Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 235, Jahrgang 1880, Miszellen, S. 160
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Miscellen. Miscellen. Bericht des deutschen Patentamtes für das Jahr 1878. Dem vom Vorsitzenden des kais. Patentamtes an den Reichskanzler für das J. 1878 erstatteten BerichteVgl. Patentblatt, 1879 Nr. 49. – Der vollständige Bericht ist auch in Sonderausgabe für 5 M. in Karl Heymann's Verlag in Berlin erschienen. – Vom Neujahr 1880 ab erscheint das Patentblatt in erweiterter Form, indem die ertheilten Reichspatente in auszugsweiser Beschreibung mit erläuternden Abbildungen veröffentlicht werden., welcher mit ausführlichen Ziffertabellen und übersichtlichen Farbendrucktafeln belegt ist, sind nachfolgende Mittheilungen entnommen. Eine Uebersicht der Geschäfte des Patentamtes seit Beginn seiner Thätigkeit (1. Juli 1877) bis Ende 1878 gewährt nachstehende Tabelle: 2. Halbjahr1877 1. Halbjahr1878 2. Halbjahr1878 Summe Anmeldungen von Patenten und Zusatzpatenten 3212   3124   2858   9194 Einsprüche   327     374     366   1067 Beschwerden   105     270     377     752 Anträge auf Nichtigkeitserklärung       18       41       59 Nachträge, Zwischencorrespondenzen und durchden Geschäftsgang bedingte Vorlagen 2822   7085 12953 22860 Anfragen, Dienstgesuche, innere Angelegenh. u.a.   703     827   1072   2602 –––––––– –––––––– –––––––– –––––––– Summe der Journalnummern 7169 11698 17667 36534 –––––––– –––––––– –––––––– –––––––– Vor Veröffentlichung zurückgewiesene Anmeldgn.   271     647     811   1729 Zur Veröffentlichung zugelassene Anmeldungen 1674   2387   2420   6481 Zurückgezogene Anmeldungen       3       20       43       66 Nach Veröffentlichung der Anmeld. versagte Patente       50     137     187 Ertheilte Patente   190   1662   2538   4390 Gelöschte Patente       17     144     161 Nichtig erklärte Patente    –         2         2 Die Einnahmen betrugen vom 1. Juli 1877 bis 31. December 1878 475 704,93, die Ausgaben 351199,93 M. Aus einer Karte ist zu erkennen, in welcher Weise sich die für die einzelnen Staaten und Landestheile verliehenen Patente auf die verschiedenen Industriegruppen vertheilen. Daraus ersieht man u.a., daſs innerhalb Deutschland die Stadt Berlin (611 Patente) weitaus an erster Stelle steht; demnächst folgt die Rheinprovinz (457), das Königreich Sachsen (397), die Provinzen Westfalen (214), Sachsen (207), Schlesien (195), das Königreich Bayern (159), die Provinz Hessen-Nassau (153), die Stadt Hamburg (111), die Provinz Brandenburg (109), die Provinz Hannover (106), das Groſsherzogthum Baden (99), das Königreich Württemberg (95), das Groſsherzogthum Hessen (66) u.s.w.; die Reichslande zählen 42 Patente. Das Ausland ist betheiligt: England mit 316, Frankreich mit 242, die Vereinigten Staaten von Nordamerika mit 167, Oesterreich-Ungarn mit 139, Belgien und die Schweiz mit je 48, Rufsland mit 25, Schweden mit 18, Italien und Dänemark mit je 12, Holland mit 11 Patenten. In den Procentzahlen nach der Einwohnerzahl steht obenan Berlin mit 63 Patenten auf je 100 000 Einwohner; es folgen Stadt Hamburg 28½, Stadt Bremen 19, Herzogthum Anhalt 159/10, Königreich Sachsen 143/10, Fürstenthum Reuſs (ältere Linie) 127/10, Herzogthum Braunschweig 12½, Freie und Hansestadt Lübeck 123/10, Rheinprovinz 12, Provinz Westfalen 111/5, Provinz Hessen-Nassau 102/5, Provinz Sachsen 9½, Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha 73/5, Groſsherzogthum Hessen 72/5, Groſsherzogthum Baden 6½, Fürstenthum Reuſs (jüngere Linie) 62/5, Provinz Schleswig-Holstein 51/5, Provinz Hannover 51/5, Provinz Brandenburg (ausgen. Berlin) 5, Provinz Schlesien 5, Königreich Württemberg 5, Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt 39/10, Groſsherzogthum Sachsen-Weimar 37/10, Provinz Pommern 31/10, Königreich Bayern 31/10, Groſsherzogthum Oldenburg 31/10. Der interessante