Titel: Neuere Arbeiten zur Abwässerfrage.
Autor: B. Simmersbach
Fundstelle: Band 338, Jahrgang 1923, S. 105
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Neuere Arbeiten zur Abwässerfrage. Von Ingenieur B. Simmersbach, Wiesbaden. SIMMERSBACH, Neuere Arbeiten zur Abwässerfrage. Die Verunreinigung der Gewässer durch Einleitung von Abwässern ist infolge der neuzeitigen Entwicklung des Städtebauwesens und der Ausdehnung der Industrie in überaus raschem Anwachsen begriffen. Die erhöhten Ansprüche der Bevölkerung an die Reinlichkeit und Gesundheit der Wohnstätten haben das Bestreben, nach möglichst vollständiger Abschwemmung aller Unratstoffe, auch der Exkremente, aus dem Bereiche der bewohnten Gebiete gezeitigt. Desgleichen sucht die Industrie das fließende Wasser in immer mehr zunehmendem Maße zur Abführung der Fabrikationsrückstände für sich in Anspruch zu nehmen. Die Entstehung der Abwässerfrage war somit eine notwendige Folge des vor etwa sieben Jahrzehnten einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwunges und der damit zusammenhängenden städtebaulichen Entwicklung, die ihrerseits wiederum durch eine wesentliche Zunahme und Konzentration der Bevölkerung bedingt war und auch durch diese beeinflußt wurde. Die öffentliche Fürsorge für die Abwendung gemeingefährlicher Zustände an den Gewässern läßt es deshalb als eine dringende Forderung des Gemeinwohles erscheinen, gegen die mißbräuchliche Benutzung der Gewässer Maßnahmen zu ergreifen. In den schnell wachsenden Städten verlangte die Errichtung mehrstöckiger Wohnhäuser sehr bald besondere Einrichtungen zur Abführung der Brauchwässer aus den einzelnen Stockwerken, zumal auch schon die Einführung der Wasserleitungen die früher allgemein übliche primitive Ableitung und Unterbringung der Abwässer nicht geringe Schwierigkeiten geschaffen hatte. Die Menge der in die Straßenrinnen gelangenden Schmutzwässer nahm sehr beträchtlich zu, ihre Beschaffenheit wurde bedenklicher, indem auch die Abortgruben bei der Einführung der Spülklosetts sich schneller füllten und zur Vermeidung der häufigen Entleerung die Ueberläufe nach den Ableitungen in den Straßen entstanden. Die Beschaffenheit der Abwässer richtet sich nach den infolge ihres Herkommens ihnen anhaftenden fremden Beimengungen. Diese sind naturgemäß sehr verschiedener Art. Je nach dem Charakter dieser letzteren ist es häufig unmöglich, ein Abwasser zum gleichen oder zu einem anderen Zweck nochmals zu gebrauchen, und es kann dann auch oft unstatthaft sein, solches Abwasser in die dem Gemeingebrauch dienenden öffentlichen Wasserläufe einzuleiten. So ist demnach die Entfernung der schä lichen Bestandteile der Abwässer, die durch häuslichen und gewerblichen Gebrauch verunreinigt wurden, eine nicht minder wichtige Frage der breitesten Oeffentlichkeit, als die Versorgung der Städte und Dörfer mit Trinkwasser, denn oft genug sind Abwässer der Herd von Seuchen aller Art und jedenfalls der Gesundheit des Menschen nachteilig. Vieles ist hier schon geschehen, indem man die Städte und die Industrien an der regellosen Abfuhr ihrer gebrauchten Wässer in die Flüsse zu verhindern gewußt hat und die Ausführung weiterer Anlagen zur Flüsseverunreinigung verbot. Das Dogma von der Selbstreinigung der Flüsse hat insofern viel Unheil angestiftet, als es sich auf eine größtenteils mißverstandene Aeußerung Pettenkofers zu stützen suchte und so bewirkte, daß manche Gewässer zu nichts anderem als Kloaken herabgewürdigt wurden, in denen der gesamte Unrat der Städte und die Abwässer der zahlreichen Fabriken aufbewahrt wurden. Die Selbstreinigungskraft eines Flusses, welche darin besteht, daß alle im Wasser vorhandenen gelösten und ungelösten Substanzen, soweit dieselben nicht mineralisiert oder vergast werden, durch eine Unzahl tierischer und pflanzlicher Individuen – Bakterien, Algen, Würmer, Kruster, Sporen