Titel: Polytechnische Rundschau.
Fundstelle: Band 329, Jahrgang 1914, S. 608
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Polytechnische Rundschau. Polytechnische Rundschau Kugeldruck- und Traglager für Schiffsschraubenwellen. Kugellager, als Trag- und Stützlager ausgebildet, sind bereits seit längerer Zeit im Bordbetriebe bekannt und finden beim Bau von Hilfsmaschinen und ihren Uebertragungsleitungen wie bei der Aufstellung von Kommandoelementen in ausgedehntem Maße Verwendung. Als Traglager für die Schraubenwellen sind Kugellager nur bei verhältnismäßig kleinen Leistungen benutzt worden; bei größeren Schiffen hat man mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit den Einbau von Kugellagern in die Wellenleitung bisher gescheut. Neuerdings haben die Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken in Berlin-Borsigwalde ein kombiniertes Kugeldruck- und Traglager geschaffen, das berufen scheint, dem bisher fast ausschließlich verwendeten Ring- oder Bügeldrucklager konkurrenzkräftig an die Seite zu treten. Die größte praktische Bedeutung dürften derartige Lager vor allem für Turbinenanlagen mit Zwischengetriebe gewinnen, weil hier im Gegensatz zu den direkt wirkenden Turbinenanlagen der volle Propellerschub vom Drucklager aufzunehmen ist. Das Kugeldrucklager ermöglicht bei derartigen Maschinenanlagen ähnlich wie die neuerdings mehrfach ausgeführten Gleitdrucklager mit Unterteilung der Druckfläche in einzelne Druckelemente (Kingsbury, Michell u.a.) eine wesentliche Verminderung der Reibungsverluste, höhere spezifische Belastung und Verringerung des Gewichts- und Platzbedarfs. Die Konstruktion eines für die Aufnahme eines Achsialschubes von 8000 kg bei 450 Umdr./Min. entworfenen Lagers, das in größerer Zahl kürzlich für die Kaiserliche Marine zur Ausführung gelangt ist, zeigt die Abbildung. In einem kräftigen, durch Rippen versteiften Stahlgußkörper sind an den beiden Außenseiten zwei Laufringlager angeordnet. Das eine stützt sich nach außen gegen einen Wellenbund, das andere wird durch eine auf die Welle geschraubte Mutter gehalten. Auf der Innenseite legen sich die beiden Lauflager gegen ein kräftig ausgebildetes, geteiltes Zwischenstück, das als Träger für die beiden Stützkugellager dient. Textabbildung Bd. 329, S. 607 Das Eindringen von Staub und Schmutz verhüten zwei seitliche Deckel, die mit dem Gehäuse verschraubt sind und auf der Welle durch eingelegte Filzringe abgedichtet sind. Die Kugeln der Laufringlager haben Messingkäfige, die aus dem Vollen gefräßt sind, so daß sie den auftretenden Beanspruchungen gut gewachsen sind. Die Konstruktion der beiden mittleren, für die Aufnahme des Achsialschubes bestimmten Stützlager – je eins für Vorwärts- und Rückwärtsgang – ähnelt in der Lagerung der Kugeln in ballig ausgebildeten Stützringen der vorerwähnten Konstruktion des Kingsbury-Lagers. Die beiden Ringe stützen sich gegen entsprechend ausgebildete Unterlagplatten, können sich daher bei ungleicher Schubverteilung selbsttätig passend einstellen. Der Achsialschub wird durch einen fest eingespannten Zwischenring auf das Gehäuse übertragen. Damit die Kugeln und Laufringe an der unbelasteten Seite nicht durch ihr Eigengewicht und auftretende Fliehkraftwirkungen aus der richtigen Lage gebracht werden, ist zwischen den Unterlagplatten eine Reihe von zylindrischen Federn gleichmäßig über die Ringflächen verteilt, die etwaige Lagenänderungen verhüten. Die Kugeln der beiden Stützlager haben die üblichen Messingblechkäfige, nur sind die beiden Blechringe durch Distanzbolzen abgesteift. Da das Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist, sind