Bericht schlieſst mit den Worten: „Nicht allein in den einzelnen Patenten und in der groſsen Zahl, nicht allein in der Befriedigung und Belohnung des einzelnen Erfinders, viel mehr noch in der gemeinsamen, anregenden und fördernden Thätigkeit auf dem gesammten Gebiete der industriellen Thätigkeit wird der wahre Werth und die wahre Bedeutung der noch jungen Institution zu finden sein. Das Patentwesen kann und muſs behilflich sein, das Bewuſstsein der einheitlichen Aufgabe unserer Industrie zu stärken, das letztere selbst deutsch-national zu gestalten und den deutschen Namen als solchen auch auf diesem Gebiete mehr und mehr zur Geltung und zur Ehre zu bringen. Neuere Vorgänge auf dem Gebiete der Vereins thätigkeit lassen in dieser Beziehung erfreuliche Anfänge erkennen.“ Brock's Wasserrad. Statt des gewöhnlichen Stromrades will R. Brock in Reudnitz bei Leipzig (* D. R. P. Nr. 5620 vom 26. Juni 1878) ein auf der Fluſssohle liegendes horizontales Rad anwenden, welches nach Art der horizontalen Windräder aus Flügeln besteht, die mit drehbaren Klappen versehen sind. Bei der Bewegung der Flügel gegen den Strom stellen sich die Klappen nach der Stromrichtung, während sie in der Stromrichtung dem Wasser ihre volle Fläche darbieten. Die verticale Radachse ist in einem Rahmen gelagert, welcher an ober Wasser zu befestigenden Ketten hängt. Der Erfinder führt als Vortheile dieses Rades an, daſs es von Hochwasser, Frost und Eisgang nicht benachtheiligt wird und den Schiffsverkehr auf dem Strom nicht hindert. Einschrauben der Pfähle bei Fundamentirungen nach Oppermann's System. Die Methode, bei Fundamentirungen die Pfähle an ihren unteren Enden mit Schraubengewinden zu versehen und in den Grund einzuschrauben, statt einzurammen, gewährt, wie versichert wird, nicht allein bei sandigem, sondern selbst bei compactem Terrain unbestreitbare Vortheile. C. A. Oppermann in Paris hat nun die Leistungen dieses Systemes neuerdings wesentlich erhöht. Anstatt nämlich, wie seither, 16 Mann an den 8 Armen der mit dem Pfahlkopf verbundenen Winde arbeiten zu lassen, bedient er sich einer Locomobile von 6 bis 8e und eines endlosen, den polygonalen Umfang der Winde zweimal umschlingenden Drahtseiles, welches sich in die an den Enden der Arme befestigten eisernen Gabeln legt. Die Arme selbst sind durch Spannriegel gegen einander versteift. Da jedoch die Geschwindigkeit der Antriebscheibe der Locomobile (180 Touren in der Minute) für die directe Verbindung mit dem Drahtseil zu groſs sein würde, so wird zwischen der Winde und der Locomobile ein Vorgelegehaspel eingeschaltet, welcher die Geschwindigkeit in dem gewünschten Verhältnisse von ¼, 1/5 oder 1/10, je nach dem Widerstände des Erdreiches und den Dimensionen der Schrauben Windungen, herabsetzt. Um ferner das Abweichen des Pfahles aus der Verticalen in Folge der Zugwirkung des endlosen Drahtseiles zu verhindern, hält man denselben mit Hilfe eines ihn umfassenden Gegenseiles in senkrechter Lage, indem man die Enden des letzteren beispielsweise am andern Ufer des Flusses oder, wenn die Fundamentirung am Meeresufer vor sich gehen soll, auf einem zweckmäſsig vor Anker gelegten Ponton befestigt. Der Erfinder will mit dieser Methode des Pfahleintreibens eine Ersparniſs von mehr als 50 Procent, der Handarbeit gegenüber, erzielen. (Nach Oppermann's Portefeuille économique, November 1879 S. 162.) Spundpfähle aus Wellenblech. W. Tillmanns in Remscheid (* D. R. P. Nr. 7458 vom 7. Mai 1879) will Spundpfähle aus Wellenblech herstellen. Zwei Wellenblech tafeln sollen zu diesem Zweck an einander gelegt und durch Vernieten der sich berührenden Wellen verbunden werden. Der Pfahl wird noch steifer, wenn zwischen die Wellenblechtafeln ein glattes Blech geschoben und mit vernietet wird. Bei Eckverbindungen sind die im Winkel zusammengestoſsenen glatten Bleche des Bundpfahles durch eine Winkeleisenschiene