Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 272, Jahrgang 1889, Miszellen, S. 46
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[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Einheitliche Benennung der im Eisenbahnbetriebe zur Verwendung kommenden, aus Eisen oder Stahl bestehenden Materialien. Das königl. Preuſsische Ministerium für öffentliche Arbeiten bestimmt durch Cirkularerlaſs vom 29. Januar 1889, für das im Eisenbahnbetriebe zur Verwendung kommende Eisen- und Stahlmaterial im amtlichen Verkehre ferner nachstehende Benennungen in Anwendung zu bringen: A) Nach der Herstellungsweise des Materials sind zu unterscheiden als Hauptgattungen von Eisen und Stahl: 1) Roheisen, 2) Guſseisen, 3) Schweiſseisen, 4) Schweiſsstahl, 5) Fluſseisen und 6) Fluſsstahl. Es ist zu bezeichnen: 1) mit Roheisen das Erzeugniſs des Hochofens. Dasselbe ist leicht schmelzbar, aber nicht schmiedbar. Es kann nach seiner Herstellungsart als Koksroheisen oder Holzkohlenroheisen, nach seiner Farbe und seinem Gefüge als weiſses (Spiegeleisen, Weiſsstrahl, Weiſskorn) graues oder halbirtes Roheisen bezeichnet werden. 2) mit Gußeisen das in besonderen Formen gegossene, in der Regel vorher in einem Cupol- oder Flammofen umgeschmolzene Roheisen. Werden dem Roheisen beim Umschmelzen Stahlabfälle zugesetzt, so nennt man das Erzeugniſs „Stahlguß“. Sind Guſswaaren nachträglich schmiedbar gemacht worden, so tritt die Bezeichnung „schmiedbares Gußeisen“ oder „Temperguß“ ein. Wird Guſseisen durch Gieſsen in eisernen Formen an seinen Auſsenflächen besonders hart gemacht, so heiſst es „Hartguß“. Sind Guſsstücke in offenen Formen oder in Sand., Masse oder Lehm geformt, und sollen sie nach dieser Art der Herstellung besonders gekennzeichnet werden, so sind dieselben mit Herdguſs, Sand-, Masse- oder Lehmguſs zu bezeichnen. 3) mit Schweißeisen das im teigigen Zustande gewonnene, in der Regel im Puddelprozeſs hergestellte, schmied- und schweiſsbare, aber nicht merklich härtbare, gegenwärtig meist Schmiedeeisen genannte Material. Wird Schweiſseisen zu Blechen oder Stäben ausgewalzt, ausgeschmiedet oder zu Draht gezogen, so kann es Blech (Wellblech, Weiſsblech u.s.w.), Walz- oder Stabeisen, auch Quadrat-, Rund-, Flach-, Profil-, Bandeisen u.s.w. Walzdraht oder Zugdraht genannt, und diese Bezeichnung der Bezeichnung „Schweiſseisen“ hinzugefügt oder dahinter in Klammer eingeschaltet werden (z.B. Schweiſseisenblech, Schweiſseisendraht u.s.w.). Die Bezeichnung „Schmiedeeisen“ fällt aus. 4) mit Schweißstahl das im gleichen Zustande wie zu A 3) gewonnene, aber merklich härtbare Material. Soll dabei das Herstellungsverfahren noch besonders hervorgehoben werden, so ist diese Bezeichnung hinter der Bezeichnung „Schweiſsstahl“ in Klammer einzuschalten (z.B. Puddelstahl, Raffinirstahl, Cementstahl u.s.w.). Soll die Form als Blech, Stab, Draht, gekennzeichnet werden, so ist unter Anwendung der Bezeichnung „Schweiſsstahl“ wie unter A 3) zu verfahren (z.B. Schweiſsstahlblech u.s.w.). 