Titel: Bücherschau.
Fundstelle: Band 333, Jahrgang 1918, S. 179
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Bücherschau. Bücherschau. Ueber die Grenzen der Verantwortlichkeit im Baugewerbe. Von Oberbaurat Prof. E. Möricke, Stuttgart. Beton und Eisen 1917, Heft 16. Verfasser behandelt vor allem die strafrechtliche Seite der auf das Baugewerbe sich beziehenden Vorschriften. In Betracht kommt hauptsächlich der § 330§ 330 lautet: Wer bei der Leitung oder Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hieraus für andere Gefahr entsteht, wird mit Geldstrafe bis zu 900 M oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich vom Jahre 1871, welcher von der Verfehlung „wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ handelt. Da das genannte Strafgesetzbuch bereits ein Alter von 50 Jahren besitzt, so steht eine Neuregelung der Bestimmungen bevor. Dr. BerlowitzDer Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst. Von Dr.-Ing. A. Berlowitz, Berlin 1915. Verlag von Julius Springer.Aus den mitgeteilten praktischen Beispielen geht die Wichtigkeit der „statischen Zuverlässigkeit der Baupläne“ hervor. Stets kann sich der Bauleiter dadurch decken, daß er den Nachweis der Sicherheit geeigneten Technikern überträgt. Er hat im übrigen nur dafür zu sorgen, daß der Bau wirtschaftlich günstig und mit der erforderlichen Sicherheit erstellt wird. bespricht diesen Gegenstand in einer Schrift eingehend. § 330 soll in dem neuen Entwurf auch dann Anwendung finden, wenn die Gefahr nicht nur für andere, sondern überhaupt für Menschenleben oder in bedeutendem Umfange für fremdes Eigentum gegeben ist. Das Strafmaß ist bedeutend erhöht worden, und das Wort „Baukunst“ durch „Baukunde“ ersetzt worden. Bei der Abgrenzung der Verantwortlichkeit müssen die „tatsächlichen Verhältnisse“ zugrunde gelegt werden. Auch die „Abbrucharbeiten“ fallen mit unter das Gesetz. Auch in „statischer Beziehung“ werden an den Verfasser eines Entwurfs viel weitergehende Anforderungen gestellt. Werden Bauarbeiten getrennt vergeben, so haftet jeder Unternehmer für seine eigene Arbeit. Der Bauleiter hat für ein richtiges Hand in Hand Arbeiten zu sorgen. In der Erteilung der baupolizeilichen Genehmigung „eine straf- oder zivilrechtliche Entlastung zu erblicken“ ist eine irrige Ansicht. Das Reichsgericht ist der Meinung:, daß in der bloßen Anfertigung des Planes und der Zeichnung, nach denen der Bau ausgeführt wurde, die Mitwirkung bei der Ausführung noch nicht ohne weiteres gefunden werden kann. Nach der Ansicht der Techniker ist aber doch derjenige an der „Ausführung“ mitbeteiligt, welcher die dafür maßgebenden Pläne fertigt. An einer Reihe von Beispielen wird der Begriff der allgemein anerkannten Regel der Baukunst näher erörtert. Nach der Entscheidung des Reichsgerichts gilt eine Bauregel dann als „allgemein anerkannt“, wenn sie in den Kreisen der betr. Techniker durchweg bekannt und anerkannt ist. (Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1891 g. G. IV D 1621/91). Es entscheidet also das Anerkenntnis „der großen Menge“. Verfasser bemerkt hierzu, daß diese Ausführungen im Widerspruch mit folgendem, schon früher vom Reichsgericht vertretenen Grundsatz stehen: Es liegt im öffentlichen Interesse, der Gefahr entgegenzutreten, welche der Gesundheit und dem Leben anderer leicht dadurch entsteht, daß ein Bau ohne die hierzu erforderliche Kenntnis unternommen wird. Ist also die verletzte Bauregel keine allgemein anerkannte, so würde der für den Fehler Verantwortliche bei Fahrlässigkeit ja selbst bei Vorsatz straffrei ausgehen. Es ist also zu untersuchen, ob die verletzte Bauregel eine für den Bestand des Bauwerks unentbehrliche ist. Die Frage spitzt sich demnach zu einer Konstruktionsfrage zu. An einem weiteren Fall wird dargelegt, daß der § 330 auch angewendet werden kann, wenn durch falsche hygienische Maßnahmen Gefahr für die Bewohner eines Hauses eintritt Ferner wird die Frage näher erörtert, ob und wie weit ein Bauführer, der vom Bauherrn zur Ueberwachung der Bauausführung des Unternehmers angestellt ist, für Verstöße des letzteren gegen den § 330 mit verantwortlich gemacht werden kann. Das letzte Beispiel zeigt die Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen dem bauleitenden Architekten und dem Bauunternehmer. A. Marx, Dipl.