u.a.m. – aufgenommen und verarbeitet werden, findet nämlich ihre ganz natürlichen Grenzen. Diese Grenze hängt erstens ab von der Anzahl der vorhandenen Lebewesen und sodann von der Menge der im Wasser befindlichen Sink- und Schwemmstoffe. Stehen beide Faktoren nicht im richtigen Verhältnis zu einander, so setzt sich nämlich schon sehr bald eine Menge ungelöster Stoffe zu Boden. Die Pflanzen, welche das Wasser reinigen sollen, werden überwuchert und erstickt, und damit sind dann auch zugleich die Sauerstoffproduzenten für die Tierwelt vernichtet. Die weitere Folge davon ist dann die, daß die Kleintierwelt, das ausschlaggebende Futter für die größeren Tiere, also auch für die Fische, zugrunde gehen und damit die Lebensbedingungen für die Fische selbst zerstört werden. – Solches Wasser ist einfach – „verseucht“, es kann weder als Waschwasser für Menschen, noch als Tränkwasser für Vieh, noch zur Wiesenbewässerung benutzt werden. Jeder Betrieb, der gezwungen ist, es dennoch zu benutzen, muß es durch umständliche und kostspielige Verfahren filtrieren. Die Einzelheiten der verschiedenen Verfahren, die Abwässer mechanisch und chemisch zu verbessern, sofern dies überhaupt möglich ist, sind vielfach recht komplizierter Natur. Wie sehr die Verunreinigung der Flüsse wächst, wird durch folgendes Beispiel treffend illustriert: In der Kampagne 1859/60 verarbeiteten zwei Zuckerfabriken 326000 Zentner Rüben und führten 2600 Zentner fäulnisfähige organische Substanzen der Oker zu; im Winter 1876/77 war letzteres Quantum auf 18000 Zentner gestiegen, 1880/81 schon auf 40000 Zentner, 1884/85 auf 57000 und 1909/10 auf 95000 Zentner. Binnen 50 Jahren hat sich also die Schmutzmenge um das 35fache gesteigert, ohne daß die Oker im Durchschnitt inzwischen wasserreicher geworden wäre. Es kamen also 1910 35mal mehr fäulnisfähige Substanzen auf dasselbe Quantum Okerwasser. (Nach Prof. Halbfaß: Angewandte Geographie IV. 3.) Für Preußen existiert schon seit längerem die staatliche Landesanstalt für Wasserhygiene, Berlin-Dahlem, welche sich insbesondere mit der Feststellung der Einwirkung der Schmutzwässer auf den Boden, Ausnutzung der Dungstoffe und der Anforderung an den Reinheitsgrad von abfließenden Schmutzwässern beschäftigt. Besonders schwierig, und trotz aller Bemühungen tüchtiger Fachleute, noch keineswegs gelöst ist das Problem, die in den Schlammmassen enthaltenen Fettstoffe zu extrahieren und zu verwenden. Die Abwässerfrage, wird, nach Prof. Halbfaß' treffender Charakteristik, erst dann eine befriedigende Lösung erlangt haben, wenn die schädlichen Stoffe der in den Städten, Industrien und sonstigen Betrieben entstehenden, aber nicht zu vermeidenden Abwässer nicht nur unschädlich gemacht werden, was vom hygienischen Standpunkte aus von einschneidendster Bedeutung ist, sondern auch landwirtschaftlich genügend ausgenutzt werden. Letzterer Umstand ist sehr wichtig, damit nicht die wertvollen Schwemm- und Sinkstoffe einfach in den Ozean fortgeschwemmt werden und so der menschlichen Nutzung verloren gehen. Unter gewöhnlichen Verhältnissen benutzt man also die Flußläufe als natürliche Sammel- und Ablagerungsstätten der Schmutzwässer, sowohl derjenigen, die dem menschlichen Haushalte ihre Entstehung verdanken, als auch derjenigen, die aus industriellen Betrieben stammen. Da aber das Wasser der Flüsse nicht gar selten wieder zur Versorgung größerer Gemeinwesen mit Trink- und Gebrauchswasser herangezogen werden muß, so ist es selbstverständlich, daß die Behörden die Frage der Flußverunreinigung stetig überwachen. Denn eine übermäßige Flußverunreinigung kann durch Verbreitung übelriechender Dünste, durch Entstehung verheerender Fischseuchen u.a. hygienisch und nationalökonomisch bedenkliche Folgen zeitigen. Durch die rasche Ableitung sowie durch die örtlich konzentrierte Einleitung größerer Abwassermengen entstehen