zu verbinden. Die aus Eisen oder Stahl herzustellenden Pfahlschuhe werden mit dem Pfahl vernietet oder verschraubt. Die halben Wellenblechenden an beiden Langseiten des Pfahles bleiben ganz glatt und dienen den Pfählen unter einander zur Führung. Da die Hohlräume mit Cement oder einem andern Material ausgefüllt werden können, lassen sich solche Spundwände vollkommen wasserdicht herstellen. Jacquardmaschine der Sächsischen Webstuhlfabrik in Chemnitz. Die genannte Fabrik (* D. R. P. Nr. 1740 vom 15. Februar 1879) führt an ihren Jacquardmaschinen ein reines Hoch- und Tieffach dadurch herbei, daſs der Platinenboden, ebenso wohl als der Messerkasten mit Winkeln verschraubt und an diesen T-artige Gleitstücke drehbar angebracht sind. Letztere greifen in Nuthen ein, das untere Gleitstück in eine senkrecht stehende, das obere in eine schräg gestellte. Durch Tritte, Zug- und Druckstangen erhalten der Boden und die Messer in der bekannten Weise die auf- und abgehende Bewegung, durch die Winkel und Führungen aber kippen sie gleichzeitig, so daſs zwar die Platinen stets senkrecht gehoben werden, die hinten befindlichen aber mehr Hub erhalten als die vorn liegenden (vgl. * 1879 231 234). E. L. Hilfssignale auf Eisenbahnzügen. Zu den zahlreichen bereits vorhandenen Versuchen, den Reisenden von jedem Wagen eines Eisenbahnzuges aus die Entsendung eines Hilfssignales zu dem Zugpersonale zu ermöglichen, hat W. Klauſs in Braunschweig (* D. R. P. Nr. 6158 vom 11. December 1878) einen weiteren gesellt, welcher darauf abzielt, die über den ganzen Zug nach der Locomotivpfeife laufende Zugleine durch einen eigenthümlichen, auf jedem einzelnen Wagen anzubringenden Haspel aufzuwickeln und so die Locomotivpfeife in Thätigkeit zu versetzen, sobald ein Reisender an einer in seinem Coupe vorhandenen Schnur zieht und dadurch ein am Ende jedes Wagens unterzubringendes Fallgewicht auslöst, das bei seinem Niedergehen die Haspelwelle in Umdrehung versetzt. Zugleich wird noch ein Läuteapparat im Gepäckwagen oder Vorläufer aufgestellt, welcher durch ein eigenthümliches Schnurrad zum Läuten gebracht wird; die in das Schnurrad eingeworfene Zugleine klemmt sich darin durch ihr eigenes Gewicht fest, so daſs der Schaffner oder Zugführer durch Umdrehen einer Kurbel die Locomotivpfeife ertönen lassen kann, der Läuteapparat aber auch mitläutet, wenn ein Reisender ein Hilfssignal nach der Locomotive gibt. Diese rein mechanische Anordnung besitzt den Vortheil, daſs in den Zug eingestellte Wagen, welche nicht mit ihr ausgerüstet sind, ihre Benutzung mit den Wagen, in denen sie vorhanden ist, nicht hindert. Neutert's Federhalter. Die Combination eines Bleistiftes mit einem Federhalter, welche von H. Neutert in Schweidnitz (* D. R. P. Nr. 6653 vom 4. Februar 1879) herrührt, gewährt den Vortheil, daſs man Bleistift oder Feder gebrauchen kann, ohne den Halter zu wechseln. Der neue Halter besteht aus einer hölzernen Hülse, durch welche der Bleistift geschoben wird; ein Schlitz am Hülsenende dient zum Einstecken der Schreibfeder. Soll statt der Feder der Bleistift benutzt werden, so braucht man ihn nur bis vor die Federspitze zu schieben. Die Hülse ist eigentümlich geformt, um eine sichere und richtige Haltung derselben zu ermöglichen. Löhne und Lebensmittel-Preise in Europa und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dem Congreſs der Vereinigten Staaten von Nordamerika ist kürzlich eine Reihe von Berichten vorgelegt worden, welche von den Consuln derselben Berufsklassen Belgien Dänemark Frankreich Deutsch-land Italien Spanien England Schottland New-York Chicago 1) Baugewerbe. Maurer (Handlanger) 24,00 16,00 14,42 13,83 20,50 32,50 38,50 48 bis  60 24 bis 42 Zimmerleute und Tischler 21,58 17,00 21,67 16,00 16,67 19,42 33,00 32,50 36  „   48 30  „   48 Gasleitungsarbeiter 21,58 14,58 16,00 29,00 33,58 40  „   56 40  „   48 Maurer 24,00 17,83 