Titel: Blockeinrichtungen für zweigleisige Bahnstrecken, welche bei zeitweiliger Sperrung des einen Gleises teilweise als eingleisige Bahnen betrieben werden.
Autor: Robert Edler
Fundstelle: Band 323, Jahrgang 1908, S. 534
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Blockeinrichtungen für zweigleisige Bahnstrecken, welche bei zeitweiliger Sperrung des einen Gleises teilweise als eingleisige Bahnen betrieben werden. Von Robert Edler, Ingenieur, k. k. Professor der Elektrotechnik am k. k. Technologischen Gewerbe-Museum in Wien. (Fortsetzung von S. 517 d. Bd.) Blockeinrichtungen für zweigleisige Bahnstrecken. II Sicherungsanlagen für eingleisig betriebene Zwischenstrecken mit Gleisverschlingung (Fig. 2). C) Auf Blocklinien ohne Vorblockung (Vormeldung). Die Anwendung der Gleisverschlingung (Fig. 2) an Stelle der vorübergehend eingelegten Weichen 1 und 2 (Fig. 1) hat den großen Vorteil, daß die beiden Wärterposten X und Y ganz entbehrlich werden, da man leicht alle Abhängigkeiten in die Blockwerke der beiden Posten B und C an den Enden der eingleisig betriebenen Zwischenstrecke verlegen kann; selbstverständlich müssen diese Blockwerke zum Teile umgeschaltet und entsprechend ergänzt werden, was aber ganz bequem dadurch geschehen kann, daß für die Dauer der Gleissperrung neben den gewöhnlichen Streckenblockwerken in B und C Hilfsblockwerke aufgestellt werden, die dann nach Wiederaufnahme des zweigleisigen Betriebes aus den Blockhütten wieder entfernt und nach Bedarf an anderen Orten verwendet werden können. Textabbildung Bd. 323, S. 535 Fig. 14. Wie die Fig. 14 erkennen läßt, wird im Blockposten B und ebenso im Blockposten C je ein Hilfsblockwerk mit zwei Blockfeldern, einem Knebel und einem Induktor in der Nähe des vorhandenen Blockwerkes aufgestellt und entsprechend den erforderlichen Abhängigkeiten durch einige Drähte Fig. 14. mit den Signalblockfeldern verbunden. Jedes dieser beiden Hilfsblockwerke enthält ein Zustimmungsblockfeld Z, das geblockt werden muß, wenn ein Zug angenommen wird, d.h. also wenn die Zustimmung dazu erteilt wird, daß der angekündigte Zug von dem anderen Blockposten abgesendet wird. Außerdem erhält jedes Hilfsblockwerk ein Freigabefeld Fr, das jedoch nur dann geblockt werden kann, wenn das zugehörige Zustimmungsfeld frei ist; die Abhängigkeit zwischen den beiden Blockfeldern Z und Fr in jedem Hilfsblockwerk wird mittels eines Schiebers und Knebels erreicht. Bei dem Verschlusse des Freigabefeldes wird aber zugleich das entsprechende Signalblockfeld, das die Einfahrt in die eingleisige Zwischenstrecke beherrscht, freigegeben, während der Schieber und Knebel samt den Knebelstromschließern verriegelt wird. Textabbildung Bd. 323, S. 535 Fig. 15. Das Zusammenwirken der Signalfelder und der Hilfsblockwerke kann aus der Fig. 15 und aus der Schaltungsübersicht Fig. 16 entnommen werden. Im Ruhezustande sind die beiden Signalblockfelder 2 und 7 in dem eigentlichen Streckenblockwerke, das abgesehen von geringen Schaltungsänderungen ohne weiteres verwendet werden kann, verschlossen, da ja die Einfahrt in die Gleisverschlingung nicht ohne besondere Sicherung möglich sein darf. Die beiden Freigabefelder 3 und 6 in den beiden Hilfsblockwerken in B und C sind im Ruhezustande entblockt, während