Titel: Die Abschreibungsfrage in industriellen Betrieben.
Fundstelle: Band 324, Jahrgang 1909, S. 748
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Die Abschreibungsfrage in industriellen Betrieben. (Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.) Die Abschreibungsfrage in industriellen Betrieben. Zuschriften an die Redaktion. Geehrte Redaktion! In der Nummer vom 11. September d. Js. bringen Sie unter dem Titel: „Die Abschreibungsfrage in industriellen Betrieben“ einen Auszug aus meinen Ausführungen in der Zeitschrift für Werkzeugmaschinen und Werkzeuge und bemerken in einer Fußnote, daß mein Standpunkt – die tatsächlich erfolgenden Abschreibungen mit in die Selbstkostenberechnung einzubeziehen – als unhaltbar bezeichnet werden muß. Ich bemerke dazu folgendes: Meine Ausführungen fußen darauf, daß den tatsächlichen Betriebsverhältnissen angemessene Abschreibungen gemacht werden und diese – wie auch Sie erkennen – in die Selbstkostenberechnung dadurch einbezogen erscheinen, daß sie einen Teil der Unkosten des laufenden Betriebsjahres bilden und durch Zuschläge irgendwelcher Art in die Kalkulation eingeführt werden. – Nun ist aber eine dem Praktiker bekannte Tatsache, daß nur in einer verschwindenden Anzahl von Fällen die Abschreibungen genügend hoch bemessen erscheinen; fast allgemein wird mit einer zu großen Lebensdauer der Fabriken und ihrer betrieblichen Einrichtungen gerechnet, und die Folge davon ist, daß die jährliche Abschreibungsquote viel zu gering bemessen wird. Es wird daher in die Selbstkostenberechnung meist ein zu niedriger Betrag für die Amortisation der Anlagewerte in Rechnung gestellt und die Selbstkosten der Fabrikate dadurch zu niedrig veranschlagt. Was ist die Folge dieser Vorgänge? Nach kürzerer oder längerer Zeit entdeckt man die Notwendigkeit stärkerer Abschreibungen auf die Anlagewerte, die, durch jahrelange zu geringe Amortisation viel zu hoch bewertet mit ihrem wahren Werte in Einklang gebracht werden müssen. Handelt es sich um ein sicher fundiertes Unternehmen mit reichen Reserven, das jährlich erhebliche Gewinne ausschüttet, dann können solche Extraabschreibungen aus einer dieser Quellen gedeckt werden. – Da es aber auch eine große Zahl gar nicht oder nur schlecht rentierender Unternehmungen gibt, entsteht die Frage, was für einen Einfluß die zu geringe Bemessung- der Abschreibungen hier zu bedeuten hat? – Im allgemeinen wird dann ein Verlust, bezw. eine Erhöhung der bisherigen Unterbilanz die Folge eines derartigen Vorgangs sein müssen–, ist noch ein Reservefonds vorhanden, so kann dieser bis zur Erschöpfung herangezogen werden. Man sieht also, daß auch ein Teil jener Abschreibungsbeträge – die den durch die Leitung der Gesellschaft als Mindestwert der Abschreibungen gekennzeichneten Betrag überschreiten – von Rechts wegen auch als Anteil der Unkosten in die Selbstkostenberechnung gehört: denn wären die Amortisationsquoten von Haus aus richtig bemessen worden, dann war nicht notwendig, späterhin Extraabschreibungen vorzunehmen. – Jener Teil der Abschreibungen aber, der dadurch notwendig wird, daß Teile der Anlagewerte bis auf M, i.- in der Bilanz abgeschrieben erscheinen, gehört meines Erachtens als Unkostenpost auch in die allgemeine Unkostenberechnung. Ob und in welchen Fällen er in seiner vollen Höhe in die Selbstkostenberechnung einzubeziehen sein wird, entscheidet die Sachlage des einzelnen Falles. – Für die Unkostenberechnung des abgelaufenen Jahres kommt ja die nach Jahresschluß tatsächlich erfolgende Abschreibungshöhe praktisch gar nicht mehr in Frage, weil für alle Vorkalkulationen des verflossenen Jahres mit anderen --niedrigeren – Ziffern gerechnet worden ist. Wenn man die wirklich erfolgenden Abschreibungen in die zu