20,00 17,17 16,00 19,17 32,67 33,08 48  „   72 48  „   80 Anstreicher 16,83 16,58 19,58 15,67 18,42 29,00 32,67 40  „   64 24  „   48 Gypser 21,58 15,17 17,42 28,83 32,42 40,50 40  „   60 36  „   60 Bleidecker 24,00 27,00 14,42 15,58 31,00 28,50 48  „   72 48  „   80 Schieferdecker 16,00 15,58 31,58 33,17 40  „   60 48  „   72 2) Uebrige Gewerbe. Bäcker 17,58 17,00 27,17 14,00 15,58 21,58 26,00 26,42 20 bis  32 32 bis 48 Grobschmiede 17,58 15,58 21,83 14,17 15,83 18,58 32,50 28,00 40  „   56 36  „   48 Buchbinder 14,83 19,42 15,33 15,58 14,42 31,33 26,00 48  „   72 36  „   80 Messinggieſser 16,83 12,83 22,00 29,58 27,58 40  „   56 32  „   60 Schlächter 14,00 14,00 21,58 15,42 16,83 29,00 19,00 32  „   48 48  „   72 Kunsttischler 19,17 24,00 16,00 20,00 16,83 30,83 34,00 36  „   52 28  „   60 Böttcher 16,42 28,00 13,17 13,33 20,00 29,17 24,42 48  "   64 24  „   60 Kupferschmiede 15,42 13,17 15,58 29,58 28,42 48  „   64 60  „   80 Messerschmiede 15,42 18,33 16,00 15,58 32,00 25,00 40  „   52 60  „   80 Gravirer 16,00 16,00 39,00 35,00 60  „ 100 36  „ 120 Hufschmiede 15,42 21,58 13,00 14,00 29,58 28,00 48  „   72 60  „ 100 Mühlenbauer 16,00 13,17 19,83 30,00 30,00 40  „   60 48  „   80 Drucker 18,50 18,67 18,83 15,58 31,00 30,00 32  „   72 48  „   72 Sattler 18,83 15,42 20,00 14,42 14,83 27,17 24,67 48  "   60 24  „   48 Segelmacher 19,42 13,17 14,83 29,00 25,50 48  „   72 48  „   60 Schuhmacher 13,17 19,00 12,50 17,33 14,58 29,42 29,42 48  „   72 36  „   72 Schneider 16,42 20,42 14,17 17,17 14,58 29,17 28,00 40  „   72 24  „   72 Zinngieſser 19,17 15,58 17,58 14,67 14,42 14,58 29,17 24,00 40  „   56 36  „   48 Taglöhner, Packträger u.a. 12,00 11,67 10,42 12,00 20,00 18,00 24  „   36 22  „   36 über die durchschnittliche Höhe der Löhne sowie der Lebensmittelpreise in verschiedenen Ländern Europas erstattet worden sind. Indem wir einige Hauptzahlen aus diesen Berichten mittheilen, ist vorauszusenden, daſs, wenn es schon schwierig ist, den durchschnittlichen Arbeitslohn eines Gewerbes innerhalb einer Stadt zu bestimmen, dies doch noch bedeutend schwerer für ein ganzes Land ist, da die Löhne nicht nur auf dem Lande von denen in den Städten verschieden sind, sondern auch in den einzelnen Landestheilen variiren. Die Schwierigkeit wächst noch mehr, wenn man die mittleren Löhne der einzelnen Staaten mit einander vergleichen will, wozu die Tabelle auf S. 163 unwillkürlich auffordert, welche den wöchentlichen Arbeitslohn in Mark und Pfennig für das Jahr 1878 ersehen läſst. Hiernach sind die Arbeitslöhne in den Vereinigten Staaten oder vielmehr in den beiden Städten New-York und Chicago bedeutend höher als in den genannten Ländern Europas; sie betragen das doppelte von den in Belgien, das 2- bis 3 fache von den in Deutschland gezahlten Löhnen und sind immer noch um die Hälfte höher als in England oder Schottland. Einen Nutzen von höheren Arbeitslöhnen hat der Arbeiter nur dann, wenn die notwendigsten Ausgaben für den Lebensunterhalt nicht auch entsprechend steigen. Die folgende Zusammenstellung zeigt, wie sich die Preise für die gewöhnlichen Nahrungsmittel, denen noch die für Kohlen beigefügt sind, in den einzelnen Ländern i. J. 1878 verhielten. Es wurde durchschnittlich bezahlt in Mark und Pfennig (wo nichts anderes angegeben, heziehen sich die Preise auf das englische Pfund): Belgien Frankreich Deutschland Italien Spanien England Schottland New-York Chicago Brod 0,19 0,12   0,21   0,25   0,29   0,17   0,17   0,19   0,19 Mehl 0,17   0,23   0,42   0,17   0,17   0,15   0,15 Rindfleisch 0,75 0,77   0,73   0,67   0,75   0,85   0,90   0,48   0,33 Kalbfleisch 0,75 0,81   0,58   0,79   1,04   0,94   1,15   0,58   0,46 Hammelfleisch 0,79 0,75   0,60   0,71   0,58   0,90   0,83   0,52   0,44 Schweinefleisch 0,79 0,75   0,79   0,81   1,42   0,65   0,71   0,37   0,33 Speck 0,83 0,83   0,87   0,92   0,87   0,69   0,46   0,33 Butter 