Titel: Zuschrift an die Schriftleitung.
Autor: Baudisch
Fundstelle: Band 344, Jahrgang 1929, S. 139
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Zuschrift an die Schriftleitung. Zuschrift an die Schriftleitung. In der Erwiderung des Herrn Professor Baudisch vom Hefte 15/16 1928 war der Begriff einer „Schmiegungskurve“ nicht umfassend klargestellt. Dies ist nunmehr in seiner letzten Einsendung des Heftes 2/1929 geschehen. Professor Baudisch verlangt von dieser Schmiegungskurve an eine beliebige Strombahn, daß sie mit dieser 2 unendlich nahe Punkte gemeinsam habe, dann überträgt er die Bewegungsgesetze für das strömende Medium ohne Vorbehalt von der einen auf die andere. Es ist nun vor allem nicht genügend begründet, warum als solche Schmiegungskurve insbesondere die log. Spiralen vorgezogen werden. Gewiß haben sie die sehr angenehme Eigenschaft, daß das Verhältnis \frac{cu}{c}, resp. \frac{r}{\rho} von k = tang α unabhängig ist, was für die Behandlung, des Strömungsproblems nach den Angaben Prof. Baudisch verlockend erscheinen mag. Immerhin drängt sich jedoch die Frage auf: warum wurden nicht Gerade, oder Kreise verwendet? Sie können zweifelsohne auch so gelegt werden, daß sie die gewissen 2 unendlich nahen Punkte mit der beliebigen Strombahn gemeinsam haben, sie besitzen schließlich auch sehr vereinfachende Merkmale. Allerdings erhielte man für jede Art von Schmiegungskurven ein prinzipiell unterschiedliches Resultat für ein und dieselbe Strömung. Und dieser Umstand deckt auch den unterlaufenen Irrtum auf. Die oft genannte Gleichung 2) enthält den Krümmungsradius der Strombahn. Derselbe ist mit 3 unendlich nahen Punkten bestimmt. Somit muß, um die Bewegungsgesetze von der beliebigen Strombahn auf die Ersatzbahn übertragen zu können, die Oskulation der Schmiegungskurve in 2. Ordnung (3 unendlich nahe Punkte gemeinsam) und nicht in 1. Ordnung erfolgen. Die von Prof. Baudisch gelegten log. Spiralen haben im betrachteten Punkte der beliebigen Strombahn nicht notwendig den gleichen Krümmungsradius. Gleichung 2) gilt somit wohl [für die Strömung nach log. Spiralen, nicht aber für beliebig verlaufende Strömungen. Will man aber in 2. Ordnung oskulierende log. Spiralen legen, so gilt nach wie vor das von mir im Hefte 2/1929 Gesagte, womit das Verfahren von Prof. Baudisch neuerdings als unrichtig festgestellt ist. Weiter schreibt Prof. Baudisch: „Die Zentrifugalkraft wird im schaufellosen Räume durch den nach außen zunehmenden Druck aufgehoben.“ Somit ist die Führungsfläche von innen mit Zentrifugalkräften der vorbeiströmenden Teilchen belastet, von außen jedoch durch die Druckzunahme entlastet. Beide Kraftwirkungen sind äqual, es erscheint noch immer unverständlich, wieso die Festigkeit der Führungsfläche in Anspruch genommen wird. Schließlich steht der Einsender nach wie vor auf dem Standpunkt, daß man irgend ein Glied einer Bewegungsgleichung aus gar keinem Grunde einfach weglassen darf, ohne es dadurch gleich Null gesetzt zu haben, es sei denn, man negiert das Newtonsche Bewegungsgesetz, aus welchem die Bewegungsgleichung hervorgegangen ist. Brunn, am 3. Juli 1929. Ing. Paul Walther. –––––––––– Erwiderung. Vorstehende Ausführungen scheinen mir, Absatz 1 betreffend, in eine gefährliche Weite zu führen, da darin z.B. der Begriff der Oskulation verwendet wird, der meines Ermessens nur einer Raumkurve zuzuordnen ist. Abschließend möchte ich daher erwähnen, daß es vollkommen gleichgültig ist, ob Gerade, Kreise oder Logarithmische Spiralen der Heranziehung meiner Gleichung (2) \frac{cu}{r}=\frac{c}{\rho}, zugrundegelegt werden. Es ist dies sinngemäß dasselbe, wie beim Momentanzentrum, das bekanntermaßen bei ebener Bewegung eines Körpers als Schnitt der Normalen der Tangenten zweier Bahnpunkte definiert wird. Absatz 2 und 3 betreffend erwähne ich, daß die beiden äqualen Kraftwirkungen sich vollständig aufheben, so daß es nicht angängig ist, eine derselben in der Bewegungsgleichung nochmals erscheinen zu lassen. Wien, im Juli 1929. Dr. Baudisch. Hiermit schließt die Schriftleitung die Erörterung.