5) mit Flußeisen das im flüssigen Zustande gewonnene, im Bessemer-, Thomas- oder Martin-Verfahren hergestellte schmiedbare, aber nicht merklich härtbare Material. Soll dabei das Herstellungsverfahren besonders hervorgehoben werden, so ist statt der einfachen Bezeichnung „Fluſseisen“ die Bezeichnung „Bessemer-, Thomas- oder Martin-Fluſseisen“ zu wählen oder eine dieser letzteren Bezeichnungen hinter der Bezeichnung „Fluſseisen“ in Klammer einzuschalten. Soll die Form als Blech, Stabeisen, Draht gekennzeichnet werden, so ist unter Anwendung der Bezeichnung „Fluſseisen“ wie unter A 3) zu verfahren. 6) mit Flußstahl das im gleichen Zustande gewonnene, aber merklich härtbare Material. Soll dabei zugleich das Herstellungsverfahren noch besonders hervorgehoben werden, so ist statt der einfachen Bezeichnung „Fluſsstahl“ die Bezeichnung „Tiegel-, Bessemer-, Thomas- oder Marin-Fluſsstahl“ zu wählen oder eine dieser letzteren Bezeichnungen hinter der Bezeichnung „Fluſsstahl“ in Klammer einzuschalten. Soll die Form als Blech, Stab, Draht gekennzeichnet werden, so ist unter Anwendung der Bezeichnung „Fluſsstahl“ wie unter A 3) zu verfahren. Die Bezeichnung „Guſsstahl“ fällt aus. Schweiſs- und Fluſseisen bezieh. Stahl können, auſser nach Herstellung und Form, auch nach der Beschaffenheit – z.B. als sehniges Schweiſseisen, Feinkorneisen – oder nach der Bearbeitung – als gehämmertes Eisen, Raffinirstahl u.s.w. – bezeichnet werden. Da die Grenze zwischen härtbarem und nicht härtbarem Material schwer festzustellen ist, so ist in der Regel ein Material mit einer Zerreiſsfestigkeit von 50k für 1qmm und darüber mit Stahl, ein Material von geringerer Festigkeit mit Eisen zu bezeichnen. B) Bezeichnung nach den Verwendungszwecken. Soll das unter A) bezeichnete Material nach seiner verschiedenen Verwendbarkeit besonders gekennzeichnet werden, so sind dafür die folgenden Nebenbezeichnungen zu wählen und diese in der Regel in Klammer hinter die unter A) bezeichneten Hauptgattungsnamen einzuschalten. 1) Roheisen ist, je nachdem es zum Gieſserei-, Puddel-, Bessemer-, Thomas-Betrieb u.s.w. als besonders geeignet gekennzeichnet werden soll, mit „Gieſserei-, Puddel-, Bessemer-, Thomas-Roheisen u.s.w.“ zu bezeichnen. 2) Gußstücke im Allgemeinen, welche aus Gußeisen bestehen, heiſsen „Guſswaaren.“ Sollen Guſswaaren einer weiteren Bearbeitung auf Werkzeugmaschinen unterliegen, so heiſsen sie „Maschinenguß“. Zum Umschmelzen bestimmte Guſswaaren oder Bruchstücke derselben heiſsen „Gußschrott“. 3) Dem Schweißeisen können die seiner verschiedenen Verwendung entsprechenden Bezeichnungen z.B. Niet-, Mutter-, Ketten-, Brückeneisen, Kesselblech u.s.w. gegeben werden. Alte abgängige Schweiſseisentheile werden „Schweiſseisenschrott“ bezieh. „Blechschrott“ genannt. 4) Dem Schweißstahl kann die besondere Bezeichnung „Stählstahl“ gegeben werden. 5) Flußeisen wird im Eisenbahnbetriebe vorzugsweise zur Anfertigung von Schwellen, Laschen, Achsen, Wagenradreifen, Trägern, Maschinentheilen, Blechen u.s.w. verwendet und ist hiernach in ähnlicher Weise wie das Schweiſseisen unter B 3) zu bezeichnen. Das zu diesen Gegenständen bestimmte Fluſseisen wird als „Schwellen-Fluſseisen u.s.w.“ bezeichnet. Die rohen Stücke heiſsen „Blöcke“. Das Wort „Ingot“ lallt aus. In fertiger Form gegossene Stücke aus Fluſseisen (besonders Maschinentheile) heiſsen Flußwaaren. 6) Flußstahl wird im Eisenbahnbetriebe vorzugsweise zu Trag- und Spiralfedern, Schienen, Locomotiv-Radreifen, sowie zur Anfertigung von schneidenden Werkzeugen verwendet. Das zu diesen Gegenständen bestimmte Material ist dementsprechend mit „Federfluſsstahl u.s.w.