1,46 1,04   0,92   1,17   1,87   1,40   1,33   1,17   1,17 Käse 0,94   1,00   1,08   1,17   0,75   0,83   0,56   0,44 Kartoffeln (bushel) 2,33 2,08   2,08   4,58   4,42   6,67   4,00   6,00   3,00 Reis   0,37   0,25   0,29   0,25   0,21   0,37   0,31 Milch (quart)   0,46   0,54   0,50   0,37   0,35   0,29 Eier (Dutzend) 0,94 0,75   0,83   0,75   1,12   1,00   1,17   1,14   0,71 Thee    3,12   2,92   2,73   3,29   2,29   2,60 Kaffee 1,46 1,25   1,46   1,33   1,87   1,46   1,71   1,02   1,17 Zucker 0,73   0,23   0,17   0,23   0,29   0,21   0,37   0,35 Kohlen (ton) 17,00 44,00 36,00 14,42 10,42 16,50 19,50 Hiernach wären die Preise in New-York und Chicago fast für sämmtliche angeführte Lebensmittel billiger als in Europa und insbesondere als in Deutschland, so daſs es den Anschein hat, als ob der Arbeiter dort sich bei den hohen Arbeitslöhnen bedeutend besser stehen müſste als der Arbeiter in Europa. Immerhin hat dies bis zu einem gewissen Grade seine Richtigkeit. Aber der blose Vergleich der Arbeitslöhne mit dem Preise der Lebensmittel allein gibt noch kein richtiges Urtheil über die Lage des Arbeiters; denn zu. den nöthigsten Ausgaben gehören nicht nur die für Lebensmittel, sondern in gleichem Maſse auch die für Wohnung und Kleidung, über deren Preise unsere Quelle keine Auskunft ertheilt. (Nach der Statistischen Correspondenz vom 8. November 1879.) Zur Herstellung von Steinkohlenziegel. Nach C. Hilt in Kohlscheid bei Aachen (D. R. P. Nr. 7590 vom 1. Januar 1879) wird käufliche Cellulose in einem Rührwerk mit 10 Th. heiſsem Wasser aufgeweicht, dann mit Kalkmilch, Leim, Wasserglas oder Steinkohlenpech versetzt. 1 Theil dieses Bindemittels wird nun mit 10 Th. Kohle unter Erwärmen mittels Wasserdampf gemischt, die erhaltene Masse in einer Presse unter einem Druck von mindestens 200k/qc zu Steinen geformt und diese entsprechend getrocknet. Zur Bearbeitung von Hartgummi. H., M. und O. Traun (Harburger Gummikammfabrik) in Harburg (D. R. P. Nr. 7565 vom 4. April 1879) erzielen dadurch eine haltbare Verzierung von Hartgummi mit farbigen Ornamenten, Schrift u. dgl., daſs die fraglichen Gummigegenstände noch im weichen Zustande mit den farbigen Verzierungen, Bronzen und Metalltheilchen versehen und diese dann durch die nachfolgende Vulkanisirung in das Hartgummi eingebrannt werden. – Dieselben machen nach dem Patent Nr. 7622 vom 30. October 1878 den Vorschlag, die Gummimasse auf Glas zu vulkanisiren. Die auf Spiegelglas vulkanisirten Hartgummiplatten haben den Glanz und die ruhige Fläche des geschliffenen Glases, so daſs sie fertig mit tiefschwarzer Politur aus dem Vulkanisirapparat hervorgehen. Dasselbe ist der Fall mit in geschliffenen Glasformen hergestellten vulkanisirten Gegenständen, während matt geschliffenes Glas matte Flächen gibt. Zur Aufbereitung von Zinkblende. Um Zinkblende, welche von Spatheisenstein oder Schwefelkies wegen des annähernd gleichen specifischen Gewichtes durch die gewöhnliche Aufbereitung nicht wohl zu trennen ist, entsprechend anzureichern, werden die Erze nach dem Vorschlage von C. Meineke in Oberlahnstein (D. R. P. Nr. 6534 vom 28. December 1878) in Schachtöfen mit reducirender Flamme erhitzt. Der Spatheisenstein zerfällt hierbei zu einem mehr oder weniger feinen Pulver von magnetischem Eisenoxyd und kann daher durch Absieben von der nicht veränderten Blende getrennt werden. Auch der Schwefelkies wird in ein mürbes Sulfuret verwandelt und dann leicht beseitigt (vgl. 1877 224 602). Sprengpulver. Nach Th. Martinsen in Oberlöſsnitz bei Dresden (D. R. P. Nr. 7679 vom 16. Januar 1879) erhält man durch folgende Gemische ein Sprengpulver, welches sich gefahrlos aufbewahren, transportiren und benutzen läſst, auch in den Stollen keinen Rauch entwickelt: I II III Salpeter 70 64 56 Schwefel 12 12 12 Lampenruſs   5   3   3 Sägespäne oder Lohe 13 21 29 Eisenvitriol   2   3    5. Der Eisenvitriol