zunächst partielle Verschmutzungen und Verschlammungsstellen in der Vorflut, entsprechend den verschiedenen Einlaufen und der längs des Flusses sich erstreckenden städtischen oder industriellen Bebauung. Während anfangs derartige örtliche Verschmutzungsherde nichts Bedenkliches für die Allgemeinheit boten, steigerte sich die Flußverunreinigung allmählich doch mit dem allgemeinen wirtschaftlichen und besonders dem industriellen Aufschwung im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts zu einem erheblichen und nicht mehr zu übersehendem Grade. Zufolge der Natur der Schmutzstoffquellen enthalten die Abwässer, mit oder ohne Regenwässer; ungelöste, suspendierte und halbgelöste, sowie gelöste organische und anorganische Stoffe. Bei der gemeinschaftlichen Abführung von Schmutz- und Regenwässern werden durch letztere auch noch weitere Schmutzstoffe zugeführt, so daß oftmals genug die Gesamtmenge an Abwasser ein Vielfaches des Trockenwetterabflusses erreicht. Je nach den Witterungsverhältnissen und je nach der Stadt ist die Gesamtmenge an Schmutzwasser pro Kopf und Tag sehr schwankend; in ländlichen Bezirken und kleinen Städtchen kann sie auf 20–30 Liter angenommen werden. Im Mittel rechnet man wohl für größere Städte mit 80–100 Litern pro Kopf und Tag, doch steigt die Tagesmenge selbst bis auf 500 Liter an und mehr, wie solche Fälle in Amerika z.B. bekannt sind. Die Lösung der Abwässerfrage ist deshalb eine so außerordentlich schwierige und verwickelte, weil sich hierbei die verschiedensten Interessen oft kraß gegenüberstehen. Die Industrie läßt sich vielfach nur unter Benutzung der fließenden Gewässer zur Fortführung ihrer unreinen Abgänge gewinnbringend gestalten. Auch die Städte sehen in der Einführung ihrer Abfallstoffe in die Flüsse ein so bequemes Mittel, sie schnell und vollständig loszuwerden, daß man es ihnen nicht verdenken kann, wenn sie nur ungern darauf verzichten. Andererseits aber sind an der Reinhaltung der Gewässer die gesamte Wasserversorgung, die Landwirtschaft, die Fischerei, die Gesundheitspflege und die ganze moderne Kultur so nachhaltig interessiert, daß mit vollem Rechte die neueren Landeswassergesetze den hygienischen Standpunkt allgemein als den wichtigsten vorangestellt haben. Dabei gibt dieser Standpunkt dennoch vollkommen zu, daß in sehr vielen Fällen das Gedeihen für die Volkswirtschaft sehr wichtiger Industrien absolut undenkbar ist, wenn es diesen Industriebetrieben nicht erlaubt sein sollte, ihre Abwässer, unter gewissen Vorsichtsmaßnahmen den Flüssen zuzuführen. Andererseits schadet die Einfuhr von Abwässern den Flüssen gar nichts, sofern nur diese Einfuhr in genügend verdünntem Maße erfolgt, ja, sie ist dann manchmal sogar noch für die Fischerei von Vorteil. Die schädliche Wirkung hängt somit in erster Linie von dem Grad der Verdünnung ab, den die Abfallstoffe im Flußwasser erreichen, und dieser wiederum ist bedingt durch die im Fluß vorhandene Wassermenge, welche ihrerseits natürlich wiederum sehr weitgehenden Schwankungen unterliegt. Diejenigen Fabrikabwässer, welche einen hohen Gehalt an organischen und stickstoffhaltigen Stoffen aufweisen, sind, sofern sie im richtigen Verhältnis zur Wassermenge der Flußläufe stehen, in die sie eingeleitet werden, an und für sich der Fischzucht keineswegs nachteilig, sondern eher sogar noch förderlich. Solche Abwässer sind z.B. jene der Schlachthäuser, Molkereien, Brauereien, Brennereien, Zuckerfabriken, Hefen-, Stärke- und Margarinefabriken, Leim werke; ferner auch alle Abwässer, welche zwar reich an organischen Bestandteilen sind, aber keine wesentlichen Stickstoff mengen besitzen, wie die Abwässer aus Spinnereien, Webereien, Bleichereien, Färbereien, Papierfabriken, Oelmühlen, Wollwäschereien und andere. Es gibt aber noch eine dritte Gruppe organischer Abwässer, welche direkt schädliche und giftige Stoffe dem