Titel: Bücherschau.
Fundstelle: Band 332, Jahrgang 1917, S. 98
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Bücherschau. Bücherschau. Der Automobilmotor und seine Konstruktion. Von W. Pfitzner und R. Urtel. Zweite Auflage. Bearbeitet von A. G. von Loewe. 311 Seiten Groß-8° mit 104 Abbildungen. Berlin 1916. M. Krayn. Preis 12,– M. Nach einem kurzen Ueberblick über die Entwicklung des Automobilbaues werden zunächst die leitenden Gesichtspunkte für die Konstruktion angegeben. Erschütterung, Gewicht, Betrieb, Bedienung, Einfachheit, Ausbesserungsmöglichkeit, Massenherstellung, Geräuschlosigkeit werden behandelt. Nach einer Besprechung der verschiedenen Baustoffe folgt der mit „Hauptabmessungen“ überschriebene Abschnitt. In ihm werden behandelt: Leistungsbedarf, Zylinderzahl und -Einheit, Beziehung zwischen Nutzleistung und Hubvolumen, sowie Verhältnis von Kolbenhub zu Zylinderdurchmesser. Ein fünfter Abschnitt behandelt die bauliche Ausbildung des Motors, d.h. seine einzelnen Teile, wie Zylinder, Triebwerk, Schmierung, Steuerung, Rohrleitung usw. Den Schluß bildet in der Form eines Anhanges eine zeichnerische Darstellung der freien Massenkräfte und Momente des Automobilmotors. Das was der Verfasser geben will, sind nicht etwa reine Bauvorschriften oder gar ein Lehrbuch, nach dem ein Automobilmotor gebaut werden könnte, sondern mehr Beobachtungen und Untersuchungen, die der Verfasser während seiner Tätigkeit auf diesem Gebiete angestellt hat und die gewissermaßen die allgemeinen höheren Gesichtspunkte angeben, die für den Bau solcher Motoren maßgebend sein sollten. Daß der Inhalt ein ungemein reicher ist, ergibt sich aus dem oben Gesagten. Die Darstellungsweise ist klar und wird durch gut ausgewählte lehrreiche Abbildungen in vortrefflicher Weise unterstützt. Das Buch verdient die eingehende Beachtung aller derjenigen, die mit dem Bau von Automobilmotoren zu tun haben. Die im Anhang gegebene zeichnerische Darstellung der freien Massenkräfte dürfte auch für Dampfmaschinentechniker von hohem Interesse sein. Für den Automobilmotor ergibt sich daraus im besonderen ein äußerst klares Bild über die Vorteile der Zylindervermehrung. – Druck und Ausstattung des Buches sind gut. R. Vater. Die Rechtskunde des Ingenieurs. Ein Handbuch für Technik, Industrie und Handel. Von Richard Blum. Berlin 1916. J. Springer. Das Werk setzt sich eine ungemein hohe Aufgabe, nämlich nicht nur die für den Ingenieur wichtigen Rechtsgebiete zusammenzustellen, sondern ein vollkommen umfassendes Lehrbuch des gesamten Rechtes unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des Ingenieurs zu geben. Es soll nicht verkannt werden, welche große Arbeit ein solches Buch erfordert, und daß notwendig gewisse Mängel des Buches einfach im Wesen der kaum vollkommen lösbaren Aufgabe liegen. Andererseits kann man sich der Tatsache nicht verschließen, daß dieses Buch doch nur ein ziemlich unvollkommener Versuch ist, die große Aufgabe zu lösen. Zunächst schon die Auswahl des Stoffes. Es kommt nicht darauf an, möglichst viel zu geben, und ein lexikonähnliches Allerweltsbuch zu schreiben, sondern eine sehr sorgfältige Auswahl zu treffen. Diese Aufgabe ist nicht glücklich gelöst. Das Buch bringt so unendlich viel, was den Interessen der Ingenieure verhältnismäßig fein liegt, daß notwendig das Ganze unter der Fülle zu leiden hat und an tatsächlich Gebotenem kaum mehr gibt als jeder Laie auch aus dem Gesetz entnehmen kann. Wenn auf 400 Seiten das gesamte Völkerrecht, das Reichsund Landes-, Staats- und