wird in wenig Wasser gelöst, dann werden die übrigen Bestandtheile bei 120 bis 130° zugemischt. Das Gemenge läſst man nun unter fortwährendem Umrühren erkalten und dann trocknen. – Das erste Gemisch ist zum Sprengen gleichartiger Gesteine, das zweite für harte Kohlen, das dritte für bituminöse Kohlen und weiche Steine bestimmt. Lichtanzünder mit Leuchtgasfüllung. F. Stadtmüller in Berlin (* D. R. P. Nr. 6796 vom 20. Februar 1879) macht den Vorschlag, zur Herstellung eines Lichtanzünders zwei aus elastischem Material hergestellte, fast gleich groſse Behälter, welche das Bestreben haben, die Kugelgestalt anzunehmen, in einander zu stecken und durch kleine Hahnröhren mit der äuſsern Luft in Verbindung zu setzen. Durch Zusammendrücken wird nun die Luft entfernt, der zur inneren Kugel führende Hahn geschlossen, der zur äuſseren aber mit einer Gasleitung verbunden, so daſs sich diese Kugel beim Aufblähen mit Gas füllt. Nun verbindet man dieses Hahnrohr mit einem an einer Stange hinauf führenden Schlauche, welcher oben einen gewöhnlichen Gasbrenner trägt, und öffnet den Hahn zur inneren Kugel. Diese dehnt sich dann aus und preſst das Leuchtgas zum Brennen. Zur Vertheilung des Lichtes. J. V. Gane in Lüttich und N. Fouert in Paris (* D. R. P. Nr. 7681 vom 18. Februar 1879) wollen eine Lichtquelle in der Mitte eines Gefäſses mit vollständig wiederstrahlenden Flächen stellen, von diesem Gefäſs aus aber Röhren mit ebenfalls wiederstrahlenden Flächen in beliebig entfernt gelegene Räume führen und diese dadurch erleuchten. – Die Behauptung, daſs durch diese Leitung keine nennenswerthen Lichtmengen verloren gehen, darf wohl bezweifelt werden. Die Zündwaarenfabrikation in der Schweiz. Für das J. 1877 ergab sich nach amtlicher Zählung in der Zündholzfabrikation eine Arbeiterzahl von 617, und zwar war dieselbe in 26 Anlagen vertheilt, von denen nur 5 mit Motoren arbeiten; gegenwärtig sind die Zahlen nach einem Bericht der eidgenössischen Fabrikinspectoren indeſs höher. Die Fabrikation scheint den einheimischen Verbrauch zu decken; nimmt man zur Bestimmung des Verbrauches die Zahlen an, welche aus französischen Ermittlungen sich ergeben, d. i. 5 Zündhölzchen für den Tag und Kopf der Bevölkerung, so kommen wir auf etwa 90 Millionen Schachteln zu durchschnittlich 55 Stück. Der gröſste Theil der Fabrikation besteht aus gewöhnlichen Phosphorzündhölzchen; nur ein kleines Geschäft erzeugt sogenannte schwedische Zündhölzchen. Bezüglich der Preise, so werden Kisten von 1000 Schachteln zu 5,80 bis 13 Franken verkauft. Der betreffende Gewerbszweig ist in der Schweiz noch vornehmlich Kleinindustrie, ja hat sich kaum über die Stufe der blosen Hausindustrie emporgeschwungen. Von den 26 Anstalten zählen nur neun 30 und mehr Arbeiter; in 7 findet eine reichliche Verwendung von Kindern unter 14 Jahren statt. In der Westschweiz findet man Löhne von 36 Cent, für den Halbtag der Kinder, oder täglichen Lohn von 90 bis 100 Cent, für Einlegerinnen, 140 bis 150 für Füllerinnen, 150 bis 250 für Tunker und Schwefler; in der Ostschweiz belaufen sich die Löhne dagegen beziehungsweise auf 150, 210, 360 bis 400 Centimes. Bezüglich der Häufigkeit der Phosphornekrose gibt das eidgenössische Fabrikinspectorat nachfolgende Zahlen aus den Kantonen Zürich und Bern: Zürich vom J. 1867 bis 1878, also in 12 Jahren, in vier Fabriken mit 71 Arbeitern 10 Fälle; Bern von 1872 bis 1878, also in 7 Jahren, in 18 Anlagen mit 480 Arbeitern 11 Fälle. Von diesen sind als geheilt angegeben 13, gebessert 3, aus dem Spital, ausgetreten mit unbekanntem Schicksal 2 und gestorben 3. Specielle Nachfragen haben übrigens ergeben, daſs von 8 geheilten Bernern 4, die sich wieder dem Einfluſs des Phosphors aussetzten, innerhalb der darauf folgenden 2 Jahre starben und nur die anderen 4, welche die betreffende Industrie gänzlich mieden, gesund blieben. Laut Beschluſs der im December 