nach Wegnahme des aufgeschraubten Deckels die einzelnen Kugellager bequem zugänglich. Die Schmierung erfolgt durch im Deckel vorgesehene Oeleinfüllschrauben. Die Kugeln laufen völlig in Oel; der Oelstand kann durch eine Glasröhre von außen beobachtet werden. [Zeitschr. für prakt. Maschinenbau, 27. Juni 1914.] Kraft. ––––– Ein neuer Apparat zur Reinigung des Speisewassers für Dampfkessel. Beim Durchfließen des Erdreiches wird das Wasser mit mineralischen Bestandteilen und Gasen durchsetzt. Jene scheiden bei der Erwärmung des Wassers im Dampfkessel aus, werden unlöslich, brennen an der Heizfläche an und bilden den Kesselstein. Die Gase verursachen die Korrosionen. Die Geheimmittel, welche zur Beseitigung des Kesselsteins dienen sollen, sind nutzlos und oftmals schädlich. Ein Innenanstrich, der das Loslösen der Anbrennungen erleichtert, wirkt isolierend und bringt die Gefahr des Ueberhitzens der Kesselwände mit sich. Gegen die kostspielige chemische Wasserreinigung läßt sich einwenden, daß eine Entgasung nicht erzielt wird. Auch ist die wegen der wechselnden Beschaffenheit des Wassers häufig notwendige Vornahme von Analysen umständlich. Einen einfachen und wirksamen Wasserreiniger bringt die Firma Gerdts & Strauch, Bremen, auf den Markt. Der Apparat kann durch das Mannloch in den Dampfraum des Kessels eingebracht und dort aufgehängt werden. Er besteht aus einer Verteilungskammer, in welche die Speiseleitung mündet. Von hier aus fließt das Wasser durch eine Anzahl in drei Reihen untereinander liegender Mulden. Durch die Gestalt der Mulden wird erreicht, daß das Wasser eine große Oberfläche beim Durchfluß erhält, und daher eine gründliche Erwärmung durch den Dampf eintritt, von dem der Apparat umspült wird. Bei diesem Kochen unter Druck verbunden mit fortwährender Durchwirblung scheiden sich die Kesselsteinbildner aus. Hierauf wird das Speisewasser durch ein Trichterrohr aufgefangen und gelangt durch ein Abflußrohr bereits mit der Temperatur des Dampfes an die kälteste Stelle des Kessels. Es wird dadurch ein lebhafter Wasserumlauf hervorgerufen. In gewissen Zeitabständen ist die Reinigung des Apparates von Kesselstein nötig, welcher eine weiche oder poröse Masse bildet und nicht festbrennt, da sich die Vorrichtung ständig im Dampfbad befindet. Seine Beseitigung bietet daher keine Schwierigkeit und kann ohne Entfernung des Apparates aus dem Kessel vorgenommen werden. [Dr. M. Igel, Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb Nr. 27, 1914.] Schmolke. ––––– Textabbildung Bd. 329, S. 608 Rauchlose Kesselfeuerung. Die meisten rauchverzehrenden Feuerungen erfüllen die in sie gesetzten Erwartungen nicht. Demgegenüber wird durch die in der Abbildung gezeigte Anlage, System Gartner, der Dampfwaschanstalt Fritz Vogel in Düsseldorf eine bemerkenswerte rauchfreie Verbrennung erzielt. Dabei finden weder besondere Beschickungsapparate noch Regulierungsmechanismen Verwendung. Die Kohle fällt aus seitlichen Bunkern in einen muldenförmigen Rost, an dessen Rand eine Vorvergasung stattfindet, während beim Herabgleiten zur Mitte völlige Entgasung eintritt. Durch Anordnung eines hohen Gewölbes wird ein großer Feuerraum erzielt, wo sich die Flamme frei entfalten kann. Günstig wirkt auch die strahlende Wärme des Verbrennungsraumes. Die Luft wird in einem Kanal über dem Gewölbe vorgewärmt und sodann durch senkrechte Kanäle unter den Rost geleitet. Wie die Abbildung erkennen läßt, besitzt je ein seitlicher Streifen des Rostes getrennte Luftzuführung. Diese Seitenroste können auch mit Druckluft betrieben werden, wodurch sich die