Verwaltungsrecht, das bürgerliche Recht, der Zivilprozeß, das Konkursrecht, Strafrecht und Strafprozeß nebst Militär-Strafprozeß, das Handelsrecht, Börsen-, Versicherungs-, See-, Wertpapierrecht, Reichs- und Preußisches Stempelgesetz, Erbschaftssteuergesetz usw. behandelt werden, so kommt notwendig ein gar zu geringer Raum auf das Einzelne, und äußerst wichtige Gebiete sind in einer Kürze behandelt worden, daß dem Ingenieur nur wenig damit gedient ist. So soll nur ein Beispiel herausgegriffen werden: Die Unmöglichkeit der Leistung, für die knapp eine Seite vorgesehen ist; und diese Seite enthält auch kaum mehr als eine etwas umstilisierte Zusammenfassung der Gesetzesparagraphen. Man braucht nur etwa an die Fälle zu denken, in denen eine Fabrik ihre Maschinen wegen Kohlenmangels nicht betreiben kann oder infolge einer Arbeiteraussperrung oder der Erschwerung der Transportwege wegen nicht rechtzeitig liefern kann, oder in denen Rohmaterialien im Preise um das Doppelte und Dreifache steigen, um auf Rechtsfragen zu stoßen, die für den Ingenieur von größter Wichtigkeit sind, und über die das vorliegende Buch kaum Auskunft gibt. Es ist weder der Rechtsbegriff der Unmöglichkeit der Leistung, noch seine Abgrenzung zur bloßen Leistungserschwerung, noch der Begriff der Mitwirkungs- oder Annahmeunmöglichkeit (zum Beispiel der Untergang des Ortes der Aufstellung für eine Maschine) behandelt. Demgegenüber ist es nicht ohne Bedeutung, daß der Verfasser für das Erbschaftssteuerrecht fast zehn Seiten und für das Vormundschaftsrecht über drei Seiten, für das Verschollenheitsrecht vier Seiten übrig hat und auf diesen Gebieten Rechtsfragen anschneidet, mit welchen selbst der gewöhnliche Bürger sich kaum zu befassen hat. Noch mehr muß es dann befremden, daß er selbst die Sittlichkeitsvergehen und Verbrechen bis ins Einzelnste behandelt, bei den Vergehen wider das Leben aber für die fahrlässige Tötung weniger Zeilen übrig hat, wie für die Abtreibung, obwohl die Frage der fahrlässigen Tötung mit Rücksicht auf Fabrikunfälle, Maschinenunfälle usw. für den Ingenieur keineswegs von so geringer Bedeutung ist. Eigenartig ist die Anordnung des Stoffes. Der allgemeinen Rechtskunde folgt eine besondere Rechtskunde, in der zunächst das Dienstvertragsrecht, dann unter dem Titel „Gründung einer Fabrik“ das Bau-, Grundstücks-, Wasserrecht und das Recht der Form der Handelsgesellschaften behandelt wird, sodann unter dem Titel „Betrieb“ die Rechtsfragen des Gewerbe- und gewerblichen Arbeiterrechtes, schließlich unter dem Gesamtbegriff „Der Vertrieb“ das Recht des Handelskaufes, Transportrecht, gewerblichen Rechtsschutz und die einstweilige Verfügung, Streitgenossenschaft, Schiedsgerichte, Eigentumsvorbehalt usw. In einem Vorwort versucht der Verfasser zwar, diese logisch ungerechtfertigte Anordnung damit zu rechtfertigen, daß sie aus praktischen Gesichtspunkten geboten sei. Ich glaube aber, durch Stichproben festgestellt zu haben, das die einzelnen Rechtsfragen verhältnismäßig schwer aufzufinden sind, und daß man hier nur von einem Durcheinander, nicht aber von einer praktischen Anordnung sprechen kann. Als besonders störend muß man es empfinden, daß gewisse Rechtsgebiete einfach auseinanderfallen. Der Dienstvertrag beispielsweise ist unter der allgemeinen Rechtskunde und unter dem Dienstrecht des Ingenieurs und unter dem Recht des gewerblichen Arbeitsvertrages behandelt worden, so daß es an Einheitlichkeit fehlt und die Wiederholungen störend wirken. Auch den einzelnen Abschnitten muß der Vorwurf der unlogischen