1879 zusammengetretenen Bundesversammlung soll die Fabrikation, die Einfuhr und der Verkauf von Zündhölzchen, bei denen gelber Phosphor zur Verwendung kommt, vom 1. Januar 1881 an verboten sein, und es wird der Bundesrath für die Zündhölzerfabrikation ein Regulativ aufstellen, welches die Bedingungen enthält, unter denen phosphorfreie Zündhölzer, oder solche mit rothem amorphem Phosphor bereitet werden dürfen. A. O. Herstellung von Treberkuchen. Um Biertreber aufbewahren zu können, werden nach O. Thümmel in Berlin (D. R. P. Nr. 7593 vom 18. April 1879) 100 Theile derselben, trocken gedacht, mit 8,3 Th. Rübenmelasse bei etwa 60° gemengt, dann werden 33,3 Th. Roggenoder Weizenkleie zugesetzt. Der so erhaltene Teig wird in Kuchen geformt, im Backofen gar gebacken, gespalten und völlig geröstet. Verwerthung naſsfauler Kartoffeln. Nach J. Reinke und G. Berthold hat sich bei hochgradiger Naſsfäule das ganze innere Gewebe der Kartoffel in einen weiſsgelben Brei verwandelt, in welchem die Zellhäute gelöst sind, während die Stärkekörner noch unversehrt in der Flüssigkeit schwimmen und sich erst später lösen. Wenn man nun durch mikroskopische Untersuchung den Augenblick abzupassen weiſs, wo die Zellhäute in Auflösung begriffen, die Stärkekörner aber noch unversehrt sind, so vermag man durch schnelles Austrocknen den gesammten Stärkegehalt der Knolle, also den werthvollsten Bestandtheil der Kartoffel, zu retten. Das Aufschütten faulender Kartoffeln auf luftig stehende und von der Sonne beschienene Hürden dürfte hierfür genügen; erhöht man die Temperatur der umgebenden Luft, so wird man die Austrocknung beschleunigen können. Vielleicht würde es sich auch empfehlen, die stärkehaltige Flüssigkeit durch Auspressen von den Kartoffelschalen zu trennen und dann rasch zu trocknen. Viel weniger bequem wird es sein, aus den trockenfaulen Kartoffeln die Stärke zu gewinnen, weil hier noch die Zellwände erhalten sind und durch die Pilzfäden zu einer zähen, zunderartigen Masse zusammengehalten werden. Es möchte hier von Nutzen sein, die trockenfaulen Kartoffeln durch Uebergieſsen mit Wasser in naſsfaule zu verwandeln, um die Zellhäute hierdurch in Lösung zu bringen und auf diese Weise die Stärke leichter zu isoliren. Die aus faulen Kartoffeln erhaltene Stärke ist gelblich weiſs und dürfte sich namentlich zur Herstellung von geringeren Sorten Stärkezucker oder von Dextrin für technische Zwecke eignen. (Vgl. Reinke: Untersuchungen aus dem botanischen Institut in Göttingen, 1879.) Ueber die Gröſse der Molecüle. Zur Verwandlung einer Wassermasse von 0° in Dampf von 100° ist bekanntlich eine Energiemenge nöthig, die 636c,7 äquivalent ist. C. Hodges (Chemisches Centralblatt, 1879 S. 673) betrachtet diese Umwandlung in Dampf als ein Zerbrechen des Wassers in eine groſse Anzahl kleiner Theilchen, deren Gesammtoberfläche viel gröſser sein wird, als die des ursprünglichen Wassers. Um die Oberfläche einer Wassermenge um 1qc  zu vermehren, braucht man 0,000825 Metergramm Arbeit. Die gesammte Oberfläche aller Theilchen, wenn man sie sphärisch annimmt, wird 4πr2 sein, wenn N die Anzahl der Theilchen ausdrückt. Die geleistete Arbeit beim Zertheilen des Wassers wird daher 4πr2 N × 0,000825 sein. Für das Volumen aller Theile haben wir 4/3 πr2 N. Dieses Volumen ist in Uebereinstimmung mit den Erfordernissen der kinetischen Gastheorie etwa 1/3000 des ganzen Volumen des Dampfes. Das Volumen des Dampfes ist 1752 mal die ursprüngliche Volumeinheit des Wassers; somit ist 4/3 πr3 N × 3000 = 1752 und 4πr2 N × 0,000825 = 636,7423 (eine Wärmeeinheit = 423 Arbeitseinheiten). Löst man diese Gleichungen für r und N, so erhalten wir r = 0cm,000000005, eine Gröſse, die ziemlich nahe kommt den früheren Resultaten von W. Thomson, Maxwell u.a.; ferner ist N gleich 9000 (Million)3, oder für die Zahl in einem Cubikcentimeter 5 bis 6 (Million)3. Pilzbildung auf