von den beiden Zustimmungsfeldern 4 und 5 eines frei, das andere geblockt ist. Es empfiehlt sich dabei, die Blenden auf den Rechen der Hilfsblockfelder so aufzustecken, daß das Freigabefeld mit dem zugehörigen Signalfeld dieselbe Farbe zeigt, während das Zustimmungfeld rot oder weiß zeigt, je nachdem ob die Abfahrt in die eingleisige Zwischenstrecke erlaubt ist oder nicht. Bei verbotener Abfahrt sind dann alle drei Felder (Signal, Freigabe, Zustimmung) rot, bei erlaubter Abfahrt in die eingleisige Strecke dagegen weiß, wodurch die Uebersicht sehr erleichtert wird. Nehmen wir nun an, daß ein Zug von A über B nach C und D verkehren soll, so läutet der Wärter B zuerst nach C vor; darauf legt der Blockwärter C, wenn er den angekündigten Zug annimmt, den Knebel nach rechts um, so daß das Freigabefeld Fr2 nicht bedient werden kann, während das Zustimmungfeld Z2 sich verschließen läßt, da der nach rechts verschobene Schieber das Niederdrücken der Sperrstange von Fr2 verhindert, bei Z2 dagegen ermöglicht. Wenn nun der Wärter C das Zustimmungsfeld Z2 (Blockfeld 5) verschließt, so gehen die Ströme vom Induktor J3 (c3) zunächst über den Tellerstromschließer β des Signalfeldes 7 und überprüfen dessen Ruhelage, was notwendig ist, da ja ein möglicherweise in C herankommender Gegenzug kein Fahrsignal bekommen darf; weiter fließen die Ströme durch das Zustimmungsfeld Z2, das geblockt wird, und gelangen dann über t3 auf der Leitung L4 nach B, wo das Zustimmungsfeld Z1 (Blockfeld 4) ausgelöst wird; die Ströme gehen dann zur Rückleitung R und zum Induktorkörper J3 zurück. Hierauf legt der Blockwärter B den Knebel K1, der jetzt frei geworden ist, nach rechts um und drückt den Freigabetaster Fr1 (Blockfeld 3); die Ströme gehen jetzt vom Induktor J2 (c2) durch das Freigabefeld Fr1, das verschlossen wird und dadurch den nach rechts gewendeten Knebel sperrt, und über die Verbinnungsleitung a zum Signalfeld 2, das entblockt wird, und dann zurück zum Induktor J2. Der Blockwärter B stellt nun das Signal auf „Fahrt“, läßt den Zug vorbeifahren und deckt ihn dann durch Rückstellung des Signales, das hierauf mit dem Blockfelde 2 wieder verschlossen wird, wobei gleichzeitig auf der Leitung L1 nach rückwärts (nach A) freigegeben wird. Textabbildung Bd. 323, S. 535 Fig. 16. Man kann dabei in die Leitung L1 noch den Tellerstromschließer λ1 (Fig. 16) einschalten, der den vorausgegangenen richtigen Verschluß des Freigabefeldes Fr1 (Blockfeld 3) überprüft, da ja auch der Fall eintreten könnte, daß bei der Blockung von Fr1 zwar der Signalblock 2 frei wird, daß aber dabei das Freigabefeld Fr1 versagt und nicht in die Sperrlage gelangt. Wenn es nun dadurch auch noch nicht dazu kommen kann, daß die Zustimmung zu einer Gegenfahrt erteilt werden kann, so könnte doch – allerdings nur bei grober Unachtsamkeit – nach dem Verschlusse des Signalfeldes 2 das Freigabefeld Fr1 ein zweitesmal bedient und dadurch das Signalfeld 2 nochmals freigegeben werden, so daß dann natürlich auch eine nochmalige Freigabe nach A möglich wäre, obwohl dies nur bei sehr großer Pflichtvergessenheit des Blockwärters B eintreten könnte. Der Stromschließer λ1 im Blockfelde Fr1 macht diese Gefahren ganz unmöglich. Der Zug hat mittlerweile den Blockposten C erreicht, bezw. denselben