Wasser zuführen. Als solche sind zu nennen die Abwässer von Gasanstalten, Teerdestillationen, Ammoniakfabriken, Braunkohlenschwelereien, Farbenfabriken, Cellulosefabriken, Holzessigfabriken u.a.m. Diese Abwässer würden am besten den Flußläufen gar nicht zugeführt, da eine hinreichend genügende Klärung derselben nicht möglich ist und sie somit den Flußläufen stets schädliche Stoffe zuführen; andererseits aber eine weitgehende Klärung derartiger Abwässer immerhin recht hohe Kosten bedingen würde. Die Behandlung von Abwässern jeglicher Art hat daher immer ein sehr reges Interesse gefunden, aber erst durch die ständige, jahrzehntelange Beschäftigung mit den Entwässerungsfragen und durch systematische Untersuchungen der verschiedenen in Aufnahme gekommenen Reinigungsverfahren an praktisch ausgeführten Anlagen gelangte man zur Klarheit über das wirklich Erreichbare und das billig zu Fördernde. Um diese Erhebungen fortsetzen und die Behörden, Gemeinden und Industriellen mit Rat und Tat unterstützen zu können, wurde für Preußen im Jahre 1901 die Versuchs- und Prüfungsanstalt für Abwasserversorgung und Abwässerbeseitigung, später „Landesanstalt für Wasserhygiene“ ins Leben gerufen. Auf der 29. Hauptversammlung des Preuß. Medizinalbeamtenvereins zu Berlin berichtete Abel über neuere Verfahren der Abwässerreinigung; er gab zunächst einen kurzen Ueberblick über die Entwicklung der Frage der Abwässerbeseitigung in Deutschland und über die Wandlungen, welche die wissenschaftlichen Anschauungen sowie die behördlichen Anforderungen im Laufe der Zeit erfahren haben. Die Erfahrung auf dem Gebiete der gesamten Abwässerfrage hat gelehrt, daß sich für die Ableitung und Reinigung von Abwässern einheitlich bestimmte Forderungen nach allgemeinen Grundsätzen nicht aufstellen lassen. Hier muß vielmehr von Fall zu Fall geprüft werden und das auf Grund der örtlichen Verhältnisse Notwendige und unbedingt zu Fordernde dann verlangt werden, aber auch nicht mehr oder nicht weniger. Die Gesichtspunkte, nach denen dabei zu verfahren ist, sind für Preußen zusammengefaßt in der Verfügung vom 20. Februar 1901. Die Einleitung von Abwässern in die Vorfluter wird auch noch weiter nach diesen Grundsätzen geregelt bleiben, nachdem späterhin das preußische Wassergesetz vom 1. April 1914 in Kraft getreten war. Die gegenüber dem Einleiten von Abwässern in Vorfluter zu schützenden Interessen liegen auf hygienischem, ästhetischem, gewerblichem, landwirtschaftlichem und fischereilichem Gebiet; dabei geben die ersteren, die gesundheitlichen Interessen, ihrer Bedeutung nach noch immer bei weitem den überwiegenden Ausschlag an. Wie weit die Abwässer vor ihrer Ableitung zu reinigen sind, um die verschiedenen Interessen zu wahren, hängt naturgemäß von einer ganzen Reihe von Umständen ab. Wir haben die wichtigsten dieser Umstände bereits oben genannt; es handelt sich z.B. um die Menge und die Konzentration der Abwasser, um die Wasserführung und Beschaffenheit des Vorflutes und um die Verwendung seines Wassers im weiteren Verlaufe. – Heute verfügen wir über so verschiedene, untereinander abgestufte Möglichkeiten der Abwässerreinigung, daß für die Lösung der Frage in Wohnplätzen ziemlich allgemein von vorneherein mit Sicherheit ein zum Ziele führendes Verfahren angegeben werden kann, so daß also die Einrichtung einer Versuchskläranlage hierfür heute kaum noch irgendwo erforderlich ist. Nach ihren Zielen lassen sich die Verfahren zur Reinigung der Abwässer in drei große Gruppen einteilen, nämlich in Abfisch- und Absiebanlagen, Absitzanlagen und in Anlagen für biologische Behandlung. Zu den erstgenannten Einrichtungen, die besonders in Deutschland in immer vollkommener Form konstruiert und, bei günstigen Vorflutverhältnissen, auch zu selbständigen Klärverfahren ausgebildet worden sind, gehören: der Uhlfeldersche Rechen, das Geigersche