“ zu bezeichnen, auch kann der Bezeichnung „Federstahl, Werkzeugstahl, Drehstahl, Meiſselstahl, Gewindebohrstahl, Döpperstahl, Lochstempelstahl u.s.w.“ das Wort „Fluſsstahl“ in Klammer nachgesetzt werden. Die zur Herstellung dieser Gegenstände bestimmten rohen Stücke heiſsen Flußstahlblöcke, die daraus durch Guſs in fertiger Form hergestellten Gegenstände Flußstahlwaaren. Schlußbemerkung. Soll der Verwendungszweck eines Materials mehr betont werden als die Herstellungsweise, so kann die unter B) angegebene besondere Bezeichnung vorangestellt werden, während die unter A) angegebene in Klammer dahinter gesetzt wird, z.B. Nieteisen (Schweiſseisen), Werkzeugstahl (Tiegelfluſsstahl), Federstahl (Fluſsstahl), Lascheneisen (Fluſseisen), Achsen (Martin-Fluſseisen), Kesselblech (Schweiſseisen) u.s.w., oder es kann die Silbe „Schweiſs“ oder „Fluſs“ vorangestellt werden, z.B. Schweiſsnieteisen, Fluſsiederstahl u.s.w. Die Aufnahme von weiteren, namentlich im Eisenhütten betriebe gebräuchlichen, die Herstellung oder die Verwendung kennzeichnenden Benennungen, welche indeſs für den Eisenbahnbetrieb entweder von keiner oder von nur untergeordneter Bedeutung sind, wird nicht beabsichtigt; erforderlichenfalls sind die in den benachbarten Industrierevieren gebräuchlichen Bezeichnungen anzuwenden. Behandlung feuchter Wände. Bekanntlich hält man die in den Umfassungsmauern fertiger Gebäude vorhandene Feuchtigkeit von dem inneren Wand verputz dadurch ab, daſs der Putz von den Wänden abgeschlagen wird, und nachdem die Fugen 1 bis 2cm tief ausgekratzt und die Mauern mit dünnflüssigem Asphalt bestrichen sind, der neue Putz, sobald der Asphalt vollständig angetrocknet ist, aufgebracht wird. Das Auskratzen der Fugen allein genügt aber nicht, um das Haften des Putzes auf der durch den Asphaltüberzug geglätteten Fläche zu bewirken. Es ist vielmehr erforderlich, daſs, sobald der Asphalt aufgestrichen ist, der Ueberzug mit reinem scharfen Sande, ungefähr zwei Hände voll auf 1qm Fläche, beworfen wird. Die Sandkörner trocknen mit dem Asphalt an und geben der Fläche diejenige Rauhheit, welche nöthig ist, um das feste Anhaften des Putzes zu ermöglichen. Ferner soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daſs bei Anwendung dieses Dichtungsmittels, und zwar dann, wenn der Putz aus gewöhnlichem Kalkmörtel gefertigt ist, in den trocken gemachten Räumen der Asphaltgeruch mehrere Jahre lang mehr oder minder stark wahrnehmbar ist, und daſs dadurch die Bewohnbarkeit eines solchen Raumes, mindestens innerhalb des ersten Jahres, in Frage gestellt werden kann. Wenn dagegen der Putz in der Stärke von 15 bis 18mm aus Troßmörtel hergestellt ist, so wird das Durchdringen des Asphaltgeruches in die Zimmer beinahe gänzlich verhütet. Bei freistehenden Giebelwänden, namentlich solchen, die viel vom Schlagregen zu leiden haben, müssen nicht nur die inneren Wandflächen des Giebels und bei vorhandenen Fenstern auch die Leibungen der Fensternischen in der angegebenen Weise mit der Dichtungsschicht versehen werden, sondern dieselbe ist auch auf die an die Giebel anstoſsenden Theile der Seitenwände in etwa 1 bis 2m Breite auszudehnen (nach Centralblatt der Bauverwaltung durch Sprechsaal. 1889 Bd. 22 Nr. 4).