Titel: [Kleinere Mittheilungen.]
Fundstelle: Band 276, Jahrgang 1890, Miszellen, S. 429
Download: XML
[Kleinere Mittheilungen.] Kleinere Mittheilungen. Patentangelegenheiten. Bei den bevorstehenden Verhandlungen über die Patentnovelle wird nachstehende Mittheilung des illustrirten Oesterreichisch- Ungarischen Patentblattes, 1889 Nr. 5., unseren Lesern willkommen sein, da in derselben bemerkenswerthe statistische Notizen, Bemerkungen über die hervorragendsten Mängel auswärtiger Patentgesetze, sowie über die zu deren Behebung unternommenen oder geplanten Schritte, und über den Gebrauch, der von den Begünstigungen der Patent-Union gemacht wird, enthalten sind. Unsere Quelle veröffentlicht die Berichte ihres auswärtigen Correspondenten, ohne sich mit allen darin zum Ausdrucke gekommenen Ansichten einverstanden zu erklären. Belgien. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 4343 1888 4404 1889 4507 Aus den amtlichen Publikationen läſst sich nicht ersehen, wie viel Patente derzeit noch in Kraft stehen. – Nach einer Schätzung dürfte sich diese Zahl auf etwa 10000 belaufen. Von den Begünstigungen der Union machen angeblich ungefähr 25 Proc. der Erfinder Gebrauch. Eine Abänderung der Grundprinzipien des belgischen Patentgesetzes vom Jahre 1844 wird nicht angestrebt. Nur in den Durchführungsbestimmungen finden sich einige Punkte, deren gründliche Aenderung erwünscht ist. In Fachkreisen wurde vor einiger Zeit ein diesbezügliches Questionnaire ausgearbeitet; da die Sitzungen zur Berathung desselben durch den plötzlich eingetretenen Tod eines der Comitémitglieder unterbrochen und noch nicht wieder aufgenommen wurden, sind die Wünsche der belgischen Patentanwälte in dieser Hinsicht noch nicht formulirt. Italien. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 1650 1888 1680 1889 (vom 1. Januar bis 30. September) 1650 In obigen Ziffern sind auch die Verlängerungs- und Zusatzpatente enthalten. Die Anzahl der in Kraft befindlichen Patente ist aus den amtlichen Verlautbarungen nicht zu entnehmen. Gegen das Gesetz selbst werden keine bedeutenden Beschwerden vorgebracht. Einige Mängel desselben wurden bereits durch das Ausführungsreglement behoben; soweit letzteres Anlaſs zur Unzufriedenheit gab, wurde durch nachträgliche Verordnungen Abhilfe geschaffen; derzeit wird noch am leisten über jene Bestimmung geklagt, auf Grund welcher für die Zeichnungen zu Patentgesuchen mitunter ein sehr kleiner Maſsstab gefordert wird. Der Gewährsmann glaubt auch hierin baldigst eine Aenderung in Aussicht stellen zu können. Von den Begünstigungen der Union wird in sehr geringer Anzahl Gebrauch gemacht. Portugal. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 114 1888 105 1889 107 Die Anzahl der in Kraft befindlichen Patente läſst sich aus den amtlichen Verlautbarungen nicht entnehmen. Hauptmangel des Gesetzes: die geringe Strafe für Patentverletzungen (30000 bis 300000 Reis = 166 bis 1670 Francs). Von einer bedeutenden Theilnahme an den Begünstigungen der Union ist nichts bekannt geworden. Luxemburg. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 148 1888 140 1889 156 Als Mangel des Gesetzes wird hervorgehoben, daſs das Patent erlischt, wenn nicht innerhalb dreier Monate für denselben Gegenstand ein Patent in den Staaten, womit das Groſsherzogthum durch Zollvereinsvertrag verbunden ist (Deutsches Reich), nachgesucht wird, oder, falls dieses Gesuch innerhalb jener Frist gestellt worden ist, das Patent versagt wird, oder wenn das letztere nach erfolgter Ertheilung zurückgenommen, für nichtig erklärt oder auf irgend eine andere Weise ungültig geworden ist. Schweiz. Seit dem Bestehen des Patentgesetzes wurden bis Ende 1889 1559 Patente (Zusatzpatente inbegriffen) ertheilt; an dieser Zahl participirt die Schweiz mit 686, Deutschland mit 406, Frankreich mit 201, Oesterreich-Ungarn mit 84, England mit 71, Amerika mit 39 Patenten. Auſser dem durch die schweizerischen Verhältnisse bedingten Hauptmangel des Gesetzes, das nur für solche Erfindungen den Patentschutz gewährt, welche