Siebschaufelrad, die Rhiensche Separatorscheibe, die Metzger-Windschildsche Siebtrommel und als besonders für industrielle Betriebe in Frage kommend der Lehmannsche Fasernfänger und der Brabowskische Stülpefänger. Die Wirkung solcher Anlagen, durch welche die gröberen Stoffe, wie Kotballen, Papier, Knochen, Streichhölzer, Küchenabfälle etc., aus dem Abwasser ausgeschieden werden, liegt zunächst wesentlich auf ästhetischem Gebiet. Die Menge der so abgefischten Stoffe beträgt, wie Abel in seinem Vortrage angiebt, pro Kubikmeter Abwasser höchstens 0,5–1 Liter. Absitzanlagen, in denen die Schwebestoffe durch Verlangsamung des Abwasserstromes zu Boden sinken, werden ausgebildet als Becken, Brunnen, Türme und Kessel verschiedenster Bauweise. Bei einer Durchflußzeit des Abwassers von etwa zwei Stunden lassen sich durch Sedimentation durchschnittlich etwa 70 % der gesamten ungelösten Bestandteile ausscheiden. Diese Menge kommt etwa 85 % der überhaupt so zu beseitigenden Stoffe gleich. Naturgemäß schwanken die Betriebsergebnisse zahlenmäßig sehr, je nach der Beschaffenheit des Abwassers, doch bildet 70 % bzw. 85 °/o immerhin eine annehmbare Vergleichsziffer. Besondere Schwierigkeiten verursachte ursprünglich die Beseitigung und Trocknung des sehr wasserhaltigen, stark fäulnisfähigen und nur schwer drainierbaren Schlammes. Bei den neueren Verfahren jedoch, die eine automatische Abscheidung und Zersetzung in inoffensiver Weise anstreben, rutscht der Schlamm durch Schlitze am Boden der Absitzräume in darunter liegende Becken, aus denen er nach der Ausfaulung durch den Druck der darüberliegenden Wassersäule entfernt wird. Man hat auch geeignete Einrichtungen geschaffen, die es ermöglichen, den in einem Sammelraum abgesetzten Schlamm, um ihn möglichst konzentriert zu erhalten, gegen das Abwasser dicht abzuschließen, bevor er in die Zersetzungsräume, oder auf die Schlammbeete überführt wird. Bauweisen solcher Art sind z.B. das Travisbecken, der Emscherbrunnen, der Krämer-Imhoffbrunnen, der Stiagbrunnen, das Neustädter Becken, das Försterbecken und die Schlammzylinder und Schlammschleusen der Gesellschaft für Abwasserklärung, Berlin-Schöneberg. Bisher noch nicht in Deutschland zur Ausführung gekommene, von Dibdin angegebene, sind aus lose geschichteten Schieferplatten bestehende Körper, die nach Art der Füllkörper betrieben werden. In ihnen soll sich der Schlamm während der Periode des Leerstehens oxydieren. Zur Reinigung der Abwässer hat P. Degener die Füllung mit Torfbrei oder Braunkohle in fein verteiltem und geschlämmtem Zustande vorgeschlagen, in Verbindung mit Eisensalzen. Man erhält dadurch einen Schlamm, der sich zu Briketts pressen läßt und dann ein immerhin gut brauchbares Brennmaterial abgibt. Ueberhaupt, wenn die Umstände eine weitergehende Reinigung des Abwassers erfordern, etwa bis zur völligen Fäulnisunfähigkeit, so ist dies außer durch das sogenannte Kohlebreiverfahren nur durch biologische Behandlung auf natürlichem oder künstlich hergestelltem Boden möglich. Die verschiedenen Methoden, welche der Abwässerreinigung dienen, wie die Bodenberieselung, intermittierende Bodenfiltration, Untergrundberieselung, die Anwendung von Füll- und Tropfkörpern sind alle nach ihrer Leistungsfähigkeit, Anwendbarkeit und Wirkungsweise nur im einzelnen jeweils auf Grund der besonderen Sachlage zu würdigen bzw. zu prüfen. Vielfach wurde neuerdings auch auf die Abwasserreinigung durch Fischteiche hingewiesen, da diese nicht nur zur Nachklärung biologisch behandelter Abflüsse geeignet sind, sondern nach Hofer, sogar eine durchgreifende Reinigung frischer Abwässer bis zur Fäulnisunfähigkeit bewirken sollen. – Da die natürliche Reinigung der Abwässer, besonders diejenige großer städtischer Gemeinwesen, sich sehr oft als unzureichend erwiesen hat, so war man gezwungen, nach Mitteln zu suchen, die diese Reinigung künstlich