bereits wieder verlassen, so daß auch dort das Signal hinter dem Zuge in die Haltlage zurückgebracht und mittels des Blockfeldes 8 geblockt werden kann; die Induktorströme nehmen dabei folgenden Weg: Vom Induktor J4 in C durch das Signalfeld 8, das verschlossen wird, über die Leitung L3 zum Blockposten B, dort durch das Freigabefeld Fr1 (Blockfeld 3), das entblockt wird, und über die Rückleitung zum Induktor J4 zurück. Wenn dann endlich der Zug beim Blockposten D gedeckt wird, kommen die Freigabeströme auf der Leitung L5 nach C herein und machen das Signalfeld 8 wieder frei; damit ist zugleich der Ruhezustand wieder erreicht. Es verdient endlich noch der Umstand eine Erwähnung, daß die Zustimmung mit den beiden Blockfeldern Z1 und Z2 beliebig oft und ohne weitere Wirkung hin- und hergegeben werden kann, vorausgesetzt, daß noch keines der Freigabefelder Fr1 oder Fr2 geblockt wurde. Ist jedoch eines dieser beiden Felder schon verschlossen worden, so ist damit die Reihenfolge der weiteren Blockvorgänge für die eingeleitete Zugfahrt zwangsweise festgelegt und es ist daher die Fahrt eines Gegenzuges, ebenso aber auch eines Folgezuges im Sinne der obigen näheren Beschreibung vollständig gesichert und abhängig von der richtigen Abwicklung der Fahrt des ersten Zuges, die ja auch unter voller Wahrung der Sicherheit erfolgt. Die zugehörige Schaltung ist, wie schon oben erwähnt, in der Fig. 16 dargestellt. Es sei dazu nur noch bemerkt, daß es sich empfiehlt, die beiden Zustimmungfelder Z1 und Z2 mit der bekannten Hilfsklinke (Druckstangensperre) zu versehen und dieselbe dadurch zu einem Selbstverschluß auszubilden, daß sie bei der Hochlage des Rechens schon bei alleinigem Niederdrücken des Blocktasters die Druckstange in der Halbstellung fängt und am gänzlichen Hochgehen hindert, was sich bekanntlich dadurch erreichen läßt, daß die Schraube im mittleren Rechenarm, welche mit der Hilfsklinke zusammen arbeitet, gekürzt wird.Vergl. Eisenbahntechnik der Gegenwart, II. Bd., IV. Abschnitt, S. 1348. Durch die Verwendung dieser Selbstverschlußeinrichtung erreicht man den Vorteil, daß jener Knebel samt den angehängten Stromschließern, der bei der betreffenden Fahrtrichtung zuerst gesperrt werden muß – im vorliegenden Falle also der Knebel K2 in C –, schon beim Niederdrücken des Druckknopfes des betreffenden Zustimmungfeldes – hier Z2 verriegelt wird, und daß der Selbstverschluß erst dann beseitigt wird, wenn der Rechen dieses Blockfeldes in seine Tieflage gelangt ist, d.h. also wenn der vollständige Blockverschluß an die Stelle Fig. 18a. des Selbstverschlusses getreten ist. Wenn man dadurch zwar auch noch nicht die volle Ueberzeugung erlangt, daß die Sperrstange des zuerst zu blockenden Zustimmungfeldes in ihrer Tieflage festgehalten ist, so ist doch die Wahrscheinlichkeit dafür so groß geworden, daß der entgegengesetzte Fall fast nur noch als akademische Möglichkeit anzusehen ist, denn es müßte dann die Hilfsklinke, die Sperrklinke und die Sperrstange zugleich versagen. Textabbildung Bd. 323, S. 536 Fig. 17. Man kann aber auch die vorliegende Aufgabe in vollständig sicherer Weise lösen, d.h. den richtigen Verschluß des Zustimmungfeldes – das ist also Z2 bei der Fahrtrichtung ABCD – durch einen Tellerstromschließer