Titel: Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
Autor: Georg Schultheis
Fundstelle: Band 325, Jahrgang 1910, S. 408
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Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. Erster Vierteljahresbericht 1910 der Klasse 35b. Von Dipl.-Ing. Georg Schultheis, Berlin. Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. 1. Patent Nr. 218518 vom 28. August 1907 ab giltig. Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G. in Nürnberg. Kran mit in senkrechter Ebene drehbarem Ausleger. (Fig. 1.) Krane dieser Art besitzen meist zwei Windetrommeln, eine zum Heben der Last und eine zweite zum Einziehen derselben auf möglichst wagerechter Bahn. Beide Trommeln sind durch eine Kupplung miteinander verbunden, die beim Uebergang von einer zur anderen Lastbewegung bei stillstehender Antriebsmaschine gelöst oder eingerückt werden muß. Textabbildung Bd. 325, S. 407 Fig. 1. Bei der hier patentierten Konstruktion werden beide Trommeln ganz unabhängig voneinander in Betrieb gesetzt, trotzdem besteht eine Verbindung zwischen dem Hubwindwerk h und dem Einziehwerk v, w, g dadurch, daß das von der Auslegerrolle ablaufende Lastseiltrum so nach einer Trommel r des Einziehwerkes geführt wird, daß eine Entlastung desselben durch die Seilspannung eintritt. Das Einziehwerk besteht aus der Schnecke v, dem Schneckenrad w und der Spindel g. Auf der Schneckenwelle v sitzt die Trommel r, über welche das ablaufende Hubseil unter Zwischenschaltung des Faktorenflaschenzuges n1 n o so gewunden ist, daß die Zugkraft desselben dem Schneckenrad eine Drehung im Sinne des Einziehens des Auslegers erteilt. Das Einziehwerk ist hierdurch entlastet und zur Betätigung eine um so geringere Arbeit zu leisten, als der Größe der Zugkraft im Seil entspricht. Beim Einziehen des Auslegers wickelt die Trommel r Seil ab und durch richtige Wahl des Trommeldurchmessers sinkt die Last in dem Maße, wie der Ausleger steigt, so daß die Last in annähernd wagerechter Lage verbleibt. Durch Antrieb beider Windwerke kann jede beliebige Lastbewegung gegenüber dem Ausleger bewirkt werden. 2. Patent Nr. 218538 vom 2. Oktober 1908 ab giltig. Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A-G. in Wetter a. d. Ruhr. Vorrichtung zum Erfassen und Heben ring- oder rahmenförmiger Werkstücke. (Fig. 2 und 3.) In dem Bestreben, alle Hebemaschinen so zu bauen, daß jede menschliche Hilfsarbeit, wie Anseilen, Zubringen von Werkstücken und dergl. ausgeschaltet wird, bringt das vorliegende Patent einen weiteren, sehr beachtenswerten Fortschritt. Dasselbe betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen und Heben von Hohlkörpern mit verschiedenen lichten Weiten oder von ring- und rahmenförmigen Körpern usw. durch Spreizen von mit dem Hubwerk verbundenen Armen. Der Mechanismus zum Spreizen der Arme besteht aus einem Zahnrad a, welches vom Führerhaus aus durch eine Welle b mit Ritzel c gedreht werden kann. Dieses Zahnrad a ist mit einer der Anzahl der Tragarme e entsprechenden Anzahl schräger Führungen d versehen. Die als Winkelhebel ausgebildeten, drehbar an der Hubtraverse gelagerten Tragarme e sind an ihren freien Enden mit Gleitrollen k ausgerüstet, die an den schrägen Führungen d des Zahnrades a entlanggleiten, sobald das Zahnrad gedreht wird. Hierdurch werden die Arme e soweit auseinandergespreizt, wie es zum Erfassen des Werkstückes nötig ist; bei umgekehrter Drehrichtung des Zahnrades schließen sich die Tragarme. Textabbildung Bd. 325, S. 408 Textabbildung Bd. 325, S. 408 Fig. 4. Textabbildung Bd. 325, S. 408 Fig. 5. Textabbildung Bd. 325, S. 408 Fig. 6. Gegenüber bekannten älteren Ausführungen hat diese Konstruktion den Vorteil, daß Werkstücke der verschiedensten lichten Weiten gefaßt werden können, ohne daß die Greifvorrichtung vorher besonders eingestellt zu werden braucht. 3. Patent Nr. 218878 vom 11. Mai 1909 ab giltig. Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G. in Wetter a. d. Ruhr. Greif- und Transportvorrichtung für Hebezeuge mit mehreren, wahlweise benutzbaren Greif- und Tragorganen. (Fig. 46.) Die Drehung der je nach Wahl zu benutzenden Greif- oder Tragorgane geschieht hier um eine wagerechte Achse, wodurch im Gegensatz zu bekannten Konstruktionen dieser Art große Einfachheit erzielt wird. Beim Ausschwenken des einen Organes gelangt das andere selbsttätig in Arbeitsstellung. In Fig. 4 und 5 sind z.B. ein Magnet und zwei zusammenarbeitende Tragpratzen an eine wagerechte Achse d derart drehbar angeordnet, daß entweder der Magnet a oder die Pratze e in Arbeitsstellung steht. Die Drehung der Achse d geschieht durch den kleinen Motor k mittels Schneckentrieb, Kette oder dergl. Fig. 6 zeigt die Ausführungsform mit Magnet a und zwei Haken, in welche ein Kübel eingehängt ist. Werden die Haken als Oesen ausgebildet, so braucht der Kübel nicht abgenommen zu werden, wenn der Magnet in Arbeitsstellung steht. Das Kippen des Kübels erfolgt in einfachster Weise durch den Magnet a, welcher erregt, die kleine Platte p und den mit ihm verbundenen Hebel n aufwärts bewegt, wodurch der Kübel infolge ungleicher Eigengewichtsverteilung kippt. Bei den bekannten Konstruktionen dieser Art sind die Greif- und Transportvorrichtungen auf einer Drehscheibe angeordnet, die um eine senkrechte Achse bewegt wird. Kommen nicht mehr wie zwei solcher Organe in Frage, so ist die hier beschriebene Ausführung einfach und zweckmäßig. 4. Patent Nr. 219890 vom 20. Oktober 1907 ab giltig. Herbert Alfred Lucas Barry in Westminster, London. Kran. (Fig. 79.) Heben der Last und Fahren der Katze wird durch zwei Seilzüge bewirkt. Das Antriebseil A umschlingt eine Seilscheibe a, von der aus die Hubbewegung abgeleitet wird. Ueber die Kettennuß E ist eine Kette e gelegt, an der ein Kübel befestigt ist, während das lose Ende derselben über eine Leitrolle e2 zu einer Wickeltrommel e3 geführt ist. Auf derselben Welle der Wickeltrommel sitzt noch eine Trommel d, auf welche das eine Ende des Katzenzugseiles B befestigt und einigemale umschlungen ist. Dieses Seil läuft von der Trommel d über eine wagerecht gelagerte Umkehrrolle d1 nach einem Spanngewicht G und von hier zur Windentrommel C. Dieses Gewicht hält das lose Trum der Kübelkette e stets gespannt und wickelt den freiwerdenden Teil der Hubkette auf, sobald der Kübel gehoben wird; das Gewicht selbst senkt sich beim Heben des Kübels und umgekehrt. Durch Vermittlung dieser Gewichtsbelastung wird ein Schlaffwerden des zwischen Kettennuß und Aufwickeltrommel befindlichen Teiles der Hubkette vermieden. Hängebahnen dieser Art werden von Fraser & Chalmers in London ausgeführt Die Art der Seilführung an der Katze ist neu, die konstruktive Ausführung der Katze und Winde entspricht jedoch nicht modernen Gesichtspunkten. Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 7. Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 7a.Schema für Katzenzugseil. Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 8. Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 9. 5. Patent Nr. 218739 vom 20. Oktober 1907 ab giltig. Vorrichtung zum Entladen von Kippkübeln und dergl. für Krane und ähnliche Hebezeuge. (Fig. 10 und 11.) Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 10. Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 11. Während sich das vorher beschriebene Patent lediglich auf die Verhütung des Schlaffwerdens der Hubkette bezieht, erstreckt sich dieses Patent auf einen Entlademechanismus des Kippkübels. In den Lasthaken der Hubkette e ist eine Stange mit Querhaupt b eingehängt. Mit letzterem ist ein Zylinder f federnd verbunden, an dem der Traghaken für den Kippkübel hängt. Durch den hohlen Schaft dieses Traghakens geht ein Druckstempel c, an dessen Kopf zwei Arme g drehbar angelenkt sind und auf Anschlägen h des Zylinders f ruhen. Ein über das Querhaupt b gestülpter Zylinder i drückt auf die Hebel g