zu bewirken imstande sind. Von derartigen Mitteln zur Beseitigung der Abwässer sind die Berieselung und die Füllung generell die wichtigsten. Die Notwendigkeit von Klärvorrichtungen an den Notauslässen der Kanäle und an den Mündungen der Regenkanäle bei getrenntkanalisierten Städten wird heute wohl allgemein als vorliegend angesehen. Die Berieselung muß dabei entschieden als eine sehr gute und auch in ihrer Art ziemlich vollkommene Methode der Abwasserreinigung bezeichnet werden. Große, mit Gräben durchzogene Landstrecken, – eben die Rieselfelder – werden bei diesem Verfahren mit den Abwässern überrieselt; hierbei werden die Verunreinigungen, die auch meistens gleichzeitig wertvolle Dungstoffe sind, aufs beste ausgenutzt. Bewiesen ist heute längst, daß die auf solchen Rieselfeldern sachgemäß angelegten Pflanzungen vorzüglich gedeihen. Damit auf Rieselfeldern keine Uebersättigung eintritt, müssen sehr große Landstrecken zur Verfügung stehen; man rechnet dabei erfahrungsmäßig mit einem Hektar Rieselland auf je 500 Einwohner. Die Berieselung wirkt überall dort, wo sie richtig ausgeführt wird und wo die Felder gut drainiert sind, befriedigend. Alle Mikroorganismen werden dabei im Boden zurückgehalten; die gelösten organischen Stoffe werden um 60 bis 80 %, die anorganischen um 20–60 % vermindert. Wichtig ist gleichfalls eine durchgreifende Desinfektion der Abwässer. Es hat sich heute als praktisch undurchführbar erwiesen, die Abwässer vor ihrer Ableitung in die Vorfluter allgemein und ständig zu desinfizieren – wie man dies früher forderte –. Man versucht darum das Hineingelangen von Krankheitskeimen in die Abwässer nach Möglichkeit zu unterbinden; dazu dient einmal die Anzeigepflicht bei Infektionskrankheiten, ferner auch die laufende Desinfektion am Krankenbette selbst und in größeren Anstalten, Krankenhäusern usw., womöglich auch auf öffentliche Kosten. Unter Berücksichtigung dieser heutigen Schutzmaßnahmen wird man wohl besondere Desinfektionseinrichtungen auf Kläranlagen ohne große Bedenken fallen lassen können. Sollte sich dennoch in einzelnen Ausnahmefällen eine Abwasserdesinfektion als notwendig erweisen, so wird sich, nach dem Urteil der Fachleute, eine solche wohl durchführen lassen durch ein zeitweises Aufstauen der Abwässer in einem Teile des Kanelnetzes, oder in Erdbecken, die sich dazu schnell herstellen lassen. Als wirksamstes Desinfektionsmittel kommt dabei immer Chlor in Betracht, und zwar in der Form von Chlorkalk, als komprimiertes Gas, oder aber aus Kochsalzlösung elektrolytisch hergestellt. – Die Anwendung von Chemikalien hat übrigens nicht nur den Zweck, als Desinfiziens zu wirken, sondern in weit größerem Umfange dient der Zusatz von Chemikalien zum Schmutzwasser dazu, um Niederschläge zu erzeugen, welche dann ihrerseits wiederum die Schwebestoffe einhüllen und mit niederreißen. Letzten Endes beruht somit die Anwendung chemischer Fällungsmittel auf einer Sedimentation. Als chemische Reagenzien hat man für die Abwässerbehandlung eine ganze Anzahl empfohlen und erprobt, als welche besonders Kalk, Kalkmilch und Zusätze hierzu verwandt werden. Solche Zusätze, neben Kalk, sind Calciumphosphat, Glaubersalz, Eisenvitriol und Kohlenstaub, Eisenchlorid und Eisenchlorür, Tonerdesulfat. Ferner nimmt man auch eisenreiche Schlacke und selbst Pflanzenfasern; an sonstigen Chemikalien hat man Sulfite und Hyposulfite vorgeschlagen, dann auch Kalk-Chlor- und Karbolsäure. Die Wirkung dieser einzelnen Mittel ist chemisch jeweils eine verschiedene, alle aber schlagen sie im Abwasser gelöste Stoffe nur unvollständig nieder, wenn überhaupt; manchmal kommt es sogar vor, daß der Gehalt des angeblich gereinigten Abwassers an gelösten Stoffen oft noch größer ist, als vor dieser Reinigung, was natürlich zu Unzuträglichkeiten führen muß. Die Anwendung chemischer Fällungsmittel ist daher ganz