überprüfen, indem man die Blockung des Freigabefeldes Fr1 und die dadurch hervorgerufene Entblockung des Signalfeldes 2 davon abhängig macht, daß Z2 vollständig richtig geblockt ist. Es wird dabei auch die Schaltung verhältnismäßig einfach; allerdings wird eine dritte Leitung L0 zwischen B und C erforderlich, dafür können aber die Knebelstromschließer ganz entfallen. Diese Lösung ist in der Fig. 17 angedeutet und die zugehörige Schaltung in der Fig. 18 wiedergegeben. Man könnte dabei sogar auch die Knebel ganz weglassen und die Sperrstangen der Zustimmung- und Freigabefelder in B und C auf je einen selbsttätigen Schieber einwirken lassen, wie dies die Fig. 18a zeigt; dies empfiehlt sich aber deshalb nicht besonders, weil erstens die Sperrstangen beim Hochspringen den Schieber mitschleppen müssen, also mehr belastet sind und daher leichter stecken bleiben können, und zweitens weil der nach rechts oder links umgelegte Knebel sofort die Fahrtrichtung des betreffenden Zuges erkennen läßt, wodurch die Uebersicht sehr erleichtert wird. Textabbildung Bd. 323, S. 536 Fig. 18. Textabbildung Bd. 323, S. 536 Fig. 18a. Das Zusammenwirken der einzelnen Blockfelder ist aus der Schaltungsübersicht (Fig. 18) ohne weitere Erklärung leicht zu übersehen. D) Auf Blocklinien mit Vorblockung (Vormeidung). Auch auf Blocklinien mit Vorblockung kann man, wie dies in der Fig. 19 angedeutet ist, Hilfsblockwerke mit je einem Zustimmung- und einem Freigabefeld in den beiden Blockposten B und C aufstellen, welche dieselben Aufgaben zu erfüllen haben wie in Fig. 14. Das Zusammenwirken der Blockeinrichtungen ist aus Fig. 20 zu ersehen, während die Schaltung selbst in Fig. 21 angegeben ist. Dabei kommen zwischen den beiden Blockposten B und C drei Leitungen: L3, L4 und L0, zur Verwendung, da sich die Ueberprüfung der richtigen Lage der Zustimmungfelder bei der angenommenen Art des Zusammenwirkens der einzelnen Blockfelder ohne eine dritte Leitung L0 nicht einwandfrei durchführen läßt. Es ist dabei, um eine möglichst einfache Schaltung zu erzielen und die Verwendung weiterer Hilfsleitungen zu vermeiden, angenommen, daß die Vorblockung z.B. von B nach C nicht erst beim Verschlusse des Signalfeldes 4 und des Vormeldeblocks 3 erfolgt, sondern schon beim Verschlusse des Freigabefeldes Fr1 und der damit verbundenen Entblockung des Signalfeldes 4. Dies ist ohne weiteres zulässig, da ja das Signalfeld 4 – und zugleich auch das Vormeldefeld 3 – unbedingt wieder geblockt werden muß; sonst würde entweder ein Folgezug beim Posten A aufgehalten, oder aber ein Gegenzug von C nicht abfahren können, da das Zustimmungfeld Z1 in B für diese Gegenfahrt nur dann geblockt und damit Z2 in C frei gemacht werden kann, wenn der Tellerstromschließer y im Signalfeld 4 geschlossen ist, d.h. also wenn letzteres in der Verschlußlage sich befindet. Textabbildung Bd. 323, S. 537 Fig. 19. Es wäre aber auch noch der Fall zu erwägen, daß man gleich von vorneherein die Vorblockung in beiden Posten B und C zugleich vor sich gehen läßt, also die Vormeldefelder 3 und 11 zugleich von A aus entblockt. Diese Aufgabe ist zwar ohne weiteres lösbar, verlangt aber mehr als drei Leitungen und ist daher nicht besonders empfehlenswert. Bei der Anordnung, welche den Fig. 20 