Strohstoff. Ein Strohstofffabrikant schreibt der Papierzeitung (1879 S. 710), daſs ein Hauptübelstand beim Strohstoff die Pilzbildungen sind, welche sich namentlich im Sommer zeigen und manchen Papierfabrikanten vom Bezüge von Strohstoff abhalten, weil die zur Beseitung der Pilze nöthige Wäsche und Nachbleiche den Stoff zu theuer machen. Gröſsere Fabriken lösen den Stoff bei Ankunft sofort auf, lassen ihn in Kästen und bewahren ihn unter schwachem Chlorwasser auf; wo dies nicht geschieht, kann im Sommer an eine Verwendung von Strohstoff nicht gedacht werden. Zur Vermeidung dieses Uebelstandes wurde der Stoff möglichst rein ausgewaschen und mit starkem Chlorüberschuſs geliefert; er wurde mit Salicylsäure, mit Alaun, mit schwefelsaurer Thonerde, Methyl, Kochsalz behandelt, die Wirkung war aber durchgängig eine ganz unwesentliche, oder der Uebelstand wurde durch ungünstige Einwirkung auf die Bleiche, Eisenspuren u. dgl. noch erhöht. Ein mit starkem Chlorüberschuſs gelieferter Strohstoff in Pappenform kam nach 6 Tagen am Bestimmungsort fast völlig schwarz an. – Es wird daher wohl nöthig sein, den Strohstoff vor der Versendung völlig zu trocknen. Bestimmung der Salpetersäure mit Chromoxyd. Im Anschluſs an seine früheren Versuche (1871 200 120. 201 432) über die Bestimmung der Salpetersäure durch Glühen mit Chromoxyd und kohlensaurem Alkali im Kohlensäurestrom berichtet A. Wagner in der Zeitschrift für analytische Chemie, 1879 S. 552, daſs das Chromoxyd weder durch Kupferoxydul und Mangan Verbindungen, noch durch Schwefel ersetzt werden kann. Behandlung von Tabak mit Sauerstoff. C. Hornbostel in New-York (* D. R. P. Nr. 7899 vom 4. April 1879) will die Entdeckung gemacht haben, daſs unter Zuführung von chemisch erzeugtem Sauerstoff die in dem Tabak enthaltenen Stickstoff haltigen Körper schnell oxydirt, dadurch aber Geschmack und Geruch des Tabaks verbessert werden. Dieser Sauerstoff soll dadurch erhalten werden, daſs Luft durch ein Gemisch von Braunstein und Schwefelsäure hindurch geleitet wird. Verfahren zur Herstellung chinesischen Trockenöles. Nach H. C. Busse in Hannover (D. R. P. Nr. 7175 vom 23. November 1878) wird Leinöl durch Knochenkohle filtrirt, dann in flache Bleipfannen gefüllt und auf je 50k Oel mit 10k halbessigsaurem Blei, 10k Mennige und 0k,5 borsaurem Mangan versetzt. Das Gemisch wird mit einer Glasplatte bedeckt, dem Licht ausgesetzt, auf 122° erwärmt und 6 Stunden lang ein auf 122° erhitzter, 10 Proc. Wasserdampf enthaltender Luftstrom hindurchgeleitet. Das Oel wird nun in flache Blechkapseln gefüllt, welche in einem Blechcylinder aufgestellt werden, in dessen oberen Theil sich eine weithalsige Flasche mit je 1k Chloroform für 25k Oel befindet. Nun leitet man in den Cylinder einen 100° warmen Luftstrom und läſst die Luft durch ein Klappenventil am Boden wieder entweichen, worauf sich das Oel durch kräftige Oxydation innerhalb 8 bis 10 Stunden in eine dicke, zähe Masse verwandelt. Inzwischen ist amerikanisches Terpentinöl kurze Zeit in einem verschlossenen Gefäſse auf 300° erwärmt, dann mit 10 Proc. absoluten Alkohol vermischt. In diesem Gemisch löst man bei 100° gleiche Theile der elastischen Oelmasse und läſst absitzen. Von diesem so genannten chinesischen Trockenöl soll eine geringe Menge genügen, Leinöl und Oelfarben rasch trocknend zu machen, so daſs schon nach 18 bis 24 Stunden ein zäher, wie Kautschuk elastischer Ueberzug erhalten wird. Papier-Rollmaschine von F. Flinsch in Offenbach a. M. Zur Beurtheilung von Flinsch's Papierrollmaschine (* 1879 233 286) sendet die Fabrik die Berichtigung, daſs mit diesen Maschinen Rollen von etwa 600 bis 700k Gewicht auf 1cbm sich herstellen lassen, daſs diese Maschinen ebenso wohl zum tadellosen Umrollen verlaufener Papierrollen, als auch zum richtigen Aufrollen ungleich dicker, sowie farbiger (Tapeten-) Papiere mit Vortheil Verwendung findet. Die Red.