Behandlung gemacht werden. Ich greife das Beispiel des Dienstvertragsrechtes heraus. Der Verfasser behandelt zunächst den Gehaltsanspruch, dann die Kündigung, das Erlöschen des Dienstverhältnisses, sodann die fristlose Kündigung, Unpfändbarkeit der Gehaltsforderung – das hätte doch wohl im Zusammenhang mit dem Gehalt und mit dem Aufrechnungsverbot oder unter dem Zivilprozeßrecht behandelt werden müssen – dann die Uebertragbarkeit der Leistungen und des Anspruchs darauf, Sontagsarbeit, Gesundheitsschutz, Zeugnisrecht, Verjährung des Zeugnisrechtes. – Die Verjährung der Gehaltsforderung findet sich nur in der allgemeinen Rechtskunde unter Verjährung angedeutet – usw. usw. Ja selbst ganz allgemeine Rechtsfragen werden in diesem Kapitel angeschnitten, die nur in einen allgemeinen Teil gehören, wie zum Beispiel die Unmöglichkeit der Dienstleistung durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Angestellten. Daß bei diesen Wiederholungen wichtige Gesichtspunkte ungenügend behandelt werden, befremdet dann nicht. So wird zum Beispiel über die ungemein wichtige Frage der Tantieme und Gratifikation so gut wie nichts gesagt. In gleicher Weise findet sich im einzelnsten manches Ungenügende. Ich greife willkürlich eine Bestimmung des Strafrechtes heraus und finde den Satz: „Einen Kindesmord begeht die Mutter, die ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tötet. Der Kindesmord kann nur in oder gleich nach der Geburt und an einem unehelichen Kinde verübt werden.“ Der zweite Satz sagt genau dasselbe wie der erste, und auch der erste ist überflüssig. Es genügte der bloße Vermerk, daß der Kindesmord privilegiert ist. Die Privilegierung gerade, das einzig Wichtige, erwähnt der Verfasser nicht. Ein anderes Beispiel: „Arglistiges Verschweigen eines Mangels bedeutet ein auf Täuschung gerichtetes und geeignetes Handeln (ungenau: richtiger Unterlassen), d.h. das Bewußtsein, daß der Mangel erheblich ist und der Wille, den Mangel trotzdem nicht zu offenbaren, obgleich nach Treu und Glauben eine Offenbarungspflicht besteht.“ Der Satz ist zwar nicht glücklich gefaßt aber inhaltlich nicht unrichtig und wäre in einem dogmatischen Rechtslehrbuch für Studierende angebracht, wenn durch gute Beispiele die Gefahr der Trockenheit vermieden wird. Für den Ingenieur ist es in der Regel nicht zweifelhaft, was mit arglistigem Verschweigen gemeint ist. Von Interesse wäre für ihn, nur zu wissen, in welchen Fällen besteht eine Pflicht zur Mitteilung nach Treu und Glauben, und wie grenzt sich Arglist von bloßer Fahrlässigkeit ab, und in welchen Fällen hat die Rechtsprechung Arglist angenommen, in welchen nicht, und die Beantwortung dieser Fragen sucht man vergebens. Neben diesen Mängeln des Buches sollen die Vorzüge keineswegs verschwiegen werden. Einzelne Abschnitte, insbesondere diejenigen, in denen der Verfasser sich auf die Anführung und Erläuterung des Gesetzestextes beschränkt, sind mit Geschick und praktischem Verständnis bearbeitet, wie insbesondere Kraftfahrzeuggesetz und das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes. Ob das Buch bei seinen Mängeln in der Lage ist, dem tatsächlich vorhandenen praktischen Bedürfnis zu genügen, möchte recht zweifelhaft sein. Vielleicht ist diese Art der Behandlung einer Rechtskunde des Ingenieurs überhaupt nicht so angebracht, wie speziellere Behandlungen einzelner technischer Rechtsgebiete. Ich glaube, daß manchem Ingenieur mit einem Rechtshandbuch des Maschinenbaues und Maschinenhandels, einem Recht des Fabrikanten, einem Handbuch des Rechtes der höheren Angestellten und einer Darstellung des gewerblichen Rechtsschutzes, die zusammen nicht teuerer zu sein brauchen als das Buch von Blum, aber bei weitem eingehender gehalten sein können, mehr gedient ist als mit dem umfangreichen Buch des Verfassers. Hier dürfte sich für die Verleger noch manche dankbare Aufgabe finden. Dr. jur. Eckstein. Betriebsstörungen in der Malzfabrikation und Bierbrauerei sowie deren Behebung. Von Ing. Chem. Edm. Weinwurm, k. k. Professor in Brünn. (Bibliothek der gesamten Technik. 