und 21 zugrunde liegt, sind keine Knebelstromschließer erforderlich, und es dienen dann die Knebel wieder nur zur Bewegung der Schieber und zur übersichtlichen Anzeige der Fahrtrichtung. Wie aus Fig. 21 zu entnehmen ist, läßt sich das Signalfeld 4 nur dann mit Erfolg hinter dem Zuge verschließen, der in die Gleisverschlingung einfährt, wenn der Tellerstromschließer λ1 im Freigabefelde Fr1 geschlossen ist, d.h. also wenn die Blockung von Fr1 ordentlich erfolgt ist. Diese Abhängigkeit ist erforderlich, da es ja vorkommen könnte, daß der Rechen des Freigabefeldes Fr1 stecken bleibt und nicht in die Verschlußlage gelangt, so daß Fr1 offen bleibt und doch das Signalfeld 4 frei wird. Es könnte nun zwar Z1 nicht verschlossen und daher auch die Zustimmung zu einer Gegenfahrt nicht erteilt werden, weil die Unterbrechung bei γ besteht, die wegen der vorhandenen elektrischen Druckknopfsperre erst hinter dem Zuge aufgehoben wird, sobald das Signal geblockt wurde. In diesem Augenblicke aber könnte, vorausgesetzt daß wegen der angenommenen Störung in Fr1 dieses Blockfeld frei geblieben ist, das Zustimmungfeld Z1 nach Umlegung des Knebels K1 nach rechts mit Erfolg geblockt und dadurch eine Gegenfahrt eingeleitet werden, was natürlich zu ernsten Gefahren führen würde, da ja der erste Zug noch in der Gleisverschlingung sich befindet und den Blockposten C vielleicht noch gar nicht erreicht hat; der Gegenzug würde daher zweifellos mit jenem ersten Zuge zwischen B und C zusammenstoßen können. Textabbildung Bd. 323, S. 537 Fig. 20. Textabbildung Bd. 323, S. 537 Fig. 21. Der Tellerstromschließer λ1 an Fr1 macht aber diese Gefahr ganz unmöglich, denn es läßt sich bei seiner Verwendung das Signalfeld 4 hinter dem Zuge nur verschließen und dadurch der Stromweg y herstellen, wenn das Freigabefeld Fr1 richtig verschlossen ist; Fr1 wird aber erst dann wieder frei, und daher wegen der Schieberabhängigkeit das Zustimmungfeld Z1 erst dann wieder bedienbar, wenn das Signalfeld 12 zusammen mit dem Vormeldefeld 11 in C geblockt wird; dies ist aber wegen der mit dem Doppelblock 11 – 12 verbundenen elektrischen Druckknopf, sperre erst dann möglich, wenn der Zug bereits den Blockposten C verlassen hat und gegen D hin weiterfährt, d.h. also die Gleisverschlingung sicher geräumt hat. Erst dann kann also in B das Zustimmungfeld Z1 verschlossen werden, um einen Gegenzug anzunehmen, bezw. kann erst dann das Freigabefeld in Fr1 B für einen Folgezug neuerlich verschlossen und dadurch das Signalfeld 4 wieder entblockt werden. Es sei noch erwähnt, daß der durch die Vormeldefelder geschaffene Zwang für die richtige Reihenfolge der Bedienung der Blockfelder verloren gehen könnte, wenn der Wärter in C das Signal früher verschließt als der Wärter in B, denn dadurch würde das Blockfeld Fr1 in B wieder frei und daher λ1 unterbrochen. Der Wärter in B wäre jetzt „eingesperrt“, da er das Signalfeld 4 nicht mehr verschließen und dabei nach A frei geben könnte. Zwar könnte er Fr1 nochmals verschließen und dadurch nach C neuerlich vorblocken, ohne daß ein Folgezug herannaht, aber dadurch würde der Wirrwarr noch größer. Es ist daher erforderlich, die Freigabe von Fr1 davon abhängig zu machen, daß das Signalfeld 4 in B wirklich geblockt ist. Diese Abhängigkeit