durch Modelle darstellbar sind, haben sich bis nun keine bedeutenden Uebelstände ergeben. Man will erst das Patentgesetz in der Bevölkerung festen Fuſs fassen lassen, um später auch für die übrigen Zweige der Erfinderthätigkeit die Wohlthat des Patentschutzes zu erringen. In der Handhabung des Gesetzes wird als drückend empfunden, daſs die Zugehörigkeit von Zusatzpatenten zum Hauptpatente in besonders strenger Weise geprüft wird. Daſs sich aus der dem entscheidenden Ermessen des betreffenden Examinators überlassenen Prüfung in Bezug auf die Darstellbarkeit durch ein Modell Härten ergeben, erscheint als selbstverständlich. Bezüglich des Gebrauches, der von den Begünstigungen der Patentunion gemacht wird, zeigt sich auch in diesem Lande, daſs sehr wenige Erfinder dieselben für sich in Anspruch nehmen. Rußland. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 219 1888 260 1889 274 Aus den amtlichen Veröffentlichungen läſst sich die Zahl der noch in Kraft befindlichen Patente nicht entnehmen; ebensowenig werden diesbezügliche Verzeichnisse von den Behörden geführt. Die ministeriellen Verlautbarungen über das Erlöschen von Patenten Mangels Ausübung erfolgen unregelmäſsig. Laut der letzten Veröffentlichung des Finanzministeriums vom 13. September 1889 sind 43 zehnjährige Patente (ertheilt in der Zeit zwischen 2. August und 31. December 1884), 8 fünfjährige Patente und ein fünfjähriges Patent, ferner 11 dreijährige Patente wegen Nichtausübung für erloschen erklärt worden. Als Hauptmängel des russischen Patentgesetzes werden bezeichnet: 1) Daſs bei gleichzeitig von zwei oder mehr Seiten erfolgter Ansuchung eines Patentes auf denselben Gegenstand eine Patentertheilung nur dann stattfinden kann, wenn einer der Gesuchsteller den gerichtlichen Beweis liefert, daſs ihm die Erfindung entwendet wurde; 2) daſs die hohen Gebühren für die ganze angesuchte Dauer des Patentes auf einmal entrichtet werden müssen; 3) daſs die Dauer eines drei- oder fünfjährigen Patentes sich nicht verlängern läſst; 4) daſs für die Ausübung eines Patentes eine Fristerstreckung nicht gewährt wird. Die Ausarbeitung eines neuen Patentgesetzentwurfes ist seitens der kaiserlich russischen technischen Gesellschaft schon längst geplant; bis nun ist diese Absicht noch nicht zur That gediehen. Von anderer Seite wird gemeldet, daſs dem Finanzministerium ein Entwurf betreffs Abänderung einiger Paragraphen des Patentgesetzes vorliege. Schweden. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 520 1888 494 1889 466 Die Zahl der Anmeldungen betrug in den entsprechenden drei Jahren 661, 803, 837. Von den unter dem neuen Gesetze (seit 1885) ertheilten Patenten standen mit Ende 1889 1502 Patente in Kraft; weitere 300 Patente, die unter dem früheren Gesetze ertheilt wurden, erhöhen die Gesammtzahl der in Kraft stehenden Patente auf etwa 1800. Als Hauptmängel des Gesetzes werden neben dem Ausübungszwang und den hohen Taxen noch angeführt: 1) Die Bestimmung des § 1, laut welcher Patente nur auf industrielle Producte oder auf Verfahren zur Herstellung solcher Producte ertheilt werden, welche eine bedeutende Anzahl von Erfindungen vom Patentschutze ausschlieſst. 2) Der Wortlaut des § 22, nach welchem die Erzeugung und Anwendung von patentirten Maschinen und Apparaten nicht verboten werden kann, wenn nicht auch das besondere Verfahren, nach dem diese Maschinen oder Apparate arbeiten, patentirt ist. Dem Anscheine nach will man maſsgebenden Orts die vorgebrachten Klagen berücksichtigen. Von den durch die Patentunion gewährten Begünstigungen ist bis nun fast kein Gebrauch gemacht worden. Norwegen. Anzahl der ertheilten Patente: Im Jahre 1887 417 1888 401 1889 406 Von den seit 1886 ertheilten 1450 Patenten standen mit 1. Januar 1890 1022 in Kraft. Bis nun haben sich besondere Mängel des Gesetzes nicht fühlbar gemacht. Für die Entwicklung der Praxis hat es sich als nachtheilig erwiesen, daſs die Patentbehörde keine ständigen Mitglieder besitzt. Von den Bestimmungen der Union wurde bisher nur in sehr wenigen Fällen