besonders in jedem Einzelfalle auf ihren Wirkungsgrad zu prüfen. Von großer Bedeutung ist auch die Unterbringung des entstandenen Schlammes, da dieser immerhin einen gewissen Wert als Düngemittel hat. Zuweilen verfährt man in der Weise, daß man durch rohe mechanische Scheidung die gröberen Teile des Schlammes, welche bei der Abscheidung mit Kalk erzeugt werden, von dem feineren Schlamm trennt. Diesen Feinschlamm kann man dann in Ringöfen zu hydraulischem Mörtel brennen, nachdem man ihn vorher mit Ziegellehm vermischt hat. Den Grobschlamm vermischt man auch wohl mit Straßenkehricht und verwertet dieses Gemisch zur Düngung. J. v. Kruszewski hat ein Verfahren ausgearbeitet zur Herstellung eines Abwässerreinigungsmittel, wobei man den verkokten feinpulverigen Fäkalschlamm gleichmäßig mit sehr geringen Mengen von löslichem oder nur schwerlöslichen Kupferverbindungen vermischt. (D. R. P. 288294.) Ein solches Reinigungsmittel, wie es nach dem Vorschlage von v. Kruszewski für die Klärung von städtischen Abwässern Verwendung finden kann, enthält auf 1 kg Pulver 1 g metallisches Kupfer in Form von Kupferverbindungen. Diese Menge genügt durchschnittlich zur Reinigung von 1 cbm Kanaljauche. Die überraschend keimtötende Wirkung des Mittels gibt sich daraus zu erkennen, daß sich der Bakteriengehalt eines Abwassers, welches in 1 cbm 2 Millionen Keime enthielt, auf den hundertsten Teil verringerte, wobei alle fäulnisfähigen Keime abgetötet wurden, so daß das gereinigte Wasser nunmehr dauernd fäulnisunfähig bleibt. Der größte Teil des einmal verwendeten Kupfers bleibt bei dieser Methode in Lösung; der Rest aber, welcher in den niedergeschlagenen Schlamm mitübergeht, ist so gering, daß er die Qualität des Schlammes weder für seine Verwendung als Brennmaterial, noch für seine Verarbeitung als Düngemittel irgendwie beeinträchtigt. Zu diesem Verfahren J. v. Kruszewskis wird noch bemerkt, daß so geringe Mengen von Kupferperbindungen, wie sie hier vorliegen, nach neueren Feststellungen für die Vegetation sogar förderlich sind und sich namentlich bei Halm- und Hülsenfrüchten als ertragsteigernd erwiesen haben. – Wenn wir nun letzteren Punkt auch nicht gerade als sicher und zutreffend anerkennen können, die Wachstumssteigerung wird wohl auf andere Gründe eher beruhen, als auf dem geringen Cu-Gehalte, so scheint es uns doch richtig, daß dieses Abwässerreinigungsmittel ganz unschädlich wirkte. – Ueber die Vergasung von Schlamm aus städtischen Abwässern berichtet F. Abt in der Zeitschr. des Vereins der Gas- und Wasserfachmänner in Oesterreich-Ungarn (Bd. 56, 129). Der sich im Betriebe ergebende Schlamm wird getrocknet, brikettiert und dann vergast. Aus 100 kg Trockenschlamm lassen sich dann 24 cbm gereinigten Leuchtgases erzeugen. Der nach einer zweistündigen Vergasungsdauer zurückbleibende Koks besitzt einen Heizwert von 2400 Kalorien. – Um die aus Abwässern abgeschiedenen Rückstände zu trocknen und geruchlos zu machen, hat W. Wurl ein Verfahren ausgearbeitet, bei welchem gleichzeitig der Fettgehalt des Schlammes gewonnen wird. (D. R. P. 286664.) Wurl befreit zunächst die aus den Abwässern abzuscheidenden Rückstände auf Rechen- und Siebanlagen möglichst weitgehend von ihrem Wassergehalte und dann wird das Material in einer Trockenanlage noch so weit vorgetrocknet, bis es in einem Extraktionsgefäß mit einem Fettlösungsmittel behandelt werden kann. Als Endresultat gewinnt man dann gleichzeitig Fett und trockenen Kunstdünger. Das Fettlösungsmittel, z.B. Benzin, kann vielfach teilweise wiedergewonnen werden. Unter den neuen Methoden zur Abwasserreinigung beanspruchen zwei ganz besonderes Interesse. Einmal die Behandlung mit aktiviertem Schlamm, die möglicherweise auf dem Gebiete der Abwasserreinigung eine erneute Umwälzung hervorzurufen vermag, zweitens dann das bereits genannte Hofersche Fischteichverfahren. Die