kann durch Stromschließer leicht erreicht werden. Es ist vielleicht angezeigt, die in Fig. 21 dargestellte Schaltung aus der Uebersicht, die in Fig. 20 gegeben ist, abzuleiten. Wir wollen uns dabei auf die Bestimmung der an den Druckstangen der einzelnen Blockfelder hängenden Taster beschränken, da die Einschaltung der Tellerstromschließer α, β, γ, δ, λ1 und λ2, welche die Sperrlage einzelner Blockfelder zu überprüfen haben, keine weiteren Schwierigkeiten macht; ebenso können auch die Wecker und Wecktasten nachträglich leicht eingefügt werden. Man erhält aus der Uebersicht (Fig. 20) für den Stromlauf bei der Freigabe, bezw. bei der Blockung der einzelnen Blockfelder nachstehende Zusammenstellung: Blockfeld 1, Signalfeld : \left\frac{L_2\,m_1\,R-(K_1\,R)}{K_1\,m_1\,L_2-K_1\,0}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_2\,m_1\,K_1\ \ K_1\,\frac{R}{0}. Blockfeld 2, Vormeldefeld : \left\frac{L_4\,m_2\,R}{c_1\,m_2\,L_4}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_4\,m_2\,\frac{R}{c_1}. Blockfeld 3, Vormeldefeld : \left\frac{L_1\,m_3\,R}{d\,m_3\,L_1}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_1\,m_3\,\frac{R}{d}. Blockfeld 4, Signalfeld : \left\frac{a\,m_4\,R}{c_1\,m_4\,d}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,\frac{R}{c_1}\,m_4\,\frac{a}{(d)}. Blockfeld 5, Freigabefeld Fr1: \left\frac{L_3\,m_5\,R-R\,K_2}{c_2\,m_5\,a-K_2\,L_3}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,\frac{R}{c_2}\,m_5\,\frac{L_3}{a}\ \ K_2\,\frac{R}{L_3}. Blockfeld 6, Zustimmungfeld Z1: \left\frac{L_0\,m_6\,R}{c_2\,m_6\,L_0}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_0\,m_6\,\frac{R}{c_2}. Blockfeld 7, Zustimmungfeld Z2: \left\frac{L_0\,m_7\,R}{c_3\,m_7\,L_0}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_0\,m_7\,\frac{R}{c_3}. Blockfeld 8, Freigabefeld Fr2: \left\frac{L_4\,m_8\,R-R\,K_3}{c_3\,m_8\,b-K_3\,L_4}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,\frac{R}{c_3}\,m_8\,\frac{L_4}{b}\ \ K_3\,\frac{R}{L_4}. Blockfeld 9, Signalfeld : \left\frac{b\,m_9\,R}{c_4\,m_9\,e}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,\frac{R}{c_4}\,m_9\,\frac{b}{(e)}. Blockfeld 10, Vormeldefeld : \left\frac{L_6\,m_{10}\,R}{e\,m_{10}\,L_6}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_6\,m_{10}\,\frac{R}{e}. Blockfeld 11, Vormeldefeld : \left\frac{L_3\,m_{11}\,R}{c_4\,m_{11}\,L_3}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_3\,m_{11}\,\frac{R}{c_4}. Blockfeld 12, Signalfeld : \left\frac{L_5\,m_{12}\,R-(R\,K_4)}{K_4\,m_{12}\,L_5-K_4\,0}\right\}\ .\ .\ .\ .\ .\,L_5\,m_{12}\,K_4\ \ K_4\,\frac{R}{0}. Es ist jetzt leicht, die Schaltung Fig. 21 zu entwerfen, da man nur noch die Abhängigkeiten, welche durch die Tellerstromschließer erreicht werden, sowie die Wecker und Wecktasten einzufügen hat. Nun drängt sich die Frage auf, ob es nicht doch möglich wäre, ohne die dritte Leitung L0, also nur mit Verwendung der beiden Leitungen L3 und L4 zwischen B und C auszukommen und doch alle erforderlichen Abhängigkeiten zu erzielen. Daß eine derartige Lösung von großem praktischen Wert wäre, bedarf keines Beweises, denn man braucht dann in B und C nur die Hilfsblockwerke aufzustellen und eine rasch durchführbare Umschaltung vorzunehmen, um dann sofort zwischen B und C den