und hält hierdurch den Bolzen c in unbelastetem Zustand in angehobener Stellung. Auf der Welle der Lastkettennuß E sitzt frei drehbar eine unter Federwirkung stehende Trommel D, die ein Seil aufwickelt; letzteres endigt in einer Muffe k, die durch zwei Tragketten mit einem Ring r in Verbindung steht. Dieser Ring r wird durch einen äußerst komplizierten Mechanismus an der Senkbewegung gehindert, so daß beim Niedergang des Traghakens die Hebel g auf Fig. 7a. den Ring stoßen und nach oben bis zu einem Anschlag l gedreht werden. Durch diese Bewegung der Hebel wird der Druckstempel c nach abwärts gegen die Auslösevorrichtung des Kübels geführt und letzterer durch Kippen entleert. 6. Patent Nr. 218877 vom 11. April 1909 ab giltig. Duisburger Maschinenbau-Akt.-Ges. vormals Bechem & Keetman in Duisburg. Auslegerkran mit in der Höhenrichtung verstellbarem Ausleger. (Fig. 12.) Bei Hebemaschinen für Bauzwecke ist es erwünscht, die Lage der festen Auslegerrolle entsprechend der zunehmenden Höhe des auszuführenden Bauwerkes zu erhöhen. Textabbildung Bd. 325, S. 409 Fig. 12. Oben genannter Firma ist ein Patent erteilt worden auf eine sehr zweckmäßige Konstruktion dieser Art, bei welcher die den Ausleger tragende Säule innerhalb des Stützgerüstes achsial verschoben werden kann, um ein neues Stockwerk in das Stützgerüst einzufügen, ohne die Betriebsbereitschaft des Kranes zu stören. Ueber die nicht drehbare Säule ist der Ausleger glockenförmig gestülpt; soll die Höhe der Lastrolle um ein Stockwerk vergrößert werden, so wird eine die Säule verriegelnde Sperrvorrichtung gelöst und die Säule mittels einer Winde h um das erforderliche Stück gehoben. Hierauf wird das Lastseil über eine am Ausleger angeordnete Rolle i geführt, so daß der Lasthaken in die Nähe des Stützgerüstes gelangt und nun der einzubauende Teil des letzteren mit der Kranwinde n hochgezogen. In derselben Weise kann die Bauhöhe auch verringert werden. Die Hilfswinde h kann an der Kransäule oder auch auf der Plattform der Hubwinde n montiert werden. Die Konstruktion gestattet gemäß des Patentanspruches die achsiale Verschiebung der Säule und das Einfügen eines weiteren Stockwerkes in das Stützgerüst, ohne in der Zwischenzeit die Betriebsbereitschaft des Kranes zu stören. Das einzufügende Fachwerk muß jedoch an einer Seite wegen der Säule offen sein. Textabbildung Bd. 325, S. 410 Fig. 13. Textabbildung Bd. 325, S. 410 Fig. 14. 7. Patent Nr. 220452 vom 3. Juni 1909 ab giltig. Friedr. Krupp Akt.-Ges. Grusonwerk in Magdeburg-Buckau. Lastöse. (Fig. 13 und 14.) Lastösen für große Tragkraft mit Mittelsteg und gelenkig angeschlossenen Schenkeln haben den Nachteil, daß das Anseilen der Lasten mit gewissen Schwierigkeiten und Umständlichkeiten verknüpft ist, da die Lastösen im Gegensatz zu offenen Doppelhaken nicht gestatten, geschlossene Ketten, Seile oder andere Tragmittel zu verwenden. Man ging daher dazu über, einen Bolzen der Oese leicht lösbar zu machen, um die geschlossenen Tragmittel über den geöffneten Gelenkpunkt auf den Mittelsteg der Oese zu streifen. Hinderlich hierbei sind aber die großen Gewichte von Mittelsteg, Bolzen und Schenkel derartiger großen Lastösen und das Ueberstreifen von Tragketten ist nur dann möglich, wenn die schweren Stücke der Einzelteile der Oese genügend unterstützt sind. Das vorliegende Patent vermeidet diese Schwierigkeit dadurch, daß die Eigengewichtswirkung des Mittelsteges durch einen Hebel mit Anschlag begrenzt und die Oese zwangläufig geöffnet wird, indem die Eigengewichtswirkung des Tragsteges eine Aufwärtsbewegung des losen Schenkels bewirkt. Nach Herausnahme des Bolzens f bewegt sich beim Niedergehen des Mittelstückes a der mit ihm fest verbundene Arm c bis zum Anschlag e; gleichzeitig wird mittels des Lenkers d der lose Schenkel zwangläufig nach aufwärts bewegt. Das Ueberstreifen der Tragmittel über das freigewordene Ende des Tragsteges vollzieht sich jetzt leicht und bequem. Der Gedanke läßt sich konstruktiv noch auf verschiedene andere Weise lösen, die im Patentanspruch einbegriffen sind. Die Konstruktion ist einfach und zweckmäßig. 