Anpassungsfähigkeit an die Betriebsverhältnisse erhöht. Durch Schieberregulierung kann die wirksame Rostfläche von 1,8 m2 um zweimal 0,5 m2 verringert werden. Eine Zweitluftzuführung für die Seitengewölbe erleichtert die Verbrennung sehr gasreicher Kohle. Die Dampfwaschanstalt war mit einem Zweiflammrohrkessel von 93,5 m2 und einem Kessel von 60 m2 Heizfläche versehen. Beide besaßen Planrostfeuerung mit Handbeschickung und waren an einen 28 m hohen Schornstein gemeinsam angeschlossen. Die Verdampfungsversuche ergaben eine Kohlenersparnis von 29 v. H. Dieser Vorzug bleibt bestehen, auch wenn das Gewölbe unter Abbrand leiden sollte. Höchstens würde innerhalb von zwei Jahren eine Erneuerung erforderlich sein, deren Kosten gegenüber der besseren Ausnutzung des Brennmaterials nicht ins Gewicht fiele. [Dipl.-Ing. v. Pasinski in Rauch und Staub Nr. 9, 1914.] Schmolke. ––––– Ackergerät. Die Firma Lanz, Mannheim, hat etwa vor drei Jahren zur Ackerbearbeitung ihren „Landbaumotor“ Bauart Köszegi geschaffen, bei dem die bekannte Pflugschar durch eine mit Grab- und Hackvorrichtungen versehene drehende Welle ersetzt ist. Das Gewicht der Maschine beträgt 5000 kg, der größte Achsdruck 2700 kg. Sie ist sehr leicht vorwärts- und rückwärts beweglich und lenkbar und besitzt drei Fahrgeschwindigkeiten (3 bis 7 km/Std.) Der Motor leistet 80 PS bei einer Arbeitsbreite von 2 m. Er ist gut geschützt eingebaut. Es ist keine Ketten-, sondern Wellenübertragung vorhanden. Der Rahmen besteht aus gepreßten Trägern. Zur Bedienung genügt ein einziger Mann, der mittels dreier Hebel die ganze Maschine beherrscht. An Stelle der Pflugschar, die den Boden nur umstürzt, tritt die „Bodenfräsmaschine“. Mittels einer sogen. Hauenwelle, die in drehender Bewegung über den Acker gezogen wird, wird der Boden aufgerissen. Mit einem Hebeldruck wird die Welle in Drehung versetzt, mit einem zweiten Hebeldruck setzen die Hauen in den Boden ein und durchfurchen nun in der gewünschten Tiefe auch den schwersten Boden. Man erhält dadurch Ackererde von gleicher krümeliger Beschaffenheit, bei der eine gleichmäßige Wasseranreicherung möglich ist. Für das Wachstum der Pflanzen ergeben sich hiermit günstige physiologisch-biologische Verhältnisse, so daß dadurch der Ernteertrag gesteigert werden kann. Jedes Scharpflugsystem, der Gespannpflug, der Dampf- und der Motorpflug bedarf, um ein Saatbeet herzustellen, noch der Egge, der Walze usw. Der Landbaumotor dagegen hat keine weiteren Hilfsmittel notwendig. Nachdem auf dem Acker der frische Dünger aufgefahren ist, macht der Landbaumotor die Saatfurche fertig und bringt den Dünger in fein verteiltem Zustande in das Saatbeet. Dieses erhält dabei die richtige Krümelstruktur, die wesentlich zum Gedeihen der Pflanzen beiträgt. Der Dünger wird möglichst gleichmäßig in dem Boden verteilt, während der mit der Pflugschar untergebrachte Dünger nur in Streifen in den Ackerboden eingelagert wird. Die Bearbeitung von 1 ha Ackerfläche kostet bei Benzinbetrieb etwa 10 M. Der Landbaumotor kann ebensogut als Traktor als auch zum Antrieb von Dreschmaschinen verwendet werden. Dem Zuge der Zeit fofgend, wird sich die Verbrennungskraftmaschine auch das große Gebiet der Landwirtschaft erobern und sich dort auch behaupten. Der Jahrtausende alte Scharpflug kann auf diese Weise durch Besseres ersetzt werden. W. ––––– Die schottische Schieferteerindustrie, Die schottischen Oelschiefer gehören der Karbonformation an, sie sind von schwarzgrauer Farbe, blätteriger Struktur und hornigem Bruch. Da sie sehr wenig freien Kohlenstoff enthalten, so ist ihre Verkokungsfähigkeit sehr