Titel: BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN.
Autor: Robert Edler
Fundstelle: Band 326, Jahrgang 1911, S. 437
Download: XML
BLOCKEINRICHTUNGEN FUER EINGLEISIGE BAHNSTRECKEN OHNE ZWISCHENBLOCKSTELLEN. Von Ing. Robert Edler, K. K. Professor, Wien. (Fortsetzung von S. 420 d. Bd.) EDLER: Blockeinrichtungen für eingleisige Bahnstrecken ohne Zwischenblockstellen. Vor allem ist es wichtig, nachzusehen, ob nicht etwa Stromteilungen (Stromverzweigungen) durch unbeabsichtigte oder unzulässige Parallelschaltung von Blockfeldern eintreten können. Dies ist bald festgestellt; denn man hat nur zu untersuchen, ob eine Leitung, welche beim Blocken eines Blockfeldes benutzt wird, tatsächlich nur mit einem einzigen anderen Blockfelde verbunden ist. So sieht man z.B. (vgl. Tab. 3), daß die Leitung L1, welche beim Blocken von A1 benutzt wird, nur noch bei der Freigabe von E2 vorkommt; eine Stromteilung ist also nicht möglich. Ebenso arbeiten die Blockfelder E1 (Blockung) und Z1 (Freigabe), bezw. E2 und Z2, sowie A.2 und E1 ganz einwandfrei zusammen (dabei kommen die Leitungen a, bezw. b, bezw. L3 in Betracht). Bei der Blockung von Z1 jedoch gelangt die Leitung L3 zur Verwendung, welche einerseits nach E1 im Blockwerke S1 und anderseits nach A2 in der Station S2 führt. Es würde also beim Blocken von Z1, der Strom gleichzeitig das Einfahrsignal E1 in S1 und das Ausfahrsignal A2 in S2 entblocken, was ganz untunlich ist, und überdies wegen der Parallelschaltung eine nur fragliche Wirkung auf A2 in S2 zustande kommen ließe, weil der Widerstand der Leitung zwischen S1 und S2 den Strom für die Entblockung von A2 voraussichtlich in unzulässiger Weise schwächen würde. Ebenso würde beim Verschlusse von Z2 eine Stromteilung von E2 nach A1 stattfinden (Leitung L1). Man muß also, um die genannten Uebelstände zu vermeiden, beim Blocken von Z1 die beiden Elektromagnetspulen m3 (E1) von L3 oder von R abtrennen, was mit Hilfe eines besonderen Kontakthebels an Z1 geschieht. Ebenso müssen beim Blocken von Z2 die Elektromagnetspulen m4 von L1 oder R getrennt werden. Es ist im wesentlichen gleichgültig, ob diese nothwendige Unterbrechung an L3 bezw. L1 oder an R erfolgt. Immerhin geben wir aber der unmittelbaren Unterbrechung der Leitung (L3 bezw. L1) den Vorzug, weil dann die Rückleitung R bei allen Blockfeldern in ganz gleicher Weise anzuschließen ist (Ruhekontakt des obersten Kontakthebels). Für die Schaltung wird also die folgende Tabelle 4 maßgebend sein: Zu dieser Tabelle ist nur in Erinnerung zu bringen, daß x und y (vgl. Fig. 3) jene Kontakte bedeuten, welche die Verschlußlage der Blockfelder A1 bezw. A2 überprüfen, und daß K1 und K2 die gemeinschaftliche Induktorklemme (Körper) darstellt. Die zugehörige Schaltung ist in Figur 4 angegeben, welche mit Tabelle 4 in jeder Beziehung übereinstimmt. Diese Schaltung erfüllt alle jene Bedingungen, welche für die Sicherung der Fahrt der Gegenzüge maßgebend sind, vorausgesetzt, daß die Blockeinrichtungen einwandfrei arbeiten, und daß die Handhabungen an den Blockwerken in der vorgeschriebenen Reihenfolge durchgeführt werden. Letztere ist übrigens bei richtig funktionierenden Blockwerken zwangsweise festgelegt und kann vom Beamten nicht willkürlich geändert werden. Nur ein einziger Fall ist möglich, in welchem eine Verwirrung entstehen könnte, ohne daß jedoch dabei eine unmittelbare Gefahr eintreten würde. Es