8. Patent Nr. 219654 vom 8. April 1909 ab giltig. Duisburger Maschinenbau-Akt.-Ges. vormals Bechern & Keetman in Duisburg. Fahrbarer Eisenbahndrehkran. (Fig. 15.) Um Krane in Güterzüge einstellen zu können, müssen dieselben die Umgrenzungslinie für Eisenbahnfahrzeuge innehalten. Das Krangestell kann entsprechend dieser Bedingung leicht konstruiert werden bis auf den Ausleger, der fast immer über die normale Begrenzungslinie hinausragen wird. Der Ausleger wird daher um seinen Fußpunkt drehbar und die Zugstange am Kopfe des Krangestelles lösbar angeordnet, damit beim Einstellen des Kranes in einen Güterzug der Ausleger heruntergelassen und auf der Plattform seines Vorderwagens abgestützt werden kann. Diese sonst allgemein übliche Anordnung hat eine Reihe Nachteile, die bei folgender patentierter Konstruktion vermieden sind. 'Bei derselben wird nicht der ganze schwere Ausleger, sondern nur der obere Teil desselben soweit er aus dem Normalprofil heraustritt, umklappbar gemacht und geschieht das Umklappen des Auslegeroberteiles zwangläufig durch Bewegen des Krangegengewichts nach der Kranmitte zu. Der Ausleger besteht aus dem festen Teil c innerhalb des Normalprofiles gelegen und dem beweglichen Teil d, sowie einer Zugstange e mit Gelenk k. Fest verbunden mit dem beweglichen Teil d des Auslegers ist ein Hebel g, der seinerseits durch eine Zugstange h mit dem Tragarm i des Gegengewichts verbunden ist. Wird durch das Windwerk mittels der Zahnstange l das Gegengewicht nebst Tragarm i nach der Kranmitte bewegt, so gelangt Zugstange h, Hebel g und hiermit zwangläufig der bewegliche Oberteil des Auslegers in die punktierte Lage, wodurch sämtliche Teile des Kranes innerhalb der normalen Umgrenzungslinie für Eisenbahnfahrzeuge liegen. Wird während des Betriebes die Verbindung der Stange h mit dem Tragarm i gelöst, so kann das Gegengewicht entsprechend der Kranbelastung beliebig verschoben werden. Textabbildung Bd. 325, S. 410 Fig. 15. Die Konstruktion stellt einen beachtenswerten Fortschritt auf dem Gebiete der Hebemaschinen für Eisenbahnwesen dar und ist die schnelle Betriebsbereitschaft und Umänderungsmöglichkeit ohne weitere menschliche Hilfe hervorzuheben. 9. Patent Nr. 219968 vom 3. August 1909 ab giltig. Mannheimer Maschinenfabrik Mohr & Federhaff in Mannheim. Fahrbarer Kran. (Fig. 16 u. 17.) Das vorliegende Patent betrifft die Umänderung eines Laufkranes in einen Bockkran oder eines Winkelportalkranes in einen Vollportalkran usw. Das Bedürfnis nach einer derartigen Umänderung kann vorliegen, wenn z.B. ein Winkelportalkran zwei in einer Bauflucht aber in einiger Entfernung voneinander liegende Schuppen bedienen soll und es nicht möglich ist, eine Hochbahn für die oberen Laufräder zwischen den Gebäuden anzubringen, oder wenn ein Werkstättenlaufkran auch gleichzeitig als Bockkran im Fabrikhof benutzt werden soll. Zu diesem Zweck werden am Krangestell G eine oder zwei Stützen S angelenkt, die im Bedarfsfalle heruntergeklappt werden und sich nun auf eine untere Laufschiene mittels normaler Laufrollen abstützen. Auf diese Weise werden lange und kostspielige Laufbahngerüste erspart; die Gelenk- und Stützenkonstruktion muß jedoch sehr sorgfältig durchgebildet und geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um die Stützen langsam und stoßfrei herabsenken zu können. Gemäß dem Patentanspruch können auch die Stützen vollständig von der Krangerüstkonstruktion losgekuppelt und nur im Bedarfsfalle mit derselben verbunden werden. Die Konstruktion ist wohlgeeignet bei bestimmten örtlichen Verhältnissen Vorteile zu bringen; sie erfordert gut durchgebildete Verriegelung der Portalfüße mit der Eisenkonstruktion und garantierte allseitige Steifigkeit. Textabbildung Bd. 325, S. 411 Fig. 16. Textabbildung Bd. 325, S. 411 Fig. 17.