Kontrollzwecken aufgemachte Unkostenberechnung einbezieht, hat dies nur für die Bewertung der Bestände zur Zeit der Bilanz eine Bedeutung und zwar eine von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. – Lewin. ––––– Zu den Ausführungen des Herrn Lewin bemerke ich folgendes: Die ersten Absätze bis „herangezogen werden“ unterschreibe ich Wort für Wort; die Unsitte – um sich ganz vorsichtig auszudrücken – der zu geringen Abschreibungen ist tatsächlich viel weiter verbreitet, als man gewöhnlich glaubt–, und es ist Herrn Lewin nur dafür zu danken, daß er in Fachschriften mit solcher Energie gerade auf dieses tadelnswerte Vorgehen aufmerksam macht. Es war das für mich sogar ein wichtiger Grund mit, einen Bericht über den Aufsatz des Herrn Lewin in der Zeitschrift für Werkzeugmaschinen und Werkzeuge für D. P. J. auszuarbeiten. Der Folgerung aber, die alsdann Herr Lewin aus der Tatsache der häufig zu gering bewerteten Abschreibungen zieht, kann ich mich nicht anschließen. Die aufzustellende Forderung lautet vielmehr m.E. folgendermaßen: Man bemesse die Höhe der Abschreibung nach gewissenhafter Prüfung der Verhältnisse so, daß sie der tatsächlich zu erwartenden Entwertung- entspricht. Es ist dies der Betrag, der in der Fußnote der „durch die Leitung der Gesellschaft als Mindestwert gekennzeichnete“ genannt ist. Dieser Betrag ist unbedingt ein Unkostenposten, der bei der Selbstkostenberechnung sowohl von der Vor- wie von der Nachkalkulation in Gestalt eines Aufschlags auf die Auslagen für Material und Löhne berücksichtigt werden muß. Will nun aber am Jahresschlusse die Leitung der Gesellschaft aus irgend welchem Grunde noch über diesen „Mindestwert“ hinausgehen, so bleibt ihr das selbstverständlich unbenommen. Nur hat sie jetzt den betr. Mehrwert als Verlustposten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu buchen. Die Richtigkeit dieser Auffassung wird für mich grade durch die letzten Ausführungen des Herrn Lewin bestätigt; er sagt: „für die Unkostenberechnung des abgelaufenenen Jahres kommt ja die nach Jahresschluß tatsächlich erfolgende Abschreibungshöhe gar nicht mehr in Frage, weil für alle Vorkalkulationen des flossenen Jahres mit anderen – niederen – Ziffern gerechnet ist.“ Und, füge ich hinzu, das gleiche gilt auch für die Nachkalkulationen des verflossenen Jahres, die in einer wohlgeordneten Fabrik so rasch als nur irgend angängig nach Fertigstellung der Ware vorliegen sollen. Für das kommende Jahr aber mit höherem, als dem nach bestem Wissen und Gewissen festgesetzten „Mindestwert“ zur Bemessung der Unkostenaufschläge arbeiten, heißt diese Aufschläge höher rechnen, als sie voraussichtlich zu sein brauchen, d.h. die Selbstkosten des einzelnen Stückes zu hoch einschätzen, also sich selbst den Abschluß von Geschäften erschweren. Ueber die Bedeutung des letzten Satzes der Lewinschen Ausführungen bin ich mir nicht recht klar. Wenn ich den Verfasser recht verstehe, so will er die gesamten Abschreibungen zur Bestimmung des Unkostenaufschlags bei Bewertung der Inventurbestände benutzen; dadurch werden diese Bestände höher bewertet, als wenn die sonst in der Kalkulation benutzten Aufschläge sinngemäß zur Anwendung kommen, was mir nicht richtig erscheint; denn auf diesem Wege könnte man zu einer Ueberwertung der Inventurbeständekommen. Friedrich Meyenberg, Dipl.