vollständig gesicherten eingleisigen Betrieb über die Gleisverschlingung einleiten zu können, ohne daß die Fernleitungen zwischen den Blockposten vermehrt werden müßten. Ein Versuch, die in Fig. 20 dargestellte Art des Zusammenwirkens der einzelnen Blockfelder unverändert beizubehalten und die dritte Leitung L0 je nach der Fahrtrichtung durch die Leitung L4 (für A B C D), bezw. L3 (für D C B A) zu ersetzen, kann jedoch zu keinem Ziele führen, wie die nachstehende Erwägung lehrt. Wenn man die Leitung L3 in C bei ihrer Verwendung zur Freigabe der Blockfelder betrachtet, so sieht man, daß sie für die Auflösung des Vormeldeblockfeldes 11 bei der Fahrt von B nach C über den Stromschließer α im Zustimmungfeld Z2 geführt werden muß, wobei dieser Stromweg nur dann geschlossen ist, wenn Z2 geblockt ist, dies ist aber nur dann möglich, wenn der Knebel K2 in C nach rechts gewendet ist. Kor Einleitung einer Gegenfahrt von C nach B muß aber Z2 in C vom Posten B aus entblockt werden, wozu jetzt eben anstatt der dritten Leitung L0 auch die Leitung L3 zu benutzen wäre. Es müßten also jetzt die Freigabeströme, die auf L3 nach C gelangen, durch Z2 gehen und dieses Feld frei machen; dies ist natürlich auch nur möglich, wenn der Knebel K2 in C nach rechts gewendet ist. Das einemal müßten also die Freigabeströme in C von L3 über α nach 11 und zur Rückleitung gehen, das anderemal aber von L3 über Z2 (Blockfeld 7) zur Rückleitung gehen, ohne daß die Möglichkeit besteht, den Knebel K2 zur Umschaltung heranzuziehen, da er ja beidemale nach rechts gewendet sein muß. Es käme also zu einer ganz unzulässigen Nebeneinanderschaltung dieser beiden erwähnten Freigabestromkreise zwischen L3 und R in C. Daher ist es aussichtslos, ohne Aenderung der Bedingungen die Leitung L0 wegbringen zu wollen. Diese Schwierigkeiten werden immer dann eintreten, wenn auf einer und derselben Leitung in einem und demselben Blockposten zwei verschiedene Freigabestromwege hergestellt werden sollen, ohne daß man durch Knebelstromschließer oder durch ein gleichwertiges Hilfsmittel die richtige Auswahl dieser beiden Stromwege erzwingen kann. * * * Der Umstand, daß bei den Schaltungen C) und D) stets nur ein Freigabefeld – Fr1 oder Fr2 – zur Verwendung kommt, während das für die entgegengesetzte Fahrtrichtung bestimmte unbenutzt bleibt, führt zu der Erwägung, ob nicht mit einem einzigen Hilfsblockfeld – H1 bezw. H2 in B und in C die notwendigen Abhängigkeiten für die Fahrt über die Gleisverschlingung erreicht werden können. Dies ist in der Tat der Fall, und man kommt zu verhältnismäßig einfachen Schaltungen; allerdings werden noch einige Hilfsleitungen zwischen B und C außer den schon vorhandenen Blockleitungen L3 und L4 erforderlich. Dies verteuert zwar die Sache einigermaßen; wenn man aber diese Hilfsleitungen in einem fliegenden Kabel vereinigt und dasselbe auf den Leitungsmasten, welche die Blockleitungen tragen, nur leicht festbindet, so erhält man doch eine Anordnung, welche einige Beachtung verdient, da man ja nach Wiederaufnahme des zweigleisigen Betriebes das fliegende Kabel leicht abnehmen und bei Bedarf an einer anderen Baustelle wieder verwenden kann, ähnlich wie dies bei den Kabeln für Militärtelegraphen und dergl. vielfach geschieht. (Schluß folgt.)