzüglichen Untersuchung und Mängelrüge nach § 377 des Handelsgesetzbuches verpflichtet? Bei der Beantwortung dieser Frage muß man davon ausgehen, daß die Klausel in der Regel von dem Lieferanten zu seinen Gunsten, nicht zugunsten des Empfängers in den Vertrag aufgenommen wird. Wenn der Empfänger nicht darauf dringt, daß zu seinen Gunsten die Untersuchungs- und Rügefrist verlängert wird, dann will er aus freien Stücken gewiß nicht seine Lage verschlechtern. Die Klausel hat nur den Zweck, an Stelle der unbestimmten Ausdrücke des § 377 bestimmte Zeiten zu setzen. Die Untersuchung und Mängelrüge soll auf jeden Fall nicht über die vereinbarte Frist hinausgezogen werden, auch wenn es dem Geschäftsgang und den sonstigen Umständen entsprechen würde. Die Klausel hat darum meines Erachtens die Bedeutung, daß die Mängelrüge spätestens innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt sein muß: Der Käufer hat also die Ware unverzüglich nach Ablieferung, falls das aber dem Geschäftsgange nach nicht tunlich ist, spätestens bis zum Ablauf der gestellten Frist zu untersuchen und zu rügen, und verliert andernfalls sein Recht zur Rüge überhaupt. Die bisherige Rechtsprechung kann daher nur gebilligt werden. Zur Vermeidung von Zweifeln würde es sich aber empfehlen, die Klausel so zu fassen: Reklamationen haben, soweit nicht § 377 des Handelsgesetzbuches zur Unverzüglichkeit verpflichtet, spätestens binnen einer Woche zu erfolgen. Hinsichtlich der Frage, ob nicht auffindbare Mängel nicht auch nach Ablauf der Frist gerügt werden können, kann ich, wie erwähnt, der Auffassung des Landgerichts I, Berlin, nicht beitreten. Allerdings ist es gesetzlich nicht unzulässig, die Haftung des Maschinenlieferanten in der Weise einzuschränken, daß für Mängel, die erst nach einer bestimmten Zeit festgestellt werden können, dem Käufer keine Rechte mehr zustehen sollen. Ich glaube aber, daß bei der fraglichen Klausel diese Absicht nicht auf beiden Seiten der Vertragschließenden vorliegt. Vielleicht will der Verkäufer, der eine derartige Klausel in den Vertrag hineinbringt, wohl so weit gehen, wie es im Vorstehenden als möglich ausgeführt ist. Aber wer eine derartige Erklärung empfängt, hat nicht die Vorstellung eines Ausschlusses der Mängelrüge. Er entnimmt einer derartigen Erklärung nur so viel, daß er verpflichtet sei, die Untersuchung nach Möglichkeit zu beschleunigen und bei der Untersuchung eine besondere Sorgfalt anzuwenden, so daß selbst schwer erkennbare Mängel sofort festgestellt werden sollen. Legt man die Erklärung im Sinne der weitesten Zulässigkeit aus, so läge darin eine so erhebliche Abweichung von den durch den Kaufvertrag allgemein begründeten Rechten und Pflichten, daß man annehmen muß, daß eine derartig einschneidende Vereinbarung nicht in einem anscheinend nebensächlichen Satze getroffen werde. Will der Verkäufer sich seinen Pflichten in so umfassendem Maße entziehen, so muß er damit rechnen, daß seine Erklärung nicht in diesem Sinne verstanden wird, und will er sich unmißverständlich ausdrücken, so muß er mit klaren Worten sagen, daß eine Gewähr für nicht sofort erkennbare Mängel ausgeschlossen wird. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, sobald ein Angebot gemacht, und dieses Angebot angenommen wird. Maßgebend für die Annahme eines Vertrages ist das, was der Empfänger der Offerte unter normalen Umständen als Inhalt der Offerte vermuten muß, nicht, was er möglicherweise in ihr vermuten kann. Der fragliche Ausschluß einer Reklamation nach einer bestimmten Frist hat daher zum Inhalt nur die Pflicht des Empfängers, die Untersuchung der Maschine möglichst zu beschleunigen, die Untersuchung mit möglichster Sorgfalt vorzunehmen, und im Falle eines Rechtsstreites den Nachweis zu erbringen, daß auch bei sorgfältiger Untersuchung der nachträglich geltend gemachte Mangel nicht erkennbar gewesen ist. Das Recht, seine gesetzlichen Ansprüche auf Wandlung und Minderung hinsichtlich der später herausgestellten Mängel geltend zu machen, bleibt ihm dagegen unbeeinträchtigt. Man sieht, welche Gefahren solche Klauseln mit sich bringen. Prüft man die Ergebnisse dieser Untersuchung, dann zeigt sich, daß der § 377 des Handelsgesetzbuches die Rechte beider Parteien schon so ausreichend bemißt, und daß eine zeitliche Beschränkung der Reklamation die gesetzlichen Bestimmungen nur in so unwesentlichen Punkten ändert, daß man im Maschinenhandel am besten täte, überhaupt solche Klauseln fallen zu lassen, und höchstens auf die Pflicht zur sofortigen Mängelrüge nach § 377 Handelsgesetzbuch hinzuweisen. Anders ist es im Verkehr mit Nichtkaufleuten. Der § 377 Handelsgesetzbuch gilt nur, wenn der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, wenn insbesondere auch der Empfänger Kaufmann ist, und die Bestellung für den Betrieb seines Handelsgewerbes erfolgt ist. (§ 343 Handelsgesetzbuch.) Ist das Geschäft nicht auf beiden Seiten ein Handelsgeschäft, dann findet allein die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, wo sich parallele Bestimmung über Untersuchung und Mängelrüge nicht finden. In diesem Fall würde die eben ausgeführte Auslegung der Klausel nur zum Teil zutreffen, und der Empfänger hat, da er nicht zur sofortigen Untersuchung und Rüge verpflichtet ist, die volle Reklamationsfrist zur Verfügung. In solchen Fällen empfiehlt sich natürlich, die Reklamationsklausel beizubehalten, sie vielleicht aber in folgender Weise zu ändern: Etwaige Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens aber eine Woche nach Ablieferung angezeigt werden. Spätere Reklamationen bleiben unberücksichtigt. Dr. jur. Eckstein. ––––– Geheimer Oberregierungsrat Professor Dr.-Ing. A. Martens ist nach längerem Leiden im Alter von 64 Jahren gestorben. 30 Jahre hat er das Kgl. Materialprüfungsamt geleitet; ein hervorragender Gelehrter, der in allen Fragen der Materialprüfung als erste Autorität galt, und der auch im Maschineningenieurwesen Vorzügliches geleistet hat, ist mit ihm dahingegangen. 1884 wurde er zur Leitung der Kgl. mechanisch-technischen Versuchsanstalt berufen, die dann zu dem jetzigen Materialprüfungsamt ausgestaltet wurde. Zahlreiche technische Schriften entstammen der Feder Martens. ––––– Prof. Hummel. Am 27. April d. J. verschied der Vorsitzende des Zwickauer Bezirksvereins Deutscher Ingenieure Prof. Leander Hummel, Direktor der Ingenieurschule in Zwickau, der u.a. auch als Mitarbeiter des Prof. Zeman in Stuttgart an Dinglers polytechn. Journal tätip gewesen ist.