Titel: Selbsttätige Fernsprechvermittelung für Privatbetriebe.
Autor: G. Quaink
Fundstelle: Band 337, Jahrgang 1922, S. 32
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Selbsttätige Fernsprechvermittelung für Privatbetriebe. Von G. Quaink. QUAINK, Selbsttätige Fernsprechvermittelung für Privatbetriebe. Es sind fast 10 Jahre vergangen, seitdem zum ersten Male in dieser Zeitschrift ausführlicher über die selbsttätige Fernsprechvermittelung berichtet wurde. Zehn Jahre gehen auch an einer technischen Neuerung nicht spurlos vorüber. Entweder bewährt sie sich und setzt sich durch, indem sie sich den wechselnden und steigenden Anforderungen der Praxis anpasst oder sie wird überholt und vergessen. Das System der selbsttätigen Fernsprechvermittelung, wie es die Siemens & Halke-A.-G. für europäische Verhältnisse zuerst durchgebildet hat, hat die Probe bestanden und sich durchgesetzt. Die Zahl der Fernsprechämter, die mit selbsttätigen Einrichtungen zum Herstellen der Gesprächsverbindungen ausgerüstet sind, nimmt ständig zu. Ihre Vorteile, die bekanntlich in erster Linie in dem schnellen Herstellen und Trennen der Verbindungen, in der Unabhängigkeit vom Bedienungspersonal, in ständiger Betriebsbereitschaft und in völliger Wahrung des Gesprächsgeheimnisses bestehen, haben dazu geführt, daß auch die Inhaber von Privatfernsprechanlagen mehr und mehr dazu übergehen, sich selbsttätige Fernsprecheinrichtungen zu beschaffen. Textabbildung Bd. 337, S. 31 Abb. 1.Tischstation nach dem automatischen System. Grundsätzlich unterscheiden sich die Apparate für Privatanlagen nicht von denen, die auch bei selbsttätigen öffentlichen Fernsprechämtern im Gebrauch sind. Jede Sprechstelle, mag sie als Tisch- oder Wandstation (Abb. 1 und 2) ausgebildet sein, trägt eine drehbare Nummernscheibe, mit der man die Nummer des anzurufenden Teilnehmers einstellt, wählt. Die äußere Form der Scheibe hat sich in neuerer Zeit etwas geändert. Die Scheibe ist kleiner und handlicher geworden. Beibehalten sind die 10, mit den Ziffern 1 bis 9 und 0 bezeichneten Eingriffsöffnungen. Bekanntlich wählt man einen anzurufenden Teilnehmer, z.B. Nr. 125, in der Weise, daß man nach dem Abheben des Mikrotelephons zunächst einen Finger in die mit 1 bezeichnete Oeffnung legt, die Scheibe dreht, bis der Finger an einen Anschlag stößt und sie dann freigibt. Wiederholt man das Verfahren nach dem Rücklaufen der Scheibe von der mit 2 und schließlich von der mit 5 bezeichneten Oeffnung aus, so hat man die Verbindung mit dem gewünschten Teilnehmer erlangt. Deutlich unterscheidbare Zeichen, die aus dem Hörer des Apparates hervordringen, lassen sofort erkennen, ob die gerufene Sprechstelle frei oder besetzt ist. Ist sie besetzt, so kann man, sobald man den Hörer auf die Gabel gelegt oder auch diese kurze Zeit niedergedrückt hat, sofort eine andere Stelle anrufen. Ist sie frei, so wird man durch ein von dem Besetzzeichen verschiedenes Zeichen darüber unterrichtet, wie oft an der gerufenen Stelle der Anrufwecker ertönt. Man wartet, bis der Teilnehmer seinen Hörapparat zur Hand nimmt oder man erkennt, wenn dies nach mehrmaligem Wecken nicht erfolgen sollte, daß er nicht anwesend ist, und trennt durch Auflegen des Hörers oder Niederdrücken der Gabel die hergestellte Verbindung wieder. Die gleichen Handgriffe reichen auch beim Schluß des Gespräches zum Trennen der Verbindung aus und sie wirken auch, wenn man während des Wählens merken sollte, daß man versehentlich eine falsche Nummer gewählt hat. Textabbildung Bd. 337, S. 31 Abb. 2.Wandstation nach dem automatischen System. Die Verbindung kommt dadurch zustande, daß beim jedesmaligen Rücklaufen der Scheibe elektro-magnetisch bewegte Apparate, sogenannte Wähler, eingestellt werden. Das System ist so durchgebildet, daß jeder einzelne Wähler 100 Kontakte in 10 übereinander angeordneten Reihen zu je 10 Kontakten hat. Ein Kontaktarm, der durch elektro-magnetische Schrittschaltwerke gehoben und gedreht wird, kann jeden einzelnen dieser Kontakte erreichen. Um die Zahl der Wähler zu verringern, hat man nicht jedem einzelnen Teilnehmer einen besonderen 100teiligen Wähler zugeteilt; man hat vielmehr dafür gesorgt, daß jeder Teilnehmer mit einem freien Wähler verbunden wird, sobald er den Hörer abnimmt. Das Aussuchen eines freien Wählers besorgt ein einfach gestalteter sogenannter Vorwähler (Abb. 3) in dem Augenblick, in dem man den Hörer zur Hand nimmt. Er ist bereits damit fertig, ehe man die erste Ziffer der anzurufenden Teilnehmer – Nummer eingestellt hat. Zulässig ist die Beschränkung der Zahl der eigentlichen Wähler deshalb, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß immer nur ein kleiner Prozentsatz der gleichzeitig möglichen Fernsprechverbindungen in Anspruch