gering, und der beim Verschwelen des Oelschiefers verbleibende Rückstand ist völlig wertlos. Die Oelschiefer finden sich in Schottland in zwei schmalen, ungefähr zehn Meilen voneinander entfernten Gürteln in der Umgebung von Edinburgh. Die am weitesten voneinander entfernten Punkte des Gebietes liegen nur etwa 40 km auseinander. Je nach der Lagerstelle ist die Ausbeute an Oel bei der Destillation der Schiefer sehr verschieden; das reichste Flöz gibt etwa 150 bis 180 1 Teer auf die Tonne, andere Flöze geben 130 bis 90 1 Teer. Die Dicke der abbauwürdigen Flöze schwankt zwischen 1 und 5 m. Neben der Oelgewinnung bildet vor allem auch der Stickstoffgehalt der Schiefer die wirtschaftliche Grundlage der industriellen Verwertung. Aus dem Stickstoff, der in organisch gebundener Form in dem Schiefer enthalten ist, wird mit Hilfe des beim Schwelen eingeleiteten Wasserdampfes Ammoniak gebildet. Die Grenztemperaturen für die Ammoniakbildung liegen zwischen 400 und 750°. Von der Einhaltung dieser Temperaturen und der Ueberwachung der Dampfzufuhr hängt vor allem die Ausbeute an Ammoniak ab. Aus 1 t Schiefer erhält man 12 bis 35 kg Ammoniumsulfat; ölarme Schiefer geben in der Regel mehr Ammoniak als ölreiche. Erfahrungsgemäß ist es nicht mehr wirtschaftlich, einen Schiefer zu verschwelen, der weniger als 70 1 Teer auf die Tonne liefert, auch wenn die Ausbeute an Ammoniak innerhalb der möglichen Grenzen hoch ist. Der aus Tiefen bis zu 400 m geförderte Schiefer wird mittels Sieben vom Grus befreit, dann gebrochen und schließlich nochmals gesiebt. Die Kosten für die Gewinnung, die Aufbereitung und für den Transport des Schiefers zu den Oefen betragen etwa 5 M für die Tonne. Die Verschwelung des Schiefers erfolgt in stehenden Retorten von etwa 8 m Höhe, die ununterbrochen arbeiten. Die Retorten bestehen aus drei bis vier Abteilungen; der oberste Teil der Retorte besteht aus Gußeisen und wird nur auf 480 bis 500 ° erhitzt. In der zweiten, aus Schamotte bestehenden Abteilung herrscht eine wesentlich höhere Temperatur; hier wird das Oel abdestilliert. In der nächsttieferen Abteilung wird dann der beim Schwelen verbliebene fixe Kohlenstoff unter Zufuhr von Luft und Dampf verbrannt. Die hierbei frei werdende Wärme dient jeweils zur Heizung des von oben nachrutschenden frischen Schiefers. Der Dampf bewirkt eine teilweise Ueberführung des organischen Stickstoffs in Ammoniak; weiter hat er die Aufgabe, das Ammoniak sowie das Paraffin vor Zersetzung zu bewahren. An die Retortenöfen schließen sich hohe Luftkühler an, in denen die schweren Oeldämpfe sowie der größte Teil des ammoniakhaltigen Wasserdampfes kondensiert werden. Aus den Kühlern gelangen die Gase in Wäscher, in denen die leichtflüchtigen Oele durch Gasöl und der Rest des Ammoniaks durch Wasser ausgewaschen werden. Das in dem Kühler niedergeschlagene dunkelgrüne Rohöl (Rohteer) erstarrt alsbald infolge seines Paraffingehaltes. Durch Destillation wird dieses Oel weiter zerlegt, wobei etwa 4 v. H. Benzin, 25 bis 30 v. H. Brennöl, 9 bis 18 v. H. Gasöl, 10 bis 20 v. H. Schmieröl sowie 12 bis 15 v. fi. Paraffinschuppen erhalten werden. Der große Bedarf an Benzin für Automobile ist die Ursache, daß man in letzter Zeit bestrebt ist, die Ausbeute an Benzin auf Kosten der anderen weniger wertvollen Destillationsprodukte zu erhöhen. Eine Zerlegung der hochsiedenden Kohlenwasserstoffe in solche von niedrigerem Siedepunkt erreicht man, indem man sie bei Gegenwart von Kontaktstoffen längere Zeit einer hohen Temperatur aussetzt; diesen Vorgang nennt man „Kracken“. Die schweren Oele werden mit Hilfe von Kühlmaschinen abgekühlt, wobei sich das Paraffin abscheidet; sie dienen als Treiböle für Motoren und werden auch direkt verfeuert. 