-Ing. ––––– Die Ansichten über die vorliegende Frage gehen weit auseinander; gehen doch manche Fachleute hierbei soweit, daß sie die ganzen Abschreibungen aus der Unkostenberechnung ausgeschaltet sehen wollen und soll zur Deckung dieser Amortisationsbeträge der sich ergebende Reingewinn verwendet werden. Sie begründen ihre Meinung wie folgt: Manche Unternehmen haben z. Zt. den größten Teil bezw. fast alle Anlagewerte total abgeschrieben; die Unkosten solcher Werke sind daher stets geringer als die von Konkurrenzunternehmungen, die ihre Anlagen noch mit deren Zeitwert zu Buch stehen haben. Wird nun von beiden Seiten kalkuliert, dann müssen jene Werke stets leistungsfähiger sein, die ihre Anlagen schon amortisiert haben; will man daher richtig kalkulieren, dann sind die Abschreibungen aus der Selbstkostenberechnung gänzlich wegzulassen. Bei Kalkulation der Verkaufs- bzw. Offertpreise wird zu den Selbstkosten ein entsprechender Verdienstbetrag zugeschlagen, der die Erzielung eines Reingewinns zur Folge haben soll und aus diesem müssen evtl. noch erforderliche Abschreibungen gedeckt werden. Selbstkosten sind nur Materialien. Löhne und reine Betriebsunkosten exkl. Amortisation. – Diese Theorie hat viele Anhänger, und nachdem die Fabrikorganisation eine ganz junge Wissenschaft ist, fällt die Aufstellung allgemein giltiger Fundamentalsätze noch schwer: wird die Bedeutung der Organisation allgemeine Anerkennung finden, dann werden die grundlegenden Fragen wohl bald Klärung finden. Das gleiche gilt auch von der Frage der Bestandbewertung. Einzelne Schriftsteller, so z.B. die bekannte Autorität im Bilanzwesen Veit Simon bestehen darauf, daß Abschreibungen nicht in eine zwecks Bestandsbewertung aufgemachte Unkosten- und Selbstkostenberechnung einbezogen werden dürfen. Veit Simon begründet dies mit dem in der Praxis wohl nicht anzutreffenden Beispiel, daß die gesamte Produktion eines Werks noch unveräußert zur Zeit der Inventur und Bilanz vorhanden sei. Würde man bei Bewertung- dieser Bestände die Abschreibungen in die Kalkulation einbezogen haben, dann wären de facto gar keine Abschreibungen erfolgt. Denn derselbe Betrag, der unter Aktiva auf Anlagewerte für deren Entwertung in Abzug gebracht erscheint, ist unter einer anderen Positur der Aktiva – hier unter den Beständen – in dem Wertansätze mit eingeschlossen. Und tatsächlich muß diese Frage genaue Berücksichtigung finden, wenn z.B. ein großer Teil der Jahresproduktion noch unter den Beständen erscheint, ein Fall, der in Wirklichkeit oft vorkommen kann und wird. Auch hier erscheint die Festlegung elementarer Grundsätze für die Bewertung von Beständen noch nicht angängig und ist erst ein weiterer Ausbau der Organisation als Wissenschaft nötig, um Uebereinstimmung bezw. Klärung der Meinungen zu ermöglichen. Zivil-Ingenieur Lewin. ––––– Auch die obigen Ausführungen des Herrn Lewin vermögen mich in keiner Weise von der Unrichtigkeit der von mir ausgesprochenen Ansicht zu überzeugen. Ich erblicke in dem im ersten Absatze erläuterten Verfahren eine Selbsttäuschung, indem man dabei etwas als „Selbstkosten“ betrachtet, was tatsächlich unter dem bleibt, was „einem die Sache selbst kostet.“ Sagt doch Herr Lewin, daß der „Verdienstbetrag,“ der Unterschied zwischen „Verkaufspreis“ und „Selbstkosten,“ bei dieser Auffassung der Sachlage gar nicht in vollem Umfange „Verdienst“ ist. Der Ansicht des Herrn Veit Simon in bezug auf die Bewertung der Bestände vermag ich nicht beizustimmen. Grade das von ihm gewählte Beispiel zeigt m.E. ihre Unrichtigkeit: eine wirkliche Aufhebung der einmal gemachten Abschreibungen findet gar nicht statt; es erscheint nur unter Aktiva ein Wert, durch den die für Abschreibungen unbedingt notwendigen Ausgaben, d.h. also deren zu den Herstellungskosten gehöriger Teil, Deckung finden. Dieser Wert ist aber immer da, ob die hergestellten Waren nun verkauft sind oder nicht: im ersten Falle durch das dafür eingegangene Geld, im zweiten Falle durch die Waren selbst, die ja jeden Augenblick durch Verkauf sich in Geld verwandeln können. Etwas Unlogisches vermag ich in diesem Gedankengange nicht zu erblicken. Friedrich Meyenberg, Dipl.-Ing.