Gebrauch gemacht. Die Körting'schen Streudüsen in Condensationsanlagen. Die Körting'schen Streudüsen besitzen im Innern des Theiles, in welchem die Verengung stattfindet, eine auf einem mittleren Dorne angebrachte Metallspirale, welche unbeweglich auf ihrem Sitze festgehalten wird, die aber der vorbeistreichenden Flüssigkeit eine drehende Bewegung ertheilt, durch welche bewirkt wird, daſs die Flüssigkeit nicht als voller Strahl, sondern als ein Kegel von sehr kleinen Tropfen austritt. Neben vielen anderen Zwecken haben in der neueren Zeit die Streudüsen zur Erzielung einer wirksamen Condensation gedient; so vor allem in Oberschlesien, wo sie in drei verschiedenen Anlagen zur Verwendung gekommen sind, und sich hier gut bewähren. Die hauptsächlichste derselben arbeitet auf der Julienhütte bei Bobrek und besteht aus 22 Stück Patent-Streudüsen von 15mm Durchmesser, durch welche mit einem Drucke von 15at insgesammt ungefähr 220000l stündlich aufgespritzt und gekühlt werden. Ueber den Grad der erreichten Kühlung ergaben die Versuche Folgendes: An einem Tage, an welchem die Luft 20° C. hatte, verlieſs das Wasser die Düsen mit 43° C. Auf dem Wege durch die Luft nahm die Wärme des Wassers um 21° C. ab, so daſs die Wärme des zurückgefallenen Wassers also 22° betrug. Auch dann, wenn das Wasser anfangs noch wärmer war, ergab sich bei den Versuchen stets eine Kühlung bis nahezu auf die Wärme der umgebenden Luft. Selbstverständlich gebrauchen die einzelnen Streudüsen einen bestimmten Raum, in welchem das Wasser frei aufgespritzt werden kann; dieser Raum wird für jede Düse ungefähr 5 bis 6qm betragen. Wenn man indessen bedenkt, daſs man eine solche Anlage mitunter unmittelbar auf das Dach der Fabrik legen oder an irgend einem abgelegenen Raum anbringen kann, so wird diese Frage wenig Bedeutung haben, und die in Wettbewerb tretenden Gradirwerke haben jedenfalls auch gröſsere Räumlichkeiten nöthig. Insbesondere dürften diese Streudüsen gegenüber den jetzt sehr häufig empfohlenen Apparaten zur Ersparniſs von Kühlwasser ins Feld treten können, und zwar deshalb, weil die Anschaffungskosten einer Streudüsenanlage bei weitem geringer sind, als die Apparate, welche gleiche Zwecke verfolgen. Streudüsen der obigen Weite kosten, einschlieſslich der Patentgebühr, 90 M. Dazu bedarf es dann einer Kreiselpumpe und natürlich eines Condensators an den Dampfmaschinen. Oehmke's schwingender elektrischer Motor. Abweichend von den sonst gewöhnlichen elektrischen Motoren will Walter Oehmke (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47467 vom 2. Oktober 1888) zwei Elektromagnete, welche an den beiden Enden eines auf wagerechter Achse gelagerten Schwunghebels oder Wagebalkens aufgestellt sind und abwechselnd zur rechten Zeit in den Stromkreis eingeschaltet werden, durch ihre Ankerhebel auf Vorsprünge dieses Balkens wirken lassen und ihn dadurch in schwingende Bewegung versetzen. Eine solche Bewegung würde u.a. mit Vortheil zum Betriebe eines Pumpwerkes benutzt werden können. Kläger-Illig's elektrischer Ausschalter. In seinem Ausschalter bringt J. Kläger-Illig in München (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47382 vom 14. Oktober 1888) auf einer feststehenden wagerechten Achse neben einander eine Handkurbel, einen Gewichtshebel und einen Contacthebel an und versieht deren Naben in geeigneter Weise mit Ausschnitten, so daſs der Handhebel bei seiner Bewegung aus einer Endstellung in die andere den Gewichtshebel mitnimmt, welcher am Ende dieser Bewegung seinen todten Punkt überschreitet, durch sein Gewicht also nach der anderen Seite fällt und hierbei den Contacthebel mitnimmt; letzterer wird somit erst nach Beendigung der Bewegung des Handhebels plötzlich von dem einen Contactpunkte nach dem anderen geworfen. An Stelle der Ausschnitte in den Naben der Hebel können auch Stifte an den bestimmten Stellen der Naben eingesetzt werden, welche ein rechtzeitiges Mitnehmen des einen Hebels durch den anderen veranlassen. Der Gewichtshebel kann auch durch einen von zwei Federn