1 kg des Schieferteeröles hat einen Heizwert von etwa 10000 WE. Die derzeitige Schieferförderurig beträgt über 3 Mill. t: hieraus werden etwa 275000 t Rohteer und über 60000 t Ammoniumsulfat gewonnen. Der Gesamtwert dieses Salzes sowie der aus dem Rohteer gewonnenen Produkte beläuft sich auf etwa 40 Mill. M, der Wert des als Ausgangsmaterial dienenden Oelschiefers beträgt etwa 17,5 Mill. M. Die Menge des verarbeiteten Schiefers betrug im Jahre 1873 nur 532000 t, sie ist also bis zur Gegenwart fast um das Sechsfache gestiegen, der Preis des Schiefers ist dagegen seit jener Zeit auf die Hälfte gesunken; in ähnlichem Maße fielen im Laufe der Jahre auch die für die einzelnen Destillationsprodukte erzielten Preise. [Braunkohle 1914, S. 21 bis 25.] Dr. Sander. ––––– Meßgerät für tiefe Bohrlöcher.Anschütz, der Erfinder des Kreiselkompasses, hat diesen für ein neues Gerät zum Ausmessen der Neigung von Bohrlöchern in beliebiger Tiefe nutzbar gemacht. Ein Kompaß ist mit einem starren Lot verbunden, beide mit Gebervorrichtungen ausgestattet, die mit Empfanggeräten über Tage zusammenarbeiten, so daß die Stellung des Lotes immer sicher abgelesen werden kann. Dadurch, daß die Messungen auf die in der Natur unveränderlichen Richtungen, die astronomische Nordrichtung und die Richtung der Schwerkraft, bezogen werden, sind fehlerhafte Messungen ausgeschlossen. Probemessungen im Rohr eines Schachtes der Gewerkschaft Deutscher Kaiser haben gute Ergebnisse geliefert. Pr. ––––– Neue Spezialprofile für Fachwerksbauten walzt jetzt das Facon-Eisenwalzwerk von Mannstädt & Co. A.-G. in Troisdorf bei Köln. Sie haben Flanschendicken von 3 bis 5 mm, wodurch sich bei I-Trägern 120, 140 und 160 Gewichtsersparnisse von 34 v. H., 44 v. H. und 52 v. H. ergeben, während bei -Eisen 140 die Ersparnis 54 v. H. ausmacht. Es steht zu erwarten, daß sich diese bei Ausführung von eisernen Riegelwänden sehr vorteilhaften Profile schnell einbürgern werden. [Prakt. Maschinenkonstrukteur Nr. 6 1914.] R. Blumenfeld. ––––– Die Dauer der Haftung für fehlerhafte technische Entwürfe und Veranschlagungen. Der Ingenieur oder die Firma, die Entwürfe oder Veranschlagungen von Maschinen, technischen Anlagen usw. liefert, ist an den § 276 BGB. gebunden, der für sämtliche Schuldverhältnisse gilt, d.h. die Arbeit ist vertragswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig mangelhaft ist, und verpflichtet dann zum vollen Schadenersatz. Es wäre aber gesetzgeberisch verfehlt, sollte diese Haftung zeitlich unbegrenzt sein, sollte nach Jahren und Jahrzehnten die Firma, Ingenieur oder Techniker, darauf gefaßt sein müssen, wegen angeblicher Mängel früherer Arbeiten noch auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, nachdem längst die Möglichkeit entfallen ist, den Sachverhalt und den Zusammenhang zwischen dem Schaden und der fehlerhaften Arbeit noch genau klar zu stellen. Je nach dem Bedürfnis der Praxis sieht darum auch das Bürgerliche Gesetzbuch Verkürzungen der allgemeinen dreißigjährigen Verjährungsfrist vor. Für das Maschinenrecht und technische Recht gilt allgemein der § 648 BGB., wonach der Anspruch des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels der hergestellten Anlage, der gelieferten Maschinen usw. sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz in sechs Monaten, bei Arbeiten an einem Grundstück in einem Jahre, bei Bauwerken in fünf Jahren verjähren. Kann man den Schutz des § 638 hinsichtlich der verkürzten Verjährungsfrist auch bei