159. Band.) 154 Seiten. Hannover. Dr. Max Jänecke. Verfasser gibt in dem vorliegenden Bändchen auf Grund seiner in der Praxis gesammelten Erfahrungen sowie unter eingehender Berücksichtigung der brautechnischen Literatur eine recht übersichtliche und klare Darstellung der Betriebstörungen in Mälzereien und Brauereien, ihrer Ursachen sowie der Mittel und Wege zu ihrer Beseitigung. Im ersten Teile behandelt er die Störungen, die durch schlechtes Wasser, fehlerhafte Gerste oder verdorbenen Hopfen entstehen können, und die Anforderungen, die an diese Rohstoffe zu stellen sind. Im zweiten Teile des Buches werden dann ausführlicher die möglichen Fehler und ihre Folgen bei unrichtiger Betriebführung, und zwar bei der Malzbereitung, bei dem Sudprozeß, der Gärung sowie beim Abfüllen des Bieres, erörtert. Das kleine Buch wird sowohl dem Brauer als auch dem Brauereichemiker gute Dienste leisten, zumal durch die zahlreichen Literaturhinweise in besonderen Prallen das Auffinden weiteren Materials zur Beurteilung dieser oder jener Betriebstörung ohne großen Zeitaufwand ermöglicht wird. A. Sander. Die Chemie der Kohle. Von Prof. Dr. F. W. Hinrichsen † und Dipl.-Ing. S. Taczak. Dritte Auflage von Muck, die Chemie der Steinkohle. 523 Seiten mit 11 Abb. Leipzig 1916. Wilhelm Engelmann. Preis geh. 15,– M, geb. 16,50 M. In dem vorliegenden Buche findet das zuletzt im Jahre 1891 erschienene Werk von Muck seine Auferstehung. Diese Tatsache wird zweifellos von allen Fachleuten mit Freude begrüßt werden, zumal es seitdem niemand unternommen hat, die Ergebnisse der in den letzten Jahren recht fortgeschrittenen Kohlenforschung im Zusammenhange darzustellen und kritisch zu würdigen. Die beiden Verfasser, von denen der erstere schon in den ersten Monaten des Krieges im Kampf fürs Vaterland gefallen ist, sind durch ihre im Königl. Materialprüfungsamt in Berlin-Lichterfelde ausgeführten Arbeiten über Brennstoffe in Fachkreisen bestens bekannt und waren daher zur Uebernahme dieser Arbeit durchaus berufen. Sie haben sich ihrer Aufgabe mit Geschick unterzogen und haben die Ausführungen Mucks, entsprechend den Fortschritten dieses Wissensgebietes in den letzten 25 Jahren, ergänzt und darüber hinaus das Werk noch in technischer und wirtschaftlicher Richtung in sehr willkommener Weise erweitert, so daß es nicht nur dem Chemiker, sondern auch dem Ingenieur und Industriellen viel Interessantes bietet. Eine kurze Skizzierung des Inhalts möge dies beweisen. Im ersten Kapitel geben die Verfasser einen recht instruktiven Ueberblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Kohle, ihr Vorkommen und ihre Gewinnung. Dann schildern sie die verschiedenen Theorien über die Entstehung der Kohle, die zu ihrer künstlichen Herstellung unternommenen interessanten Versuche sowie die Arbeiten, die die Ermittlung der chemischen Konstitution der Kohle zum Ziele hatten. Die folgenden Kapitel behandeln ausführlich die mechanischen Beimengungen (Wasser, Gase, Asche) sowie die wichtige Frage der Unterscheidung