beeinfluſsten Hebel ersetzt werden. Schröder's Herstellungsweise für Licht-Kohlen. Carl Anton Johannes Hugo Schröder in London (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47490 vom 12. Mai 1888) will die Kohle zunächst mit verdünnter Chlorcalciumlösung Ranken und, wenn sie nicht dicht ist, auſserdem noch in ein Bad einer in Nasser löslichen Kalium- oder Natriumverbindung bringen. Darauf wird die so vorbereitete Kohle in stark erhitzter Luft getrocknet, dann noch überhitzt und schlieſslich in ein Bad von geschmolzenem (feuerflüssigem) Kali- oder Natronsalpeter oder chlorsaurem Kali oder irgend einem anderen Kali- oder Natronsalze gebracht. Nach dem Herausnehmen der Kohle aus diesem Bade wird sie, noch heiſs, mit einem Asbestlappen abgewischt und endlich von ihr an der Stelle, an welcher der Strom übertreten soll, die äuſsere Schicht entfernt. Deprez' gleichzeitiger Betrieb mehrerer Dynamomaschinen mittels desselben Motors. In Armengaud, Publication Industrielle, Bd. 32 * S. 411, ist eine eigenthümliche Anordnung beschrieben, mittels deren Deprez eine beliebige Zahl von Dynamomaschinen in einem möglichst kleinen Raume aufstellen und von einem und demselben Motor aus betreiben will. Die Wellen der Dynamo werden als Seiten in der Mantelfläche eines Cylinders so angeordnet, daſs sie den Umfang einer Grundfläche (oder einer zu dieser parallelen Schnittfläche) in gleiche Theile theilen; auf jede Dynamowelle wird dann ein Getriebe aufgesteckt, das in die Zähne eines Rades eingreift, dessen Welle mit der Cylinderachse zusammenfällt; dieses Rad kann demnach alle Dynamoanker zugleich in Umdrehung versetzen, wenn es vom Motor aus getrieben wird. Legt man nun weiter an der Stelle, wo eine Dynamowelle durch die Grundfläche hindurchgeht, eine Tangente an deren Umfang, so erhält man ein regelmäſsiges Vieleck und kann jeden Eckpunkt dieses Vieleckes als Bug eines zweischenkeligen Elektromagnetes benutzen; diese Elektromagnete bilden die Feldmagnete der Dynamomaschinen, und man hat dabei die Eigenthümlichkeit, daſs jeder Schenkel eines Elektromagnetes zu einem anderen Dynamoanker gehört; denn jeder Elektromagnet liefert je einen Schenkel für die zwei Anker, welche in der Mitte der beiden im Buge des Elektromagnetes sich schneidenden Seiten liegen; jeder Schenkel aber bildet die Hälfte einer Vielecksseite und die beiden von jedem Anker ausgehenden Seitenhälften gehören verschiedenen Elektromagneten an. Bücher-Anzeigen. Der Vogelflug als Grundlage der Fliegekunst. Ein Beitrag zur Systematik der Flugtechnik. Von Otto Lilienthal Berlin. R. Gärtner's Verlag. 187 S. und 8 Tafeln, geb. 10 Mk. Der Verfasser führt mit den einfachsten mathematischen Hilfsmitteln und in überraschend verständlicher Weise seine Beobachtungen und Versuche zur Aufklärung des Vogelfluges dem Leser vor. Die Ergebnisse sind vielfach graphisch dargestellt. Wir können jedem Freunde der Natur dieses Werk als anregenden, warm geschriebenen Beitrag zur Lösung der Flugfrage empfehlen. Eisen und Stahl in ihrer Anwendung für bauliche und gewerbliche Zwecke. Ein Lehr- und Handbüchlein für Alle, die sich des Eisens bedienen. Von A. Ledebur. Berlin. Fischer's Verlag. 163 S. geb. 4 Mk. Im ersten Theile werden die verschiedenen Arten des Eisens und des Stahles kurz gekennzeichnet. Der zweite Theil befaſst sich gleicherweise mit dem Roheisen und den Eisenguſswaaren. Den gröſseren Raum nimmt der dritte Theil ein, welcher kurz die Herstellungsarten, ausführlicher dagegen die Eigenschaften und die Bearbeitungsweise des schmiedebaren Eisens, des Schweiſseisens und des Stahles erörtert, sowie gute Fingerzeige für die Behandlung der Eisenmaterialien in der Hitze, das Härten, Anlassen und die Prüfung ertheilt. Ein ausführliches Sachregister macht das praktische Werkchen auch zum Nachschlagen geeignet, so daſs es dem Handwerksmeister in manchen Fällen als zuverlässiger Rathgeber wird dienen können. Die technologische Bibliothek des Fischer'schen Verlags ist durch vorstehendes Werk um eine sehr brauchbare Nummer gewachsen.