Schadenersatzansprüchen aus mangelhafter Lieferung von Entwürfen, Veranschlagungen usw. für sich in. Anspruch nehmen, oder liegt eine Lücke im Gesetz vor, indem versäumt worden ist, die Interessen der Ingenieure, Techniker usw. gesetzlich zu schützen, und unterliegt die Arbeit des Ingenieurs und Technikers der normalen dreißigjährigen Verjährungsfrist? Das Reichsgericht hat kürzlich sich auf den letzten Standpunkt gestellt (vgl. baurechtliche Entscheidungen Bd. 8, S. 94). Es handelt sich in diesem Fall allerdings um die Entwürfe eines Architekten, dessen Rechtsbeziehungen zu seinem Auftraggeber aber die gleichen sind, wie beim Techniker und Ingenieur, oder der von ihnen vertretenen Firma. Ein Architekt hatte die Anfertigung von Plänen und die Bauleitung übernommen; nach mehr als zwei Jahren entstand ein Schaden, den der Bauherr auf Verschulden des Architekten zurückführte. Gegen die Klage auf Schadenersatz machte der Architekt die Einrede der Verjährung nach § 638 BGB. geltend, drang auch bei den Vorinstanzen damit durch, wurde aber vom Reichsgericht mit dieser Einrede nicht gehört. Das Reichsgericht meint, der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten sei überhaupt nicht als Werkvertrag anzusehen, sondern als Dienstvertrag. Der Dienstvertrag enthalte aber keine Vorschriften über die Verjährung, folglich könne der Architekt dreißig Jahre lang in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung, die so einfach und so überzeugend begründet scheint, ist jedoch nicht nur unbillig in ihrem Ergebnis, sondern auch juristisch angreifbar. Es lassen sich nicht alle Verträge schematisch unter die normalen Typen des Vertragsrechts bringen. Bei manchen Vertragsverhältnissen mag es höchst einfach sein, in ihnen nur den Dienstvertrag, nur den Werkvertrag zu erblicken; gerade bei den Verträgen mit Architekten, und ebenso mit Ingenieuren und Technikern spielt aber beides hinein. Der Techniker hat, vielfach wenigstens, nach Weisung des Auftraggebers zu handeln, und der Vertrag hat insofern zum Gegenstand sogenannte höhere Dienstleistungen. Inhalt dieser Dienstleistungen ist aber nicht, daß der Ingenieur oder der Techniker seine Dienste dem Auftraggeber zur freien Verfügung anzubieten hat, sondern, nachdem er nach einer Seite hin Dienstverpflichteter ist, ist doch der Gegenstand seiner Dienstleistungen bestimmt begrenzt. Die Ausführung von Entwürfen oder Veranschlagungen für Maschinen und technische Anlagen, die mehr sind als Ausführungen fremder Gedanken, kann daher in der Regel nicht als Inhalt eines Dienstvertrages angesehen werden. Wir haben es daher mit sogenannten gemischten Verträgen zu tun, die insoweit, als die Umstände es rechtfertigen, nach Dienstvertragsrecht, im Uebrigen aber nach Werkvertragsrecht zu beurteilen sind, so daß auch die Verjährungsvorschrift des § 638 auf sie zur Anwendung kommt. Uebrigens würde man auch, wenn man den auf Ausführung von technischen Entwürfen oder Veranschlagungen abzielenden Vertrag als reinen Dienstvertrag ansähe, zu dem gleichen Resultat kommen können. Wenn das Gesetz beim Dienstvertrag eine kurze Verjährung nicht vorgesehen hat, so erklärt sich das daraus, daß es ungegenständliche Dienste im Auge hat. Nur insoweit auch will es schlechthin gelten. Soweit aber der Dienstvertrag bestimmte gegenständliche Leistungen, ein bestimmtes Werk, zum Inhalt hat, insoweit passen die Dienstvertragsbestimmungen schon ihrer Natur nach nicht. Man muß annehmen, daß das Dienstvertragsrecht insoweit, als es sich nicht mehr um reine Dienste handelt, nicht Anwendung finden will. Es fällt demnach der Vertrag außerhalb