Behandlung mit aktiviertem Schlamm wurde seinerzeit in der Zeitschrift für angewandte Chemie (Bd. 28 II 230 und 409; Bd. 29 II 205) eingehend besprochen, wir kommen darauf zurück. Bei dem Hoferschen Verfahren genügt für je 2000 bis 3000 Einwohner 1 ha Gelände, um das gesamte Abwasser in Fischteichen durchgreifend zu reinigen. Wie W. P. Dunbar in der Münchener Zeitschrift Gesundheitsingenieur (Bd. 39 S. 69) mitteilt, können die Teiche durch Aufführung von Dämmen in der Weise hergerichtet werden, daß sie in der Mitte 50–70 cm, am Rande etwa 30 cm tief sind. Es handelt sich also nur um verhältnismäßig flache Fischteiche. Ein glatter Ablauf des Wassers und ein völliges Trockenlegen der Teiche muß gewährleistet sein. Wesentlich ist ferner, daß die Abwässer bis zu mindestens 50 % von ungelösten Stoffen befreit sind und daß sie außerdem frisch, nicht aber etwa in schon zersetztem Zustande in die Fischteiche gelangen. Ein Teil der Abwasser wird mit 2–3 Teilen reinem Wasser gemischt. Die Zuführung soll nicht an einem Punkte erfolgen, sondern über eine größere Uferstrecke verteilt, damit man auf diese Weise die Bildung von Schlammbänken verhindere. Notwendig ist des weiteren, eine Reihe von Tierarten einzusetzen, nämlich Mollusken, Kruster, Schlammwürmer in Massen. Die Beseitigung von Schwimmpflanzen aller Art, die der Belichtung und Durchlüftung des Wassers hinderlich sind, kann durch Einsetzen von Enten erfolgen. – Das Verfahren selbst basiert auf der natürlichen Selbstreinigungskraft des Wassers, die Hofer, der Hauptsache nach, als eine Transformation lebloser organischer Substanz in lebende Organismen auffaßte. Das Hofersche Verfahren war schon vor dem Kriege an verschiedenen Orten eingeführt und man hat die gründlichsten Studien darüber in Straßburg i. Eis. angestellt. Die dortige Stadtverwaltung äußerte schon vor 1914 ihre Ueberzeugung, daß die Hofersche Methode zur Abwässerreinigung tatsächlich einen wirtschaftlichen Nutzen erbringe. – In der bayrischen teichwirtschaftlichen Versuchsstation zu Wieselbach hat Hofer auch Versuche angestellt mit dem Abwasser von Sulfitzellstoff- und Holzschliff-Fabriken, wodurch gezeigt wurde, daß von einer Schädigung des Plankton- und Fischlebens durch die bislang so gefürchteten Sulfitlaugen bei Verdünnungen, wie sie in den Vorflutern unserer Zellstoff-Fabriken eingehalten werden, nicht die Rede sein kann. (Allgem. Fischereizeitung 1915, Nr. 21, Wochenschrift für Papierfabrikation, Bd. 46, 2157.) Vom Holzschliff waren bei dem Hoferschen Versuch bei der Abfischung noch erhebliche Teile unzersetzt geblieben, während die Zellulose nach drei Monaten, infolge Zellulosegärung, ganz verschwand. Diese Erfahrungen sind für solche Fabriken bei Prozessen mit Fischern stets von Bedeutung. – Das Problem der Zellulosegärung ist offenbar von großer wirtschaftlicher Bedeutung und das Studium der verschiedenen Arten der Zersetzung von Zellulose ist zweifellos von hohem wissenschaftlichem Wert und nicht geringer praktischer Bedeutung. Zellulose ist der Grundstoff von Pflanzenüberresten. Man unterscheidet eine Wasserstoff- und eine Methangärung der Zellulose. Die Erreger dieser beiden Gärungsvorgänge der Zellulose sind der Bacillus cellulosae hydrogenicus und der Bacillus cellulosae methanicus, die beide zur Gruppe der Buttersäurebakterien gehören. Die technische Bedeutung der Zellulosegärung beschränkt sich fürs erste in der Praxis auf ihre Anwendung zur Stärkegewinnung nach Völckers Methode, wobei die Zellenhäute durch Bakterien zersetzt werden. Dieselbe Gärung spielt auch eine Rolle bei der Zubereitung von braunem Heu und – was hier am meisten interessiert – in den Fäulnisbassins bei den dort sich abspielenden Gärungsprozessen der biologischen Abwässerreinigung. In all diesen Fällen benutzt man als Agens die auf natürlichem Wege entstehende Zellulosegärung. (Fortsetzung folgt.)