-Ing. Deutscher Kalender für Elektrotechniker. Herausgegeben von G. Dettmar. 35. Jahrgang 1918. Berlin und München. R. Oldenbourg. Preis geb. 5,60 M Die diesjährige Auflage des beliebten und verbreiteten Kalenders, besser gesagt „Handbuchs“, jedem Fachgenossen hinlänglich als „der Uppenborn“ bekannt, verzeichnet keine wesentlichen inhaltlichen Aenderungen gegenüber dem Vorjahr. Da es ein vergebliches Unterfangen wäre, eine vollständige Uebersicht über den die theoretische und praktisch angewendete Elektrotechnik, sowie die angrenzenden Wissensgebiete umfassenden Inhalt geben zu wollen, so möge an deren Stelle eine kurze Kennzeichnung nach Stichworten folgen: Mathematische Tabellen, Maße, Gewichte, Maßeinheiten, Magnetismus, Elektrizität, Messungen, Meßapparate Zähler, elektrische Maschinen, Transformatoren, Batterien bzw. Akkumulatoren, Apparate, Erzeugungs- und Verteilungsanlagen, Beleuchtung, elektrische Antriebe, Gemeinnütziges, Gesetze, Vorschriften usw. Durch weitgehendste Raumausnutzung ist es möglich gewesen, das Ganze in dem engen Rahmen eines handlichen Taschenbuches zu halten, trotz der fast 700 Textseiten. Zu dem vorgenannten ersten Teile wird ein zweiter Teil (Preis in Umschlag geheftet 1.– M.) geliefert, der eine Anzahl von Sondergebieten behandelt. Rich. Müller. Max Maria von Weber. Ein Lebensbild des Dichteringenieurs mit Auszügen aus seinen Werken. Von Dipl.-Ing. C. Weihe. Nebst Erstdruck des Aufsatzes: Unter den Wassern und in den Lüften. Berlin 1917. J. Springer. Wie Max Eyth war auch Max Maria von Weber ein gottbegnadeter Dichteringenieur, der es verstanden hat, aus seiner erfolgreichen Berufsarbeit den Stoff für seine Muse zu ziehen, Arbeit und Kunst, Technik und Poesie zu vereinigen, die Welt der technischen Arbeit im kunstvollen Gewände der Dichtung darzustellen und dadurch ihr einen Pfad zu Sinn und Herz der Menschheit zu bereiten. Vornehmlich war es das Eisenbahnwesen, dem er die Vorwürfe für seine technischen Erzählungen entnahm, stand er doch selbst als erfahrener und hochgeschätzter Eisenbahnfachmann jahrelang in leitenden Stellungen. So hat auch ein geistreicher Zeitgenosse von ihm gesagt, daß er die Poesie der Eisenbahnschiene entdeckt habe. Durch alle seine Schriften geht das Bemühen, den Techniker auf seinem Posten im Staatsgetriebe aufzurütteln und ihm und den übrigen Menschen zu zeigen, wie unbedingt notwendig seine Mitwirkung an der Leitung unseres Staats- und Wirtschaftslebens ist. In einem seiner Briefe schreibt er: Daß ich meinen Expektorationen diese populäre Form gegeben habe, hat seinen guten Grund. Ich halte es für Pflicht, soweit als irgend möglich ganz populär, so daß es Minister und Verwaltungsräte zwischen Diner und Siesta lesen können, über Fachangelegenheiten zu schreiben. Gelehrt wird mehr als genug geschrieben; daß aber jene, in deren Hand nun einmal das Regiment der technischen Welt liegt, hie und da auch einmal einen Dunst von der Sache bekommen – das halte ich des Schweißes der Edlen wert. Dem Lebensbilde Max Marias von Weber sind eine Auswahl der vielen kraftvollen Aussprüche über Technik und Techniker angefügt, die sich in seinen technischen und volkswirtschaftlichen Schriften finden. Zwei wundervolle