besonderer gesetzlicher Reglungen, und diese Gesetzeslücke ist durch sinngemäße Anwendung derjenigen Gesetzesbestimmungen auszufüllen, die ihrer Natur nach am meisten zugeschnitten sind auf die Rechtsverhältnisse der vorliegenden Art, das sind die Werkvertragsbestimmungen. Wollte man einen anderen Standpunkt vertreten, so käme man zu ganz unverständlichen Unstimmigkeiten. Der Ingenieur oder Techniker, der einen bestimmten Entwurf auszuführen hat, würde sich auf die kurze Verjährungsfrist berufen können, derjenige, dem gegenüber der Besteller des Entwurfes sich die eigene Initiative vorbehält, würde der dreißigjährigen Schadenshaftung unterstehen. Ferner würde der Maschinenlieferant, der technische Unternehmer usw., der fahrlässig von einem Entwurf, nach dem er die Maschinen zu bauen, die technische Anlage auszuführen hat, abweicht, oder der Fehler in einem Entwurf fahrlässigerweise nicht entdeckt, nach einem halben, spätestens nach fünf Jahren nicht mehr haften. Sollten der Techniker, der Ingenieur oder dessen Firma, der den Fehler gemacht hat, dreißig Jahre haften müssen? Die hier vertretene Ansicht erscheint nach diesen Ausführungen allein billig und gerechtfertigt. Wie lange aber haftet der Verfertiger eines technischen Entwurfs oder einer Veranschlagung? Sechs Monate, ein Jahr oder fünf Jahre? Bei Entwürfen für bewegliche Sachen jedenfalls nur ein Jahr. Zweifellos ist die Frage bei Entwürfen für Arbeiten an Grundstücken, Gebäuden usw., oder gar für solche Anlagen, die als selbständige Bauwerke anzusehen sind. Wenn das Gesetz im § 638 Arbeiten an einem Grundstück und Bauwerk einer längeren Verjährung unterwirft, als sonstige Werkleistungen, so geht das Gesetz davon aus, daß bei Bauten sich die Mängel meist im Laufe von sechs Monaten noch nicht feststellen lassen. Es mußte darum dem Besteller zur Verfolgung seiner Ansprüche eine längere Frist gewährt werdeu. Man könnte mit einem gewissen Recht sagen, daß der Entwurf und die auszuführende Anlage, das Bauwerk usw. doch in einem inneren Zusammenhang stünden und darum der gleichen Verjährung unterliegen müßten; darin liegt aber doch eine Verkennung des wesentlichen Gesichtspunktes. Es ist doch nur ein äußerer Zusammenhang zwischen dem Entwurf und der ausgeführten Arbeit. Man könnte nur einzig behaupten, daß der Entwurf Bezug hat auf eine ausgeführte Arbeit. Das allein ist aber für die juristische Behandlung nicht entscheidend; wer etwa in bezug auf einen Bau einem andern einen fahrlässigen, falschen Rat erteilt, haftet auch nur sechs Monate lang. Warum sollte es bei der Arbeit des Ingenieurs usw. anders sein? Es liegen auch bei dem Auftrag zur Anfertigung eines Entwurfes die Voraussetzungen anders als bei der Ausführung einer Anlage usw. Es bedarf nicht längerer Zeit, daß sich die Fehler eines Entwurfes, wie es bei der ausgeführten Arbeit der Fall ist, herausstellen. Der Auftraggeber ist jederzeit in der Lage, die Fehler des Entwurfes feststellen zu lassen. Es bedarf dem Ingenieur gegenüber darum keiner Verlängerung der Verjährungsfrist. Dr. jur. Eckstein. ––––– Vor dem Feinde gefallen ist der Privatdozent für das Materialprüfungswesen an der Technischen Hochschule Darmstadt, Dr.-Ing. Ernst Preuß, Leutn. d. R., im 37. Lebensjahre. Er hatte in Berlin die Diplomprüfung mit Auszeichnung bestanden, arbeitete später zwei Jahre im Kgl. Materialprüfungsamt Berlin-Lichterfelde und wurde im Herbst 1907 nach Darmstadt berufen. Er war seit langem Mitarbeiter an unserem Journal. ––––– Das eiserne Kreuz erhalten hat unser Mitarbeiter Oberingenieur Fritz Amelung von den Siemens-Schuckertwerken, Lentn. d. R.