Titel: Ueber die Behandlung der zu Handschuhen bestimmten Felle nach dänischer und schwedischer Art. Von Hrn. Buisson, Handschuh-Fabrikanten in Paris.
Fundstelle: Band 61, Jahrgang 1836, Nr. LX., S. 278
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LX. Ueber die Behandlung der zu Handschuhen bestimmten Felle nach daͤnischer und schwedischer Art. Von Hrn. Buisson, Handschuh-Fabrikanten in Paris. Aus dem Journal des connaissances usuelles. Jun. 1836, S. 266. Ueber die Fabrication von Handschuhleder. Ich befolge, um sehr gute, zu obigem Zweke bestimmte Felle zu erhalten, folgendes Verfahren. Erste Operation. Die Haͤute werden eben so gekalkt und abgehaart, als wenn man sie alaunen wollte; nach dem Abhaaren waͤscht man sie gut aus, um allen allenfalls noch darin enthaltenen Kalk zu entfernen. Zweite Operation. Man nimmt auf 400 kleine Haͤute 72 Pfd. Lohe. Die Haͤute werden 8 Tage vorher in einem Bottiche, worin man sie taut, eingeweicht, und dann mit dem Wasser, worin sie eingeweicht waren, in einen Kessel gebracht, in welchem man sie von dem Augenblike an, wo das Sieden beginnt, zwei Stunden lang sieden laͤßt. Nach Beendigung des Siedens sezt man einen Korb auf den Bottich, um die Farbe zu sieben, und um die geringe Kraft, die allenfalls noch in der Lohe zuruͤkgeblieben seyn koͤnnte, nicht zu verlieren. Hierauf gibt man die Haͤute in einen anderen Bottich, und zwar mit so viel Wasser, als noͤthig ist, um saͤmmtliche Substanzen daraus zu entfernen; dieses Wasser dient zum Ersaze des Verlustes, den der Bottich beim Tauen erleidet. Dritte Operation. Wenn die Farbe eingesiebt worden ist, so achte man darauf, daß man die Haͤute nicht eher hinein bringt, als bis die Fluͤssigkeit eine solche Temperatur erlangt hat, daß man die Hand darin halten kann, ohne sich zu brennen. Man wirft dann eine Haut um die andere hinein, und zwar so, daß sie vollkommen ausgebreitet niederfaͤllt, und mithin gleichfoͤrmig Farbe aufnimmt. Waͤhrend des ersten Tages ruͤhrt man alle zwei Stunden um; am zweiten und dritten Tage hingegen nur alle 4 Stunden, bis die Haͤute eine solche Consistenz erlangt haben, daß man sie aus dem Bottiche herausnehmen kann. Man erkennt dieß leicht daran, daß sich die Haͤute fest, dicht, runzelig und zusammengezogen anfuͤhlen; besaͤßen sie diese Eigenschaften nicht, so muͤßte man sie noch einige Tage in der Farbe belassen. Vierte Operation. Die aus der Farbe kommenden Haͤute werden zum Behufe der Entfernung des in ihnen enthaltenen Wassers ausgewunden, und dann im Schatten aufgehaͤngt und getroknet. Nach erfolgtem Troknen befeuchtet man sie mit einem Schwamme, worauf man sie am naͤchstfolgenden Tage, wenn sie die Feuchtigkeit eingesogen haben, mit Leichtigkeit ausbrechen und bimsen kann. Nach Vollendung dieser Arbeit waͤscht man die Haͤute in einem Bade, worin man 100 Eidotter zerruͤhrt hat, um sie dann neuerdings auszuwinden und auf die oben beschriebene Weise zu troknen. Fuͤnfte Operation. Man befeuchtet die Haͤute neuerdings, laͤßt sie die Feuchtigkeit uͤber Nacht einsaugen, und bricht sie dann so lange aus, bis sie den gehoͤrigen Grad von Weichheit und Elasticitaͤt erlangt haben. Zulezt gummirt man sie, indem man mit einem Schwamme eine duͤnne Schichte Milch auftraͤgt; dieß geschieht, damit die Feuchtigkeit nicht so leicht durchdringen kann.