und Einteilung der natürlichen Kohlen. Weiter erfahren wir Näheres über die Abhängigkeit der technisch wichtigen Eigenschaften (zum Beispiel der Koksausbeute) von der prozentischen Zusammensetzung der Kohlen, über die Verwitterung und Selbstentzündung und über die sich hieraus ergebenden Lehren für die Lagerung der Kohlen. Ebenfalls von großer praktischer Bedeutung sind die Abschnitte über die chemische Prüfung der Kohlen, die Bestimmung ihres Heizwertes und die Umrechnung der Untersuchungsergebnisse. Im Anschluß hieran wird die vielumstrittene Frage der Heizwertgewähr bei Kohlenlieferungen näher erörtert, wobei die im Wortlaut abgedruckten Lieferungsverträge, wie sie in Amerika, Schweden und anderen Ländern bereits seit längerer Zeit in Kraft sind, besondere Beachtung verdienen. Den Schluß bildet ein Ueberblick über die Verwertung von Torf, Braunkohle und Steinkohle unter dem Gesichtswinkel ihrer wirtschaftlichsten Ausnutzung. Als Anhang finden sich Tabellen über die Zusammensetzung der verschiedensten Kohlenarten, ferner ein Namen- und Sachverzeichnis. Wie diese kurze Uebersicht schon zeigt, ist das neue Buch für alle Kohleninteressenten, möge ihr Interesse nun wissenschaftlicher oder technischer Art sein, von unschätzbarem Werte, es wird daher ohne Zweifel ebenso wie die früheren Auflagen des Muckschen Buches eine weite Verbreitung finden. A. Sander. Die Akkumulatoren und galvanischen Elemente. Theorie, Konstruktion und Anwendung. Von Dr. L. Lucas. Zweite umgearbeitete und erweiterte Auflage. 8°, VIII und 141 Seiten mit 92 Abb. Leipzig 1917. Dr. Max Jänecke. Preis geb. 6,– M. Der Verfasser will eine Abhandlung bringen, die nicht blos für den Studierenden, sondern auch für den in der Praxis stehenden Ingenieur, der sich über Akkumulatoren eingehender orientieren will, eine unter einheitlich-wissenschaftliche Gesichtspunkte zusammengefaßte kurze Beschreibung der Herstellung, Benutzung und theoretischen Untersuchung der Akkumulatoren geben, ohne an die wissenschaftliche Vorbildung zu hohe Anforderungen zu stellen. Er behandelt in drei Abschnitten die Konstruktion (S. 5 bis 28), das Verhalten im Betrieb (S. 29 bis 38) und die Verwendung (S. 39 bis 91) der Akkumulatoren; daran knüpft er zwei Abschnitte über allgemeine elektrochemische Theorien (S. 92 bis 110), sowie über die besondere Theorie des Bleiakkumulators. Die Darstellung ist teils übermäßig knapp, teils schweift sie zu weit; auch die Anschaulichkeit läßt manchmal zu wünschen übrig. Die galvanischen Elemente sind nebenbei im dritten Abschnitt auf acht Seiten abgetan; dagegen sind der Schaltung von Akkumulatoren in Beleuchtungsanlagen 20 Seiten und 16 Abbildungen gewidmet. Auch in den theoretischen Ausführungen wäre manches zu entbehren, zum Beispiel die Tabelle der Ueberspannungswerte an Platin, Gold usw. Das ganze Buch macht auf mich einen unerfreulichen Eindruck gleich einer Gebäudegruppe, welche ohne guten Bauplan errichtet ist. Ebenso willkürlich sind die Anforderungen, welche der Verfasser an die Vorkenntnisse des Lehrers stellt; bald sind sie ziemlich groß, bald belehrt er über Anfangsgründe und kramt dabei allerlei Lesefrüchte aus, die eigentlich garnicht zur Sache gehören. Ich kann daher das Buch nicht empfehlen. K. Arndt. –––––––––––––––––––– Berichtigung zu Ritter, Geschmierte Arbeitsräder, in lieft 4 d. Bd. S. 56 linke Spalte Zeile 24 v. o. muß es statt Zykloidenrädern heißen Evolventenrädern. S. 56 rechte Spalte Zeile 6 v. u. muß es statt r=\frac{200}{2\,Z} heißen r=\frac{200}{2\,z}\mbox{ mm}.