könnten nämlich Textabbildung Bd. 326, S. 438 Tabelle 4. Station S1, Station S2, 1. Kontakthebel; 2. Kontakthebel; 3. Kontakthebel; Feste Verbindungen zufällig beide Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 gleichzeitig bedient werden, was allerdings nur bei Außerachtlassung der elementarsten Verkehrsvorschriften denkbar wäre. Denn wenn z.B. der Beamte in S1 einen Zug nach S2 abzusenden wünscht und dies durch Klingelsignale oder mit Hilfe des Morsetelegraphen der Station S2 bekanntgibt, so kann man es wohl nur als gröbste Ungehörigkeit bezeichnen, wenn der Beamte in S1 auch gleichzeitig die Erlaubnis für die Fahrt eines Gegenzuges (von S2 nach S1) erteilt. Außerdem müßte diese Erlaubnis, welche durch Bedienung von Z1 zu geben wäre, genau zu derselben Zeit erteilt werden, wie die Zustimmung zu der zuerst beabsichtigten und vereinbarten Zugfahrt von S1 nach S2, um den Fall möglich zu machen, daß beide Ausfahrtblockfelder A1 und A2 gleichzeitig entblockt werden. Textabbildung Bd. 326, S. 438 Fig. 4. Station S1; Station S2. Eine unmittelbare Gefahr wird aber auch in diesem Falle nicht eintreten, weil ja die Zustimmungsblockfelder auf die Stellhebel der Ausfahrsignale A S1 und A S2 einwirken und dieselben bei Erteilung der Zustimmung festlegen. Ueberdies verrät sich ja auch in der Station S2 der ungehörige Vorgang des Beamten der Station S1 durch die ganz unerwartete Entblockung des Blockfeldes A2. Das Ergebnis der Pflichtvergessenheit des Beamten in S1 wäre also die Entblockung beider Ausfahrtblockfelder bei gleichzeitiger Festlegung beider Ausfahrsignal-Stellhebel durch die Zustimmungsblockfelder, so daß schließlich doch keinem Zuge das Fahrsignal erteilt werden kann. Nur wenn beide Zustimmungsblockfelder versagen und daher die Ausfahrsignalhebel nicht verschließen würden, wäre die Umstellung beider Ausfahrsignale von „Halt“ auf „Frei“ denkbar. Sie würde aber auch vom Beamten in S2 dieselbe Pflichtvergessenheit erfordern wie beim Beamten in S1. Es kann wohl mit vollem Recht als ausgeschlossen bezeichnet werden, daß zwei Beamte zugleich sich dasselbe Vergehen gegen die einfachsten Verkehrsvorschriften zuschulden kommen lassen, und daß zu gleicher Zeit auch noch zwei Blockeinrichtungen versagen (und zwar beim Blocken vollkommen unverschlossen bleiben, obwohl die Ströme unbedingt vorhanden sein müssen). Man wird daher von irgendeiner Gefahr kaum reden können. Immerhin ist die Unordnung im Blockbetriebe, welche bei der erwähnten vorschriftswidrigen Handhabung (in S1) entstehen würde. Grund genug, um solche Vorkommnisse womöglich ganz zu vermeiden. Dies kann in einfachster Weise durch die beiden Tellerkontakte t1 und t2 geschehen, welche bei der Blockung der Zustimmungsblockfelder Z1 und Z2 geöffnet werden und dadurch den Stromweg für die Entblockung des Ausfahrsignales A1 bezw. A2 unterbrechen. Es kann dann nur bei entblocktem Zustimmungsblockfeld das Ausfahrsignal derselben Station frei werden (vgl. Fig. 4). Es gibt übrigens noch ein weiteres Hilfsmittel, um einen vollkommen geregelten Blockbetrieb zu erzwingen, und zwar ist dies die Beigabe eines Schiebers, der die Blockeinrichtungen jeder Station voneinander abhängig macht (Fig. 5). Die Bewegung dieses Schiebers nach links oder rechts (je nach der Fahrtrichtung) überträgt man dabei zweckmäßig einem Knebel, der außerdem zur Herstellung oder Unterbrechung von Kontakten