genommen wird. Durchschnittlich reicht es aus, wenn die Zahl der Wähler höchstens 10% der Teilnehmerzahl beträgt. Man spart also durch die verhältnismäßig einfach und leicht gebauten Vorwähler ganz erheblich an Kosten für die Wähler. Textabbildung Bd. 337, S. 32 Abb. 3.Vorwähler Soll eine selbsttätige Vermittelungsanlage lediglich für Gespräche im Hausnetz benutzt werden, so stimmt sie in ihrer Bauart vollkommen mit den Einrichtungen eines öffentlichen Fernsprechamtes überein. Es bereitet jedoch heute keine Schwierigkeiten mehr, eine Anlage so auszubauen, daß auch alle, oder ein Teil der Apparate zu Gesprächen über ein öffentliches Amt verwendet werden können, d.h. also, sie mit einer Postnebenstellen-Anlage zu vereinigen. In diesem Falle hat es sich vielfach als zweckmäßig erwiesen, die Einrichtung so zu gestalten, daß man durch Niederdrücken einer an den Apparat befestigten Amtstaste sofort eine freie Leitung zum Amt erhält. Je nachdem, ob es sich um ein Handamt oder um ein selbsttätiges Amt handelt, gibt man entweder der sich meldenden Vermittelungsperson die Nummer des gewünschten Teilnehmers bekannt oder stellt diese mit Hilfe der Wählscheibe selbst ein. Für Gespräche, die vom Amt an die Inhaber von Nebenstellen kommen, ist eine Vermittelung auch schon der Auskunftserteilung wegen nicht zu entbehren. Eine Vermittelungsperson läßt sich Namen oder Nummer des Teilnehmers im Privatnetz sagen und stellt die Verbindung mit ihm in ähnlicher Weise her, wie es bei sogenannten halbautomatischen Aemtern geschieht. Ist nur ein Teil der Privatsprechstellen berechtigt, über das Amt zu verkehren, so ist es den anderen Teilnehmern im Privatnetz nicht möglich, eine Amtverbindung zu erlangen oder vom Amt her angerufen zu werden. Vielfach sind die Postnebenstellen auch mit Rückfrage-Einrichtung ausgerüstet. Der Inhaber einer solchen Sprechstelle kann während des Gespräches über das Amt dieses unterbrechen und im Hausnetz eine Rückfrage halten, ohne daß die bestehende Amtsverbindung getrennt werden müßte und ohne daß ein Mithören möglich wäre. Textabbildung Bd. 337, S. 32 Abb. 4.Tischapparat einer kleinautomatischen Fernsprechanlage. Textabbildung Bd. 337, S. 32 Abb. 5.Zentrale einer kleinautomatischen Fernsprechanlage für 50 Teilnehmer. Da das System auf der Verwendung von 100-kontaktigen Wählern aufgebaut ist, ergibt sich eine gewisse Begrenzung der Teilnehmerzahl nach unten hin deshalb, weil für kleine Teilnehmerzahlen die Einrichtung verhältnismäßig teuer werden würde. Um auch kleinen Privatanlagen, solchen mit Teilnehmerzahlen bis 50, die Vorteile der sebsttätigen Fernsprechvermittlung zu verschaffen, hat das Wernerwerk der Siemens & Halske A.-G. die Einrichtung in gewisser Weise vereinfacht. Die sog. Kleinautomaten-Anlagen arbeiten nicht mit Vorwählern und Hub- und Drehwählern, sondern mit Anrufsuchern und Drehwählern. Bei diesem Verfahren, mit dem, wie die große Zahl der bereits gelieferten Anlagen beweist, in kaufmännischen und industriellen Betrieben aller Art recht gute Erfahrungen gemacht sind, kommt man mit einer verhältnismäßig geringen Wählerzahl aus und spart dadurch an Kosten. Die Sprechstellen haben eine Wählscheibe mit 25 Eingriffsöffnungen, die mit den entsprechenden Ziffern bezeichnet sind. Man erlangt hierbei also, bei einer Anlage mit 25 Teilnehmern, die gewünschte Sprechstelle durch einmaliges Drehen der Scheibe. Beträgt die Zahl der Sprechstellen 26 bis 50, so ist die Scheibe zweimal zu drehen, weil mit dem ersten Einstellen die Gruppe gewählt wird, der der gerufene Teilnehmer zugeteilt ist. Die kleinsten Anlagen dieser Art, die geliefert werden, lassen den Anschluß von höchstens 13 Teilnehmern zu. Am weitesten verbreitet sind jedoch solche mit Anschlußmöglichkeiten für 25 und für 50 Teilnehmer. (Abb. 4 und 5). Auch die Kleinautomaten lassen sich ebenso wie die Vollautomaten mit Postnebenstellen-Anlagen verbinden und geben dann den zum Verkehr über das Amt berechtigten Nebenstellen die Möglichkeit, mit denselben Apparaten Gespräche im Hausnetz und über das Amt zu führen. Es würde zu weit führen, hier auf die technischen Einzelheiten einzugehen, durch die das Siemens'sche System der selbsttätigen Fernsprechvermittelung den verschiedenen, teils durch die Ansprüche des Verkehrs bedingten, teils durch die Postverwaltung vorgeschriebenen Forderungen gerecht geworden ist. Jedenfalls sind im Laufe der Zeit seine Einzelheiten so durchgebildet worden, daß sich das System in jedem Falle den besonderen Verhältnissen, die in einem Betriebe herrschen, in vollkommener Weise anpassen läßt. Daraus erklärt es sich auch, daß gerade dieses System sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa und anderen Weltteilen das am weitesten verbreitete ist