Bilder, die ihn im 24. und im 58. Lebensjahre zeigen, schmücken das Büchlein, dem man weiteste Verbreitung wünschen kann. Jahnke. Die Röntgenstrahlen und ihre Anwendung. Von G. Bucky. (Aus Natur u. Geisteswelt, Band 556.) Leipzig. B. G. Teubner. Im vorliegenden Bändchen wird vom Verfasser als Mediziner der Versuch gemacht, die physikalischen und technischen Grundlagen der Röntgenapparate in allgemeinverständlicher Weise zu erläutern, sowie im Anschluß daran die medizinische Anwendung der Röntgenstrahlen auf den in Frage kommenden Gebieten darzustellen. Der letztere und gerade für eine für weitere Kreise bestimmte Darstellung wesentlichere Teil hat dabei jedoch leider eine stiefmütterliche Behandlung gegenüber dem sehr ausführlich und breit ausgelegten physikalisch-technischen Teil erfahren; in diesem wiederum tritt eine gewisse Einseitigkeit in der Auswahl der beschriebenen Apparattypen hervor, während man die; Beschreibung mancher anderen technischen Hilfsmittel, deren Anwendung im Röntgenverfahren eine bedeutsame Rolle spielt, vermißt. Im einzelnen enthält der Band einen allgemeinen und speziellen physikalischen, sowie einen technischen Teil, ein Kapitel über die Natur der Röntgenbilder, eine Beschreibung der Hilfsapparate und auf den letzten 18 Seiten wird eine entsprechend summarische Darstellung der Anwendung der Röntgenstrahlen in der Medizin und auf anderen Gebieten gegeben. Dem Physiker bringt das Buch nichts Neues. Dr. R. Fürstenau. Bei der Schriftleitung eingegangene Bücher. Die Kohlenversorgung Europas. Von Ing. A. H. Goldreich, Wien. Mit 44 Abb. Berlin und Wien 1918. Urban & Schwarzenberg. Preis geh. 12,– M, geb. 15,– M. Mathematisch-physikalische Bibliothek. Band 29. Die Grundlagen unserer Zeitrechnung. Von Dr. Alfred Baruch. Mit 10 Abb. Leipzig und Berlin 1918. B. G. Teubner. Preis geh. 1,– M. Theorie des Riementriebes. Von Dr.-Ing. Wilh. Stiel, Oberingenieur. Mit 137 Abb. Berlin 1918. Julius Springer. Preis geh. 12,– M. Die Berechnung der Biegungs- und Torsionsfedern. Bearbeitet von Ingenieur W. Gerolsky. Mit 47 Abb. Frankfurt a. M.-West 1918. Johann Hammel. Preis geh. 6,– M. Elektrotechnik in Einzeldarstellungen. Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner. Von Professor Dr. Gustav Benischke. Der Parallelbetrieb von Wechselstrommaschinen. Von Prof. Dr. Gustav Benischke. Zweite, erweiterte Auflage. Mit 72 Abb. Braunschweig 1918. Friedr. Vieweg & Sohn. Preis geh. 4,– M, geb. 5,– M. Die Preßluft-Werkzeuge, ihre Anwendung und ihr Nutzen. Von Erich C. Kroening. 1. Auflage 1918. Berlin 1918. Gutenberg-Druckerei und Verlag G. m. b. H. Arbeitsbeispiele für die Verwendungsmöglichkeiten meiner Werkzeug-Schleifmaschine. Karl Busse, Maschinen- und Werkzeugfabrik Berlin-Neukölln. Berufsschutz und „Freie Bahn den Tüchtigen“. Zeitgemäße Betrachtungen zur Berufswahl für Ingenieure. Von Dr. A. Riedler. Berlin 1918. M. Krayn. Preis geh 1,50 M. Aufgaben aus der technischen Mechanik. Von Ferdinand Wittenbauer, o. ö Professor an der k. k. Technischen Hochschule in Graz. II. Band. Festigkeitslehre. 611 Aufgaben nebst Lösungen und einer Formelsammlung. Dritte, verbesserte Auflage. Mit 505 Abb. Berlin 1918. J. Springer. Preis geb. 12,– M. Deutscher Ausschuß für Eisenbeton. Heft 41 Brandproben an Eisenbetonbauten. Ausgeführt im Kgl. Materialprüfungsamt zu Berlin-Lichterfelde-West im Jahre 1916/17. III. Bericht, erstattet von Geh. Reg.-Rat, Prof. Dr.-Ing. E H. M. Gary. Berlin 1918. Wilhelm Ernst & Sohn. Preis geh. 4,40 M. Desgl. Heft 42. Schwindung von Zementmörteln an der Luft. II. Bericht über Versuche im Kgl. Materialprüfungsamt Berlin-Lichterfelde-West. Erstattet von Geh. Regierungsrat Prof. Dr.-Ing. M. Gary. Berlin 1918. Wilhelm Ernst & Sohn. Preis geh. 4,40 M. Textabbildung Bd. 333