herangezogen werden kann. Ein selbsttätiger Schieber empfiehlt sich nicht, weil derselbe die Blockstangen belastet und sie eventuell in ihrer freien Bewegung hindert, so daß leicht ein Versagen eines Blockfeldes eintreten kann. Wenn auch dabei keine Gefahren auftreten, so ist doch die eventuell vorkommende Störung an und für sich unangenehm; sic vermag die glatte Abwicklung des Verkehrs wesentlich zu beeinträchtigen. Textabbildung Bd. 326, S. 439 Fig. 5. Station S1; Station S2. Der Schieber ist vorteilhaft so einzurichten, daß er nur dann bewegt werden kann, wenn beide Signalblockfelder (A und E) geblockt sind, und daß das Zustimmungsblockfeld (Z) jener Station, welche den angemeldeten Zug annimmt, nur dann verschlossen werden kann, wenn der Knebel und daher auch der Schieber in jener Lage steht, welche der betreffenden Fahrtrichtung entspricht. Man kann dabei zweckdienlich durch einen vom Knebel betätigten Kontakt u dafür sorgen, daß auch in der Abfahrtstation der Knebel in der richtigen Lage stehen muß, weil sonst das Ausfahrtblockfeld nicht frei werden könnte. Bei Verwendung eines derartigen Schiebers wird die Ueberprüfung durch die Kontakte x und y (vgl. Fig. 3 und 4) ganz entbehrlich. Anderseits wird der Schieber in beiden Stationen schon bei der ersten Blockoperation in seiner richtigen Lage festgelegt, nämlich in der Bestimmungsstation durch das geblockte Zustimmungsfeld Z, und in der Abfahrtstation durch das entblockte Ausfahrtblockfeld A. Um dabei in der Bestimmungsstation eine möglichst sichere Festhaltung des Schiebers zu bewirken, empfiehlt es sich, die Zustimmungsblockfelder Z mit dem Verschlußwechsel auszurüsten, so daß der provisorische Verschluß des Schiebers schon beim Niederdrücken des Blocktasters Z eintritt. Dieser selbsttätige Verschluß muß dann zwangläufig durch den normalen Blockverschluß ersetzt werden. Eine solche Vervollständigung des Zustimmunsblockfeldes ist deshalb empfehlenswert, weil die unmittelbare Ueberprüfung der richtigen Blockung des Zustimmungsblockfeldes ohne Vermehrung der Zahl der Leitungen und Blockfelder nicht möglich ist. Man könnte zwar die demnächst vorzunehmende Entblockung des Einfahrtsignales mit Hilfe eines Tellerkontaktes an der Riegelstange des Zustimmungsfeldes von dem richtig vollzogenen Verschlusse desselben abhängig machen. Dann wäre aber ohne Vermehrung der Leitungszahl die Einschaltung der Wecker (Klingeln) nicht derart möglich, daß die Klingelsignale jederzeit anstandslos abgegeben werden könnten. Beim Ausfahrtblockfeld der Abfahrtstation ist keine weitere Ueberprüfung der Entblockung erforderlich, da ja bei ungenauer Schieberstellung oder bei mangelhafter Wirkung dieses Blockfeldes während der Entblockung der Verschluß des Ausfahrsignales bestehen bleibt, so daß dem Zuge kein Fahrsignal gegeben werden kann. Textabbildung Bd. 326, S. 439 Fig. 6. Um das Zusammenarbeiten der Blockwerke vollkommen klar zu machen, sind in Fig. 6 die einzelnen Blockvorgänge für die Fahrt eines Zuges von S1 nach S2 in schematischer Darstellung angedeutet. Man erkennt daraus und aus der Schaltung Fig. 5, daß die Reihenfolge der Blockvorgänge vollkommen zwangsweise festgelegt ist, und daß durch die Anordnung des Schiebers in S1 und S2 die vollständige Blockung der Signale erzwungen wird. Zugleich erhöht der Verschlußwechsel beim Ausfahrtblock die Sicherheit in erheblichem Maße. (Fortsetzung folgt.)